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Erklärung der Rechte

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Was ist die Erklärung der Rechte?

Diese Erklärung der Rechte beschreibt die grundlegenden Rechte von Flugreisenden mit Behinderungen gemäß dem Air Carrier Access Act und seiner Durchführungsverordnung, 14 Code of Federal Regulations (CFR) Teil 382.

Sie stellt keine Erweiterung oder Beschränkung der Rechte von Flugreisenden mit Behinderungen dar. Vielmehr bietet sie eine praktische Zusammenfassung des bestehenden Rechts.

Die Erklärung der Rechte ist auch auf der Website des Department of Transportation (DOT) verfügbar oder kann als PDF-Dokument eingesehen werden.

Gilt die Erklärung der Rechte für mich?

Die Erklärung der Rechte gilt für Personen mit einer Behinderung, die in Teil 382 als Personen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung definiert sind, die eine wichtige Lebensaktivität wie Gehen, Hören oder Atmen dauerhaft oder vorübergehend beeinträchtigt.

Gilt die Erklärung der Rechte für meine Reise?

Die Erklärung der Rechte gilt für alle Flüge von US-Fluggesellschaften und für Flüge ausländischer Fluggesellschaften in die oder aus den USA.

Die Verpflichtung zur Einhaltung staatlicher Sicherheitsgesetze ist eine allgemeine Ausnahme von den in dieser Erklärung der Rechte beschriebenen Verpflichtungen der Fluggesellschaften.

Erklärung der Rechte lesen

Eine Fluggesellschaft, einschließlich ihrer Mitarbeiter und Auftragnehmer, darf eine Person mit einer Behinderung nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminieren.

  • So darf eine Fluggesellschaft beispielsweise die Beförderung oder andere Dienstleistungen nicht aufgrund einer Behinderung, des Aussehens oder unfreiwilligen Verhaltens einer Person verweigern.
  • Eine Fluggesellschaft kann von Fluggästen mit Behinderungen nicht verlangen, dass sie besondere Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Einschränkungen unterworfen werden, die für andere Fluggäste nicht gelten. Allerdings müssen Fluggäste mit Behinderungen unter Umständen früher einchecken, sich vorher anmelden oder Belege vorlegen, um bestimmte behindertengerechte Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.
  • Das Personal der Fluggesellschaften, das mit der reisenden Öffentlichkeit zu tun hat, muss geschult werden, damit es die Bedürfnisse von Fluggästen mit Behinderungen kennt und weiß, wie sie sicher und würdevoll behandelt werden.
  • Mitarbeiter und Vertragspartner der Fluggesellschaften müssen mindestens alle drei Jahre eine Schulung zur Auffrischung erhalten. Beschwerdemanager (die Experten der Fluggesellschaften für die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Behinderungen) müssen jährlich eine Auffrischungsschulung erhalten.

Fluggesellschaften sind verpflichtet, Fluggästen mit Behinderungen auf Anfrage Informationen über die ihnen zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Die Informationen müssen

sich auf das für den Flug vorgesehene Flugzeug beziehen, es sei denn, dies ist nicht möglich (z. B. bei einem unvorhersehbaren Austausch des Flugzeugs).

Die Fluggesellschaften müssen unter anderem folgende Informationen bereitstellen:

  • alle flugzeugbezogenen, servicebezogenen oder sonstigen Beschränkungen der Fähigkeit, Fluggäste mit einer Behinderung aufzunehmen, wie z. B. Beschränkungen beim ebenerdigen Einsteigen. (Fluggesellschaften müssen diese Informationen jedem Fluggast zur Verfügung stellen, der angibt, dass er beim Einsteigen einen Rollstuhl benutzt, auch wenn er die Informationen nicht angefordert hat.)
  • etwaige Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Stauraum für Hilfsmittel an Bord des Flugzeugs.
  • die spezifische Position von Sitzen mit beweglichen Armlehnen am Gang.
  • ob das Flugzeug über eine barrierefreie Toilette verfügt.
  • die Arten von Dienstleistungen, die auf dem Flug nicht verfügbar sind.

Die primäre Website einer Fluggesellschaft muss zugänglich sein, wenn die Fluggesellschaft ein Flugzeug mit mehr als 60 Sitzen einsetzt. Darüber hinaus müssen Fluggesellschaften sicherstellen, dass automatisierte Schalter, die nach dem Dezember 2016 an US-Flughäfen mit 10.000 oder mehr Fluggästen pro Jahr installiert wurden, barrierefreie Modelle sind, sowie dass 25 % der automatisierten Schalter an jedem Flughafenstandort barrierefreie Modelle sind.

Fluggäste, die nach eigenen Angaben eine Seh- oder Hörhilfe benötigen, müssen am Flugsteig, im Ticketbereich, am Kundendienstschalter und im Flugzeug umgehend Zugang zu denselben Reiseinformationen erhalten wie andere Fluggäste (sofern dies nicht die Sicherheitspflichten der Mitarbeiter der Fluggesellschaft beeinträchtigt).

Die Fluggesellschaften müssen ihr Personal darin schulen, Anfragen nach Kommunikationsmöglichkeiten zu erkennen. Das Personal muss darin geschult werden, die gebräuchlichsten Methoden für die Kommunikation mit blinden, tauben oder schwerhörigen Personen zu verwenden, die zur Verfügung stehen, wie z. B. das Schreiben von Notizen. Das Personal muss auch darin geschult werden, bewährte Mittel zur Kommunikation mit taub-blinden Fluggästen zu verwenden, wenn diese zur Verfügung stehen, wie z.B. das Verteilen von Braille-Karten, falls vorhanden, das Vorlesen eines Informationsblatts, das ein Fluggast zur Verfügung stellt, oder die Kommunikation über einen Dolmetscher.

Fluggesellschaften und US-Flughafenbetreiber sind beide für die Zugänglichkeit von Flughafeneinrichtungen verantwortlich. Die Verpflichtungen der Fluggesellschaften sind im Air Carrier Access (ACAA) und in der Durchführungsverordnung des Ministeriums in 14 CFR Teil 382 geregelt. Verschiedene andere Bundesgesetze und -verordnungen gelten für die Betreiber von US-Flughäfen, zum Beispiel der Americans with Disabilities Act (ADA), Abschnitt 504 des Rehabilitation Act von 1973 und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber sind gleichermaßen verpflichtet, die Zugänglichkeit von Flughafeneinrichtungen zu gewährleisten.

Diese Erklärung der Rechte beschreibt die Verpflichtungen von Fluggesellschaften gemäß dem ACAA. Im Allgemeinen müssen Fluggesellschaften sicherstellen, dass die Terminalgebäude, die sie besitzen, mieten oder kontrollieren, für Fluggäste mit Behinderungen an US-Flughäfen leicht zugänglich und nutzbar sind und auch an ausländischen Flughäfen leicht nutzbar sind. Flughäfen sind dafür verantwortlich, die Konformität der Einrichtungen sicherzustellen, die sie besitzen, betreiben oder an andere Parteien, einschließlich Fluggesellschaften, vermieten. Fluggesellschaften müssen eine barrierefreie Route zwischen dem Gate und dem Einstiegsort des Flugzeugs gewährleisten. Wenn kein ebenerdiger Einstieg möglich ist, z. B. beim Einstieg über eine Fluggastbrücke, müssen Fluggesellschaften und US-Flughäfen sicherstellen, dass Rampen oder mechanische Hebevorrichtungen für die meisten Flüge zur Verfügung stehen. Fluggesellschaften müssen in Zusammenarbeit mit Flughafenbetreibern auch Auslaufbereiche für Begleittiere am Flughafen bereitstellen.

Fluggäste mit Behinderungen müssen auf Anfrage unverzüglich und rechtzeitig beim Ein- und Aussteigen von entsprechend geschultem Flugpersonal unterstützt werden. Dies muss Folgendes umfassen:

  • Personaldienstleistungen und die Nutzung von Bodenrollstühlen, barrierefreien motorisierten Bewegungshilfen, Rollstühlen zum Einsteigen, Bordrollstühlen und Rampen oder mechanischen Hebevorrichtungen, je nach Bedarf.
  • Unterstützung beim Transfer vom Flughafeneingang zum abfliegenden Flug, Unterstützung beim Transfer zwischen den Gates für Anschlussflüge und Unterstützung beim Transfer vom ankommenden Flug bis zur Abholung am Flughafenausgang.
  • Unterstützung beim Zugang zu wichtigen Funktionsbereichen des Terminals, wie dem Ticketschalter oder der Gepäckausgabe, oder zum Eingang einer Toilette (sofern es die Zeit erlaubt).
  • Begleitung eines Fluggasts mit einem Begleittier zu einem Tierauslaufbereich an einem US-Flughafen.

Fluggäste, die vor ihrer Ankunft am Flughafen Unterstützung anfordern, müssen sich bei ihrer Ankunft am Flughafen oder am Gate beim Personal der Fluggesellschaft melden, um die Unterstützung zu erhalten.

Fluggesellschaften dürfen von Fluggästen nicht verlangen, eine bestimmte Form der Unterstützung anzunehmen, die sie nicht angefordert haben (z. B. die Bereitstellung eines Rollstuhls, wenn eine Begleitperson angefordert wurde).

Darüber hinaus darf die Fluggesellschaft einen Fluggast nicht länger als 30 Minuten in einem Rollstuhl oder einem anderen Gerät unbeaufsichtigt lassen, in dem der Fluggast nicht selbstständig mobil ist.

Fluggesellschaften müssen Fluggästen mit Behinderung, die am Gate angeben, dass sie zusätzliche Zeit oder Unterstützung beim Einsteigen, Verstauen von Hilfsmitteln oder Einnehmen ihres Sitzplatzes benötigen, die Möglichkeit bieten, vor allen anderen Fluggästen an Bord zu gehen.

  • Eine Ausnahme bildet eine Fluggesellschaft mit freier Sitzplatzwahl, die vom US-Verkehrsministerium (DOT) die Genehmigung erhalten hat, Fluggäste, die zusätzliche Zeit benötigen, nach dem Einsteigen einer ersten Gruppe von Fluggästen, jedoch früh im Boardingprozess einsteigen zu lassen.

Fluggästen mit Behinderungen muss auf Anfrage sofortige und rechtzeitige Hilfe beim Ein- und Aussteigen durch entsprechend geschultes Personal der Fluggesellschaft gewährt werden.

  • Dazu gehört auch die Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen auf die Sitzplätze.
  • Wenn keine ebenen Zugänge zur Verfügung stehen, muss auf den meisten US-Flughäfen eine Hebevorrichtung vorhanden sein, um Personen mit eingeschränkter Mobilität sicher in und aus dem Flugzeug zu helfen, außer beim Einsteigen in kleinere Flugzeuge (weniger als 19 Sitze).
  • Bei kleineren Flugzeugen und auf kleineren US-Flughäfen oder ausländischen Flughäfen müssen die Fluggesellschaften mit allen für den Fluggast akzeptablen Mitteln Hilfe beim Ein- und Aussteigen leisten.
  • Die Fluggesellschaften dürfen jedoch niemals einen Fluggast von Hand in ein Flugzeug tragen (d. h. den Körper eines Fluggastes direkt in die Arme des Personals der Fluggesellschaft nehmen), es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.

Sobald ein Fluggast mit einer Behinderung an Bord ist, müssen die Fluggesellschaften ihm auf Wunsch Hilfe leisten, z. B.:

  • beim Gang zur oder von der Toilette, einschließlich der Benutzung eines Bordstuhls, falls gewünscht.
  • beim Verstauen und Herausnehmen von Objekten im Handgepäck, einschließlich Hilfsgeräten.

Reisen mit Hilfsgeräten an Bord von Flugzeugen

Die Fluggesellschaften müssen Hilfsgeräte im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften kostenlos als Handgepäck in der Kabine zulassen.

  • Dazu gehören medizinische Geräte und/oder eine Menge an Medikamenten für den persönlichen Gebrauch, die dem Fluggast bei seiner Behinderung helfen.
  • Hilfsgeräte dürfen nicht auf die Handgepäckgrenze des Fluggastes angerechnet werden.
  • In Flugzeugen mit 100 oder mehr Fluggastsitzen muss mindestens ein zusammenklappbarer manueller Rollstuhl normaler Größe vorrangig in der Kabine verstaut werden können (entweder in einem Schrank oder in einer Sitzreihe, die zum Anschnallen vorgesehen ist).
  • Fluggesellschaften, die Sitzgurte verwenden, sollten Platz für mindestens zwei dieser Rollstühle vorsehen, wenn das Verstauen des zweiten Rollstuhls keine anderen Fluggäste verdrängen würde.
  • Die Anforderungen an die Verstauungspriorität gelten nicht für ältere Flugzeuge.

Manuell bediente Rollstühle, die nicht in der Kabine transportiert werden können, müssen im Frachtraum unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften befördert werden. Die Fluggesellschaften müssen batteriebetriebene Rollstühle akzeptieren, wenn sie in den Frachtraum passen und in Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen transportiert werden können. Die Fluggesellschaften müssen außerdem dafür sorgen, dass die Hilfsmittel am Flugsteig überprüft und rechtzeitig zurückgegeben werden, damit sie im Terminal benutzt werden können. Sollte eine Fluggesellschaft den Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel verlieren, beschädigen oder zerstören, muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises des Rollstuhls oder des Hilfsgeräts leisten.

 

Reisen mit Begleittieren

Fluggesellschaften müssen einem behinderten Fluggast die Mitnahme eines Begleithundes in der Flugzeugkabine gestatten, wenn nicht folgende Umstände vorliegen:

  • Der Hund könnte eine direkte Bedrohung für die Gesundheit oder Sicherheit anderer darstellen.
  • Der Hund könnte erhebliche Störungen verursachen oder sich in der Kabine bzw. im Bereich des Flugsteigs unkontrolliert verhalten.
  • Die Beförderung des Hundes verstößt gegen ein amerikanisches oder ausländisches Gesetz.
  • Die aktuellen DOT-Formulare wurden nicht wie von der Fluggesellschaft gefordert für die Reise zur Verfügung gestellt.

Die Entscheidung des Personals einer Fluggesellschaft, die Beförderung eines Begleithundes mit dem Fluggast zu verweigern, muss auf einer individuellen und objektiven Bewertung des Hundes beruhen, die die Art des Risikos und die Wahrscheinlichkeit berücksichtigt, dass ein Schaden tatsächlich oder weiterhin eintreten wird. Bei der Bewertung sollte auch berücksichtigt werden, ob Abhilfemaßnahmen möglich sind.

Fluggesellschaften dürfen die Beförderung des Begleithundes nicht verweigern, wenn es Wege und Mittel gibt, das Problem einzugrenzen.

Die Fluggesellschaften müssen den folgenden Fluggästen, die gegenüber dem Personal der Fluggesellschaft angeben, dass sie einen Sitzplatz benötigen, einen bestimmten Sitzplatz zur Verfügung stellen, wenn dieser in der gleichen Serviceklasse des Flugzeugs vorhanden ist:

Bewegliche Armlehne am Gangsitzplatz – Wenn der Fluggast zum Einsteigen einen Gangstuhl benutzt und nicht ohne weiteres über eine unbewegliche Armlehne am Gangsitzplatz steigen kann.

Sitz direkt hinter der Kabinentrennwand oder anderer Sitzplatz – Wenn der Fluggast mit einem Begleittier reist, das am besten auf einem bestimmten Sitzplatz untergebracht ist.

Mehr Beinfreiheit – Wenn der Fluggast ein versteiftes oder immobilisiertes Bein hat.

Angrenzender Sitzplatz – Für eine Begleitperson, die eine bestimmte Art von Unterstützung bietet, wie z. B.:

  • Eine persönliche Betreuungshilfe, die eine Funktion ausübt, die nicht vom Personal der Fluggesellschaft ausgeführt werden kann, z. B. einem Fluggast mit einer Behinderung beim Essen zu helfen.
  • Ein Lesegerät für einen blinden oder sehbehinderten Fluggast.
  • Ein Dolmetscher für einen gehörlosen oder schwerhörigen Fluggast oder
  • Ein Sicherheitsassistent, wenn ein Fluggast mit einer Behinderung nicht allein evakuieren kann.

Fluggästen, die oben nicht aufgeführt sind, müssen die Fluggesellschaften einen Sitzplatz zuweisen, der ihrer Behinderung am besten gerecht wird, wenn der Fluggast die Verfahrensvorgaben der Fluggesellschaft erfüllt.

Die Fluggesellschaften müssen die Sitzplätze nach einer von drei Methoden vergeben: der Blockmethode, der Prioritätsmethode oder dem Preboarding (wenn die Fluggesellschaft keine vorherige Sitzplatzzuweisung vornimmt). Besuchen Sie die Seite Sitzplatzzuweisungsmethoden des US-Verkehrsministeriums (DOT), um mehr über diese Methoden und die Sitzplatzzuweisungsmethoden der größten US-Fluggesellschaften und ihrer Partnerunternehmen zu erfahren, auf die etwa 95 Prozent des inländischen Fluggastaufkommens entfallen. Sie finden hier auch Informationen zu den Sitzplatzvergabeverfahren bestimmter ausländischer Fluggesellschaften.

Neue Flugzeuge, die nach April 1992 an US-Fluggesellschaften und nach Mai 2010 an ausländische Fluggesellschaften ausgeliefert werden, müssen über folgende barrierefreie Funktionen verfügen:

  • Bewegliche Armlehnen am Gang auf der Hälfte der Gangsitze, wenn das Flugzeug 30 oder mehr Sitze hat.
    – Das US-Verkehrsministerium hat einigen Fluggesellschaften gestattet, diese Anforderung durch alternative Mittel zu erfüllen, die Fluggästen mit Behinderungen im Wesentlichen die gleiche oder eine bessere Zugänglichkeit bieten.
  • Verstauungspriorität für Rollstühle in der Kabine für Flugzeuge mit 100 oder mehr Sitzplätzen.
  • Mindestens eine barrierefreie Toilette, wenn das Flugzeug mehr als einen Gang hat.
  • Ein Rollstuhl an Bord, wenn das Flugzeug über eine barrierefreie Toilette verfügt oder der Fluggast der Fluggesellschaft im Voraus mitteilt, dass er eine nicht-barrierefreie Toilette benutzen kann und einen Rollstuhl an Bord benötigt, um diese zu erreichen.

Fluggesellschaften mit älteren Flugzeugen mit 30 oder mehr Sitzplätzen, die die Sitze am Gang ersetzen, müssen sicherstellen, dass die Hälfte dieser Sitze über bewegliche Armlehnen am Gang verfügt. Wenn eine Fluggesellschaft in einem Flugzeug mit zwei Gängen eine Toilette ersetzt, muss auch eine barrierefreie Toilette vorhanden sein.

Die Fluggesellschaften müssen rechtzeitig einen Beauftragten für die Beilegung von Beschwerden (Complaint Resolution Official, CRO) zur Verfügung stellen, dies kann auch telefonisch geschehen.

  • Der beauftragte CRO sollte als Experte für die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Behinderungen ausgebildet und in der Lage sein, Probleme im Zusammenhang mit Behinderungen vor Ort zu lösen.
    – Fluggäste mit Behinderungen, die mit dem Flugservice nicht zufrieden sind, können eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft oder dem Verkehrsministerium einreichen. Beschwerden über Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Flughafens fallen, können beim Flughafen, der FAA (Federal Aviation Administration, US-Luftfahrtbehörde) oder dem DOJ (Department of Justice, Justizministerium) eingereicht werden.
  • Die Fluggesellschaften müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlich antworten und direkt auf die mit der Behinderung zusammenhängenden Fragen in Ihrer Beschwerde eingehen. Die Fluggesellschaften sind jedoch nicht verpflichtet, Beschwerden zu bearbeiten, die mehr als 45 Tage nach dem Vorfall eingehen, es sei denn, die Beschwerde wird vom Verkehrsministerium an die Fluggesellschaft weitergeleitet.
  • Das US-Verkehrsministerium wird alle Beschwerden im Zusammenhang mit Behinderungen, die es innerhalb von 6 Monaten nach dem Vorfall erhält, an die zuständige Fluggesellschaft weiterleiten.
  • Das US-Verkehrsministerium untersucht alle Beschwerden im Zusammenhang mit Behinderungen, die eingehen, um festzustellen, ob ein Verstoß gegen den Air Carrier Access Act vorliegt.
  • Fluggäste mit Behinderungen, die dringende Fragen zu ihren Rechten haben, sollten darum bitten, mit dem CRO der Fluggesellschaft zu sprechen. Die Fluggesellschaften müssen an jedem Flughafen, den sie anfliegen, einen CRO bereitstellen, und zwar während der gesamten Zeit, in der die Fluggesellschaft an diesem Flughafen tätig ist. Fluggäste können sich auch an die Hotline für Barrierefreiheitsangelegenheiten des US-Verkehrsministeriums unter 1-800-778-4838 wenden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt.