Staatliche Steuern und Gebühren und Zuschläge der Fluggesellschaft

British Airways, Flughafenbetreiber, Regierungen oder andere Behörden erheben unter Umständen Steuern, Gebühren und Zuschläge auf Ihre Buchung. Nachfolgend finden Sie eine Erläuterung dieser Steuern, Gebühren und Zuschläge der Fluggesellschaft.

Regierungs-, Behörden- und Flughafenzuschläge

Diese sind im Gesamtpreis Ihres Tickets enthalten und werden von Flughafenbetreibern, Regierungen oder anderen staatlichen Stellen erhoben.

Einige Flughäfen können bei Ankunft oder Abflug lokale Steuern, Gebühren und Zuschläge von Passagieren erheben. Diese sind in Ihrem Ticketpreis nicht enthalten. Sie sind vor Ort zu entrichten.

Steuern für Flughafen und/oder staatliche Stellen sind erstattungsfähig, doch manche Länder erheben Mehrwertsteuer, Verkaufssteuern oder dergleichen, die nur bei voll flexiblen Tickets erstattbar sind.

Von der Fluggesellschaft auferlegter Zuschlag

British Airways kann als Teil des Gesamtpreises des Flugtickets einen von einer Fluggesellschaft auferlegten Zuschlag erheben. Dieser wird bei bestimmten Anzeigemodi separat während der Buchung oder auf Ihrer endgültigen E-Ticket-Quittung aufgeführt.*

* Eine Erstattung des von der Fluggesellschaft evtl. erhobenen Zuschlags oder Treibstoffzuschlags kann für nicht benutzte Flüge in Ihrem Reiseplan erfolgen, wenn dies aufgrund der Tarifbedingungen und die für Ihre Buchung geltenden Bedingungen zulässig ist.