Eingeschränkt zulässige und verbotene Gegenstände

Viele Gegenstände sind an Bord unserer Flugzeuge aufgrund internationaler Gesetze, der Flugsicherheit oder der Vorschriften an Ihrem Zielort eingeschränkt, unterliegen Kontrollen oder sind ganz verboten.

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Prüfen Sie immer die örtlich geltenden Flughafen- und Fluggesellschafts-Richtlinien, bevor Sie fliegen.

Im Vereinigten Königreich – erkundigen Sie sich bei der Civil Aviation Authority (CAA).

In den USA – erkundigen Sie sich bei der Transport Security Administration (TSA).

Sie müssen sich im Voraus mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie Erläuterungen zu den Vorschriften wünschen oder eine Genehmigung der Fluggesellschaft einholen möchten, wenn Sie eine Reise mit eingeschränkten oder kontrollierten Gegenständen planen.

Flüssigkeiten, Cremes, Pulversubstanzen und Sprays

Sie können diese Gegenstände im aufgegebenen Gepäck mit ins Flugzeug nehmen, die meisten Länder haben jedoch Beschränkungen bei der Art und Menge, die Sie im Handgepäck mit in die Kabine nehmen dürfen.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, die folgenden Hinweise zum Handgepäck zu lesen, die wichtige Sicherheitsinformationen enthalten.

  • Jede Flüssigkeit muss in einem eigenen Behälter mit höchstens 100 ml Fassungsvermögen mitgeführt werden.
  • Alle Artikel müssen in einem einzelnen, transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel von einer Größe bis zu 20x20 cm mit einem Gesamtfassungsvermögen von bis zu einem Liter mitgeführt werden .
  • Dieser Beutel muss vollständig verschließbar sein und in Ihr Handgepäck passen.
  • Der Beutel für Flüssigkeiten muss aus dem Handgepäck entnommen werden können, um eine separate Prüfung durchzuführen.*
  • Aerosole dürfen in die Kabine mitgenommen, aber nicht an Bord verwendet werden.
  • Im Vereinigten Königreich und in der EU werden Flüssigkeiten, Aerosole oder Gel mit speziellen Geräten kontrolliert, und Sie werden möglicherweise aufgefordert, sie zu öffnen. Geschmacks- oder Hauttests werden bei diesen Produkten nicht mehr durchgeführt. Wenn Sie außerhalb des Vereinigten Königreichs und der EU reisen, informieren Sie sich bitte über die geltenden Sicherheitsanforderungen.
  • Wenn Sie in die USA fliegen, dürfen Sie maximal 350 g Pulver im Handgepäck mitnehmen, wie z. B. Kosmetika, Gewürze, Milchpulver, Mehl, Zucker, Kaffee oder ähnliches. Kunden, die eine größere Menge an Pulver als durch dieses Limit festgelegt mitnehmen möchten, müssen dieses im aufgegebenen Gepäck verstauen.
  • Wenn Sie von Australien aus fliegen, müssen anorganische Pulver im Handgepäck in Behältern mitgeführt werden, die 350 ml oder 350 g pro Person nicht überschreiten.
  • Kenia hat ein striktes Verbot von Plastiktüten im Land eingeführt, daher empfehlen wir Ihnen, mit einer dickeren, durchsichtigen, wiederverwendbaren Polyurethantasche zu reisen, die den maximalen Abmessungen von 20 cm x 20 cm entspricht und sich verschließen lässt. Wenn Sie Einwegplastikbeutel verwenden, entsorgen Sie sie an Bord des Flugzeugs oder bei der Zollkontrolle bei der Ankunft. Im Sicherheitsbereich des Flughafens stehen Ihnen bei Ihrer Ausreise aus dem Land kleine Flüssigkeitsbehälter zur Verfügung.

*Durch die Installation moderner Scanner am Flughafen London City können Sie Flüssigkeiten und elektronische Geräte bei der Sicherheitskontrolle im Handgepäck lassen. Dazu gehören Flüssigkeiten und Gel in Behältern von bis zu zwei Litern sowie Laptops und Tablets.

Sie können die folgenden Gegenstände für den persönlichen Gebrauch in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitnehmen:

  • Toilettenartikel und Aerosole wie Haarspray, Parfüm und Eau de Cologne.
  • Nicht entflammbare, ungiftige Aerosole für den Gebrauch zu Hause oder beim Sport.
  • Medikamente (nicht radioaktiv), auch solche, die Alkohol enthalten.

Wie viel können Sie mitnehmen?

Gemäß den Gefahrgutvorschriften der IATA (International Air Transport Association) darf jede Person die unten aufgeführten Gewichte in ihrem Gepäck mitführen.

  • Gewicht pro einzelnem Artikel: Max. 500 g
  • Gewicht pro Person: 2 kg
  • Volumen pro einzelnem Artikel: Max. 500 ml
  • Volumen pro Person: 2 l

Vergewissern Sie sich, dass die Verschlüsse und Deckel von Toilettenartikeln und Medikamenten sicher sind und dass die Sprühventile von Aerosolen geschützt sind, damit der Inhalt nicht versehentlich in Ihr Gepäck im Frachtraum gelangt.

Wenn Sie mit lebenswichtigen medizinischen Hilfsmitteln wie Dialyseflüssigkeit reisen, die in einer separaten Tasche verpackt und im Frachtraum aufgegeben werden, können Sie mehr als die oben angegebene Standardmenge mitnehmen. Dazu benötigen Sie ein offizielles medizinisches Dokument, das von Ihrem Hausarzt unterzeichnet und datiert ist.

Weitere Informationen über Reisen mit Medikamenten oder medizinischer Ausrüstung

Es gibt keine Beschränkung für die Anzahl der alkoholischen Getränke, die Sie mitnehmen können, solange der Alkoholgehalt unter 24 % liegt.

Sie können bis zu fünf Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt zwischen 24 % und 70 % mitbringen. Sie können ihn in Ihrem Handgepäck mitnehmen, wenn Sie ihn im Duty-Free-Shop des Flughafens gekauft haben, oder Sie können ihn in Ihr aufgegebenes Gepäck packen.

Getränke mit mehr als 70 % Alkoholgehalt sind an Bord unserer Flugzeuge weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck erlaubt.

Bitte lesen Sie den Abschnitt Handgepäckanforderungen für Informationen zur Mitnahme von Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck.

Sie können Flüssigkeiten, Gels oder Cremeprodukte mit mehr als 100 ml Inhalt zollfrei in Flughafenläden oder an Bord eines Anschlussfluges erwerben, wenn diese beim Einkauf in einer Sicherheitsverpackung mit Kaufquittung versiegelt werden. Sollten Sie Artikel an Bord erwerben, bitten Sie das Kabinenpersonal, diese für Sie zu versiegeln.

Wenn Sie den Flughafen verlassen und später zu Ihrem Anschlussflug zurückkehren möchten, können Sie diese Artikel mitnehmen, wenn Sie die Versiegelung intakt lassen. Beim erneuten Passieren der Sicherheitskontrolle müssen diese versiegelten Beutel möglicherweise von Flughafenpersonal geöffnet und neu versiegelt werden. Für Produkte, die beim Transit oder Ausstieg geöffnet oder konfisziert wurden, können wir keine Haftung übernehmen.

Bitte machen Sie sich mit den Bestimmungen an den Flughäfen Ihrer Reisestationen vertraut, damit Sie wissen, was Sie jeweils im Handgepäck mitführen dürfen.

Jegliche Artikel, die Sie am Flughafen oder an Bord kaufen, werden Teil Ihres Freigepäcks bei Ihrem nächsten Flug. Wenn Sie dieses dann überschreiten, müssen Sie ggf. die Artikel einchecken und eine Gebühr zahlen.

Sie können feste Speisen wie Sandwiches, Kekse, Obst, Nüsse usw. mit an Bord nehmen, wobei für flüssige Lebensmittel wie Getränke, Suppen, Saucen, Marmeladen oder Gelees die gleichen Beschränkungen wie für Flüssigkeiten gelten (siehe vorstehende Hinweise). Beachten Sie, dass es keine Möglichkeit gibt, mitgebrachte Speisen und Getränke an Bord aufzuwärmen oder zu kühlen.

Aufgrund der Anzahl von Kunden mit einer Allergie servieren wir keine Erdnüsse an Bord unserer Flüge und bitten Sie, diese nicht mit in die Kabine zu bringen.

Säuglingsmilch und Babynahrung

Wenn Sie mit einem Kleinkind reisen, dürfen Sie so viel Säuglingsmilch, Babynahrung, Milchpulver und sterilisiertes Wasser in einer Babyflasche mitführen, wie Sie für Ihre Reise benötigen, auch wenn dies die übliche Höchstmenge für Flüssigkeiten überschreitet.

Diese speziellen Nahrungsmittel müssen nicht in den durchsichtigen Beutel für Flüssigkeiten passen, wenn Sie die Kontrollen passieren. Sie sollten sie jedoch zur Kontrolle durch das Flughafensicherheitspersonal bereithalten.

Einige Flughäfen, darunter der Flughafen Heathrow, gestatten es Eltern, bis zu 2 Liter flüssige Muttermilch in durchsichtigen Behältern mitzunehmen, auch wenn sie ohne ihr Baby reisen.

Das Mitbringen von Speisen in andere Länder

Im Ankunftsland könnten Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr mancher Lebensmittel bestehen, z. B. sind Fleisch, Frischobst und -gemüse in vielen Ländern verboten.

Auf der Website der Regierung des Vereinigten Königreichs erhalten Sie Informationen darüber, welche Lebensmittel Sie einführen dürfen.

In Übereinstimmung mit den IATA-Gefahrgutvorschriften 2.3.5.10 erfordert dieses Objekt keine Genehmigung durch den Bediener. Sie dürfen in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck isolierte Verpackungen mitführen, die gekühlten Flüssigstickstoff (Trockeneis) enthalten. Diese müssen vollständig von einem porösen Material absorbiert sein und dürfen ausschließlich ungefährliche Waren enthalten.

Batterien, elektrische und elektronische Geräte

Für den persönlichen Gebrauch können Sie bis zu 15 batteriebetriebene elektronische Geräte (Personal Electronic Devices, PED) mit Lithiumbatterien wie Laptops, Tablets, Smartphones, Kameras, Musikwiedergabegeräte, elektronische Gepäckanhänger (z. B. Apple AirTag) usw. mitnehmen.

Achten Sie stets auf Folgendes:

  • Alle batteriebetriebenen Geräte müssen so verstaut werden, dass sie nicht versehentlich eingeschaltet werden können.
  • Reservebatterien werden vor Kurzschluss und Beschädigung geschützt, indem sie in der Originalverpackung (wenn möglich), in einer Schutzhülle oder einer stabilen Plastiktüte aufbewahrt oder mit Isolierklebeband über den Polen in der Kabine mitgeführt werden.
  • Führen Sie keine beschädigten Batterien oder Elektrogeräte mit sich.

Hinweis: Wenn die Wattstundenanzahl (Wh) nicht auf dem Akku vermerkt ist oder ermittelt werden kann, kann der Akku nicht akzeptiert werden. Sie können die folgende Formel verwenden, um die Wattstundenanzahl (Wh) zu berechnen:

  • Milliamperestundenzahl/1000 multipliziert mit der Spannung ergibt die Wattstundenanzahl (Wh).

Im Handgepäck

  • Muss im Gerät aufbewahrt werden.
  • Maximal 4 Reserveteile pro Person (einschl. Ladegeräte) in der Originalverpackung oder isoliert/geschützt von metallischen Gegenständen.
  • Lithium-Metall-Akkus dürfen nicht mehr als 2 g Lithium enthalten. Lithium-Ionen-Akkus dürfen 100 Wh nicht überschreiten.

Wichtiger Hinweis: Wenn Ihr Kabinengepäck eingecheckt oder am Gate entgegengenommen und im Frachtraum platziert wurde, müssen Sie Ersatzakkus und Powerbanks entnehmen und mit in die Kabine nehmen.

Im aufgegebenen Gepäck

  • Muss im Gerät aufbewahrt werden.
  • Das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Ruhe- oder Standymodus).
  • Elektronische Gepäckanhänger (z. B. Apple AirTag) dürfen eingeschaltet bleiben, sofern das Gerät nur Lithiumbatterien enthält, die die folgenden Bedingungen erfüllen: 
    • Der Gehalt an Lithiummetall darf 0,3 g Lithium nicht überschreiten.
    • Lithium-Ionen-Batterien dürfen 2,7 Wh nicht überschreiten.
  • Ersatzakkus sind im eingecheckten Gepäck verboten und müssen in der Kabine mitgeführt werden.

Sowie tragbare medizinische Geräte wie z. B. ein Defibrillator mit einem Lithium-Metall-Inhalt (nicht wiederaufladbar) von maximal 8 g.

British Airways erteilt jedem Passagier eine „Bedienergenehmigung“ für den Transport von Lithiumbatterien in größeren tragbaren elektronischen Geräten, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Maximal zwei Geräte mit Batterie pro Person.
  • Maximal zwei Reservebatterien pro Person (einschl. Powerbanks) in der Originalverpackung oder mit Isolierung/Schutz der Pole, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Bitte legen Sie Ihren Geräten und Reservebatterien eine Kopie dieser Seite bei, um zu bestätigen, dass Sie über unsere „Betreibergenehmigung“ verfügen.
  • Es ist NICHT nötig, die Fluggesellschaft oder Flughafenmitarbeiter über die Mitnahme dieser Artikel zu informieren.

Im Handgepäck

  • Geräte mit eingesetzten Batterien können im Kabinengepäck mitgeführt werden und müssen vor versehentlicher Aktivierung geschützt werden.
  • Maximal zwei Reserve-Lithiumbatterien pro Person (einschl. Powerbanks) in der Originalverpackung oder mit Isolierung/Schutz der Pole, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Wichtiger Hinweis: Wenn Ihr Kabinengepäck eingecheckt oder am Gate entgegengenommen und im Frachtraum platziert wurde, müssen Sie Reservebatterien und Powerbanks entnehmen und mit in die Kabine nehmen.

Im aufgegebenen Gepäck

  • Geräte mit eingesetzten Batterien können im eingecheckten Gepäck mitgeführt werden und müssen vor versehentlicher Aktivierung geschützt werden.
  • Das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Ruhe- oder Standymodus).
  • Der Transport von Reservebatterien im eingecheckten Gepäck ist untersagt.

Im Hand-/aufgegebenen Gepäck

  • Eine Mitnahme ist nicht möglich.

Informationen zum Produktsicherheitsrückruf

Wenn ein Produkt, das eine Lithiumbatterie enthält, einem Sicherheitsrückruf in Bezug auf die Batterie unterliegt, darf es nicht an Bord eines Flugzeugs befördert werden, es sei denn, das zurückgerufene Produkt/die zurückgerufene Komponente wurde gemäß den Anweisungen des Herstellers ausgetauscht oder repariert.

Sie dürfen Brennstoffzellen und Ersatzpatronen für den Betrieb von tragbaren elektronischen Geräten (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder) ausschließlich im Handgepäck mitführen.

Sie dürfen tragbare elektronische Geräte mit auslaufsicheren Batterien in Ihrem Handgepäck und aufgegebenen Gepäck mitführen. Die Batterien müssen die IATA-Sondervorschrift A67 erfüllen (Informationen erhalten Sie vom Batteriehersteller oder Händler) und dürfen bis zu 12 V oder max. 100 Wh aufweisen. Außerdem dürfen Sie bis zu zwei Reservebatterien mitführen.

Falls Ihr Rollstuhl, Scooter oder Ihre Mobilitätshilfe batteriebetrieben ist, müssen Sie uns im Voraus darüber informieren und Ihre Mobilitätshilfe registrieren, indem Sie sich über Buchung bearbeiten bei Ihrer Buchung anmelden und dann im Abschnitt „Servicewünsche“ in den Quick Links unten auf der Seite „Behinderten- und Mobilitätsbetreuung“ auswählen.

Mehr über batteriebetriebene Rollstühle, Scooter und Mobilitätshilfen

Generell dürfen elektrische und elektronische Artikel in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Beachten Sie jedoch die folgenden Sicherheitsanweisungen:

  • Sie werden bei den Flughafensicherheitskontrollen möglicherweise gebeten, elektronische oder batteriebetriebene Geräte, wie z. B. Telefone, Tablets, E-Books oder Laptops, einzuschalten, um ihre Funktionstüchtigkeit nachzuweisen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, werden Sie ihr Gerät nicht mitnehmen können (siehe nachstehende Optionen).
  • Bitte stellen Sie vor Ihrer Ankunft am Flughafen sicher, dass alle Artikel in Ihrem Handgepäck voll aufgeladen und eingeschaltet sind. Falls Ihr Gerät nicht aufgeladen ist, legen Sie es bitte in Ihr eingechecktes Gepäck.
  • Stellen Sie bei der Nutzung Ihres Geräts sicher, dass Sie auf dem ersten Abschnitt Ihrer Reise nicht die Kapazität aufbrauchen, da es an den Flughäfen nur eine beschränkte Menge an Aufladepunkten gibt und Sie evtl. einen Adapter benötigen.
  • Die Benutzung Ihres Geräts an Bord ist weiterhin möglich.

Wenn Sie Ihr Gerät nicht mitführen dürfen

Wenn Sie ab London Heathrow reisen, können Sie eine der folgenden Optionen auswählen:

  • Wenn Sie Ihr Gerät im Handgepäck mitnehmen möchten, können Sie auf einen späteren Flug umbuchen, müssen jedoch sicherstellen, dass es vor Antritt des neuen Flugs aufgeladen ist. Je nach Art des Flugtickets können Umbuchungsgebühren anfallen.
  • Gegenstände, die nicht in unsere Flugzeuge mitgenommen werden dürfen, werden von Bagport, dem Betreiber des Fundbüros in London Heathrow, verwahrt. Sie erhalten eine Bagport-Referenz, sodass Sie sich direkt mit dem Unternehmen in Verbindung setzen können, um zu erfahren, wie Sie Ihre Sendung über den MailAndFly service abholen können.

Wenn Sie ab London Gatwick oder einem Flughafen außerhalb des Vereinigten Königreichs reisen, wenden Sie sich bitte an unsere Kundendienstmitarbeiter am Flughafen, die Ihnen weiterhelfen können.

Smart Baggage bezeichnet eine Tasche (Rucksack, Koffer o.ä.), die einen Lithiumakku/Powerbank enthält. Diese wird zum Wiederaufladen von persönlichen elektronischen Geräten (PEGs) wie beispielsweise iPhone, iPad, Laptop etc. oder als elektromotorischer Antrieb für den Koffer genutzt.

Bitte beachten Sie: Dies gilt nicht für kleine Lithium-Knopfbatterien.

Wenn die Lithiumbatterie/Powerbank sich vom Reisenden nicht einfach aus dem Smart Baggage entfernen lässt, darf die Smart Bag auf dem Flug nicht mitgeführt werden.

Wenn Sie die Lithiumbatterie/Powerbank leicht herausnehmen können, ist die Smart Bag für die Beförderung zugelassen, unterliegt dabei jedoch den folgenden Bedingungen:

  • Lithiumbatterien/Powerbanks bis einschließlich 100 Wh sind zur Beförderung zugelassen.
  • Lesen Sie für Informationen zur Genehmigung des Transports von Lithiumbatterien/Powerbanks über 100 Wh bis maximal 160 Wh bitte den Abschnitt „Lithiumbatterien“.

Sofern die Lithiumbatterie/Powerbank über 160 Wh besitzt oder der Wh-Wert nicht bestimmt werden kann (z. B. wenn dieser nicht auf der Batterie/dem Powerbank-Gehäuse vermerkt ist), kann die Lithiumbatterie/Powerbank auf dem Flug nicht mitgeführt werden.

  • Wenn das Smart Baggage eingecheckt und im Frachtraum befördert wird, muss die Lithiumbatterie/Powerbank herausgenommen und in der Kabine mitgeführt werden (dabei müssen die Batteriepole gegen Kurzschluss geschützt werden).
  • Beim Mitführen des Smart Baggage in der Kabine muss die Lithiumbatterie/Powerbank leicht zu entfernen sein. Sie kann jedoch in der Tasche verwahrt werden.

Machen Sie sich bitte mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut, wenn Sie Smart Baggage mit sich führen.

Wenn Ihr Flug von einer unserer Partnerfluggesellschaften durchgeführt wird, wenden Sie sich bitte an diese, um Informationen über deren eigene Smart Baggage-Beschränkungen zu erhalten.

Sport- und Freizeitartikel

Bestimmte Sport- und Freizeitgeräte, wie z. B. Sportwaffen, scharfe oder stumpfe Gegenstände wie Schläger, fallen ebenfalls in die Kategorie der weiter unten aufgeführten eingeschränkten und verbotenen Gegenstände.

Folgende Gegenstände dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:

  • Speerwurf und Stabhochsprung
  • Paraglider
  • Kanus oder Kajaks und Paddel mit einer Länge von mehr als 190 cm
  • Windsurfbretter und -segel

Diese Gegenstände können Sie über unseren Partner IAG Cargo als Fracht versenden.

Erfahren Sie mehr darüber, welche Sportausrüstung Sie mitnehmen können.

 

Aufgrund der potenziellen Brandgefahr sind alle kleinen elektrischen Freizeitfahrzeuge, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, an Bord strengstens verboten, sowohl in der Kabine als auch als eingechecktes Gepäck.

Dazu gehören unter anderem Hoverboards, Airwheels, Solowheels, Segways, E-Skateboards, elektrische oder E-Scooter, E-Bikes und Hoverkarts.

Wenn Sie ein solches Gerät zum Flughafen mitbringen, wird es nicht zur Mitnahme auf der Reise akzeptiert, und Sie müssen für die Entsorgung oder den Abtransport selbstkostenpflichtig sorgen.

Die Einschränkung gilt nicht für batteriebetriebene Rollstühle, Scooter und andere Mobilitätshilfen, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität verwendet werden.

British Airways erteilt jedem Passagier eine „Bedienergenehmigung“ für ein Lawinenrettungspaket mit Kartusche mit komprimiertem Gas* (IATA-Abschnitt 2.2 – nicht entzündliches, ungiftiges Gas), sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie können nur ein Rettungspaket pro Person mit einer Kartusche mitführen, die im Gerät verbleiben muss. 
  • Das Mitführen von Reservekartuschen ist nicht gestattet.
  • Die Airbags im Rettungspaket müssen über Druckbegrenzungsventile verfügen.
  • Das Gerät darf mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet sein, solange dieser gemäß IATA-Abschnitt 1.4S höchstens 200 mg Nettoexplosivmasse enthält (keine bedeutende Gefahr).
  • Sie müssen das Gerät so verpacken, dass der Auslöser nicht versehentlich aktiviert werden kann.
  • Dieser Gegenstand sollte im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, da er auf manchen Flughäfen nicht in der Kabine erlaubt ist.
  • Bitte legen Sie dem Gerät eine Kopie dieser Seite bei, um zu bestätigen, dass Sie über unsere „Betreibergenehmigung“ für den Transport des Rettungspakets verfügen.
  • Es ist NICHT nötig, die Fluggesellschaft oder Flughafenmitarbeiter über die Mitnahme dieser Artikel zu informieren.

*Für batteriebetriebene Lawinenrettungsrucksäcke lesen Sie bitte den Abschnitt „Lithiumbatterien“.

Bitte beachten Sie: Bei Reisen in oder aus den USA gelten zusätzliche Beschränkungen. Laut der aktuellen FAA-Empfehlungen enthalten diese Geräte normalerweise einen Zylinder mit komprimiertem, nicht entzündlichem Gas. Einige Modelle enthalten eine geringe Sprengladung (Zünder), um den Zylinderinhalt freizugeben. Diese Geräte können laut internationaler Bestimmungen (ICAO/IATA) in eingechecktem Gepäck mitgeführt werden, sie sind jedoch in den USA nicht im Gepäck zugelassen, außer der Gaszylinder ist leer und enthält keine Sprengladung.

Selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtungen

British Airways erteilt jedem Passagier eine „Bedienergenehmigung“, um zwei selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtungen wie beispielsweise Rettungsjacken oder -westen, Motorradjacken oder Reiterjacken mit sich führen zu können, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Vorrichtung nutzt nur komprimiertes Gas (IATA-Abschnitt 2.2 – nicht entflammbare, ungiftige Gase) zu Aufblaszwecken.
  • Sie können nur zwei selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtungen pro Person mit maximal zwei kleinen Kartuschen mit sich führen.
  • Sie können bis zu zwei kleine, zusammen mit dem Gerät verpackte Reservekartuschen mit sich führen.
  • Sie müssen das Gerät so verpacken, dass der Auslöser nicht versehentlich aktiviert werden kann.
  • Dieser Gegenstand sollte im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, da er auf manchen Flughäfen nicht in der Kabine erlaubt ist.
  • Bitte legen Sie dem Gerät eine Kopie dieser Seite bei, um zu bestätigen, dass Sie über unsere „Betreibergenehmigung“ für den Transport der selbstaufblasenden Sicherheitsvorrichtung verfügen.
  • Es ist NICHT nötig, die Fluggesellschaft oder Flughafenmitarbeiter über die Mitnahme dieser Artikel zu informieren.

Bitte beachten Sie: Bei Reisen in oder aus den USA gelten zusätzliche Beschränkungen. Selbst wenn ein Gegenstand zugelassen ist, wird er eventuell einer zusätzlichen Überprüfung unterzogen oder an einer Kontrollstelle abgelehnt, falls er bei der Kontrolle einen Alarm auslöst, möglicherweise manipuliert wurde oder andere Sicherheitsbedenken aufwirft. Die endgültige Entscheidung darüber, ob Gegenstände im Flugzeug zugelassen werden, liegt bei TSA.

Sonstige Geräte mit Gaskartuschen

British Airways erteilt jedem Passagier eine „Bedienergenehmigung“ für den Transport von kleinen Gaskartuschen (beispielsweise für Fahrradpumpen oder Wein-Zapfgeräte), sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie können vier „kleine“ Kartuschen pro Person mit sich führen.
  • Die zugelassene Füllmenge beträgt pro Kartusche maximal 50 ml (für eine Kohlendioxidkartusche ist das Äquivalent einer Füllmenge von 50 ml Wasser 28 g).
  • Die Vorrichtung nutzt nur komprimiertes Gas (IATA-Abschnitt 2.2 – nicht entflammbare, ungiftige Gase) zu Aufblaszwecken.
  • Sie müssen die Kartuschen so verpacken, dass sie nicht versehentlich aktiviert werden können.
  • Dieser Gegenstand sollte im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, da er auf manchen Flughäfen nicht in der Kabine erlaubt ist.
  • Bitte legen Sie den Kartuschen eine Kopie dieser Seite bei, um zu bestätigen, dass Sie über unsere „Betreibergenehmigung“ für den Transport des Geräts/der Kartuschen verfügen. 
  • Es ist NICHT nötig, die Fluggesellschaft oder Flughafenmitarbeiter über die Mitnahme dieser Artikel zu informieren.

Bitte beachten Sie: Bei Reisen in oder aus den USA gelten zusätzliche Beschränkungen. Selbst wenn ein Gegenstand zugelassen ist, wird er eventuell einer zusätzlichen Überprüfung unterzogen oder an einer Kontrollstelle abgelehnt, falls er bei der Kontrolle einen Alarm auslöst, möglicherweise manipuliert wurde oder andere Sicherheitsbedenken aufwirft. Die endgültige Entscheidung darüber, ob Gegenstände im Flugzeug zugelassen werden, liegt bei TSA.

Sonstige eingeschränkte Gegenstände

Das Rauchen, einschließlich der Verwendung von Verdampfern wie Vapes, E-Zigaretten, E-Pfeifen oder anderen Verdampfungsgeräten, ist an Bord unserer Flugzeuge sowie auf vielen Flughäfen weltweit strengstens verboten.

Aus Sicherheitsgründen müssen diese Rauch-/Verdampfungsgeräte in Ihrem Handgepäck verstaut und in der Kabine mitgeführt werden. Sie müssen außerdem so verpackt sein, dass sie nicht versehentlich aktiviert werden können.

Wenn Verdampfer flüssige Bestandteile enthalten, müssen Sie die Luftsicherheitsvorschriften für Flüssigkeiten beachten.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihr größeres Handgepäckstück einchecken oder es am Gate herausgenommen wird, um es für den Frachtraum aufzugeben, müssen Sie Vapes, E-Zigaretten oder ähnliche Verdampfungsgeräte herausnehmen und in der Kabine in Ihrem kleineren Handgepäckstück oder zur Sicherheit am Körper tragen.

Die nationalen Gesetze für die Verwendung und den Verkauf von Rauch-/Verdampfungsgeräten ändern sich häufig und einige Länder haben ihre Verwendung und Einfuhr ganz verboten. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die lokalen Vorschriften am Reiseziel.

Sie können kleine faltbare Regenschirme und Gehstöcke (mit Ausnahme von Wanderstöcken und anderen Gegenständen mit scharfen Enden) in Ihrem Handgepäck mitnehmen.

Gegenstände mit scharfen Enden, wie z. B. Wanderstöcke, müssen im eingecheckten Gepäck befördert werden.

Sie dürfen Haarstyling-Geräte, die Kohlenwasserstoffgas enthalten, in Ihrem Handgepäck oder im aufgegebenem Gepäck mitnehmen, sofern die Sicherheitsabdeckung fest auf dem Heizelement sitzt. Sie dürfen nur ein Gerät pro Person mitnehmen und dürfen es an Bord nicht benutzen. Für diese Gegenstände dürfen Sie keine Gas-Nachfüllungen in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenem Gepäck mitnehmen.

Sie dürfen nur ein medizinisches oder klinisches Thermometer mit Quecksilber im aufgegebenem Gepäck mitnehmen, das für die persönliche Nutzung bestimmt ist und sich in einem schützenden Gehäuse befindet. Davon ausgeschlossen sind Quecksilberthermometer und -barometer, die von einem Beamten einer staatlichen Wetterstelle oder ähnlichen Behörde mitgeführt werden – siehe gesonderte Richtlinien.

Erfahren Sie mehr über Reisen mit Medikamenten oder medizinischer Ausrüstung

Sie dürfen Energiesparlampen für die persönliche Nutzung oder die Nutzung zu Hause in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenem Gepäck mitnehmen, sofern sie sich in ihrer Verkaufsverpackung befinden.

British Airways erteilt jedem Passagier eine „Bedienergenehmigung“ für den Transport von bis zu 2,5 kg Trockeneis (festes Kohlendioxid), das zur Verpackung ungiftiger verderblicher Waren genutzt wird, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie können maximal 2,5 kg Trockeneis pro Person in Ihrem Kabinengepäck oder eingecheckten Gepäck mitnehmen.
  • Beim Transport im eingecheckten Gepäck müssen Sie die Tasche beschriften oder mit einem Etikett versehen und die folgenden Worte vermerken: „Trockeneis (dry ice)“ oder „Kohlenwasserstoff, fest (carbon dioxide, solid)“. Fügen Sie außerdem das Nettogewicht des Trockeneises hinzu oder eine Angabe, das 2,5 kg oder weniger Trockeneis in der Tasche/der Verpackung enthalten ist.
  • Die Verpackung muss Kohlendioxidgas durchdringen lassen (zur Belüftung).
  • Bitte legen Sie dem Trockeneis eine Kopie dieser Seite bei, um zu bestätigen, dass Sie über unsere „Betreibergenehmigung“ für den Transport von Trockeneis verfügen.  
  • Es ist NICHT nötig, die Fluggesellschaft oder Flughafenmitarbeiter über die Mitnahme dieser Artikel zu informieren.

Sie dürfen Permeationsgeräte nur in Ihrem aufgegebenem Gepäck mitnehmen und dise müssen die IATA Sondervorschrift A41 einhalten (diese Information erhalten Sie vom Gerätehersteller oder -lieferanten).

Sie benötigen eine vorherige Genehmigung, wenn Sie Verbrennungs- oder Brennstoffzellenmotoren an Bord nehmen möchten. Sie dürfen nur in Ihrem eingecheckten Gepäck mitgeführt werden und müssen vollständig von Kraftstoff und Kraftstoffdämpfen befreit sein. 

Kontaktieren Sie das Sicherheitsteam von British Airways

Wenn Sie weitere Informationen zu einem Gegenstand benötigen oder eine Genehmigung für die Mitnahme eines Gegenstandes auf einem Flug benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Sicherheitsteam. Es kann bis zu zwei Werktage in Großbritannien dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Buchungsreferenz an.

E-Mail an das Sicherheitsteam senden

Verbotene oder zu kontrollierende Gegenstände

Folgende Gegenstände sind verboten, mit einigen Ausnahmen.

Die folgenden Gegenstände dürfen Sie weder weder persönlich noch im Handgepäck mitführen:

Gewehre, Schusswaffen und andere Geräte, die Geschosse abfeuern – Geräte, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abfeuern eines Geschosses schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:

  • Schusswaffen jeglicher Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre und Schrotflinten
  • Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre
  • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Pistolen, Luftgewehre und sogenannte „Ball Bearing Guns“
  • Leuchtpistolen und Startpistolen
  • Bögen, Armbrüste und Pfeile
  • Harpunen und Harpunengewehre
  • Schleudern und Katapulte

Sie können unter ganz bestimmten Bedingungen mit Schusswaffen im eingecheckten Gepäck reisen:

  • Schusswaffen jeglicher Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre und Schrotflinten
  • Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Teile von Schusswaffen, ausgenommen Zielfernrohre und Magazine
  • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Pistolen, Luftgewehre und sogenannte „Ball Bearing Guns“
  • Leuchtpistolen und Startpistolen

Sie dürfen diese Gegenstände nur in Ihrem eingecheckten Gepäck transportieren und Sie müssen British Airways im Voraus benachrichtigen und eine Genehmigung einholen. Sie müssen uns mindestens 72 Stunden vor dem Abflug kontaktieren, um eine Genehmigung zu erhalten und um alle Embargos sowie Einschränkungen der Regierung und des Flughafens zu erfüllen. Wenn Sie uns nicht kontaktieren, wird Ihre Ausrüstung nicht an Bord zugelassen.

Sie müssen die entsprechenden Genehmigungen und Unterlagen für Ihre Schusswaffen und Munition vorlegen, wie z. B. Export-/Importlizenzen und die Genehmigung von lokalen und nationalen Behörden.

Wenn Sie nach Brasilien reisen, dürfen nur Schusswaffen, die für Sportschieß-Wettbewerbe verwendet werden, in das Land mitgenommen werden. Schusswaffen für die Jagd sind nicht erlaubt. Fluggäste müssen mindestens 30 Tage vor Reiseantritt eine Genehmigung beantragen, um die Waffe einzuführen.

Die folgenden Artikel gelten nicht als Schusswaffen oder Munition und können im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, ohne dass Sie uns benachrichtigen müssen:

  • Laserpistolen
  • Spielzeugwaffen
  • Bögen, Armbrüste und Pfeile
  • Harpunen und Harpunengewehre
  • Schleudern und Katapulte

Benachrichtigen Sie uns vor Ihrem Flug

Sie müssen uns mindestens 72 Stunden vor Ihrem Flug kontaktieren, um eine Genehmigung zu beantragen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen, können Sie nicht mit den Gegenständen reisen.

Sie müssen die folgenden Informationen angeben:

  • Die Flughäfen, von denen Sie abfliegen und die Sie anfliegen
  • Die Anzahl der Schusswaffen, die Sie transportieren möchten
  • Typ (Handfeuerwaffe, Jagdgewehr, Luftgewehr)
  • Marke/Modell und Kaliber
  • Menge (Gewicht) und Kaliber der Munition

Reisen mit anderen Fluggesellschaften

Falls Sie eine Buchung auf ba.com vornehmen möchten, die einen Flug beinhaltet, der von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird, kontaktieren Sie uns bitte vor der Buchung, um sich zu informieren, ob die andere Fluggesellschaft Ihre Schusswaffe befördern kann.

Grenzwerte und Gebühren

  • An einigen Flughäfen sind die Genehmigungen für den Umgang mit bestimmten Schusswaffentypen eingeschränkt – kontaktieren Sie uns, um dies zu überprüfen
  • Pro Person darf maximal 5kg Munition (Waffenkartuschen) mitgenommen werden (IATA Vorschrift 1.4S; UN-Nummern 0012 und 0014). Diese sind für den persönlichen Gebrauch der Person; ausgeschlossen ist Munition mit Spreng- oder Brandgeschossen.
  • Für jede Tasche oder jeden Koffer, der Schusswaffen oder Munition enthält, wird am Check-In eine Gebühr von 125 GBP pro Strecke, plus anfallenden lokalen Servicegebühren, erhoben. Diese Gebühr deckt die Kosten, die dadurch entstehen, dass wir einen Experten einer Drittfirma für dem Umgang mit Feuerwaffen und Munition beauftragen.
  • Wenn Sie mehr oder schwerere Gepäckstücke mitnehmen, als Ihre Freigrenze für eingechecktes Gepäck zulässt, müssen Sie eine zusätzliche Gebühr zahlen.

Waffen und Munition richtig einpacken

  • Packen Sie Ihre Waffen und Munition gemeinsam in einen für die Beförderung geeigneten Koffer oder, wenn dies nicht möglich ist, packen Sie sie sicher mit Ihren persönlichen Gegenständen in Ihrem aufgegebenen Gepäck ein (außer von/nach Südafrika und Italien und von Rumänien sowie Kroatien).
  • Bitte beachten Sie, dass ein Gepäckstück mit persönlichen Gegenständen sowie Ihrer Schusswaffe und/oder Munition keine Flüssigkeiten in Behältern von mehr als 100 ml oder andere im Handgepäck verbotene Gegenstände enthalten darf, da das Gepäckstück die Sicherheitskontrollen für Handgepäck durchlaufen muss.
  • Falls Sie von oder nach Südafrika, Italien oder von Rumänien reisen, müssen Sie Ihre Schusswaffen oder Munition in separaten, verschlossenen Koffern, getrennt von Ihrem aufgegebenem Gepäck mit persönlichen Wertsachen, verpacken. In diesem Fall fallen für den separaten Koffer keine zusätzliche Gepäckgebühren an, wenn Sie Ihre Freigepäckgrenze überschreiten.
  • Bei Reisen aus Kroatien müssen Schusswaffen in einem verschlossenen Koffer verpackt werden, getrennt von Munition und persönlichen Gegenständen, die in einem separaten verschlossenen Koffer zusammen verpackt werden können. In diesem Fall wird Ihnen für einen dieser Koffer keine Gebühr für zusätzliches Gepäck berechnet, wenn Sie Ihre Freigepäckmenge überschreiten. Für jedes Gepäckstück, das eine Schusswaffe oder Munition enthält, müssen Sie die erforderliche Schusswaffen-/Munitionsgebühr entrichten, und für jedes weitere Gepäckstück, das die Freigepäckmenge überschreitet, müssen Sie zusätzliche Gepäckgebühren bezahlen.
  • Wenn Sie in die USA reisen oder aus den USA kommen, können Sie sich auf der Website der TSA über weitere Einzelheiten zum Transport von Waffen und Munition informieren.
  • Sie dürfen Munitonsfreigrenzen für mehr als eine Person nicht auf eine oder mehrere Taschen verteilen.
  • Munition muss in der Originalverpackung oder einem geeigneten Behälter so verpackt sein, dass sich Hülsen oder Patronen nicht bewegen können, d. h. lose Munition ist nicht zulässig.
  • Vergewissern Sie sich, dass Schusswaffe nicht geladen sind und das Sie für jede Schusswaffe den entsprechenden Waffenschein vorlegen können.
  • Bringen Sie auf Taschen mit Munition keinen 'Sprengstoff'-Aufkleber an.

Kommen Sie früher zum Check-in

Sie müssen mindestens 2 Stunden vor Ihrem Flug am Check-In sein, damit genügend Zeit zur Bearbeitung der Unterlagen bleibt, bevor Sie die Sicherheitskontrolle passieren. Wenn Sie mit 10 oder mehr Schusswaffen oder Munitionskisten reisen, müssen Sie mindestens drei Stunden vor Ihrem Flug am Check-In sein.

Sie müssen am Check-in-Schalter angeben, dass Sie mit Schusswaffen und/oder Munition reisen.

Verbindung zwischen verschiedenen Terminals an einem Flughafen

Wenn Sie einen Anschlussflug in einem anderen Terminal auf einem britischen Flughafen haben, planen Sie bitte mindestens drei Stunden zwischen den Flügen ein.

Verbindungen zu anderen Flughäfen

British Airways bietet bei Reisen mit Schusswaffen keine Verbindungen zwischen britischen Flughäfen an.

Bei Anschluss über bestimmte Flughäfen im Vereinigten Königreich, müssen Sie sicherstellen, dass Sie über die entsprechenden Lizenzen/Genehmigungen verfügen, um im Vereinigten Königreich eine Schusswaffe mitzuführen, und Sie müssen Ihre eigenen Vorkehrungen für den Transfer Ihrer Schusswaffen zu Ihrem Anschlussflug treffen. Planen Sie mehr als die empfohlene Mindestverbindungszeit ein.

Kontakt

Sprengstoffe und entzündbare Stoffe und Geräte, die verwendet werden (oder den Anschein haben, verwendet werden zu können), um schwere Verletzungen beizufügen oder eine Gefahr für die Sicherheit eines Flugzeuges darzustellen, sind streng verboten, darunter:

  • Munition, es sei denn, wir haben die Beförderung genehmigt. Siehe Leitlinien für Schusswaffen, Feuerwaffen und Munition.
  • Sprengkapseln
  • Sprengzünder und Zündschnüre
  • Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern
  • Minen, Granaten und andere militärische Sprengkörper
  • Feuerwerk und andere Pyrotechnik, darunter Himmelslaternen, Party-Knaller und Wunderkerzen sowie Knallbonbons.
  • Rauch erzeugende Kanister oder Kartuschen
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
  • Benzin, Festbrennstoff-Grillanzünder, Brennstoffblöcke für Campingkocher, Zylinder mit brennbaren Gasen.
  • Feuerzeugbenzin, Feuerzeug-Nachfüllkartuschen, Überallzünder-Streichhölzer, Feuerzeuge mit blauer Flamme oder Zigarrenanzünder.Siehe Leitlinien für Zigarettenanzünder und Zündhölzer unten.
  • Farben, ausgenommen Produkte wie Kunstmalfarben auf Wasserbasis oder Kunstmalfarben auf Ölbasis, Lösungsmittel und Lacke.
  • Flüssigsauerstoffsysteme (siehe Leitlinien für Sauerstoffzylinder für medizinische Zwecke)

Knallbonbons

Feuerwerkskörper dürfen nicht im Handgepäck befördert werden, da sie eine verbotene Substanz enthalten. Sie müssen im aufgegebenen Gepäck verpackt und im Frachtraum befördert werden. Sie sind weiterhin auf allen Flügen in die und aus den USA verboten.

Sie können nur in den folgenden Fällen Feuerwerkskörper auf Flüge aus dem Vereinigten Königreich mitnehmen:

  • Die Feuerwerkskörper wurden handelsüblich hergestellt und befinden sich in der ungeöffneten Originalverpackung. Selbstgemachte Feuerwerkskörper sind in keinem Fall gestattet.
  • Sie dürfen nur mit maximal zwei Schachteln pro Person reisen, mit insgesamt 12 Feuerwerkskörpern pro Schachtel und nur für den persönlichen Gebrauch.
  • Ihre Feuerwerkskörper sind im aufgegebenen Gepäck verpackt und werden im Frachtraum befördert. Für Flüge aus den USA beachten Sie bitte die aktuellen TSA-Richtlinien. Die Vorschriften variieren je nach Land.

Partyknaller, Wunderkerzen und Himmelsaternen

Partyknaller und Wunderkerzen sind in Flugzeugen von British Airways weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck erlaubt, da sie als Feuerwerkskörper gelten.

Himmelslaternen, auch bekannt als chinesische Laternen, sind weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck in Flugzeugen von British Airways gestattet, da sie chemische Stoffe enthalten, die sich entzünden können. Sie sind in vielen Ländern verboten.

Feuerzeuge und Sicherheitsstreichhölzer

Sie dürfen eine kleines Paket Sicherheitszündhölzer oder ein kleines Feuerzeug ohne absorbierten Flüssigbrennstoff (außer Flüssiggas) mit sich führen, aber nicht in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenem Gepäck. Diese Artikel müssen für den persönlichen Gebrauch sein.

Feuerzeugbenzin, Feuerzeugnachfüllkartuschen, überall zündbare Streichhölzer, Feuerzeuge mit blauer Flamme oder Zigarrenanzünder sind verboten.

Campingkocher und Brennstoffbehälter

British Airways erteilt jedem Fluggast automatisch eine „Bedienergenehmigung“, einen Campingkocher und einen leeren Behälter mit brennbarem Flüssigbrennstoff in seinem aufgegebenen Gepäck mitzuführen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Entflammbare Gasflaschen sind verboten.
  • Der Brennstofftank und/oder Kraftstoffbehälter muss komplett entleert sein, und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren auszuschließen.
    • Sie müssen den Brennstofftank und/oder Kraftstoffbehälter nach dem Entleeren eine Stunde lang abtropfen lassen. 
    • Der Brennstofftank und/oder Kraftstoffbehälter muss danach sechs Stunden lang unverschlossen bleiben, damit der restliche Kraftstoff verdunsten kann. Riecht der Tank noch nach Kraftstoff, kann er nicht mitgeführt werden.
    • Alternative Verfahren wie das Einfüllen von Speiseöl in den Brennstofftank und/oder Kraftstoffbehälter, um den Flammpunkt des Restkraftstoffs zu erhöhen, und das anschließende Entleeren des Tanks sind ebenfalls akzeptabel.
    • Der leere Brennstofftank und/oder Kraftstoffbehälter muss mit fest verschlossenem Deckel in einem saugfähigen Material wie einem Papiertuch eingewickelt werden und in einem Beutel aus Polyethylen oder einem gleichwertigen Material aufbewahrt werden. Die Oberseite des Beutels muss versiegelt oder fest mit einem Gummiband oder einer Schnur verschlossen sein.
  • Bitte legen Sie dem Brennstofftank und/oder Kraftstoffbehälter eine Kopie dieser Seite bei, um zu bestätigen, dass Sie über unsere „Betreibergenehmigung“ verfügen und den Campingkocher mitführen dürfen.
  • Es ist NICHT nötig, die Fluggesellschaft oder Flughafenmitarbeiter über die Mitnahme dieser Artikel zu informieren.

Präparate mit kleinen Mengen entzündlicher Flüssigkeit

Nicht ansteckende Proben mit kleinen Mengen brennbarer Flüssigkeit dürfen im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, sofern sie die Sonderregelung A180 der IATA erfüllen. Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

Kontaktieren Sie das Sicherheitsteam von British Airways

Wenn Sie weitere Informationen zu einem Gegenstand benötigen oder eine Genehmigung für die Mitnahme eines Gegenstandes auf einem Flug benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Sicherheitsteam. Es kann bis zu zwei Werktage in Großbritannien dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Buchungsreferenz an.

E-Mail an das Sicherheitsteam senden

Die meisten ätzenden und giftigen chemischen Substanzen sind an Bord vollständig verboten, einschließlich:

  • Säuren, Bleichmittel und Peroxide
  • Phosphorsubstanzen
  • Düngemittel, Herbizide und Insektizide

Tinten- und Tonerpatronen

  • Auf Flügen nach oder aus dem Vereinigten Königreich, die keinen US-Flughafen umfassen, sind Tintenpatronen und Tonerkartuschen mit einem Gewicht von mehr als 500 g nur im eingecheckten Gepäck im Frachtraum und in der Originalverpackung zulässig.
  • Auf Flügen in die oder aus den USA sind Tinten- und Tonerpatronen über 453 g (16oz) vollständig untersagt.

Quecksilberthermometer und -barometer

Wenn Sie ein Mitarbeiter eines staatlichen Wetterdienstes oder einer vergleichbaren Behörde sind und Quecksilberthermometer oder -barometer bei sich führen müssen, kontaktieren Sie uns bitte, um eine Genehmigung zu erhalten. Sie dürfen diese Gegenstände dann nur in Ihrem Handgepäck mitführen. Davon ausgenommen sind medizinische und klinische Thermometer, für die es separate Vorschriften gibt.

Überwachungsgeräte für chemische Substanzen

Wenn Sie ein Mitarbeiter der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) und als solcher auf Dienstreise sind und Überwachungsgeräte für chemische Substanzen mit sich führen müssen, kontaktieren Sie uns bitte, um eine Genehmigung zu erhalten. Sie können diese dann in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mit sich führen.

Kontaktieren Sie das Sicherheitsteam von British Airways

Wenn Sie weitere Informationen zu einem Gegenstand benötigen oder eine Genehmigung für die Mitnahme eines Gegenstandes auf einem Flug benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Sicherheitsteam. Es kann bis zu zwei Werktage in Großbritannien dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Buchungsreferenz an.

E-Mail an das Sicherheitsteam senden

Geräte zur Betäubung oder Ruhigstellung sind vollständig untersagt. Dazu zählen:

  • Elektroschocker oder Elektroschockstäbe
  • Elektroschockwaffen, die Gefahrgüter wie Sprengstoffe, komprimierte Gase, Lithiumbatterien etc. enthalten (z. B. Taser)
  • Betäubungs- und Schlachtgeräte für Tiere
  • Handlungsunfähig machende Chemikalien, Gase und Sprays wie Tränengas, Pfeffersprays, Reizgas und Insektenabwehrsprays

Jeder Gegenstand mit einer scharfen Spitze oder Schneide, der zu schweren Verletzungen führen könnte, muss sicher in Ihrem aufgegebenen Gepäck im Frachtraum verstaut werden. Die folgenden Gegenstände dürfen Sie weder persönlich mit in die Kabine nehmen noch im Handgepäck mitführen. Dazu zählen:

  • Werkzeuge zum Hacken, wie Äxte, Beile und Hackmesser
  • Eishacken und Eispickel
  • Lose Rasierklingen
  • Teppichmesser
  • Messer mit Klingen über 6 cm
  • Traditionelle Zeremonialmesser wie das schottische Skean Dhu (Sgian Dubh), Sikh Kirpan oder Gurkha Kukris
  • Scheren mit Klingen über 6 cm (vom Gelenkpunkt aus gemessen)
  • Kampfsportausrüstung mit scharfen Spitzen oder Kanten
  • Degen und Säbel 

Folgende Gegenstände dürfen im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:

  • Strick- und Häkelnadeln
  • Pinzetten
  • Einwegrasierer und Rasierhobel/Sicherheitsrasierer (keine losen Klingen)

Handwerkszeug, das anderen Personen ernsthafte Verletzungen zufügen oder die Sicherheit an Bord gefährden könnte, darf nur im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden (nicht an Ihrem Körper oder in Ihrem Handgepäck). Dazu zählen:

  • Brecheisen
  • Bohrmaschinen und Bohreinsätze, einschließlich tragbarer Akkubohrmaschinen
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft über 6 cm, die als Waffe eingesetzt werden könnten, z. B. Schraubendreher und Meißel
  • Sägen, einschließlich tragbarer Akku-Motorsägen
  • Gasbrenner
  • Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen

Wärmeerzeugende Geräte

Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich einer Genehmigung für wärmeerzeugende Geräte wie Unterwasserlampen (Tauchlampen) und Lötkolben. Diese Gegenstände dürfen im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Kontaktieren Sie das Sicherheitsteam von British Airways

Wenn Sie weitere Informationen zu einem Gegenstand benötigen oder eine Genehmigung für die Mitnahme eines Gegenstandes auf einem Flug benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Sicherheitsteam. Es kann bis zu zwei Werktage in Großbritannien dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Buchungsreferenz an.

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Gegenstände, die schwere Verletzungen verursachen können, wenn sie zum Schlagen verwendet werden, dürfen nur im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Diese sind weder am Körper noch im Handgepäck erlaubt. Dazu zählen:

  • Baseball- und Softballschläger
  • Knüppel und Stäbe wie Gummiknüppel, Keulen und Schlagstöcke
  • Kampfsportausrüstung

Bitte vergewissern Sie sich, dass diese Gegenstände in das Land, in das Sie reisen, eingeführt werden dürfen.

Sicherheits-Aktenkoffer, Geldkassetten, Geldtaschen usw., die Gefahrgüter wie Lithiumbatterien und/oder pyrotechnisches Material enthalten, sind normalerweise untersagt.

Kontaktieren Sie das Sicherheitsteam von British Airways

Wenn Sie weitere Informationen zu einem Gegenstand benötigen oder eine Genehmigung für die Mitnahme eines Gegenstandes auf einem Flug benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Sicherheitsteam. Es kann bis zu zwei Werktage in Großbritannien dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Buchungsreferenz an.

E-Mail an das Sicherheitsteam senden

Um die Sicherheit unserer Kunden und unserer Crew zu gewährleisten, dürfen keine anderen Gegenstände mitgeführt werden, die nach Ermessen des Flughafenmanagers oder Flugzeugbetreibers verwendet oder aufgerüstet werden können, um eine Person zu verletzen oder handlungsunfähig zu machen oder ein Flugzeug zu gefährden.