Eingeschränkt zulässige und verbotene Gegenstände

Verschiedene Flaschen mit Flüssigkeiten.

Viele Gegenstände sind an Bord unserer Flugzeuge aufgrund internationaler Gesetze, der Flugsicherheit oder der Vorschriften an Ihrem Zielort eingeschränkt, unterliegen Kontrollen oder sind ganz verboten.

Prüfen Sie immer die örtlich geltenden Flughafen- und Fluggesellschafts-Richtlinien, bevor Sie fliegen.

Im Vereinigten Königreich – erkundigen Sie sich bei der Civil Aviation Authority (CAA).

In den USA – erkundigen Sie sich bei der Transport Security Administration (TSA).

Sie müssen sich im Voraus mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie Erläuterungen zu den Vorschriften wünschen oder eine Genehmigung der Fluggesellschaft einholen möchten, wenn Sie eine Reise mit eingeschränkten oder kontrollierten Gegenständen planen.

Flüssigkeiten, Cremes, Pulversubstanzen und Sprays

Sie können diese Gegenstände im aufgegebenen Gepäck mit ins Flugzeug nehmen, die meisten Länder haben jedoch Beschränkungen bei der Art und Menge, die Sie im Handgepäck mit in die Kabine nehmen dürfen.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, die folgenden Hinweise zum Handgepäck zu lesen, die wichtige Sicherheitsinformationen enthalten.

Anforderungen an Flüssigkeiten im Handgepäck

*Durch die Installation moderner Scanner am Flughafen London City können Sie Flüssigkeiten und elektronische Geräte bei der Sicherheitskontrolle im Handgepäck lassen. Dazu gehören Flüssigkeiten und Gel in Behältern von bis zu zwei Litern sowie Laptops und Tablets.

Toilettenartikel, Arzneimittel und Sprays

Sie können die folgenden Gegenstände für den persönlichen Gebrauch in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitnehmen.

Wie viel können Sie mitnehmen?

Gemäß den Gefahrgutvorschriften der IATA (International Air Transport Association) darf jede Person die unten aufgeführten Gewichte in ihrem Gepäck mitführen.

Einzelne Artikel Gesamtsumme pro Person
Gewicht Max. 500 g 2 kg
Volumen Max500 ml 2 Liter

Vergewissern Sie sich, dass die Verschlüsse und Deckel von Toilettenartikeln und Medikamenten sicher sind und dass die Sprühventile von Aerosolen geschützt sind, damit der Inhalt nicht versehentlich in Ihr Gepäck im Frachtraum gelangt.

Wenn Sie mit lebenswichtigen medizinischen Hilfsmitteln wie Dialyseflüssigkeit reisen, die in einer separaten Tasche verpackt und im Frachtraum aufgegeben werden, können Sie mehr als die oben angegebene Standardmenge mitnehmen. Dazu benötigen Sie ein offizielles medizinisches Dokument, das von Ihrem Hausarzt unterzeichnet und datiert ist.

Weitere Informationen über Reisen mit Medikamenten oder medizinischer Ausrüstung.

Alkoholische Getränke

Es gibt keine Beschränkung für die Anzahl der alkoholischen Getränke, die Sie mitnehmen können, solange der Alkoholgehalt unter 24 % liegt.

Sie können bis zu fünf Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt zwischen 24 % und 70 % mitbringen. Sie können ihn in Ihrem Handgepäck mitnehmen, wenn Sie ihn im Duty-Free-Shop des Flughafens gekauft haben, oder Sie können ihn in Ihr aufgegebenes Gepäck packen.

Getränke mit mehr als 70 % Alkoholgehalt sind an Bord unserer Flugzeuge weder im aufgegebenen Gepäck noch im Handgepäck erlaubt.

Bitte lesen Sie den Abschnitt Handgepäckanforderungen für Informationen zur Mitnahme von Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck.

Zollfreies Shopping und Einkäufe am Flughafen bei Anschlussflügen

Sie können Flüssigkeiten, Gels oder Cremeprodukte mit mehr als 100 ml Inhalt zollfrei in Flughafenläden oder an Bord eines Anschlussfluges erwerben, wenn diese beim Einkauf in einer Sicherheitsverpackung mit Kaufquittung versiegelt werden. Sollten Sie Artikel an Bord erwerben, bitten Sie das Kabinenpersonal, diese für Sie zu versiegeln.

Wenn Sie den Flughafen verlassen und später zu Ihrem Anschlussflug zurückkehren möchten, können Sie diese Artikel mitnehmen, wenn Sie die Versiegelung intakt lassen. Beim erneuten Passieren der Sicherheitskontrolle müssen diese versiegelten Beutel möglicherweise von Flughafenpersonal geöffnet und neu versiegelt werden. Für Produkte, die beim Transit oder Ausstieg geöffnet oder konfisziert wurden, können wir keine Haftung übernehmen.

Bitte machen Sie sich mit den Bestimmungen an den Flughäfen Ihrer Reisestationen vertraut, damit Sie wissen, was Sie jeweils im Handgepäck mitführen dürfen.

Jegliche Artikel, die Sie am Flughafen oder an Bord kaufen, werden Teil Ihres Freigepäcks bei Ihrem nächsten Flug. Wenn Sie dieses dann überschreiten, müssen Sie ggf. die Artikel einchecken und eine Gebühr zahlen.

Nahrung und Säuglingsmilch

Sie können feste Speisen wie Sandwiches, Kekse, Obst, Nüsse usw. mit an Bord nehmen, wobei für flüssige Lebensmittel wie Getränke, Suppen, Saucen, Marmeladen oder Gelees die gleichen Beschränkungen wie für Flüssigkeiten gelten (siehe vorstehende Hinweise). Beachten Sie, dass es keine Möglichkeit gibt, mitgebrachte Speisen und Getränke an Bord aufzuwärmen oder zu kühlen.

Aufgrund der Anzahl von Kunden mit einer Allergie servieren wir keine Erdnüsse an Bord unserer Flüge und bitten Sie, diese nicht mit in die Kabine zu bringen.

Säuglingsmilch und Babynahrung

Wenn Sie mit einem Kleinkind reisen, dürfen Sie so viel Säuglingsmilch, Babynahrung, Milchpulver und sterilisiertes Wasser in einer Babyflasche mitführen, wie Sie für Ihre Reise benötigen, auch wenn dies die übliche Höchstmenge für Flüssigkeiten überschreitet.

Diese speziellen Nahrungsmittel müssen nicht in den durchsichtigen Beutel für Flüssigkeiten passen, wenn Sie die Kontrollen passieren. Sie sollten sie jedoch zur Kontrolle durch das Flughafensicherheitspersonal bereithalten.

Einige Flughäfen, darunter der Flughafen Heathrow, gestatten es Eltern, bis zu 2 Liter flüssige Muttermilch in durchsichtigen Behältern mitzunehmen, auch wenn sie ohne ihr Baby reisen.

Das Mitbringen von Speisen in andere Länder

Im Ankunftsland könnten Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr mancher Lebensmittel bestehen, z. B. sind Fleisch, Frischobst und -gemüse in vielen Ländern verboten.

Auf der Website der Regierung des Vereinigten Königreichs erhalten Sie Informationen darüber, welche Lebensmittel Sie einführen dürfen.

Isolierte Verpackungen, die Flüssigstickstoff enthalten

In Übereinstimmung mit den IATA-Gefahrgutvorschriften 2.3.5.10 erfordert dieses Objekt keine Genehmigung durch den Bediener. Sie dürfen in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck isolierte Verpackungen mitführen, die gekühlten Flüssigstickstoff (Trockeneis) enthalten. Diese müssen vollständig von einem porösen Material absorbiert sein und dürfen ausschließlich ungefährliche Waren enthalten. Drucken Sie eine Kopie dieser Seite von ba.com aus und führen Sie sie in Verbindung mit dem Trockeneis mit sich.

Batterien, elektrische und elektronische Geräte

Kleinere persönliche elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-/Metallbatterien

Für den persönlichen Gebrauch können Sie bis zu 15 batteriebetriebene elektronische Geräte (Personal Electronic Devices, PED) mit Lithiumbatterien wie Laptops, Tablets, Smartphones, Kameras, Musikwiedergabegeräte, elektronische Gepäckanhänger (z. B. Apple AirTag) usw. mitnehmen.

Achten Sie stets auf Folgendes:

 

Hinweis: Wenn die Wattstundenanzahl (Wh) nicht auf dem Akku vermerkt ist oder ermittelt werden kann, kann die Batterie nicht akzeptiert werden. Sie können die folgende Formel verwenden, um die Wattstundenanzahl (Wh) zu berechnen:

 

 

 

Batterien mit bis zu 100 Wh (z. B. in Mobiltelefonen, Laptops, Digitalkameras usw.)
Im Handgepäck
  • Innerhalb des Geräts
  • Maximal 4 Reserveteile pro Person (einschl. Ladegeräte) in der Originalverpackung oder isoliert/geschützt von metallischen Gegenständen
  • Lithium-Ionen-Batterien dürfen nicht mehr als 2 g Lithium enthalten. Lithium-Metall-Batterien dürfen 100 Wh nicht überschreiten.

Wichtiger Hinweis: Wenn Ihr Kabinengepäck eingecheckt oder am Gate entgegengenommen und im Frachtraum platziert wurde, müssen Sie Reservebatterien und Powerbanks entnehmen und mit in die Kabine nehmen.

Im aufgegebenen Gepäck
  • Innerhalb des Geräts
  • Das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Ruhe- oder Standymodus)
  • Elektronische Gepäckanhänger (z. B. Apple AirTag) dürfen eingeschaltet bleiben, sofern das Gerät nur Lithiumbatterien enthält, die die folgenden Bedingungen erfüllen: 
    • Der Gehalt an Lithiummetall darf 0,3 g Lithium nicht überschreiten.
    • Lithium-Ionen-Batterien dürfen 2,7 Wh nicht überschreiten.
  • Reservebatterien sind im eingecheckten Gepäck verboten und müssen in der Kabine mitgeführt werden
Lithium-Ionen-Batterien mit 100–160 Wh, wie sie in Video- oder tragbarer medizinischer Ausrüstung und tragbaren medizinischen Geräten wie Defibrillatoren mit Lithium-Metall-Anteil (nicht wiederaufladbar) von maximal 8 g eingesetzt werden.

British Airways erteilt jedem Passagier eine „Bedienergenehmigung“ für den Transport von Lithiumbatterien in größeren tragbaren elektronischen Geräten, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Maximal zwei Geräte mit Batterie pro Person.
  • Maximal zwei Reservebatterien pro Person (einschl. Powerbanks) in der Originalverpackung oder mit Isolierung/Schutz der Pole, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Bitte legen Sie Ihren Geräten und Reservebatterien eine Kopie dieser Seite bei, um zu bestätigen, dass Sie über unsere „Betreibergenehmigung“ verfügen.
  • Es ist NICHT nötig, die Fluggesellschaft oder Flughafenmitarbeiter über die Mitnahme dieser Artikel zu informieren.
Im Handgepäck
  • Geräte mit eingesetzten Batterien können im Kabinengepäck mitgeführt werden und müssen vor versehentlicher Aktivierung geschützt werden.
  • Maximal zwei Reserve-Lithiumbatterien pro Person (einschl. Powerbanks) in der Originalverpackung oder mit Isolierung/Schutz der Pole, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Wichtiger Hinweis: Wenn Ihr Kabinengepäck eingecheckt oder am Gate entgegengenommen und im Frachtraum platziert wurde, müssen Sie Reservebatterien und Powerbanks entnehmen und mit in die Kabine nehmen.
Im aufgegebenen Gepäck
  • Geräte mit eingesetzten Batterien können im eingecheckten Gepäck mitgeführt werden und müssen vor versehentlicher Aktivierung geschützt werden.
  • Das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein (nicht im Ruhe- oder Standymodus)
  • Der Transport von Reservebatterien im eingecheckten Gepäck ist untersagt

Batterien über 160 Wh, wie sie in Autobatterien, Unterwasserlampen usw. verwendet werden.
Im Hand-/aufgegebenen Gepäck
  • Darf nicht mitgeführt werden

Informationen zum Produktsicherheitsrückruf

Wenn ein Produkt, das eine Lithiumbatterie enthält, einem Sicherheitsrückruf in Bezug auf die Batterie unterliegt, darf es nicht an Bord eines Flugzeugs befördert werden, es sei denn, das zurückgerufene Produkt/die zurückgerufene Komponente wurde gemäß den Anweisungen des Herstellers ausgetauscht oder repariert.

Brennstoffzellen

Sie dürfen Brennstoffzellen und Ersatzpatronen für den Betrieb von tragbaren elektronischen Geräten (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder) ausschließlich im Handgepäck mitführen.

Auslaufsichere Batterien

Sie dürfen tragbare elektronische Geräte mit auslaufsicheren Batterien in Ihrem Handgepäck und aufgegebenen Gepäck mitführen. Die Batterien müssen die IATA-Sondervorschrift A67 erfüllen (Informationen erhalten Sie vom Batteriehersteller oder Händler) und dürfen bis zu 12 V oder max. 100 Wh aufweisen. Außerdem dürfen Sie bis zu zwei Reservebatterien mitführen.

Batteriebetriebene Rollstühle, Scooter und Mobilitätshilfen

Falls Ihr Rollstuhl, Scooter oder Ihre Mobilitätshilfe batteriebetrieben ist, müssen Sie uns im Voraus darüber informieren und Ihre Mobilitätshilfe registrieren, indem Sie sich über Buchung bearbeiten bei Ihrer Buchung anmelden und dann im Abschnitt „Servicewünsche“ in den Quick Links unten auf der Seite „Behinderten- und Mobilitätsbetreuung“ auswählen.

Mehr über batteriebetriebene Rollstühle, Scooter und Mobilitätshilfen

Sicherheitsüberprüfungen von elektronischen Geräten

Generell dürfen elektrische und elektronische Artikel in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Beachten Sie jedoch die folgenden Sicherheitsanweisungen:

Wenn Sie Ihr Gerät nicht mitführen dürfen

Wenn Sie ab London Heathrowreisen, können Sie eine der folgenden Optionen auswählen:

Wenn Sie ab London Gatwick oder einem Flughafen außerhalb des Vereinigten Königreichs reisen, wenden Sie sich bitte an unsere Kundendienstmitarbeiter am Flughafen, die Ihnen weiterhelfen können.

Smart Baggage

Smart Baggage bezeichnet eine Tasche (Rucksack, Koffer o.ä.), die eine Lithiumbatterie/Powerbank enthält. Diese wird zum Wiederaufladen von persönlichen elektronischen Geräten (PEGs) wie beispielsweise iPhone, iPad, Laptop etc. oder als elektromotorische Antriebskraft für den Koffer genutzt.
Bitte beachten Sie: Dies gilt nicht für kleine Lithium-Knopfbatterien.

Wenn die Lithiumbatterie/Powerbank sich vom Reisenden nicht einfach aus dem Smart Baggage entfernen lässt, darf die Smart Bag auf dem Flug nicht mitgeführt werden.

Wenn Sie die Lithiumbatterie/Powerbank leicht herausnehmen können, ist die Smart Bag für die Beförderung zugelassen, unterliegt dabei jedoch den folgenden Bedingungen:

Sofern die Lithiumbatterie/Powerbank über 160 Wh besitzt oder der Wh-Wert nicht bestimmt werden kann (z. B. wenn dieser nicht auf der Batterie/dem Powerbank-Gehäuse vermerkt ist), kann die Lithiumbatterie/Powerbank auf dem Flug nicht mitgeführt werden.

 

Machen Sie sich bitte mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut, wenn Sie Smart Baggage mit sich führen.

Wenn Ihr Flug von einer unserer Partnerfluggesellschaften durchgeführt wird, wenden Sie sich bitte an diese, um Informationen über deren eigene Smart Baggage-Beschränkungen zu erhalten.

 

Sport- und Freizeitartikel

Bestimmte Sport- und Freizeitgeräte, wie z. B. Sportwaffen, scharfe oder stumpfe Gegenstände wie Schläger, fallen ebenfalls in die Kategorie der eingeschränkten und verbotenen Gegenstände.

Sportausrüstung

Folgende Gegenstände dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:

Diese Gegenstände können Sie über unseren Partner IAG Cargo als Fracht versenden.

Erfahren Sie mehr darüber, welche Sportausrüstungen Sie mitnehmen dürfen

Mit Lithium-Akkus betriebene Kleinfahrzeuge zur Freizeitnutzung

Aufgrund der potenziellen Brandgefahr sind alle kleinen elektrischen Freizeitfahrzeuge, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, an Bord strengstens verboten, sowohl in der Kabine als auch als eingechecktes Gepäck.

Dazu gehören unter anderem Hoverboards, Airwheels, Solowheels, Segways, E-Skateboards, elektrische oder E-Scooter, E-Bikes und Hoverkarts.

Wenn Sie ein solches Gerät zum Flughafen mitbringen, wird es nicht zur Mitnahme auf der Reise akzeptiert, und Sie müssen für die Entsorgung oder den Abtransport selbstkostenpflichtig sorgen.

Die Einschränkung gilt nicht für batteriebetriebene Rollstühle, Scooter und andere Mobilitätshilfen, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität verwendet werden.

Lawinenrettungsrucksäcke

British Airways erteilt jedem Passagier eine „Bedienergenehmigung“ für ein Lawinenrettungspaket mit Kartusche mit komprimiertem Gas* (IATA-Abschnitt 2.2 – nicht entzündliches, ungiftiges Gas), sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

*Für batteriebetriebene Lawinenrettungsrucksäcke lesen Sie bitte den Abschnitt „Lithiumbatterien“.

Hinweis: Bei Reisen in oder aus den USA gelten zusätzliche Beschränkungen. Laut der aktuellen FAA-Empfehlungen enthalten diese Geräte normalerweise einen Zylinder mit komprimiertem, nicht entzündlichem Gas. Einige Modelle enthalten eine geringe Sprengladung (Zünder), um den Zylinderinhalt freizugeben. Diese Geräte können laut internationaler Bestimmungen (ICAO/IATA) in eingechecktem Gepäck mitgeführt werden, sie sind jedoch in den USA nicht im Gepäck zugelassen, außer der Gaszylinder ist leer und enthält keine Sprengladung.

Gas-Kartuschen in verschiedenen Sportartikeln

Selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtungen

British Airways erteilt jedem Passagier eine „Bedienergenehmigung“, um zwei selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtungen wie beispielsweise Rettungsjacken oder -westen, Motorradjacken oder Reiterjacken mit sich führen zu können, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Bitte beachten Sie: Bei Reisen in oder aus den USA gelten zusätzliche Beschränkungen. Selbst wenn ein Gegenstand zugelassen ist, wird er eventuell einer zusätzlichen Überprüfung unterzogen oder an einer Kontrollstelle abgelehnt, falls er bei der Kontrolle einen Alarm auslöst, möglicherweise manipuliert wurde oder andere Sicherheitsbedenken aufwirft. Die endgültige Entscheidung darüber, ob Gegenstände im Flugzeug zugelassen werden, liegt bei TSA.

Sonstige Geräte mit Gaskartuschen

British Airways erteilt jedem Passagier eine „Bedienergenehmigung“ für den Transport von kleinen Gaskartuschen (beispielsweise für Fahrradpumpen oder Wein-Zapfgeräte), sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Bitte beachten Sie: Bei Reisen in oder aus den USA gelten zusätzliche Beschränkungen. Selbst wenn ein Gegenstand zugelassen ist, wird er eventuell einer zusätzlichen Überprüfung unterzogen oder an einer Kontrollstelle abgelehnt, falls er bei der Kontrolle einen Alarm auslöst, möglicherweise manipuliert wurde oder andere Sicherheitsbedenken aufwirft. Die endgültige Entscheidung darüber, ob Gegenstände im Flugzeug zugelassen werden, liegt bei TSA.

Sonstige eingeschränkte Gegenstände

Rauchen und Verdampfer

 

Das Rauchen, einschließlich der Verwendung von Verdampfern wie Vapes, E-Zigaretten, E-Pfeifen oder anderen Verdampfungsgeräten, ist an Bord unserer Flugzeuge sowie auf vielen Flughäfen weltweit strengstens verboten.

Aus Sicherheitsgründen müssen diese Rauch-/Verdampfungsgeräte in Ihrem Handgepäck verstaut und in der Kabine mitgeführt werden. Sie müssen außerdem so verpackt sein, dass sie nicht versehentlich aktiviert werden können.

Wenn Verdampfer flüssige Bestandteile enthalten, müssen Sie die Luftsicherheitsvorschriften für Flüssigkeiten beachten.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihr größeres Handgepäckstück einchecken oder es am Gate herausgenommen wird, um es für den Frachtraum aufzugeben, müssen Sie Vapes, E-Zigaretten oder ähnliche Verdampfungsgeräte herausnehmen und in der Kabine in Ihrem kleineren Handgepäckstück oder zur Sicherheit am Körper tragen.

Die nationalen Gesetze für die Verwendung und den Verkauf von Rauch-/Verdampfungsgeräten ändern sich häufig und einige Länder haben ihre Verwendung und Einfuhr ganz verboten. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die lokalen Vorschriften am Reiseziel.

 

Umbrellas and walking sticks

Sie können kleine faltbare Regenschirme und Gehstöcke (mit Ausnahme von Wanderstöcken und anderen Gegenständen mit scharfen Enden) in Ihrem Handgepäck mitnehmen.

Gegenstände mit scharfen Enden, wie z. B. Wanderstöcke, müssen im eingecheckten Gepäck befördert werden.

Erfahren Sie mehr über Golfschirme

Haarstyling-Geräte mit Gaskartuschen

Sie dürfen Haarstyling-Geräte, die Kohlenwasserstoffgas enthalten, in Ihrem Handgepäck oder im aufgegebenem Gepäck mitnehmen, sofern die Sicherheitsabdeckung fest auf dem Heizelement sitzt. Sie dürfen nur ein Gerät pro Person mitnehmen und dürfen es an Bord nicht benutzen. Für diese Gegenstände dürfen Sie keine Gas-Nachfüllungen in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenem Gepäck mitnehmen.

Medizinische oder klinische Thermometer

Sie dürfen nur ein medizinisches oder klinisches Thermometer mit Quecksilber im aufgegebenem Gepäck mitnehmen, das für die persönliche Nutzung bestimmt ist und sich in einem schützenden Gehäuse befindet. Davon ausgeschlossen sind Quecksilberthermometer und -barometer, die von einem Beamten einer staatlichen Wetterstelle oder ähnlichen Behörde mitgeführt werden – siehe gesonderte Richtlinien.

 

Erfahren Sie mehr über Reisen mit Medikamenten oder medizinischer Ausrüstung

Lampen

Sie dürfen Energiesparlampen für die persönliche Nutzung oder die Nutzung zu Hause in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenem Gepäck mitnehmen, sofern sie sich in ihrer Verkaufsverpackung befinden.

Trockeneis

British Airways erteilt jedem Passagier eine „Bedienergenehmigung“ für den Transport von bis zu 2,5 kg Trockeneis (festes Kohlendioxid), das zur Verpackung ungiftiger verderblicher Waren genutzt wird, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Permeationsgeräte

Sie dürfen Permeationsgeräte nur in Ihrem aufgegebenem Gepäck mitnehmen und dise müssen die IATA Sondervorschrift A41 einhalten (diese Information erhalten Sie vom Gerätehersteller oder -lieferanten).

Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellen

Sie dürfen verbrennungsmotoren und Brennstoffzellen nur in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitnehmen und diese müssen vollkommen frei von Kraftstoff und Kraftstoffdampf sein. Bitte kontaktieren Sie uns, um eine Genehmigung einzuholen.

Verbotene oder zu kontrollierende Gegenstände

Folgende Gegenstände sind verboten, mit einigen Ausnahmen.

Waffen und Munition

Die folgenden Gegenstände dürfen Sie weder weder persönlich noch im Handgepäck mitführen:

Gewehre, Schusswaffen und andere Geräte, die Geschosse abfeuern – Geräte, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abfeuern eines Geschosses schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:

Sie können unter ganz bestimmten Bedingungen mit Schusswaffen im eingecheckten Gepäck reisen:

Sie dürfen diese Gegenstände nur in Ihrem eingecheckten Gepäck transportieren und Sie müssen uns im Voraus benachrichtigen und unsere Genehmigung einholen. Sie müssen uns mindestens 72 Stunden vor dem Abflug kontaktieren, um eine Genehmigung zu erhalten und um alle Einschränkungen und Embargos der Regierung zu erfüllen. Wenn Sie uns nicht kontaktieren, wird Ihre Ausrüstung nicht an Bord zugelassen.

Sie müssen die entsprechenden Genehmigungen und Unterlagen für Ihre Schusswaffen und Munition vorlegen, wie z. B. Export-/Importlizenzen und die Genehmigung von lokalen und nationalen Behörden.

Wenn Sie nach Brasilien reisen, dürfen nur Schusswaffen, die für Sportschieß-Wettbewerbe verwendet werden, in das Land mitgenommen werden. Schusswaffen für die Jagd sind nicht erlaubt. Fluggäste müssen mindestens 30 Tage vor Reiseantritt eine Genehmigung beantragen, um die Waffe einzuführen.

Die folgenden Artikel gelten nicht als Schusswaffen oder Munition und können im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, ohne dass Sie uns benachrichtigen müssen:

Benachrichtigen Sie uns vor Ihrem Flug

Sie müssen uns mindestens 72 Stunden vor Ihrem Flug kontaktieren, um eine Genehmigung zu beantragen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen, können Sie nicht mit den Gegenständen reisen.

Sie müssen die folgenden Informationen angeben:

Reisen mit anderen Fluggesellschaften

Falls Sie eine Buchung auf ba.com vornehmen möchten, die einen Flug beinhaltet, der von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird, kontaktieren Sie uns bitte vor der Buchung, um sich zu informieren, ob die andere Fluggesellschaft Ihre Schusswaffe befördern kann.

Grenzwerte und Gebühren

Waffen und Munition richtig einpacken

Kommen Sie früher zum Check-in

Sie müssen mindestens 2 Stunden vor Ihrem Flug am Check-In sein, damit genügend Zeit zur Bearbeitung der Unterlagen bleibt, bevor Sie die Sicherheitskontrolle passieren. Wenn Sie mit 10 oder mehr Schusswaffen oder Munitionskisten reisen, müssen Sie mindestens drei Stunden vor Ihrem Flug am Check-In sein.

Sie müssen am Check-in-Schalter angeben, dass Sie mit Schusswaffen und/oder Munition reisen.

Verbindungen zu anderen Flughäfen

Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, brennbare Stoffe und Geräte

Sprengstoffe und entzündbare Stoffe und Geräte, die verwendet werden (oder den Anschein haben, verwendet werden zu können), um schwere Verletzungen beizufügen oder eine Gefahr für die Sicherheit eines Flugzeuges darzustellen, sind streng verboten, darunter:

Munition, es sei denn, wir haben die Beförderung genehmigt. Siehe Leitlinien für Schusswaffen, Feuerwaffen und Munition.
Sprengkapseln
Sprengzünder und Zündschnüre
Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern
Minen, Granaten und andere militärische Sprengkörper
Feuerwerk und andere Pyrotechnik, darunter Himmelslaternen, Party-Knaller und Wunderkerzen sowie Knallbonbons
Rauch erzeugende Kanister oder Kartuschen
Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
Benzin, Festbrennstoff-Grillanzünder, Brennstoffblöcke für Campingkocher, Zylinder mit brennbaren Gasen
Feuerzeugbenzin, Feuerzeug-Nachfüllkartuschen, Überallzünder-Streichhölzer, Feuerzeuge mit blauer Flamme oder Zigarrenanzünder.Siehe Leitlinien für Zigarettenanzünder und Zündhölzer unten.
Farben, ausgenommen Produkte wie Kunstmalfarben auf Wasserbasis oder Kunstmalfarben auf Ölbasis, Lösungsmittel und Lacke

Knallbonbons

Feuerwerkskörper dürfen nicht im Handgepäck befördert werden, da sie eine verbotene Substanz enthalten. Sie müssen im aufgegebenen Gepäck verpackt und im Frachtraum befördert werden. Sie sind weiterhin auf allen Flügen in die und aus den USA verboten.

Sie können nur in den folgenden Fällen Feuerwerkskörper auf Flüge aus dem Vereinigten Königreich mitnehmen:

Partyknaller, Wunderkerzen und Himmelsaternen

Partyknaller und Wunderkerzen sind in Flugzeugen von British Airways weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck erlaubt, da sie als Feuerwerkskörper gelten.

Himmelslaternen, auch bekannt als chinesische Laternen, sind weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck in Flugzeugen von British Airways gestattet, da sie chemische Stoffe enthalten, die sich entzünden können. Sie sind in vielen Ländern verboten.

Feuerzeuge und Sicherheitsstreichhölzer

Sie dürfen eine kleines Paket Sicherheitszündhölzer oder ein kleines Feuerzeug ohne absorbierten Flüssigbrennstoff (außer Flüssiggas) mit sich führen, aber nicht in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenem Gepäck. Diese Artikel müssen für den persönlichen Gebrauch sein.

Feuerzeugbenzin, Feuerzeugnachfüllkartuschen, überall zündbare Streichhölzer, Feuerzeuge mit blauer Flamme oder Zigarrenanzünder sind verboten.

Campingkocher und Brennstoffbehälter

British Airways erteilt jedem Fluggast automatisch eine „Bedienergenehmigung“, einen Campingkocher und einen leeren Behälter mit brennbarem Flüssigbrennstoff in seinem aufgegebenen Gepäck mitzuführen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Präparate mit kleinen Mengen entzündlicher Flüssigkeit

Nicht ansteckende Proben mit kleinen Mengen brennbarer Flüssigkeit dürfen im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, sofern sie die Sonderregelung A180 der IATA erfüllen. Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

Chemikalien, Kartuschen und Quecksilberthermometer

Die meisten ätzenden und giftigen chemischen Substanzen sind an Bord vollständig verboten, einschließlich:

Tinten- und Tonerpatronen

Quecksilberthermometer und -barometer

Wenn Sie ein Mitarbeiter eines staatlichen Wetterdienstes oder einer vergleichbaren Behörde sind und Quecksilberthermometer oder -barometer bei sich führen müssen, kontaktieren Sie uns bitte, um eine Genehmigung zu erhalten. Sie dürfen diese Gegenstände dann nur in Ihrem Handgepäck mitführen. Davon ausgenommen sind medizinische und klinische Thermometer, für die es separate Vorschriften gibt.

Überwachungsgeräte für chemische Substanzen

Wenn Sie ein Mitarbeiter der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) und als solcher auf Dienstreise sind und Überwachungsgeräte für chemische Substanzen mit sich führen müssen, kontaktieren Sie uns bitte, um eine Genehmigung zu erhalten. Sie können diese dann in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mit sich führen.

Betäubungsgeräte

Geräte zur Betäubung oder Ruhigstellung sind vollständig untersagt. Dazu zählen:

Scharfe Gegenstände

Jeder Gegenstand mit einer scharfen Spitze oder Schneide, der zu schweren Verletzungen führen könnte, muss sicher in Ihrem aufgegebenen Gepäck im Frachtraum verstaut werden. Die folgenden Gegenstände dürfen Sie weder weder persönlich mit in die Kabine noch im Handgepäck mitführen. Dazu zählen:

Folgende Gegenstände dürfen im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:

Werkzeug

Handwerkszeug, das anderen Personen ernsthafte Verletzungen zufügen oder die Sicherheit an Bord gefährden könnte, darf nur im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden (nicht an Ihrem Körper oder in Ihrem Handgepäck). Dazu zählen:

Wärmeerzeugende Geräte

Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich einer Genehmigung für wärmeerzeugende Geräte wie Unterwasserlampen (Tauchlampen) und Lötkolben. Diese Gegenstände dürfen im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Stumpfe Gegenstände

Gegenstände, die schwere Verletzungen verursachen können, wenn sie zum Schlagen verwendet werden, dürfen nur im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Diese sind weder am Körper noch im Handgepäck erlaubt. Dazu zählen:

Bitte vergewissern Sie sich, dass diese Gegenstände in das Land, in das Sie reisen, eingeführt werden dürfen.

Sicherheitsverpackungen

Sicherheits-Aktenkoffer, Geldkassetten, Geldtaschen usw., die Gefahrgüter wie Lithiumbatterien und/oder pyrotechnisches Material enthalten, sind normalerweise untersagt.

Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

Sonstige verbotene Gegenstände

Um die Sicherheit unserer Kunden und unserer Crew zu gewährleisten, dürfen keine anderen Gegenstände mitgeführt werden, die nach Ermessen des Flughafenmanagers oder Flugzeugbetreibers verwendet oder aufgerüstet werden können, um eine Person zu verletzen oder handlungsunfähig zu machen oder ein Flugzeug zu gefährden.