Bedingungen und Konditionen – kostenloses WLAN für Reisende in First

 

Die Nutzung von WLAN an Bord eines von British Airways durchgeführten Flugs unterliegt den Bedingungen und Konditionen sowie den Datenschutzrichtlinien für den WLAN-Zugang.

Inhabern einer First-Bordkarte kann auf der Grundlage der unten aufgeführten Bedingungen und Konditionen kostenloses WLAN zur Verfügung gestellt werden.

Kostenloses WLAN steht nur First-Kunden zur Verfügung, die in einem Flugzeug mit Anbindung reisen.

„Flugzeug mit Anbindung“ bezeichnet ein Flugzeug auf einem Langstreckenflug mit First-Kabine sowie installiertem und verfügbarem WLAN. Auf solchen Flügen sehen Sie ein WLAN mit der SSID „BAWi-Fi“ auf Ihrem WLAN-fähigen Gerät.

Im Rahmen dieser Bedingungen und Konditionen sind die Begriffe „Verbindung“ und „Anbindung“ so zu verstehen, dass WLAN vollständig installiert und zur Nutzung verfügbar ist. Dies ist der Fall, wenn ein WLAN mit der SSID „BAWi-FI“ auf Ihrem WLAN-fähigen Gerät angezeigt wird.

Die folgenden Kunden haben Anspruch auf kostenloses WLAN („berechtigte Kunden“):

  • Kunden, die ein First-Ticket gekauft haben;
  • Kunden, die vor dem Abflug am Boden ein Upgrade auf First erhalten haben oder heraufgestuft wurden;
  • Kunden, die für ein Upgrade auf First bezahlen oder am Boden ohne eigenes Einwirken heraufgestuft wurden.

Kunden gelten nicht als berechtigte Kunden, wenn das Upgrade auf First während des Flugs erfolgt.

  1. Die Anbindung wird schrittweise in unserer gesamten Flotte eingeführt und ist nicht in allen Flugzeugen verfügbar, unabhängig davon, ob ein Flugzeug über eine First-Kabine an Bord verfügt.
  2. Wenn ein Kunde per First auf einem Flug reist, wobei die Kabine jedoch als Club World vermarktet wurde, ist dies kein Flugzeug mit Anbindung und kein Kunde hat Anspruch auf kostenloses WLAN.
  3. Wenn ein Kunde per First auf einem Flug reist, wobei die Kabine jedoch als Club Europe vermarktet wurde, ist dies kein Flugzeug mit Anbindung und kein Kunde hat Anspruch auf kostenloses WLAN.
  4. Kostenloses WLAN steht berechtigten Kunden nur zur Nutzung auf einem einzelnen Gerät zur Verfügung und kann nicht zwischen Geräten gewechselt werden.
  5. Berechtigte Kunden können zusätzliche WLAN-Zugänge erwerben, indem sie die im Abschnitt „So verbinden Sie sich“ auf ba.com aufgeführten Schritte ausführen.
  6. Berechtigte Kunden haben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Servicerückvergütung, wenn der Flug nicht in einem Flugzeug mit Anbindung durchgeführt wird.
  7. Berechtigte Kunden haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Servicerückvergütung, wenn während des Flugs zeitweilige Unterbrechungen der Anbindung und des kostenlosen WLANs auftreten.
  8. In folgenden Situationen, jedoch nicht beschränkt auf diese, kann es zu zeitweiligen Unterbrechungen der Anbindung kommen:
    • Es finden Übergänge von einem Satelliten zu einem anderen statt.
    • Wenn die Flugbahn des Flugzeugs über 66 Grad Nord (in der Nähe der Pole) liegt, gibt es keine Abdeckung.
    • Wenn das Flugzeug über Indien oder China fliegt, gibt es aufgrund gesetzlicher Einschränkungen keine Abdeckung.
  9. Ein berechtigter Kunde kann auf kostenloses WLAN zugreifen, indem er die WLAN-Funktion auf einem Gerät aktiviert, dem Netzwerk „BAWi-Fi“ beitritt und anschließend die angezeigten Schritte befolgt. Dies ist nur in einem Flugzeug mit Anbindung verfügbar.
  10. Wie greife ich auf das kostenlose WLAN zu?
  11. Wenn ein berechtigter Kunde in einem Flugzeug mit Anbindung die oben genannten Schritte ausführt und seine Daten gemäß der Bordkarte eingibt, die Authentifizierung jedoch immer noch nicht genehmigt wurde, kann das Kabinenpersonal von British Airways dem Kunden empfehlen, ein (1) vollständiges „Browse & Stream“-Paket zur Verwendung auf einem Gerät zu kaufen und sich für eine volle Rückerstattung an ba.com zu wenden.