Rechtliche Informationen

Hinweise für Passagiere

Die folgenden Angaben sind wichtig und gelten für alle Passagiere auf Flügen mit British Airways.

Gefährliche Güter im Gepäck

Das Gepäck von Fluggästen darf keine Gegenstände oder Substanzen enthalten, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen können, einschließlich der oben und nachstehend aufgelisteten Gegenstände oder Substanzen. Hiervon gibt es einige Ausnahmen.

  • Komprimierte Gase (tief gefroren, entflammbar, nicht entflammbar und giftig) wie Butan, Sauerstoff, flüssiger Stickstoff, gefüllte Atemgeräte und komprimierte Gaszylinder.
  • Selbstverteidigungshilfen, z.B. Tränengas, Pfefferspray und Elektroschockwaffen.
  • Korrosive Stoffe, wie Säuren, Laugen, Nasszellenbatterien und Gegenstände, die Quecksilber enthalten.
  • Sprengstoff, Munition, Munition mit Leerpatronen, Handfeuerwaffen, Feuerwerkskörper, Signalpistolen und Pistolenkappen.
  • Entflammbare Flüssigkeiten und Feststoffe, wie Feuerzeuge, die vor dem Entzünden umgedreht werden müssen, Feuerzeugbrennstoff, Feueranzünder, Farben und Verdünner.
  • Streichhölzer (Eine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer darf am Körper mitgeführt werden.)
  • Radioaktives Material.
  • Aktenkoffer und Aktentaschen mit integriertem Alarmgerät.
  • Oxidierende Materialien, wie Bleichpulver und Peroxide.
  • Gifte und infektiöse Substanzen, wie Insektizide, Unkrautvernichtungsmittel und lebende Viren.
  • Andere gefährliche Güter, wie magnetisierte Stoffe, Speiseöle, Trockeneis, aggressive oder reizende Stoffe.
  • Medikamente und Toilettenartikel in begrenzten Mengen, die für den Fluggast während der Reise erforderlich oder angemessen sind, wie alkoholhaltige Haarsprays, Parfüms und Medikamente, dürfen mitgeführt werden.
  • Viele dieser hier aufgeführten Güter können als Luftfracht befördert werden, sofern sie in Übereinstimmung mit den Frachtvorschriften verpackt sind.

Wenn Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrer Buchung.

Lesen Sie unsere vollständigen Richtlinien zu Flüssigkeiten, unzulässigen und eingeschränkt zulässigen Gegenständen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen, was Sie mitnehmen können und was nicht.

Weitere Informationen

„Ticket“ bezeichnet in diesem Vertrag den Flugschein und den Gepäckschein oder, sofern zutreffend, die Flugbestätigung, im Falle eines elektronischen Tickets, für das diese Bedingungen und Hinweise gelten, entspricht „Beförderung“ dem „Transport“ und „Fluggesellschaft“ bezeichnet alle Fluggesellschaften, die den Fluggast oder sein Gepäck im Zusammenhang mit diesem Ticket befördern oder seine Beförderung veranlassen oder eine andere Leistung erbringen, die die Beförderung im Luftverkehr beinhaltet, „elektronisches Ticket“ bezeichnet die Bestätigung, die durch oder im Auftrag der Fluggesellschaft ausgestellt wurde, die elektronischen Coupons und, sofern zutreffend, eine Bordkarte; „Warschauer Konvention“ bezeichnet das Abkommen vom 12.Oktober 1929 zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 , oder die Konvention mit den Änderungen von Den Haag vom 28. September 1955, je nachdem, welches zutreffend ist, Montreal-Konvention bezeichnet das Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Montreal am 28. Mai 1999.

Die Beförderung gemäß diesen Bestimmungen erfolgt entsprechend den Haftungsregeln und -einschränkungen der Warschauer Konvention, sofern es sich bei der Beförderung nicht um eine „internationale Beförderung entsprechend der Konvention“ handelt.

Soweit dies nicht im Widerspruch zum Vorstehenden steht, unterliegen die von den einzelnen Fluggesellschaften erbrachten Beförderungs- und sonstigen Dienstleistungen den folgenden Bestimmungen:

               (i) in diesem Ticket enthaltene Bedingungen

               (ii) geltende Tarifbedingungen:

               (iii) Beförderungsbedingungen und zugehörige Bestimmungen der Fluggesellschaft, die Teil dessen bilden (und auf Anfrage bei der Fluggesellschaft erhältlich sind), außer für die Beförderung zwischen einem Ort in den USA oder in Kanada und einem Ort außerhalb dieser Länder, für die die Tarife dieser Länder gelten.

Der Name der Fluggesellschaft kann auf dem Ticket abgekürzt werden, der volle Name und seine Abkürzung können in den Tarifangaben, Beförderungsbedingungen, Bestimmungen oder Flugplänen verwendet werden: die Anschrift der  Fluggesellschaft sollte dem Abflughafen entsprechen, angegeben gegenüber der  ersten Abkürzung des Fluggesellschaftsnamens auf dem Ticket: die vereinbarten  Zwischenlandeorte sind auf dem Ticket angegeben oder werden im Flugplan der Fluggesellschaft als Zwischenlandeorte auf der  Flugstrecke des Passagiers ausgewiesen: die Beförderung durch  mehrere Fluggesellschaften wird in diesem Zusammenhang als Einheit betrachtet.

Eine Fluggesellschaft, die für die Flüge einer anderen Fluggesellschaft Tickets ausstellt oder Gepäck eincheckt, tut dies nur als Vertreter dieser anderen Gesellschaft.

Alle Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der Fluggesellschaft gelten für ihre Beauftragten, Mitarbeiter und Vertreter sowie für alle Personen, deren Flugzeuge von der Fluggesellschaft genutzt werden, und die Beauftragten, Mitarbeiter und Vertreter dieser Personen.

Eingechecktes Gepäck wird dem Inhaber des Gepäckstreifens ausgehändigt. Schäden an eingechecktem Gepäck im internationalen Flugverkehr müssen unmittelbar und schriftlich nach deren Feststellung und spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks der Fluggesellschaft gemeldet werden. Bei Ansprüchen aufgrund einer verspäteten Gepäckauslieferung beträgt diese Frist 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks. Siehe Beförderungstarife oder -bedingungen im nicht internationalen Flugverkehr.

Dieses Ticket gilt zur Beförderung innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum, sofern nicht anders auf dem Ticket, in den Bestimmungen, den Beförderungsbedingungen oder den zugehörigen Vorschriften angegeben. Beförderungsgebühr vorbehaltlich Änderungen vor Beförderungsbeginn. Wenn der Flugpreis nicht bezahlt wurde, kann die Fluggesellschaft die Beförderung ablehnen.

Die Fluggesellschaft bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen, den Fluggast und sein Gepäck in einem angemessenen Zeitrahmen zu befördern. Die auf den Flugplänen oder an anderer Stelle angegebenen Zeiten sind ungefähre Angaben ohne Gewähr und nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags. Die Fluggesellschaft kann ohne vorherige Ankündigung andere Fluggesellschaften oder Flugzeuge einsetzen und auf dem Ticket ausgewiesene Zwischenlandeorte bei Bedarf ändern oder vermeiden. Flugpläne vorbehaltlich Änderungen. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Anschlussflüge.

Alle Fluggäste müssen die behördlichen Reisebestimmungen einhalten, Ausreise-, Einreise- und andere erforderliche Dokumente ordnungsgemäß vorlegen können und zum Zeitpunkt am Flughafen erscheinen, der von der Fluggesellschaft festgelegt ist, oder, wenn kein Zeitpunkt festgelegt ist, so frühzeitig, dass alle erforderlichen Maßnahmen für den Abflug vollständig durchgeführt werden können.

Diese Bestimmungen dürfen von den Mitarbeitern, Vertretern oder Beauftragten der Fluggesellschaft weder geändert noch ergänzt oder ausgesetzt werden.

Für die Beförderung gelten die obenstehenden Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von British Airways.Wenn Ihr Flug von einer anderen Fluggesellschaft als British Airways betrieben wird, gelten deren Allgemeine Beförderungsbedingungen ebenfalls.Ausfertigungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von British Airways sind erhältlich auf Anfrage oder am Flughafen oder über den nachstehenden Link.

Lesen Sie die allgemeinen Beförderungsbedingungen

Für Ihre Reise gelten möglicherweise die Bestimmungen der Warschauer Konvention oder Montreal-Konvention. Diese bestimmen oder beschränken die Haftung der Fluggesellschaft im Bezug auf Tod oder Körperverletzung sowie hinsichtlich des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäck und Verzögerungen.

Wenn die Montreal-Konvention gilt, bestehen folgende Haftungseinschränkungen:

Es gibt keine finanziellen Haftungsbeschränkungen für Tod oder Verletzung.

Im Fall von Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Gepäck: 1.288 Sonderziehungsrechte (etwa 1.365 GB £; 1.600 Euro; 1.774 USD) pro Passagier in den meisten Fällen.

Für Schäden aufgrund von Verzögerungen Ihrer Reise: 4.694 Sonderziehungsrechte (etwa GBP 4.500; Euro 5.100; USD 5.800)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 sind Fluggesellschaften der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet, die Haftungseinschränkungen der Montreal-Konvention bei allen von ihnen durchgeführten Beförderungen von Passagieren und deren Gepäckstücken in der Luft anzuwenden. Viele Fluggesellschaften außerhalb der Europäischen Gemeinschaft halten sich an diese Bestimmungen hinsichtlich der Beförderung von Passagieren und deren Gepäckstücken.

Wenn die Warschauer Konvention gilt, bestehen folgende Haftungseinschränkungen:

16.600 Sonderziehungsrechte (etwa 20.000 EUR; 20.000 USD) im Bezug auf Tod oder Körperverletzung, wenn das Haager Protokoll der Konvention gilt, oder 8.300 Sonderziehungsrechte (etwa 10.000 EUR; 10.000 USD), wenn nur die Warschauer Konvention gilt. Viele Fluggesellschaften haben diese Einschränkungen freiwillig vollständig ausgeschlossen, und gemäß Bestimmungen der USA muss für Reisen von den USA, in die USA oder mit einem planmäßigen Zwischenstopp in den USA die Haftungsgrenze mindestens 75.000 USD betragen.

17 Sonderziehungsrechte (etwa Euro 20; USD 20) pro kg für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Gepäck und 332 Sonderziehungsrechte (etwa Euro 400; USD 400) für nicht aufgegebenes Gepäck.

Die Fluggesellschaft haftet möglicherweise auch für Schäden aufgrund von Verzögerungen.

Weitere Informationen hinsichtlich der geltenden Haftungseinschränkungen für Ihre Reise sind von der Fluggesellschaft erhältlich. Wenn Sie auf Ihrer Reise mit verschiedenen Fluggesellschaften reisen, wenden Sie sich bitte an diese Fluggesellschaften, um sich über ihre geltenden Haftungsbeschränkungen zu informieren.

Unabhängig davon, welche Konvention für Ihre Reise gilt, können Sie in den Genuss einer höheren Haftungsgrenze für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung Ihres Gepäcks kommen, indem Sie beim Einchecken eine spezielle Erklärung hinsichtlich des Wertes Ihres Gepäcks abgeben und die möglicherweise dafür anfallenden Gebühren entrichten. Als Alternative sollten Sie Ihr Gepäck vor der Reise versichern, wenn sein Wert die geltende Haftungsgrenze überschreitet.

Für Reisen, die nur zwischen zwei Orten innerhalb der USA erfolgen, schreiben die Bundesgesetze eine Beschränkung der Fluggesellschaft für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von Gepäck auf mindestens 3.300 USD pro Fluggast vor. Für bestimmte Güter kann ein höherer Wert deklariert werden. Einige Fluggesellschaften übernehmen keine Haftung für zerbrechliche oder verderbliche Güter oder Wertgegenstände. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Fluggesellschaften.

Zeitbeschränkung für Klagen: Jede gerichtliche Auseinandersetzung wegen Schadensersatzforderungen muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Ankunftsdatum bzw. dem planmäßigen Ankunftsdatum des Flugzeugs in die Wege geleitet werden. Gepäckreklamationen: Schäden am eingecheckten Gepäck müssen der Fluggesellschaft innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich gemeldet werden. Im Falle von Verzögerungen muss eine Meldung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks an den Fluggast erfolgen.

Lesen Sie die vollständigen Haftungsbeschränkungen

Der Preis Ihres Tickets kann gegebenenfalls einen von der Fluggesellschaft auferlegten Zuschlag, Treibstoffzuschlag und andere Zuschläge enthalten. Diese Zuschläge sind auf Ihrem Ticket unter "STEUERN/GEBÜHREN/ZUSCHLÄGE" aufgeführt. Diese Beträge werden von British Airways erhoben und stellen keine staatliche oder durch andere erhobene Steuer oder Abgabe dar. UB ist die Passagier-Servicegebühr, welche Fluggesellschaften an britische Flughafenbetreiber für die Nutzung der Flughafeneinrichtungen durch jeden Fluggast entrichten.

Der Ticketpreis kann Steuern und Gebühren beinhalten, die von staatlicher Seite oder vom Flughafen für den Luftverkehr erhoben werden. Sie können einen wesentlichen Teil der Flugreisekosten ausmachen und sind entweder im Flugpreis enthalten oder werden separat in dem/den Kästchen „STEUERN/GEBÜHREN“ dieses Tickets ausgewiesen. Es werden evtl. zusätzliche Steuern oder Gebühren erhoben.

Um die Auswirkungen aufgrund von Fluggästen, die nicht zum Abflug erscheinen, so gering wie möglich zu halten und ihre Sitzplätze anderen Reisenden zur Verfügung stellen zu können, die andernfalls nicht mitreisen könnten, können British Airways und die meisten Fluggesellschaften die Flüge überbuchen. Wir sind bemüht, für alle bestätigten Buchungen einen Sitzplatz bereitzustellen. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass auch für eine bestätigte Buchung einmal kein Sitzplatz verfügbar ist. Die Begriffe Reservierung, Buchung, OK-Status u. ä. beinhalten keine absolute Garantie für einen Sitzplatz. British Airways bietet ein Entschädigungsprogramm für Fluggäste mit bestätigter Buchung an, die ungerechtfertigt nicht am gewählten Flug teilnehmen konnten Ausführliche Informationen zu diesem Programm erhalten Sie beim Check-In. Bei Fragen zu unseren Entschädigungsrichtlinien für Überbuchungen oder verweigertes Boarding wenden Sie sich bitte an den Customer Relations Manager

British Airways Customer Relations,
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Telefon:  +44 (0) 191 490 7901
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