Gemäß den Bestimmungen des US-Bundesrechts sind alle Fluggesellschaften und sonstigen Luftfahrtunternehmen verpflichtet, für alle Reisenden auf Flügen, die aus dem Ausland in die USA starten, eine ausgefüllte Reisendenbescheinigung im Auftrag der US-amerikanischen Zentren für Krankheitskontrolle und Prävention (CDC, Centers for Disease Control and Prevention) zu erheben und mindestens 42 Tage lang aufzubewahren sowie diese Bescheinigung der US-Regierung auf Anfrage vorzulegen. Alle Fluggesellschaften oder sonstigen Luftfahrtunternehmen dürfen keine Reisenden an Bord lassen, die eine solche Bescheinigung nicht ausgefüllt und vorgelegt haben.
Jede Person muss eine separate Bescheinigung vorlegen. Sofern gesetzlich nicht anders zulässig, sollte ein Elternteil oder ein anderer bevollmächtigter Vertreter im Namen eines Reisenden unter 18 Jahren die Bescheinigung ausstellen. Eine Person kann im Namen eines anderen Reisenden die Bescheinigung ausstellen, für den sie zur Übermittlung der erforderlichen Informationen befugt ist (z. B. ein volljähriges Mitglied derselben Reisegruppe, ein Reisebegleiter oder ein Reisevermittler). Ein bevollmächtigter Vertreter kann auch im Namen einer Person handeln, die nicht in der Lage ist, selbst zu handeln (z. B. aufgrund ihres Alters oder einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung). Ein Mitarbeiter oder Reisevermittler einer Fluggesellschaft oder eines Luftfahrtunternehmens, der auf Anweisung des Reisenden oder des bevollmächtigten Vertreters bei der Dateneinreichung oder -übermittlung hilft, wird nicht allein durch die Bereitstellung dieser Hilfe zum bevollmächtigten Vertreter oder gibt die Bescheinigung im Namen des Reisenden ab.
Nach US-Bundesrecht muss jeder Reisende entweder eine ausgedruckte oder eine digitale Kopie dieser Bescheinigung vorlegen. Die gemachten Angaben müssen nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und vollständig sein. Das Versäumnis, diese Bescheinigung vorzulegen, oder die Angabe falscher oder irreführender Informationen kann zu einer Verzögerung der Reise, zur Verweigerung des Flugzeugeinstiegs oder zur Verweigerung des Flugzeugeinstiegs bei zukünftigen Reisen führen. Jeder Reisende, der diese Anforderungen nicht erfüllt, kann unter anderem gemäß 42 U.S.C. § 271 und 42 C.F.R. § 71.2 in Verbindung mit 18 U.S.C. §§ 3559 und 3571 (die Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vorsehen) strafrechtlich verfolgt werden. Die vorsätzliche Angabe falscher oder irreführender Informationen kann zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen unter anderem gemäß 18 U.S.C. § 1001 führen. Das US-Justizministerium kann die strafrechtliche Verfolgung von Personen anstreben, die wissentlich und vorsätzlich falsche Erklärungen unter Verstoß gegen 18 U.S.C. § 1001 abgeben.
Vom CDC genehmigte Übersetzungen dieser Bescheinigung werden online zur Verfügung gestellt. Bei Abweichungen zwischen dem englischen Wortlaut dieser Bescheinigung und einer Übersetzung ist der englische Wortlaut maßgebend.
Erklärung zum Privacy Act
Die US-amerikanischen Zentren für Krankheitskontrolle und Prävention (CDC) verpflichten Fluggesellschaften und andere Luftfahrtunternehmen gemäß 42 C.F.R. §§ 71.20 und 71.31(b) – gestützt auf 42 U.S.C. § 264 – zur Erfassung dieser Informationen. Die Angabe dieser Informationen ist für alle Personen, die mit dem Flugzeug in die USA einreisen, verpflichtend. Die Nichtangabe dieser Informationen kann dazu führen, dass Sie nicht an Bord des Flugzeugs gehen dürfen. Die CDC kann diese Informationen nutzen, um die Einschleppung, Übertragung und Ausbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, indem sie Kontaktverfolgungsuntersuchungen durchführt, exponierte Personen und Gesundheitsbehörden benachrichtigt sowie andere geeignete Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ergreift, einschließlich der Verhängung von Reisebeschränkungen.
Das Datenschutzgesetz (Privacy Act) von 1974, 5 U.S.C. § 552a, regelt die Erhebung und Verwendung dieser Informationen. Die von der CDC verwalteten Daten fallen unter das Datenerfassungssystem Nr. 09-20-0171 der CDC, „Quarantäne- und reisebezogene Aktivitäten, einschließlich Aufzeichnungen für die Kontaktverfolgung, Untersuchung und Benachrichtigung gemäß 42 C.F.R. Teile 70 und 71“. Siehe 72 Fed. Reg. 70867 (13. Dez. 2007), geändert durch 76 Fed. Reg. 4485 (25. Jan. 2011) und 83 Fed. Reg. 6591 (14. Feb. 2018). Das CDC legt nur Daten aus dem System außerhalb des CDC und des U.S. Department of Health and Human Services offen, wenn der Privacy Act dies zulässt, dies gilt auch in Übereinstimmung mit Routinenutzung dieses Systems im Federal Register und wenn es gesetzlich zulässig ist. Zu diesen rechtmäßigen Zwecken kann unter anderem die Weitergabe personenbezogener Daten an staatliche und kommunale Gesundheitsämter sowie an andere kooperierende Behörden gehören. Das CDC und die kooperierenden Behörden werden die angegebenen Daten gemäß den Bundesgesetzen und der oben dargelegten „System of Records Notice“ (SORN) aufbewahren, verwenden, löschen oder auf andere Weise vernichten. Bei Fragen zur Verwendung Ihrer Daten durch das CDC können Sie sich an den Systemadministrator unter dgmhpolicyoffice@cdc.gov wenden oder sich per Post an das Policy Office, Division of Global Migration Health, Centers for Disease Control and Prevention, 1600 Clifton Road NE, MS H16-4, Atlanta, GA 30329 wenden.