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Häufig gestellte Fragen

Kann ich eingeäscherte Überreste oder eine Urne mitnehmen, wenn ich mit British Airways fliege?

Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Es tut uns sehr leid, dass Sie einen geliebten Menschen verloren haben und ihn nun auf die Reise zu seiner letzten Ruhestätte mitnehmen.

Sie können eingeäscherte Überreste (Asche) entweder in Ihrem Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck als Teil Ihres Freigepäcks mit auf unsere Flüge nehmen. Sie müssen uns dies nicht im Voraus mitteilen, wir bitten Sie lediglich, dass Sie zur Einhaltung der Vorschriften eine Sterbeurkunde und eine Einäscherungsurkunde oder ein anderes länderspezifisches Äquivalent mit sich führen. Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument von einer zuständigen/offiziellen Behörde Ihres Abreiselandes ausgestellt worden sein muss.

Wir bitten Sie, die sterblichen Überreste in einer fest verschlossenen und stabilen Schachtel oder Kiste zu verstauen. Wenn Sie die Überreste in Ihrem Handgepäck transportieren, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass am Flughafen trotzdem alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen und die versiegelte Schachtel oder Urne vom Sicherheitsteam des Flughafens geprüft werden muss. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig zu wissen, dass Ihre Urne oder Ihr Behältnis nicht mitgenommen werden darf, wenn es aus einem Material besteht, das das Röntgengerät daran hindert, den Inhalt klar zu erkennen. An den Sicherheitskontrollstellen der Flughäfen ist es aus Respekt vor der verstorbenen Person üblich, keine Urnen zu öffnen und hineinzuschauen.

Unser IAG Cargo-Team kann Ihnen auch bei der Reisevorbereitung zum Transport der Überreste behilflich sein, einschließlich des Fluges der verstorbenen Person in einem Sarg nach Hause. Der Sarg muss nicht von einem Familienmitglied oder Freund auf demselben Flug begleitet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wenden Sie sich an IAG Cargo , wenn Sie weitere Fragen haben.

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