Betreuung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen

Welche Arten der Unterstützung werden angeboten?

Wir sind der Meinung, dass unser einzigartiger British Airways-Service für jeden zugänglich sein sollte, und wir setzen uns dafür ein, Flüge für Kunden mit Behinderungen so einfach wie möglich zu gestalten. Unser Service wird kontinuierlich verbessert. Wir möchten auch für Kunden mit sichtbaren wie nicht sichtbaren Behinderungen die erste Wahl sein, wenn es um ihre Reiseplanung geht.

Wie wir Ihnen helfen können

Es sind einige Dienstleistungen verfügbar, die teilweise der Verantwortung des Flughafenbetreibers oder anderen Dienstleistern unterliegen. Sobald wir Ihre Anforderungen kennen, werden wir mit diesen diesbezügliche Arrangements treffen.

In Abhängigkeit von Ihren jeweiligen Bedürfnissen und Umständen können wir Folgendes arrangieren:

  • Hilfe und Begleitung auf dem Weg zum und vom Flugzeug
  • Hilfe beim Treppensteigen
  • Transport von Rollstühlen und Mobilitätshilfen

Beim Erreichen des Flugzeugs kann unsere Kabinencrew Ihnen bei Folgendem helfen:

  • Ihren Platz zu finden und sich am Sitzplatz einzurichten
  • Ihr Handgepäck verstauen und holen
  • Sich von Ihrem Sitzplatz zur Toilette und zurück zu bewegen
  • Verpackungen Ihrer Mahlzeit an Bord entfernen, Ihre Mahlzeit und die Anordnung auf dem Tablett beschreiben

Unser Team steht Ihnen auch mit wichtigen Fluginformationen zur Verfügung.

Worauf Sie achten müssen

Während Ihrer Reise müssen Sie Folgendes beachten:

  • Persönliche Betreuung wie z. B. beim Essen oder der Einnahme von Medikamenten
  • Körperpflege auf der Toilette
  • Die Bedürfnisse Ihres Servicehundes

Sie müssen in Begleitung reisen, wenn Sie bei Folgendem Hilfe benötigen:

  • Beim Aufstehen und Hinsetzen vom bzw. auf den Sitz
  • ohne Hilfe einen Notausgang zu erreichen
  • Sicherheitsangelegenheiten mit dem Personal zu besprechen
  • Lösen des Sitzgurts
  • eine Rettungsweste hervorzuholen und anzulegen
  • eine Sauerstoffmaske aufzusetzen

Eine Reisebegleitung muss in der Lage sein, die für Ihre spezielle(n) Anforderung(en) an die Barrierefreiheit erforderliche Unterstützung zu leisten. Unsere Mitarbeiter am Flughafen müssen sicher sein, dass Ihre Reisebegleitung diese Anforderungen erfüllt. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie möglicherweise nicht befördert werden.

So fordern Sie Betreuung an

Unter Buchung bearbeiten können Sie jederzeit, nachdem Sie Ihre Flüge gebucht haben, Betreuung anfordern. Informieren Sie uns mindestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug darüber, welche Betreuung Sie benötigen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Hilfe anfordern können.

Kontakt

Falls Sie Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten Unterstützung in vier Bereichen. Wenn Sie unter "Buchung bearbeiten" Unterstützung bei uns anfordern, werden Sie aufgefordert, die benötigten Angebote auszuwählen.

Wenn Sie die benötigte Dienstleistung nicht finden können, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Im Folgenden finden Sie die maximalen Abmessungen zur Beförderung von Rollstühlen und Mobilitätshilfen auf Flügen von und nach:

Vereinigtes Königreich und Europa (außer nach und ab London City)

  • Länge – 140 cm
  • Breite – 85 cm
  • Höhe – 106 cm

London City (Abmessungen für aufrechte Position)

  • Länge – 74 cm
  • Breite – 94 cm
  • Höhe – 73 cm

Übrige Welt

  • Länge – 140 cm 
  • Breite – 85 cm 
  • Höhe – 152 cm

HINWEIS:

Ihr Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfen müssen die Anforderungen für Höchstmaße erfüllen, um für Ihre Reise zugelassen zu werden

If your wheelchair weighs more than 250kgs please contact our Accessibility Team so we can arrange to accommodate you.

Falls Ihr Rollstuhl aufgrund einer Kopflehne die Höchstmaße überschreitet, kann das Gerät dennoch transportiert werden, sofern die Kopflehne abnehmbar ist und separat in der Kabine transportiert werden kann.

Betreuungsstufen

Nachdem Sie Ihren Flug gebucht haben, gehen Sie bitte zu Buchung bearbeiten und geben Sie an, welche Stufe der Mobilitätsbetreuung Sie benötigen. Sie können zwischen den folgenden drei Stufen wählen. Wenn Sie mit Ihrem eigenen Rollstuhl reisen, teilen Sie uns unter Buchung bearbeiten mit, dass Sie diesen mitbringen.

Auch wenn Sie als unabhängiger Fluggast, mit Ihrer Familie oder einer Gruppe reisen, empfehlen wir Ihnen, unten die entsprechende Betreuung zu buchen, falls Ihr Flug außerhalb des Terminalgebäudes ankommt oder abgeht.

Service 1

  • Unterstützung beim Einsteigen ins und Aussteigen aus dem Flugzeug sowie beim Fortbewegen auf dem Flughafen für die gesamte Reise oder eine Teilstrecke – ein elektrischer Buggy oder ein Flughafen-Rollstuhl wird zur Verfügung gestellt.

Service 2

  • Unterstützung beim Einsteigen ins und Aussteigen aus dem Flugzeug sowie beim Fortbewegen auf dem Flughafen für die gesamte Reise oder eine Teilstrecke – ein elektrischer Buggy oder ein Flughafen-Rollstuhl wird zur Verfügung gestellt.
  • Hilfestellung beim Treppenauf- oder -abstieg zur Flugzeugtür, wenn das Flugzeug nicht direkt am Terminalgebäude parkt.

Hinweis: Sie müssen die Treppe möglicherweise bei schlechten Lichtverhältnissen oder schlechtem Wetter hinauf- oder hinabsteigen.

Service 3

  • Umfassende Hilfestellung zum und vom Flugzeug.
  • Verwenden Sie während des Ein- und Aussteigens einen speziellen Gangstuhl für den Weg zu Ihrem Sitzplatz und einen Gangstuhl während des Fluges, um sich in der Kabine zu bewegen.

Hinweis: Während des Fluges ist unser Kabinenpersonal nicht in der Lage, Ihnen beim Wechsel in den Gangsitzplatz zu helfen. Wenn Sie nicht genügend Kraft im Oberkörper haben, um zwischen Ihrem Sitz und dem Rollstuhl zu wechseln, müssen Sie mit einem Sicherheitsassistenten reisen. Dieser Rollstuhlservice an Bord wird nicht von Drittfluggesellschaften angeboten, die Flüge im Namen von British Airways durchführen. Welche Fluggesellschaft Ihren Flug durchführt, erfahren Sie über Buchung bearbeiten. Wenn Sie davon betroffen sind, können Sie Ihren Flug kostenlos auf einen anderen von British Airways durchgeführten Flug umbuchen, sofern verfügbar.

 

Nach Abschluss Ihrer Betreuungsanfrage informieren wir Sie über verfügbare Sitzmöglichkeiten. Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 

Sitzplatzreservierung

Sie können Ihren Sitzplatz kostenlos über Buchung bearbeiten reservieren, sobald Sie Ihren Flug gebucht und die gewünschte Unterstützung angefordert haben. Sie können Ihren Sitzplatz nicht kostenlos reservieren, wenn Sie diese Unterstützung nicht angefordert haben. Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 

Reisen mit dem eigenem Rollstuhl 

  • Sie können wählen, ob Sie uns Ihren Rollstuhl beim Check-in überlassen oder ihn bis zum Erreichen des Abfluggates nutzen möchten, je nachdem, von welchem Flughafen Sie fliegen.
  • Damit Sie ausreichend Zeit zum Einsteigen vor den anderen Fluggästen haben, kommen Sie bitte frühzeitig zum Abfluggate.
  • Wir können in Abhängigkeit vom verfügbaren Platz möglicherweise einen faltbaren Rollstuhl in der Kabine unterbringen. Dieser Platz wird auf Grundlage der Anfragereihenfolge vergeben. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Personal am Flugsteig.
  • Alle unsere Flugzeuge verfügen über Rollstühle, die Sie an Bord nutzen können. Sie müssen dazu in der Lage sein, sich selbstständig von Ihrem Sitz in den Rollstuhl zu setzen oder mit einem Sicherheitsassistenten reisen, der Ihnen dabei behilflich ist.
  • Bringen Sie beim Einchecken Ihres Rollstuhls einen Anhänger mit Kontaktinformationen an.

 

Batteriebetriebene Rollstühle, Scooter und Mobilitätshilfen

Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und ihr Gerät mitnehmen möchten, müssen wir sicherstellen, dass Ihr batteriebetriebener Rollstuhl, Mobilitätsroller oder Ihre Mobilitätshilfe sicher im Flugzeug aufbewahrt werden. Aus diesem Grund benötigen wir die folgenden Informationen:

  • Typ des Rollstuhls/der Mobilitätshilfe
  • Abmessungen (siehe folgende Tabelle)
  • Leergewicht (unbeladen)
  • Anzahl der eingelegten Batterien
  • Batterietyp (siehe Hinweise für nicht auslaufsichere Batterien, auslaufsichere Nasszellenbatterien, Trockenzellenbatterien oder Lithium-Batterien weiter unten)
  • Anweisungen zur Verhinderung eines unbeabsichtigten Betriebs (siehe unten)

Wir werden immer versuchen, Ihren Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfe in Containern zu platzieren, um sie sicher aufzubewahren. Es kann jedoch unter bestimmten Bedingungen vorkommen, dass es uns nicht möglich ist, Ihren Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfe zu befördern, wie z. B.:

  • Wenn wir den unbeabsichtigten Betrieb der elektrischen Mobilitätshilfe nicht verhindern können.
  • Wenn das Gewicht die Ladekapazität unserer kleineren Flugzeuge übersteigt, die von unserer Tochtergesellschaft BA CityFlyer nach/ab London City eingesetzt werden.

 

Akkus (einschließlich Ersatzakkus)

Die Anforderungen in Bezug auf die Handhabung von Batterien variieren je nach Typ der Batterie im Rollstuhl, Mobilitätsroller oder der Mobilitätshilfe. Daher haben wir zusätzliche Orientierungshilfen für die Batterieanforderungen zusammengestellt.

Um eine unbeabsichtigte Aktivierung des Geräts während des Flugs zu vermeiden, müssen Sie bestätigen, dass die Stromversorgung getrennt/isoliert wurde und das Gerät nicht unbeabsichtigt aktiviert werden kann. Dies kann erreicht werden, indem die Anweisungen des Herstellers befolgt werden.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen benötigen.

Lithium-Ion-Batterien

Falls die Lithium-Batterie(n) fest am Rollstuhl, Mobilitätsroller oder der Mobilitätshilfe befestigt ist, muss sie im Gerät bleiben. Die Stromversorgung muss getrennt/isoliert werden, damit sie nicht unbeabsichtigt aktiviert werden kann. Dies kann erreicht werden, indem die Anweisungen des Herstellers befolgt werden.

  • Es gibt kein maximales Wattstundenlimit, falls die Lithium-Batterie im Gerät bleibt.

Wenn ein Rollstuhl, Mobilitätsroller oder eine Mobilitätshilfe mit einer Lithium-Ionen-Batterie betrieben wird, die nicht fest am Gerät befestigt ist, müssen die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

  • Der Akku muss nach den Anweisungen des Herstellers oder Gerätebesitzers entfernt werden.
  • Die entfernten Akkus müssen vor Kurzschluss geschützt werden (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Klemmen).
  • Um die Batterien vor Beschädigungen zu schützen, bewahren Sie sie einzeln in einem Schutzbeutel auf und nehmen sie im Handgepäck mit.
  • Die maximale Batteriekapazität beträgt 300 Wh, bei Geräten mit zwei Batterien jeweils 160 Wh

Sie können auch eine zusätzliche Lithium-Ionen-Batterie mit maximal 300 Wh oder zwei zusätzliche Batterien mit je maximal 160 Wh gemäß den oben stehenden Anweisungen mitnehmen.

Trockenzellenbatterien (auch bekannt als NiCd- oder NiMh-Batterien)

Falls die Trockenzellenbatterie(n) sicher am Gerät befestigt ist, muss sie im Gerät bleiben. Die Stromversorgung muss getrennt/isoliert werden, damit sie nicht unbeabsichtigt aktiviert werden kann. Dies kann erreicht werden, indem die Anweisungen des Herstellers befolgt werden.

Wenn ein Rollstuhl, Mobilitätsroller oder eine Mobilitätshilfe mit einer Trockenzellenbatterie betrieben wird, die nicht fest am Gerät befestigt ist, müssen die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

  • Der Akku muss nach den Anweisungen des Herstellers oder Gerätebesitzers entfernt werden.
  • Der entfernte Akku muss vor Kurzschluss geschützt werden (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Klemmen).
  • Der entfernende Akku muss in starke, starre Verpackungen eingelegt werden, die im Laderaum gesichert werden müssen.

Sie können auch eine zusätzliche Trockenzellenbatterie gemäß den oben stehenden Anweisungen mitnehmen.

Auslaufsichere Nassbatterien (auch als Gel-, Blei- oder AGM-Batterien bekannt)

Bitte beachten Sie: Diese Batterietypen müssen die Anforderung der Gefahrgutvorschrift IATA A67 erfüllen. Diese Informationen erhalten Sie vom Hersteller der Batterie oder dem Lieferant der Mobilitätshilfe.

Falls die auslaufsichere Batterie(n) sicher am Gerät befestigt ist, muss sie im Gerät bleiben. Die Stromversorgung muss getrennt/isoliert werden, damit sie nicht unbeabsichtigt aktiviert werden kann. Dies kann erreicht werden, indem die Anweisungen des Herstellers befolgt werden.

Wenn ein Rollstuhl, Mobilitätsroller oder eine Mobilitätshilfe mit einer auslaufsicheren Nassbatterie betrieben wird, die nicht fest am Gerät befestigt ist, müssen die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

  • Der Akku muss nach den Anweisungen des Herstellers oder Gerätebesitzers entfernt werden.
  • Der entfernte Akku muss vor Kurzschluss geschützt werden (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Klemmen).
  • Der entfernende Akku muss in starke, starre Verpackungen eingelegt werden, die im Laderaum gesichert werden müssen.

Sie können auch eine zusätzliche, auslaufsichere Nassbatterie gemäß den oben stehenden Anweisungen mitnehmen.

Nicht auslaufsichere Batterien

Falls die nicht auslaufsichere(n) Batterie(n) fest am Rollstuhl, Mobilitätsroller oder der Mobilitätshilfe befestigt sind, und das Gerät in aufrechter Position im Flugzeug aufbewahrt werden kann, muss sie im Gerät bleiben. Die Stromversorgung muss getrennt/isoliert werden, damit sie nicht unbeabsichtigt aktiviert werden kann. Dies kann erreicht werden, indem die Anweisungen des Herstellers befolgt werden.

Wenn ein Rollstuhl, Mobilitätsroller oder eine Mobilitätshilfe, die mit einer nicht auslaufsicheren Batterie betrieben wird, eine Batterie enthält, die nicht fest am Gerät befestigt ist oder nicht in aufrechter Position im Flugzeug aufbewahrt werden kann, müssen die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

  • Der Akku muss nach den Anweisungen des Herstellers oder Gerätebesitzers entfernt werden.
  • Der entfernte Akku muss vor Kurzschluss geschützt werden (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Klemmen).
  • Die Batterie muss in einer starken, starren, auslaufsicheren Verpackung aufbewahrt werden, die unempfindlich gegenüber Batterieflüssigkeit ist und von kompatiblem Absorptionsmaterial umgeben ist, das die gesamte Flüssigkeit aufsaugen könnte.
  • Die Verpackung muss mit „BATTERY WET WITH WHEELCHAIR“, mit „Corrosive“ (Ätzend; Klasse 8) sowie mit Orientierungslabeln („this way up“) gekennzeichnet werden.

Nicht auslaufsichere Batterien als Ersatz sind nicht erlaubt.

 

Anschlussflüge 

  • Wenn Sie Ihren Rollstuhl auf dem Flughafen des Anschlussflugs nutzen möchten, können wir dafür sorgen, dass er vom Frachtraum zur Flugzeugtür gebracht wird. Teilen Sie uns dies mindestens 48 Stunden vor Abflug mit.
  • Planen Sie für das Ausladen und erneute Einladen in das nächste Flugzeug zusätzliche Zeit ein. Wenn Sie einen elektrischen Rollstuhl verwenden, dauert dieser Prozess länger, da die Batterie bei der Ankunft reaktiviert und dann vor Verladung in das nächste Flugzeug wieder deaktiviert werden muss.

 

Am Reiseziel

  • Wenn Ihr Rollstuhl im Frachtraum verstaut wurde, dann sind wir bemüht, Ihren Rollstuhl wieder so nah wie möglich an die Tür des Flugzeugs zu bringen.
  • Falls dies nicht möglich sein sollte, sorgen wir dafür, dass ein Rollstuhl bereitsteht, mit dem Sie zur Gepäckausgabe gelangen.

Am Flughafen

Wenn Sie allein reisen, informieren Sie uns darüber, wenn Sie möchten, dass Sie vom Zeitpunkt des Check-In bis zum Besteigen des Flugzeugs von einer Begleitperson durch den Abflug- oder Ankunftsflughafen geleitet werden, damit wir dies arrangieren können.

Sitzplatzreservierung

Sie können Ihren Sitzplatz kostenlos über Buchung bearbeiten reservieren, sobald Sie Ihren Flug gebucht und die gewünschte Unterstützung angefordert haben. Sie können Ihren Sitzplatz nicht kostenlos reservieren, wenn Sie diese Unterstützung nicht angefordert haben. Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Aira-App

Die Aira-App bietet auf Abruf Zugang zu personalisierter Hilfe für blinde oder sehbehinderte Passagiere.

Die App steht kostenlos zur Verfügung und verbindet die Passagiere direkt mit einem ausgebildeten professionellen Agent, der bei Bedarf Hilfestellung leistet, um bei der Orientierung in London Heathrow und London Gatwick sowie bei der Suche nach bestimmten Orten zu helfen – einschließlich Gates, besondere Hilfeeinrichtungen, Geschäfte und Restaurants.

Hinweis: Aira wurde angewiesen, den Passagieren mitzuteilen, dass sie ihre Mobiltelefone nicht verwenden können, während sie durch die Sicherheits- und Einreisekontrollen gehen. Der Aira-Agent wird den Kunden zu einem Hilfs-Agent oder einem Passagierbotschafter leiten, der diesen durch den Sicherheits- und Einreisekontrollen begleitet oder führt.

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An Bord

Wenn Ihnen das lieber ist, kann das Kabinenpersonal Ihnen vor Abflug individuelle Sicherheitseinweisungen geben.

Reisen mit einem Assistenzhund

Zertifizierte Servicehunde können kostenlos auf allen Flügen in der Kabine befördert werden. Möglicherweise ist jedoch die Anzahl an Hunden, die in der Kabine mitgenommen werden können, begrenzt. Dieser Service kann nicht online gebucht werden.

Weitere Informationen zum Reisen mit Servicehunden

Am Flughafen

Wenn Sie allein reisen, informieren Sie uns darüber, wenn Sie möchten, dass Sie vom Zeitpunkt des Check-In bis zum Besteigen des Flugzeugs von einer Begleitperson durch das Terminal geleitet werden, damit wir dies arrangieren können.

Sie haben die Möglichkeit, vor anderen Fluggästen in das Flugzeug einzusteigen. Bitte wenden Sie sich an das Personal am Abfluggate, um mehr zu erfahren.

Sitzplatzreservierung

Sie können Ihren Sitzplatz kostenlos über Buchung bearbeiten reservieren, sobald Sie Ihren Flug gebucht und die gewünschte Unterstützung angefordert haben. Sie können Ihren Sitzplatz nicht kostenlos reservieren, wenn Sie diese Unterstützung nicht angefordert haben. Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

An Bord

Die Sicherheitsinformationen auf den Bildschirmen an Bord werden mit Untertiteln angezeigt. Wenn Ihnen das lieber ist, können wir Ihnen vor Abflug individuelle Sicherheitseinweisungen geben.

Gängige Hörhilfen können in der „T“-Stellung an diese Kopfhörer angeschlossen werden. Dies steigert die Lautstärke und Klarheit der Wiedergabe.

Weitere Informationen über unsere Unterhaltungsmedien an Bord.

Am Reiseziel

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie möchten, dass wir eine Begleitperson für Ihre Ankunft am Reiseziel bereitstellen, die Sie durch den Flughafen begleitet.

Reisen mit einem Assistenzhund

Zertifizierte Servicehunde können kostenlos auf allen Flügen in der Kabine befördert werden. Möglicherweise ist jedoch die Anzahl an Hunden, die in der Kabine mitgenommen werden können, begrenzt. Dieser Service kann nicht online gebucht werden.

Weitere Informationen zum Reisen mit Servicehunden

Wir verstehen, dass eine nicht sichtbare Behinderung das Reisen oft beängstigend erscheinen lässt. Als Fluggesellschaft sind wir bestrebt, Ihre Reise so zugänglich und reibungslos wie möglich zu gestalten. Die Hilfeleistung an vielen Flughäfen für körperliche Behinderungen gibt es auch für unsere Kunden mit versteckten Behinderungen.

Hilfeleistung am Flughafen kann durch uns gebucht werden. Dies muss mindestens 48 Stunden vor Abflug geschehen. Um Ihre speziellen Bedürfnisse zu klären und zu besprechen, wie wir Ihnen helfen können, kontaktieren Sie uns.

Am Flughafen

Die Hilfeleistung am Flughafen unterstützt Sie dabei, durch den Flughafen zu kommen, besonders bei Kunden, die alleine reisen oder die sich im Flughafen noch nicht auskennen.

Viele Flughäfen in unserem Netzwerk bieten zudem ruhige Strecken oder Orte, die vor Abflug eine stressfreie Umgebung sicherstellen. Dies ist besonders nützlich für Kunden mit Autismus und für diejenigen, die unter Angst leiden. Um mehr über diese Orte zu erfahren, empfehlen wir Ihnen, Ihren Flughafen direkt zu kontaktieren.

Um die Hilfeleistung am Flughafen zu buchen, kontaktieren Sie uns mindestens 48 Stunden vor Abflug.

Sitzplatzreservierung

Sie können Ihren Sitzplatz kostenlos über Buchung bearbeiten reservieren, sobald Sie Ihren Flug gebucht und die gewünschte Unterstützung angefordert haben. Sie können Ihren Sitzplatz nicht kostenlos reservieren, wenn Sie diese Unterstützung nicht angefordert haben. Wenn Sie Fragen oder besondere Sitzplatzanforderungen haben, kontaktieren Sie uns.

An Bord

Wenn Ihnen das lieber ist, kann das Kabinenpersonal Ihnen vor Abflug individuelle Sicherheitseinweisungen geben.

Schlüsselband mit Sonnenblume

Das Schlüsselband mit Sonnenblume ist eine Initiative an britischen Flughäfen als dezente Möglichkeit, zu zeigen, dass jemand eine versteckte Behinderung hat und eventuell zusätzliche Hilfe benötigen könnte. Als Fluggesellschaft haben wir dieses Symbol angenommen und freuen uns, die Vorteile zu sehen, die es für unsere Kunden bringt.

Schlüsselbänder sind an allen teilnehmenden Flughäfen erhältlich und können bei der Airport Assistance abgeholt werden. Für unsere Kunden, die von London Heathrow aus anreisen, können Sie sich Ihr Schlüsselband vor Reiseantritt per Post zusenden lassen. Im Moment sind die Schlüsselbänder eine Initiative des Vereinigten Königreichs, aber sie beginnen, an einigen Zielen international anerkannt zu werden.

Zertifizierte Servicehunde können kostenlos auf allen Flügen in der Kabine befördert werden. Möglicherweise ist jedoch die Anzahl an Hunden, die in der Kabine mitgenommen werden können, begrenzt. Dieser Service kann nicht online gebucht werden.

Weitere Informationen zum Reisen mit Begleithunden

Sitzunterstützungssysteme

In unseren Flugzeugen können einige Sitzunterstützungssysteme genutzt werden, die Ihnen während Ihrer Reise helfen. Sehen Sie sich unsere Liste der zugelassenen Sitzunterstützungssysteme und der Kabinen an, für die sie geeignet sind.

Zulässige Sitzunterstützungssysteme

Reisen mit Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit

In unserem Video mit Gebärdensprache erhalten Sie Informationen über die Reise mit British Airways – vom Buchungsprozess über den Flughafenaufenthalt bis hin zu Bordservices und -unterhaltung.

Video erstellt in Zusammenarbeit mit Signcode UK.

Sicherheitseinweisung an Bord

Sehen Sie sich unsere Sicherheitsunterweisungen an Bord an, die in britischer und amerikanischer Gebärdensprache verfügbar sind.

Video erstellt in Zusammenarbeit mit Signcode UK.

Britische Gebärdensprache für Kurzstreckenflüge

Amerikanische Gebärdensprache für Kurzstreckenflüge

Britische Gebärdensprache für Langstreckenflüge

Amerikanische Gebärdensprache für Langstreckenflüge

Gesetzliche Vorschriften

Innerhalb der EU obliegt es den Flughafenbetreibern, jede Person mit Behinderung während ihres Aufenthalts am Flughafen zu betreuen. Dazu gehören sichtbare und nicht sichtbare Behinderungen sowie altersbedingte oder andere Beeinträchtigungen. Wir müssen den Flughafenbetreiber im Voraus Informationen über Ihre Reisebedürfnisse zukommen lassen, um einen angemessenen Service bieten zu können, bitte kontaktieren Sie uns daher mindestens 48 Stunden vor dem Abflug.

Wir halten uns bei allen Flügen zu und von Flughäfen in den USA an die US-Richtlinie gegen Diskriminierung aufgrund von Behinderungen. Eine vollständige Kopie dieser Richtlinie erhalten Sie folgendermaßen:

  • Fragen Sie einen unserer Mitarbeiter an einem der Flughäfen, von denen Flüge in die USA abgehen, oder
  • Wenden Sie sich mithilfe der folgenden Kontaktinformationen an die Aviation Consumer Protection Division (US Department of Transportation).

 

Aviation Consumer Protection Division

Anschrift

Office of Aviation Enforcement and Proceedings

Aviation Consumer Protection Division

1200 New Jersey Ave, SE

Washington, DC 20590

USA

Kontaktangaben und Öffnungszeiten

Telefon: (202) 366-2220

TTY/Hilfsgerät: (202) 366-0511

Montag bis Freitag, 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr (EST)

Website

Besuchen Sie die Website der Aviation Consumer Protection Division, um PDFs anzuzeigen

 

Hotline für Flugreisende mit Behinderungen  

Gebührenfreie Hotline (nur innerhalb der USA verfügbar)

Kontaktangaben und Öffnungszeiten

Telefon: 1-800-778-4838

TTY: 1-800-455-9880

Montag bis Freitag, 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (EST)

Weitere Informationen zur Hotline für Flugreisende mit Behinderungen

Partnerschaften

Bei British Airways sind wir der Auffassung, dass unser einzigartiger Service für jeden zugänglich sein sollte, und legen größten Wert darauf, Ihre Reise so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Wir sind daher stolz darauf, die erste Fluggesellschaft zu sein, die die „It’s everyone’s journey“-Aktion unterstützt – eine neue Kampagne des Verkehrsministeriums, um den Verkehr integrativer zu gestalten und behinderten Menschen zu helfen, unbeschwert zu reisen.

Die Kampagne soll verdeutlichen, wie wir gemeinsam etwas bewirken und mit Unterstützung für jeden Menschen ein großartiges Reiseerlebnis schaffen können.

Besuchen Sie die Kampagnenseite.