Vor Ihrer Reise
Wenn Sie Unterstützung wünschen, informieren Sie uns bitte bei Ihrer Buchung oder spätestens 48 Stunden vor Ihrem Flug. So können wir die Flughafenbehörden oder einen Serviceanbieter darüber informieren, welche Unterstützung Sie benötigen und können Ihnen den bestmöglichen Service bieten.
Falls Sie aufgrund Ihrer Behinderung einen besonderen Sitzplatz benötigen, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich nach der Buchung Ihres Flugs mit uns in Verbindung.
Reisen mit dem eigenem Rollstuhl
- Sie können zusätzlich zu Ihrem Freigepäck eine unbegrenzte Anzahl Rollstühle oder Mobilitätshilfen mitnehmen.
- An den meisten Flughäfen können Sie in Ihrem eigenen Rollstuhl bleiben, bis Sie das Abfluggate erreichen.
- Wir können einen faltbaren manuellen Rollstuhl in der Kabine transportieren, sofern an Bord Platz verfügbar ist. Wenn Sie dies wünschen, dann teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Ankunft am Flughafen mit.
- Damit wir Sie sicher zu Ihrem Sitz bringen können, bitten wir Sie, sich rechtzeitig am Abfluggate einzufinden.
- Wir müssen spätestens 48 Stunden vor Ihrem Flug möglichst viele Informationen über Ihren Rollstuhl haben, damit wir Ihren Rollstuhl sicher in das Flugzeug verladen können.
Elektrische Rollstühle & Mobilitätshilfen
Reisevorbereitungen bei elektrischen Mobilitätshilfen
Einige Rollstühle und Mobilitätshilfen enthalten ‚auslaufgeschützte‘ (Gel-Elektrolyt-), ‚nicht-auslaufgeschützte‘ (Nass-) oder Lithium-Batterien. Zwar sind nicht-auslaufgeschützte Batterien inzwischen seltener, aber alle Arten können transportiert werden, vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt.
Damit wir Ihren Rollstuhl sicher verstauen können, bitten wir Sie, uns mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug ausreichend Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Typ Ihres Rollstuhls bestimmt, wie wir Ihren Rollstuhl in das Flugzeug verladen können.
Unabhängig vom Batterietyp in Ihrer Mobilitätshilfe oder Ihrem Rollstuhl benötigen wir folgende Informationen spätestens 48 Stunden vor Ihrem Flug:
- Anzahl der eingelegten Batterien
- Batterietyp
- LEERgewicht (unbeladen)
- Abmessungen (d. h. Länge x Breite x Höhe)
- Anweisungen zur Verhinderung eines unbeabsichtigten Betriebs (siehe unten)
Mobilitätshilfen mit Trockenzellen- oder Lithium-Batterien
Um eine unbeabsichtigte Aktivierung des Rollstuhls/der Mobilitätshilfe zu verhindern, entfernen Sie bitte den Schlüssel, deaktivieren Sie den Betrieb per Joystick sowie durch einen Isolierschalter oder Knöpfe oder einen anderen Isoliermechanismus (z. B. einen Neutrik-Stecker).
Mobilitätshilfen mit nicht auslaufsicheren Nassbatterien
Um einen unbeabsichtigten Betrieb des Rollstuhls/der Mobilitätshilfe zu verhindern, entfernen Sie bitte den Schlüssel, deaktivieren Sie den Betrieb per Joystick sowie durch einen Isolierschalter oder Knöpfe oder einen anderen Isoliermechanismus (z. B. einen Neutrik-Stecker).
Im unwahrscheinlichen Fall, dass der Rollstuhl nicht in der aufrechten Position im Frachtraum befördert werden kann, müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten – dazu gehört die Entfernung der Batterie und der Schutz der Batterieanschlüsse vor einem Kurzschluss.
Für eine sichere Beförderung Ihres Rollstuhls/Ihrer Mobilitätshilfe wäre es sehr hilfreich, wenn Sie die Herstelleranweisungen (zum Entfernen der Batterien) zum Flughafen mitbringen würden.
Bitte beachten Sie, dass Sie Nasszellenbatterien ausschließlich zur Energieversorgung von Rollstühlen mit sich führen dürfen.
Am Flughafen
Sie können wählen, ob Sie uns Ihren Rollstuhl beim Check-In übergeben oder ihn bis zu Ihrer Ankunft am Abfluggate verwenden möchten. Wenn Sie Ihren Rollstuhl bereits beim Check-In abgeben möchten, kann Ihnen ein Rollstuhl des Flughafens zur Verfügung gestellt werden, damit Sie das Abfluggate leicht erreichen.
Sie können dann nach Wunsch an Bord gehen, aber auch zuerst einsteigen. Am Abfluggate wird dann eine entsprechende Ankündigung zum bevorzugten Einsteigen gemacht.
Freigepäck
Im Fall von Verlust oder Beschädigung gelten für alle Mobilitätshilfen oder Geräte, die mit Ihrer Behinderung in Verbindung stehen, sich in Ihrem Gepäck befinden und für den Transport im Frachtraum eingecheckt wurden, die Haftungsobergrenzen nach dem Übereinkommen von Montreal. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie für alle Geräte, die Sie auf Ihrer Reise mit sich führen, die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen haben.
Sicherheitsassistenten (Begleitpersonen)
Wenn Ihnen Folgendes nicht möglich ist:
- wenn Sie nicht selbstständig aufstehen können
- einen Notausgang ohne Hilfe zu erreichen
- Sicherheitsangelegenheiten mit dem Personal zu besprechen
- einen Sitzgurt zu öffnen
- eine Rettungsweste hervorzuholen und anzulegen
- eine Sauerstoffmaske aufzusetzen
In diesen Fällen müssen Sie mit einem Sicherheitsassistenten reisen, der Ihnen bei diesen Dingen behilflich ist.
An Bord
Alle unsere Flugzeuge verfügen über eine Reihe von Sitzen mit vereinfachtem Zugang durch bewegliche Armstützen. Leider können wir Ihnen aufgrund von Sicherheitsbestimmungen keinen Sitz in einer Reihe bei einem Notausgang zuweisen.
Alle unsere Flugzeuge verfügen über Rollstühle, die Sie an Bord nutzen können. Bitte wenden Sie sich an unser Kabinenpersonal, wenn Sie Hilfe beim Verstauen Ihres Handgepäcks, auf dem Weg zur Toilette und zurück zum Sitz und beim Öffnen Ihres Essens benötigen. Unser Kabinenpersonal kann Ihnen während des Flugs nicht bei der Körperpflege behilflich sein.
Am Reiseziel
Wenn Ihr Rollstuhl im Frachtraum verstaut wurde, dann sind wir bemüht, Ihren Rollstuhl wieder so nah wie möglich an die Tür des Flugzeugs zu bringen. Wenn es aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, Ihren Rollstuhl zur Tür zu bringen, dann werden wir dafür sorgen, dass ein Rollstuhl bereit steht, mit dem Sie zum Gepäckausgabebereich gelangen.