Bedingungen und Konditionen

Gültig ab dem 12. November 2021

Was wurde geändert?

Haushalts-Konten

  • Es wurden Änderungen vorgenommen, sodass es nicht mehr erforderlich ist, dass sich alle Mitglieder eines Haushaltskontos über die gleiche Anschrift verfügen müssen. Daher kann jedes einzelne Mitglied eines Haushaltskontos eine Adressänderung hinsichtlich der eigenen persönlichen Angaben vornehmen.
  • Wir haben darüber hinaus die Flexibilität bei der Verwaltung des Haushaltskontos erhöht.

Gültig ab dem 25. September 2020

Was wurde geändert?

  • Die Definition zu Fehlverhalten/Verfehlungen wurde erweitert.

Gültig ab dem 28. Mai 2020

Was wurde geändert?

  • Wir haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend geändert, dass sie Abschnitt 33, der eine Sammelklagebefreiung (nachstehend definiert) für Einwohner der USA und Kanadas enthält, und Abschnitt 34 umfassen, der eine Streitbeilegungs- und Schiedsvereinbarung für Einwohner der USA und Kanadas enthält. Dies sind wichtige Abschnitte, in denen erläutert wird, wie Streitigkeiten (nachstehend definiert), die sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, für Einwohner der Vereinigten Staaten und Kanadas behandelt werden und wie solche Rechtsstreitigkeiten nur auf Einzelbasis auf ein Schiedsverfahren beschränkt werden. Bitte lesen Sie diese Abschnitte sorgfältig durch.

 

Executive Club Mitgliedschaftsbedingungen

Die im Folgenden aufgeführten Executive Club-Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) sind wichtig und umfassen Ihre Rechte als Mitglied des Executive Club. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten auch die Nutzungsbedingungen und die allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck („Beförderungsbedingungen“).

Bitte lesen Sie die Mitgliedschaftsbedingungen und die Informationen unter ba.com sorgfältig, bevor Sie Ihre Mitgliedsnummer British Airways oder einer Partnerfluggesellschaft oder einem Servicepartner mitteilen. Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an Ihr örtliches Servicecenter.

Die Mitgliedschaftsbedingungen beinhalten einige Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen.

komprimiertanzeigen1. Mitgliedschaftsvereinbarung

Die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen beschreiben die vertragliche Beziehung zwischen British Airways, AGL und dem einzelnen Executive Club Mitglied.

AGL ist ein Mitglied der British Airways Group und seine Rolle in diesem Vertrag bezieht sich hauptsächlich auf die Vergabe von Avios Punkten und die Einlösung von Avios Punkten. Zur Klarstellung: Avios Punkte sind gemäß Paragrafen 14.1, 15.1 und 21.1. das Eigentum von AGL. Demzufolge werden Mitgliederdaten im Zusammenhang mit der Verwaltung bestimmter Aspekte des Executive Club und gemäß diesen Mitgliedschaftsbedingungen von AGL empfangen, gespeichert und anderweitig verarbeitet. In dieser Hinsicht ist AGL gemeinsam mit British Airways eine für die Verarbeitung von Daten verantwortliche Stelle gemäß der Bestimmungen des UK Data Protection Act 1998. Es ist zu beachten, dass, obwohl AGL und British Airways im Hinblick auf die Mitgliederdaten jeweils für die Verarbeitung von Daten verantwortliche Stellen sind, beide auch unabhängige, für die Verarbeitung von Daten verantwortliche Stellen sind und jeweils eigene Verantwortlichkeiten für getrennte Aspekte der für die Verwaltung des Executive Club erforderlichen Datenverarbeitung haben.

komprimiertanzeigen2. Definitionen

"Aktives Mitglied"

Ein aktives Mitglied ist ein Mitglied, das innerhalb der letzten 12 Monate Avios Punkte gesammelt oder eingelöst hat;

„AGL“

bezeichnet die Avios Group (AGL) Limited;

„Partnerfluggesellschaften“

bezeichnet Fluggesellschaften (außer British Airways), deren Flüge in bestimmten Zeiträumen zum Sammeln von Statuspunkten, Avios oder Prämien berechtigen; weitere Informationen zu unseren Partnern finden Sie auf ba.com

„Avios“

bezeichnet die als Avios oder Avios Punkte bezeichneten Gutschriften, die Mitglieder von AGL sammeln können und die einem Executive Club-Mitgliedskonto gutgeschrieben werden;

„Avios-Programme“ (die „Programme“)

Avios-Programm bezeichnet ein Treueprogramm, das Avios als Prämienwährung verwendet

“Avios und Geld”

bezeichnet den Mitgliedern an der Kasse zur Verfügung stehende Option (sofern verfügbar), die für den ausgewählten Prämienflug notwendige Anzahl an Avios durch Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags zu verringern;

"BA" oder "British Airways"

bezeichnet British Airways Plc;

"BA Konzerngesellschaft/Gesellschaften"

bezeichnet jede Einheit, die ein Stammhaus, eine Tochtergesellschaft, ein Franchisepartner oder ein Partner von BA ist;

"BAAAIB-Flüge"

bedeutet Flüge, die von einem Franchise-Nehmer durchgeführt werden, die British Airways gelegentlich einsetzt sowie jegliche Flüge von BA, American Airlines Inc ("AA") und/oder Iberia ("IB") oder eine Kombination einiger oder aller dieser Fluggesellschaften;

"Ba.com"

bezeichnet die British Airways-Website unter der Internetadresse www.ba.com (inklusive, aber nicht ausschließlich der Executive Club-Seiten), die von Zeit zu Zeit angepasst wird;

„Karte“

bezeichnet dort, wo sie ausgestellt wird, eine physische oder digitale Gold, Silver, Bronze oder Blue Executive Club-Mitgliedskarte, je nachdem;

„Nutzungsbedingungen“

bezeichnet die Nutzungsbedingungen, die sich auf den Teil des Executive Club beziehen, der gelegentlich verändert wird;

„Daten“

bezeichnet die persönlichen Mitgliedsdaten;

„Rechtsstreitigkeiten“

bezeichnen alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und British Airways in Bezug auf bestimmte Aspekte der Beziehung zu British Airways, unabhängig davon, ob dies auf einem Vertrag, einem Gesetz, einer Verordnung, einer Richtlinie oder einer unerlaubten Handlung beruht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betrug, falsche Darstellungen, betrügerische Anstiftung, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder rücksichtsloses Verhalten) oder eine andere rechtliche, gesetzliche oder regulatorische Theorie, und sie umfassen die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder den Umfang dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Ausnahme des Umfangs, der Durchsetzbarkeit und der Auslegung dieser Schiedsvereinbarung und des Verzichts auf Sammelklagen.

Rechtsstreitigkeiten umfassen NICHT Folgendes: (1) Ansprüche, dass der Sammelklageverzicht insgesamt oder zum Teil ungültig, nicht durchsetzbar, nicht bestimmbar oder nichtig ist; und (2) alle Unterlassungsansprüche, d. h. Ansprüche, die in erster Linie den Zweck und die Wirkung haben, mutmaßliche rechtswidrige Handlungen zu verbieten, die künftige Verletzungen der Öffentlichkeit bedrohen. Solche Ansprüche können nur von einem zuständigen Gericht und nicht von einem Schiedsrichter festgestellt werden.

„Ereignis außerhalb Ihres Einflussbereichs“

bezeichnet ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, auf die Sie keinen Einfluss haben und deren Folgen Sie auch unter größtem Sorgfaltsaufwand nicht hätten vermeiden können;

"Executive Club"

bezeichnet den British Airways Executive Club;

“Familie und Freunde-Liste”

bezeichnet die Liste mit bis zu fünf benannten Personen, für die Mitglieder des Haushaltskontos Avios einlösen können;

„Missbrauch“

bezeichnet Betrug, Missbrauch, Fälschung und Täuschung und dabei insbesondere:

  • wissentliche Weitergabe von falschen Informationen bei der Buchung, um Statuspunkte oder Avios Punkte zu erhalten;
  • Versuch, Statuspunkte oder Avios Punkte für Sektoren zu erhalten, die nicht geflogen wurden oder nicht gültig für Statuspunkte oder Avios Punkte sind;
  • Manipulation von Dokumenten, um Statuspunkte oder Avios Punkte zu erhalten;
  • Versuch, Statuspunkte oder Avios Punkte für Sektoren zu erhalten, die von einer Person geflogen wurden, die nicht mit dem Mitglied identisch ist;
  • Nutzung oder Versuch der Nutzung von gestohlenen oder gefälschten Tickets auf unseren Flügen oder Flügen einer unserer Partnerfluggesellschaften;
  • Versuch, Statuspunkte oder Avios Punkte mehrmals für ein- und denselben Sektor gutschreiben zu lassen;
  • den Verkauf, Tausch und/oder Kauf von Avios Punkten oder Prämien, darunter den Versuch, Avios Punkte oder Prämien mittels internetgestützter Verkäufe oder Auktionen zu verkaufen oder weiterzugeben; oder
  • sich missbräuchliches oder betrügerisches Verhalten eines anderen Mitglieds oder einer anderen Person wissentlich zunutze zu machen.

„Haushalts-Konto“

bezeichnet ein Konto, das von British Airways eingerichtet wird und das bis zu sieben Mitgliedern eines Haushalts, darunter maximal sechs Personen unter 18 Jahren, ermöglicht, Avios Punkte zu sammeln und alle oder einen Teil dieser Avios Punkte für ein Mitglied des Haushaltskontos und niemand anderen gegen Prämien einzulösen;

Hauptreisender

bezeichnet den ersten namentlich genannten Erwachsenen einer Buchung;

„Lifetime-Status“

bezeichnet den vom Mitglied erworbenen Mitgliedschaftsstatus durch Sammeln der erforderlichen Anzahl von Lifetime-Statuspunkten gemäß Angaben von Ba.com sowie, dass das Mitglied diesen Status für die Dauer seiner Mitgliedschaft beibehält;

„Lifetime-Statuspunkte“

bezeichnet die Anzahl von Statuspunkten, die während der Dauer der Mitgliedschaft im Executive Club gesammelt wurden

"Örtliches Service Center"

bezeichnet den Ansprechpartner eines British Airways-Mitglieds (wie unter Ba.com angegeben) entsprechend dem Land, in dem das Mitglied wohnt;

„Verlust“

bezeichnet Verluste, Unkosten, Schäden, Verletzungen, Unfälle oder Klagen (ob direkt oder indirekt), mit denen ein Mitglied in Verbindung mit bereitgestellten Leistungen oder Prämien konfrontiert ist.

„Lounge“

bezeichnet eine Flughafen-Lounge für bestimmte Mitglieder;

„Marketingpartner“

bezeichnet Servicepartner, Franchisenehmer, Tochtergesellschaften von British Airways, oneworld-Mitgliedsfluggesellschaften und jegliche Unternehmen, die von British Airways oder AGL ausgewählt wurden, um Mitgliedern Services, Produkte oder Einrichtungen bereitzustellen;

"Mitglied"

bezeichnet die Person, die Mitglied des Executive Club ist und deren Name auf der Karte erscheint;

„Mitgliedschaft“

bezeichnet die Mitgliedschaft im Executive Club;

„Mitgliedsnummer“

bezeichnet die Mitgliedsnummer, die gemäß Paragraf 3.5. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Executive Club vergeben wird;

"Fehlverhalten/Verfehlungen"

umfasst:

  • Nichteinhaltung der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen oder der Bedingungen eines Servicepartners oder einer Partnerfluggesellschaft, oder
  • Versuch des betrügerischen Erwerbs von Statuspunkten oder Avios Punkten; oder
  • missbräuchliche Nutzung der Serviceleistungen, oder
  • Fehlverhalten an Bord eines Fluges von British Airways oder einer Partnerfluggesellschaft, in einer Flughafen-Lounge oder beim Check-In, oder
  • jegliches Fehlverhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung einer falschen, bedrohlichen, beleidigenden oder herabwürdigenden Sprache oder ein bedrohliches, beleidigendes oder herabwürdigendes Verhalten im Umgang mit oder gegenüber dem Personal von British Airways oder dem Personal eines Dienstleistungspartners; oder
  • jegliches Verhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Angabe irreführender Erklärungen, das eine nachteilige Auswirkung auf den Ruf von British Airways oder irgendeinen Teil des Geschäfts, der Marken, Produkte oder Dienstleistungen verursacht, verursachen soll oder wahrscheinlich verursachen wird oder sich nachteilig darauf auswirkt; oder
  • Nichteinhaltung der Beförderungsbedingungen und anderer geltender Vorschriften oder Regelungen.

"Keine Prämienflüge"

bezeichnet Prämien, die ganz oder teilweise Waren oder Dienstleistungen außer Flügen umfassen, die durch oder im Auftrag von British Airways ausgegeben werden und einem Mitglied damit die entsprechende Summe seiner gesammelten Avios Punkte erstatten;

“On Business”

bezeichnet das British Airways Programm, unter dem Unternehmen Prämien für Reisen ihrer Mitarbeiter sammeln können;

"Partnerflüge"

bezeichnet alle Flüge, die von einer der BA’Partnerfluggesellschaften durchgeführt werden;

„In Bearbeitung“ und „verarbeitet“

bezeichnet u. a. den Abruf, die Verwendung, Erfassung und Speicherung in elektronischer oder anderer Form;

"Prämien"

bezeichnet Flugtickets oder andere Waren oder Dienstleistungen, die durch oder im Auftrag von British Airways ausgegeben werden und einem Mitglied damit den entsprechenden Teil seiner gesammelten Avios Punkte erstatten;

"Sektor"

bezeichnet einen einzelnen Streckenabschnitt auf einem teilnahmeberechtigten Flug zwischen zwei Orten;

"Servicepartner"

bezeichnet Partner (einschließlich Partnerfluggesellschaften) und Unternehmen wie Finanz- und Versicherungsdienstleister, Hotels und Autovermietungen, die Mitgliedern im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft ihre Leistungen anbieten.

"Services"

bezeichnet jene Vorteile, Leistungen, Prämien und Angebote, die Mitgliedern von British Airways oder Servicepartnern von Zeit zu Zeit verfügbar gemacht werden;

"Statuspunkte"

bezeichnet Executive Club Statuspunkte, die von Mitgliedern von British Airways gesammelt werden, um zum Bronze, Silver oder Gold Mitglied aufzusteigen. Statuspunkte werden separat von Avios berechnet und entsprechend den Bedingungen unter ba.com vergeben;

Mitgliedsstatus

bezeichnet die Mitgliedschaft im Executive Club. Ein Mitglied kann den Mitgliedsstatus Bronze, Silver oder Gold erlangen;

„Jahr für die Sammlung von Statuspunkten“

Bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten vom 1. April bis zum 31. März jedes Jahres. Wenn das Mitglied nach diesem Datum beitritt, läuft der Sammlungszeitraum vom Tag des Beitritts bis zum 31 März;

Übertragungsantragsformular

bezeichnet das auf Ba.com verfügbare Formular, das für die Übertragung von Avios ausgefüllt werden muss;

„Avios übertragen“

bezeichnet die Fähigkeit, Avios von einem Mitglied an ein anderes gemäß den Nutzungsbedingungen zu übertragen.

komprimiertanzeigen3. Mitgliedschaft

3.1. Einen Mitgliedsantrag können Personen stellen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

3.1.1. British Airways behält sich das Recht vor, Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern und/oder Regionen von der Mitgliedschaft auszuschließen. Die betroffenen Länder und/oder Regionen sind vorbehaltlich Änderungen. Wenn durch eine Änderung bestehende Mitgliedschaften betroffen sind, erfolgt jedoch eine frühzeitige Ankündigung. Aktuelle Informationen zu Ländern, für die keine Mitgliedschaft angeboten wird, erhalten Sie online unter Ba.com.

3.2. Mitgliedschaften werden nicht für Unternehmen, Partnerschaften, Vereine oder ähnliche Einrichtungen angeboten.

3.3. Einzelpersonen können ihre Mitgliedschaft online auf Ba.com beantragen. Auf den Mitgliedsanträgen sind der volle Name des Antragstellers sowie die bevorzugte Postanschrift für Schriftverkehr anzugeben. Die Anschrift des Wohnorts ist wirksam im Zusammenhang mit geltenden örtlichen Vorschriften im Bezug auf das Leistungsangebot und mit der Teilnahmeberechtigung an örtlichen Sonderaktionen oder Leistungen. Es kann nur eine Anschrift für den Wohnort angegeben werden.

3.4. British Airways behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft nach eigenem Ermessen zu vergeben oder abzulehnen.

3.5. Antragsteller, deren Antrag angenommen wurde, erhalten eine Mitgliedsnummer und gegebenenfalls eine Karte. Ein Mitglied darf nicht über mehrere Mitgliedschaften verfügen.  Jedes Mitglied darf nur ein Konto führen. Wenn ein Mitglied gegen diese Regel verstößt, werden alle Mitgliedschaften (mit Ausnahme der ersten von British Airways genehmigten Mitgliedschaft) einschließlich der Avios Punkte in den stornierten Konten storniert.

3.6. Die Mitgliedschaft der Antragsteller beginnt an dem Datum, an dem sie ihr Konto aktivieren.  Ein Antragsteller kann seine Mitgliedschaft auf eine beliebige der folgenden Weisen beginnen: (a) Beitritt über Ba.com; (b) Unterzeichnung der Karte oder (c) Weitergabe der Mitgliedsnummer an British Airways oder einen Servicepartner.  Mit Aktivierung ihrer Mitgliedschaft stimmen Mitglieder zu, an die allgemeinen Geschäftsbedingungen (in ihrer jeweils gültigen Fassung) und die auf Ba.com verfügbaren Informationen gebunden zu sein.

3.7. Jedes Mitglied ist verpflichtet, British Airways unverzüglich über Änderungen seines Namens oder seiner bevorzugten Postanschrift schriftlich in Kenntnis zu setzen und auf Wunsch von British Airways einen schriftlichen Nachweis über die betreffenden Änderungen vorzulegen. Diese Änderungen können auch online unter Ba.com mitgeteilt werden.

3.8. Die Übertragung der Mitgliedsregistrierung zwischen Executive Club Ländern ist nur einmal alle sechs Monate zulässig.

3.9. Der Schriftverkehr wird an die aktuelle bevorzugte Postanschrift des Mitglieds und/oder an die E-Mail-Adresse gerichtet, die im Mitgliedsantrag oder gemäß Paragraf 3.7 angegeben wurde. British Airways und AGL behalten sich das Recht vor, Informationen, einschließlich Executive Club Änderungen, nur aktiven Mitgliedern mitzuteilen.

3.10. Weder British Airways noch AGL übernimmt Verantwortung für Verspätungen, Verluste oder die fehlerhafte Zustellung von Schriftverkehr.

3.11. Die Mitglieder können über ihr lokales Servicecenter Kontakt zu British Airways oder AGL aufnehmen.

3.12. Die Mitgliedschaft endet automatisch:

3.12.1. Wenn alle Avios Punkte gemäß Paragraf 14.4 ihre Gültigkeit verloren haben, wenn ein Mitglied 36 Monate in Folge keine Avios Punkte gemäß den anwendbaren Nutzungsbedingungen gesammelt oder eingelöst hat; oder

3.12.2. Bei Tod eines Mitglieds verfallen alle am Todestag aufgelaufenen, nicht eingelösten Avios, Statuspunkte und Lifetime-Statuspunkte.

3.13. Ein Mitglied kann eine andere Person als Vertreter wählen, der in seinem Namen Aktivitäten im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft ausführen darf. Das Auswahlverfahren muss den zugehörigen Verfahrensvorschriften entsprechen, die beim für das Mitglied zuständigen örtlichen Service Centre erhältlich sind. Eine als Vertreter gewählte Person kann den Avios- und Statuspunktestand einsehen, die Flüge überwachen, Mahlzeiten- oder Sitzplatzwünsche ändern und Prämienbuchungen vornehmen. Das Mitglied ist für die Handlungen seines Vertreters verantwortlich. Das Mitglied ist außerdem verantwortlich dafür, dass die Angaben zum Vertreter bei Bedarf aktualisiert werden.

3.14 Der Executive Club stellt keine Mitglieds- oder Inhabergemeinschaft dar.

komprimiertanzeigen4. Schutz der Mitgliedsdaten

4.1 British Airways und/oder AGL nutzt u. a. folgende Daten von Mitgliedern:

4.1.1. Mitgliedsdaten (wie gesammelte oder eingelöste Avios Punkte) und Daten zu Mitgliedschaften in anderen Vielfliegerprogrammen.

4.1.2. Daten zu gebuchten oder unternommenen Reisen des Mitglieds, einschließlich der Daten zum Unternehmen oder zur Organisation, das/die die Reise für das Mitglied gebucht hat.

4.1.3. Angaben des Mitglieds;

4.1.4. Daten, die im Zusammenhang mit Leistungen erfasst werden, die dem Mitglied bereitgestellt werden, und

4.1.5. Daten, die erfasst werden, wenn ein Mitglied anderweitig in Kontakt mit British Airways, AGL oder einem Servicepartner ist (wie z. B. Daten zur Nutzung von Ba.com).

4.2. Die von British Airways verarbeiteten Daten in Zusammenhang mit Mitgliedschaften können z. B. von BA Konzerngesellschaften (einschl. AGL), Servicepartnern, Marketingpartnern, Käufern von Reisen, die vom Mitglied gebucht oder unternommen wurden, Reisebüros, Computerreservierungssystemen, Datenverarbeitungssystemen, Agenten, Subunternehmern und anderen Fluggesellschaften stammen. British Airways und/oder AGL kann Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpfen oder Daten mit Daten aus anderen von British Airways BA Konzerngesellschaften (einschl. AGL) geführten Datenbanken kombinieren, um zwischen Mitgliedergruppen und Mitgliedern anderer Treueprogramme zu Zwecken wie in Paragraf 4.4 unten genannt zu differenzieren.

4.3. Mitglieder erklären sich einverstanden, dass:

4..3.1. ihre Daten an BA Konzerngesellschaften (einschl. AGL), Servicepartner, Marketingpartner, andere Fluggesellschaften, Datenverarbeitungssysteme, Agenten, Subunternehmer sowie Einreise- und Zollbehörden weitergegeben werden;

4.3.2. ihre Daten an andere Länder weitergegeben werden können, unabhängig davon, ob die entsprechenden Länder über Datenschutzvorschriften verfügen; und

4.3.3. dass auch personenbezogene Angaben in ihren Daten genutzt werden dürfen (z. B. Angaben zur Gesundheit oder zur Konfession).

4.4. Die Daten können durch British Airways, AGL oder einen anderen Empfänger der Daten gemäß 4.3.1. u. a. zu folgenden Zwecken genutzt werden:

4.4.1. Bereitstellung von Leistungen an Mitglieder;

4.4.2. Änderungen im Leistungsangebot und Entwicklung neuer Leistungen;

4.4.3. Bereitstellung von Kundenbetreuung zu British Airways Flügen und Flügen von Partnerfluggesellschaften;

4.4.4. Buchhaltung und Rechnungsprüfung, Sicherheit, Vorbeugung und Untersuchung von Rechtsverstößen, Systemtests, -entwicklung und -wartung;

4.4.5. Management und Verwaltung des Executive Club und anderer Prämiensysteme bei BA Konzerngesellschaften;

4.4.6. Kundenbetreuung und Kundenrückbindung sowie Unterstützung von British Airways und ihren Servicepartnern bei zukünftigen mitgliederbezogenen Aktivitäten;

4.4.7. Soweit zulässig, Kreditprüfungen und Kreditbewertung;

4.4.8. Einreise- und Zollkontrollen;

4.4.9. Kundenprofilerstellung und andere Marketing- und Marktforschungsanalysen;

4.4.10. Mitteilung (durch oder im Auftrag von British Airways bzw. AGL) von Informationen über den Executive Club, darunter u. a. über Executive Club Vorteile, an die bereitgestellten Kontaktdaten;

4.4.11. Mitteilung (durch oder im Auftrag von British Airways, AGL oder Marketingpartnern) von Informationen über andere Produkte, Dienstleistungen oder Einrichtungen von British Airways, AGL Marketingpartnern oder anderen sorgfältig ausgewählten Unternehmen an die bereitgestellten Kontaktdaten;

4.4.12. Durchführung von Marktforschungsaktivitäten; und

4.4.13. zu sonstigen naheliegenden oder dem Mitglied bekanntgegebenen Zwecken.

4.5. Die Einverständniserklärung in Bezug auf den Erhalt von Marketing- und Marktforschungsmitteilungen gemäß 4.4.11 und 4.4.12 wird mit der Anmeldung gefordert und kann vom Mitglied nachfolgend erteilt werden. Die Mitglieder stimmen zu, dass alle Einverständniserklärungen, die vorgehend an British Airways zur Verarbeitung im Zusammenhang mit dem Executive Club und weiteren Verarbeitung durch AGL bereitgestellt wurden (einschl. dem Versand von Marketing- und Werbeinformationen) ebenfalls für eine solche Verarbeitung durch AGL gelten. Die Einverständniserklärung kann durch schriftliche Mitteilung des Mitglieds an das für ihn zuständige lokale Servicecenter oder anderweitig zurückgezogen werden, wie von British Airways regelmäßig angeboten.

4.6. Bevor Mitgliedsdaten von British Airways und/oder AGL an ein Mitglied weitergegeben werden, können Sicherheitsfragen gestellt werden, die erfordern, dass das Mitglied seine Identität anhand von Informationen bestätigt, die British Airways und/oder AGL über das Mitglied besitzt.

4.7. British Airways und/oder AGL kann Mitgliedsdaten an Dritte weitergeben, die das Mitglied im Voraus in einer schriftlichen Erklärung entsprechend Paragraf 3.13 dazu befugt hat. Die Mitglieder sind für die Sicherheit von Online-Benutzernamen und Kennwörter selbst verantwortlich. Weder British Airways noch AGL übernimmt Haftung, wenn der Benutzername und/oder das Passwort eines Mitglieds, ob absichtlich oder unabsichtlich, bekannt gemacht wird, und dadurch Dritte online auf Daten zugreifen und Transaktionen vornehmen dürfen. British Airways und AGL behalten sich das Recht vor, den Onlinezugriff auf Daten durch oder über Webseiten von Dritten zu sperren, die nicht von British Airways oder AGL autorisiert sind.

komprimiertanzeigen5. Kartennutzung

5.1. Die Mitgliedskarte ist unverzüglich zu unterschreiben und gilt dann innerhalb der darauf angegebenen Gültigkeitsdauer.

5.2. Nur das Mitglied, das namentlich auf der Karte genannt ist, darf die Karte verwenden oder die Mitgliedsnummer angeben. Die Karten sind unter keinen Umständen übertragbar.

5.3. Mitglieder sind zum Zugriff auf eine digitale Karte über Ba.com oder auf unterstützten Geräten über die BA-App berechtigt.

5.4. Die Karte ist keine Kreditkarte. Sie bleibt Eigentum von British Airways und muss nach Aufforderung zurückgegeben werden.

5.5. Das Mitglied sollte seine Karte oder Mitgliedsnummer zu jedem Zeitpunkt einer Reise oder während der Nutzung anderer Leistungen nach Aufforderung durch British Airways oder einen Servicepartner von British Airways vorlegen können. Mitglieder sollten allen Buchungen zum Buchungszeitpunkt oder vor der Ankunft am Flughafen ihre Mitgliedsnummer hinzufügen.

komprimiertanzeigen6. Anerkennung

6.1. Das Anrecht auf eine Gold, Silver, Bronze oder Blue Mitgliedschaftskarte hängt von der entsprechenden Anzahl an Statuspunkten, Lifetime-Statuspunkten und Avios Punkten ab, die ein Mitglied gesammelt hat, oder von der Gesamtzahl anrechnungsfähiger Flüge, mit denen ein Mitglied gereist ist. British Airways kann von Zeit zu Zeit die Anzahl der Statuspunkte, Lifetime-Statuspunkte, Avios Punkte oder anrechnungsfähigen Flüge ändern, die für die Qualifizierung für jeden Mitgliedschaftskartentyp erforderlich sind, und wird die Mitglieder im Voraus über alle Änderungen informieren. Ausführliche Informationen stehen auf Ba.com zur Verfügung.

6.2.Die Vorteile der Mitgliedschaft wie Sitzplatzauswahl, Freigepäck oder Lounge-Zugangsberechtigungen gelten bis zum Ablaufdatum der aktuellen Mitgliedschaft. Die Vorteile einer Mitgliedschaft, die zuvor auf eine Buchung angewendet wurden, können variieren, falls sich Ihre Statusebene vor Reiseantritt ändert.

6.3. Die Berechtigung für eine Mitgliedskarte hängt von der Anzahl der Statuspunkte ab, die das Mitglied im Laufe eines Jahres erworben hat oder von der Gesamtzahl anrechnungsfähiger Flüge innerhalb eines Jahres für die Sammlung von Statuspunkten. Der Kartenstatus jedes Mitglieds wird am Ende jeden Jahres für die Sammlung von Statuspunkten vor Ablauf der aktuellen Mitgliedschaft überprüft. Statuspunkte und anrechnungsfähige Flüge können nur einmal berücksichtigt werden. Am Ende eines jeden Jahres für die Sammlung von Statuspunkten werden die Statuspunkte des Mitglieds oder das Level der wählbaren Flüge auf null gesetzt. Der Mitgliedsstatus erhöht sich von Blue zu Bronze, von Bronze zu Silver und von Silver zu Gold. Um den Bronze-Status zu erreichen oder beizubehalten, müssen die Mitglieder sicherstellen, dass sie in jedem Jahr für die Sammlung von Statuspunkten mindestens 2 von British Airways vermarktete oder durchgeführte ODER von Iberia vermarktete und durchgeführte Flüge wahrnehmen. Dies gilt zusätzlich zu der erforderlichen Anzahl an Statuspunkten oder der erforderlichen Anzahl an berechtigten Flügen. Um Silver- oder Gold-Status zu erreichen oder beizubehalten, müssen die Mitglieder sicherstellen, dass sie in jedem Jahr für die Sammlung von Statuspunkten mindestens vier von British Airways vermarktete oder durchgeführte ODER von Iberia vermarktete und durchgeführte Flüge wahrnehmen, und zwar zusätzlich zum Erwerb der erforderlichen Anzahl von Statuspunkten .

6.4. British Airways kann den Mitgliedsstatus nach eigenem Ermessen, basierend auf der Anzahl erworbener Statuspunkte oder der Gesamtsumme anrechnungsfähiger Flüge im vorigen Jahr für die Sammlung von Statuspunkten, reduzieren. Statuspunkte, die vor dem betreffenden Jahr gesammelt oder anrechnungsfähige Flüge, die vor Beginn des betreffenden Jahres für die Sammlung von Statuspunkten genutzt wurden, werden zu diesem Zweck nicht berücksichtigt.

6.5. Der Status Gold kann auch durch Ansammeln der erforderlichen Anzahl von Lifetime-Statuspunkten erreicht werden. Der Status wird jährlich automatisch erneuert, solange das Mitglied im Executive Club verbleibt.

komprimiertanzeigen7. Lifetime-Status

7.1. Lebenslange Gold Executive Club Mitgliedschaft wird an Mitglieder verliehen, die die erforderliche Anzahl von Lifetime-Statuspunkten, wie unter Ba.com angegeben, verdient haben.

7.2. British Airways behält sich das Recht vor, den Lifetime-Status sowohl für neue als auch bestehende Lifetime-Status Mitglieder zu ändern oder zurückzuziehen. Mitglieder werden mindestens 6 Monate vor der Änderung oder dem Zurückziehen dieses Vorteils darüber benachrichtigt. Das Anrecht eines Mitglieds auf die Nutzung anderer Leistungen bleibt davon unberührt.

7.3. Der Mitgliedsstatus, u.a. auch Lifetime-Status, wird nicht verliehen, wenn das entsprechende Mitglied gegenwärtig einer Überprüfung oder einem Flugverbot unterliegt, oder wenn British Airways entscheidet, dass die zuvor verdienten Statuspunkte diese Bedingungen verletzen.

7.4. Für den Lifetime-Status gelten die allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen, und er ist abhängig von fortgesetzter Mitgliedschaft. British Airways behält sich das Recht vor, die Kriterien zum Erreichen des Lifetime-Status oder zur Zurücknahme der Möglichkeit von Mitgliedern, den Lifetime-Status zu verdienen, zu ändern. Mitglieder werden mindestens 6 Monate vor der Änderung oder Zurücknahme dieses Vorteils davon benachrichtigt.

7.5. Der Lifetime-Status ist nicht übertragbar und kann nur an Mitglieder, die die erforderliche Anzahl von Lifetime-Statuspunkten verdient haben, oder nach Ermessen von British Airways verliehen werden.

komprimiertanzeigen8. Executive Club Statuspunkte

8.1. Statuspunkte können nur durch Flüge auf gültigen Reiseabschnitten zu gültigen Tarifen mit British Airways oder durch gültige Flüge mit bestimmten Partnerfluggesellschaften erworben werden, wie unter Ba.com aufgeführt.

8.2. British Airways kann die Statuspunkteregelungen jederzeit ändern (z. B. die Teilnahmeberechtigung/Gültigkeit von Flügen oder Tarifen oder die Anzahl der für einen Sektor vergebenen Statuspunkte). Alle Mitglieder werden im Voraus über entsprechende Änderungen unterrichtet. British Airways kann nach eigenem Ermessen und von Zeit zu Zeit bestimmten Kundengruppen zusätzliche Programme anbieten, um bei speziell genannten Partnern Statuspunkte zu sammeln.

8.3. Mitglieder müssen bei der Buchung ihren ganzen Namen und ihre Mitgliedsnummer angeben, um Statuspunkte für einen Flug zu erhalten.

8.4. Die Regeln für Statuspunkte und für Avios Punkte können unterschiedlich sein.

8.5. Statuspunkte, u.a. auch Lifetime-Statuspunkte, müssen vom Mitglied verdient werden und sind nicht übertragbar.

komprimiertanzeigen9. Executive Club Lifetime-Statuspunkte

9.1. Lifetime-Statuspunkte sind die kumulative Summe der Statuspunkte, die ein Mitglied seit seinem Beitritt zum Executive Club verdient hat.

9.2. Gemäß Paragraf 14.10 können bestehende Mitglieder fehlende Statuspunkte auf ba.com für Flüge anfordern, die in den letzten 6 Monate wahrgenommen wurden. Neue Mitglieder können fehlende Statuspunkte für Flüge mit BA, die bis zu 3 Monate ihrem Beitritt zum Executive Club erfolgt sind, anfordern. Diese Statuspunkte werden dem Guthaben an Lifetime-Statuspunkten gutgeschrieben.

9.3. Mitglieder können ihr Guthaben an Lifetime-Statuspunkten einsehen, indem sich sich in ihrem Executive Club Konto bei Ba.com anmelden. Bei Fragen zum Guthaben an Lifetime-Statuspunkten sollten sich Mitglieder an ihr örtliches Servicecenter wenden.

komprimiertanzeigen10. Lounges

10.1. Lounges stehen ausschließlich Silver und Gold Karteninhabern sowie deren Gästen gemäß den Angaben unter Ba.com zur Verfügung.

10.2. Mitglieder müssen vor dem Zutritt zur Lounge ihre Mitgliedskarte und/oder ihre Bordkarte oder ihr Ticket (aus der/dem ihre Mitgliedsnummer und ihr Status deutlich hervorgehen) vorlegen. Falls ein Mitglied eines oder mehrere dieser Dokumente nicht vorlegen kann, wird ihm möglicherweise der Zutritt zur Lounge nicht gestattet. Mitglieder unter 18 Jahren müssen für den Zutritt zu einer Lounge in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen sein. Es gelten die örtlichen Vorschriften zum Alkoholkonsum.

10.3. Weitere Bestimmungen zur Nutzung der Lounges sind auf Ba.com sowie hierin zu finden.

komprimiertanzeigen11. Von Servicepartner bereitgestellte Services

11.1. Einige Serviceleistungen (wie z. B. Lounges) werden von British Airways und andere (wie z. B. Autovermietung) von Servicepartnern angeboten. British Airways unternimmt geeignete Anstrengungen, um die Verfügbarkeit von Leistungen durch andere Servicepartner sicherzustellen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Verluste, die auf Verschulden durch andere Servicepartner zurückzuführen sind, sofern nicht British Airways für dieses Verschulden verantwortlich gemacht werden kann.

11.2. Voraussetzung für die Bereitstellung entsprechender Serviceleistungen durch einen Servicepartner ist die Angabe des vollen Namens und der Mitgliedsnummer bei der Buchung der Leistung und, sofern zutreffend, die Vorlage der Mitgliedskarte und aller weiteren Informationen nach Aufforderung durch den Servicepartner.

11.3 Bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen, die nicht durch British Airways bereit gestellt werden, gelten die Bedingungen des Servicepartners im Bezug auf die Bereitstellung der entsprechenden Leistungen, einschließlich der Buchungs-, Ticketausstellung-, Pass- und sonstigen Bedingungen. British Airways übernimmt keinerlei Haftung für Verluste.

11.4. British Airways behält sich vor, die Geschäftsbeziehungen zu anderen Servicepartnern jederzeit zu beenden, und wird die Mitglieder im angemessenen Rahmen darüber in Kenntnis setzen.

komprimiertanzeigen12. Mitglieder mit Berechtigung zum Erhalt von Avios Punkten

12.1. Nur Mitglieder, die Einzelpersonen sind, sind berechtigt, Avios Punkte zu sammeln. Hierzu ist bei der Buchung und bei der Inanspruchnahme der Leistungen von British Airways, von Partnerfluggesellschaften oder Servicepartnern die Angabe des eigenen Namens und der Mitgliedsnummer erforderlich.

12.2. Wenn der bei der Buchung angegebene Name nicht exakt mit dem Namen auf der Karte übereinstimmt, besteht kein Recht auf Erfassung von Avios Punkten für die Mitglieder.

12.3. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Avios Punkte und Statuspunkte korrekt gutgeschrieben wurden. Dies kann online unter Ba.com geprüft werden.

komprimiertanzeigen13. Flüge, die zum Erhalt von Avios Punkten berechtigen

13.1. Avios Punkte können nur mit Flügen auf gültigen Strecken und in gültigen Buchungsklassen mit British Airways oder mit gültigen Flügen von Partnerfluggesellschaften gesammelt werden. Angaben zu den derzeit gültigen Buchungsklassen bei British Airways und Partner-Airlines sind auf ba.com ausgeführt.

13.2. British Airways behält sich das Recht vor, die Kriterien zum Sammeln von Avios Punkten zu ändern. Dies kann Folgendes umfassen:

13.2.1. die Identität der Fluggesellschaft (d. h. British Airways oder eine der Partnerfluggesellschaften);

13.2.2. gültige Sektoren:

13.2.3. gültige Regionen:

13.2.4. berechtigte Reiseklassen;

13.2.5. berechtigte Buchungsklassen;

13.2.6. berechtigte Ausgabenkomponenten; und

13.2.7. Statusboni und Multiplikatoren.

13.2.6. berechtigte Ausgabenkomponenten 
13.2.7. Statusboni und Multiplikatoren  

13.3. Ermäßigte Reisebürotickets, ermäßigte Firmentickets und ermäßigte Tickets von Fluggesellschaftsmitarbeitern berechtigen nicht zum Sammeln von Avios- oder Statuspunkten. Auf Flügen, für die Prämienflugtickets verwendet wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Prämien- oder On Business-Prämienflüge), können keine Avios oder Statuspunkte gesammelt werden (dies umfasst am Flughafen vorgenommene Barzahlungen für ein Kabinen-Upgrade bei Prämienflugtickets). Statuspunkte haben keinen Einfluss auf die Berechnung von Avios Punkten. Kleinkindertarife berechtigen nicht zum Sammeln von Avios- oder Statuspunkten.

komprimiertanzeigen14. Sammeln von Avios Punkten

14.1. Mitglieder erhalten Avios von AGL als Gegenleistung für Aktivitäten mit British Airways und Servicepartnern. Informationen darüber, wie solche Avios verdient werden können, sind im restlichen Wortlaut des Paragrafen 14 ausgeführt.

14.2. Avios können entsprechend der Reiseklasse, die gebucht, bezahlt und für die das Ticket ausgestellt wurde, gutgeschrieben werden, jedoch nicht für die Reiseklasse, in der der Flug tatsächlich wahrgenommen wurde. Das Mitglied muss, mit Ausnahme der unten genannten Bedingungen, den Sektor tatsächlich fliegen, damit Avios und Statuspunkte gutgeschrieben werden können.

14.3. Avios werden für berechtigte Ausgaben in britischen Pfund (GBP) gutgeschrieben. Berechtigte Ausgaben in allen anderen Währungen werden auf Grundlage des 5-Tages-Wechselkurses der IATA zum Datum der ursprünglichen Ausstellung des Tickets bzw. des Kaufs berechtigter Zusatzleistungen in GBP umgerechnet.

14.4. Avios können pro Flug und Mitglied nur einmal gutgeschrieben werden, unabhängig von der Anzahl der reservierten Sitzplätze. Avios können nicht Dritten, sondern nur den Mitgliedern gutgeschrieben werden, die den Flug für den entsprechenden Sektor angetreten haben.

14.5. Falls ein Mitglied 36 Monate in Folge keine Avios Punkte gesammelt oder eingelöst oder Avios Punkte gemäß den entsprechenden Nutzungsbedingungen gekauft oder transferiert hat, verlieren alle bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Avios Punkte ihre Gültigkeit.

14.6. Ausführliche Informationen zum Sammeln von Avios Punkten finden Sie auf ba.com und in diesen Geschäftsbedingungen.

14.7. Wenn ein Mitglied nicht auf eigenen Wunsch von British Airways auf eine andere Fluggesellschaft umgebucht wird und mit dem ursprünglich gebuchten Flug eine Berechtigung auf Avios Punkte verbunden war, kann sich das Mitglied dafür die Avios Punkte unter Ba.com online gutschreiben lassen. British Airways bemüht sich darum sicherzustellen, dass dem Mitgliedskonto die entsprechenden Avios Punkte gutgeschrieben werden. Hierfür können allerdings Details aus dem Reiseplan des Mitglieds notwendig sein, einschließlich des von ihm behaltenen Abschnitt der Bordkarte und die Reisebestätigung, die an das örtliche Servicecenter des Mitglieds zu schicken sind, damit die Gutschrift von Avios Punkten angefragt werden kann.

14.8. Die bei einem Flug gesammelten Avios Punkte werden nur für ein Konto erfasst und gutgeschrieben.

14.9. Abweichend von Sonderaktionen gewährt British Airways keine Statuspunkte oder Avios, wenn ein Mitglied für ein anderes Treueprogramm im Rahmen derselben Leistung Punkte sammelt.  Entsprechende Statuspunkte und Avios müssen zurückgegeben werden.

14.10. British Airways schreibt alle Avios Punkte dem persönlichen Mitgliedskonto gut. Es können nur Avios Punkte eingelöst werden, die British Airways auf dem persönlichen Mitgliedskonto gutgeschrieben hat.

14.11. Avios Punkte und Statuspunkte, die nicht automatisch bei Reisenantritt erfasst werden, können nach Ermessen von British Airways später gutgeschrieben werden. Mitglieder können Avios- und Statuspunkte nach Ablauf ihrer Reise entweder online unter Ba.com oder bei Bedarf über den entsprechenden Bordkartenabschnitt und die Flugbestätigung einfordern, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt der Reise Mitglied des Executive Club war und der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Zeitpunkt der Reise oder der Vornahme der entsprechenden Transaktion gestellt wird. Neue Mitglieder können sich Avios Punkte und Statuspunkte für teilnahmeberechtigte British Airways Flüge bis zu 3 Monate vor Mitgliedschaftsbeginn gutschreiben lassen.

14.12. Im Falle von Unklarheiten hinsichtlich der Avios und Statuspunkteberechtigung kann British Airways einen Reisenachweis für den betreffenden Sektor anhand des entsprechenden Bordkartenabschnitts und der zugehörigen Flugbestätigung einfordern. Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Reise gestellt werden.

14.13.1. Für von British Airways, American Airlines oder Iberia angebotene Flüge werden Avios auf Grundlage der berechtigten Ausgaben (Basistarif und von der Fluggesellschaft erhobene Gebühren) gesammelt. Avios werden auch für alle berechtigten Zusatzleistungen gesammelt, die auf einem von British Airways oder Iberia angebotenen UND von British Airways oder Iberia durchgeführten Flug erworben werden. Details zur Berechnung der Avios und der berechtigten Zusatzleistungen finden Sie auf Ba.com. Avios werden nicht für andere Barkomponenten in Verbindung mit einem Ticket oder einer Buchung gutgeschrieben, einschließlich staatlicher oder Flughafensteuern und -gebühren, Kreditkartenzuschläge, Service- oder Änderungsgebühren.

14.13.2. Avios, die Sie für berechtigte Ausgaben erhalten, werden von uns nachverfolgt und basieren auf geflogenen Tickets, anteilig pro Flugsektor und gerundet auf die nächste ganze Zahl. Avios für berechtigte Zusatzleistungen werden gutgeschrieben, sobald die Zusatzleistung für den entsprechenden Flugsektor, für den sie erworben wurde, genutzt wurde.

14.13.3. Von Fluggesellschaftspartnern angebotene Flüge (ausgenommen BA, AA, IB) und bestimmte Tickets, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bulk-, Consolidator-, Inklusivreise- und andere Tickets, bei denen der Preis von einem Reisebüro nicht bekannt gegeben wird, werden auf der Grundlage der Städte berechnet, in denen die Reise des Mitglieds beginnt und endet. Für Reisen mit Anschlussflügen werden die Avios Punkte als Summe der einzelnen Reisesektoren berechnet. Für Direkt- oder Durchgangsflüge mit einem oder mehreren Zwischenstopps werden die Avios Punkte zwischen Ausgangs- und Zielflughafen zugrunde gelegt, wie auf dem Ticket angegeben. Angaben dazu, wie Sie die Anzahl Ihrer Avios Punkte berechnen können, finden Sie unter ba.com.

Nutzen Sie für diese Buchungen unseren Flugrechner, um vor der Buchung zu ermitteln, wie viele Avios Sie sammeln.

14.14. Wenn Mitglieder mit einem Servicepartner eine Transaktion eingehen, können sie Vorteile und Avios Punkte in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihre Mitgliedsnummer bei Beginn der Transaktion angeben und auf Anforderung ihre Karte vorweisen. In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass das Mitglied Teilnehmer eines Treueprogramms des Servicepartners wird und kann auf Wunsch die Treuepunkte des Servicepartners in Avios Punkte umwandeln. Wenn ein Mitglied sich zwischen Avios Punkten oder den Treuepunkten eines Servicepartners entscheiden muss, ist eine Änderung der Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen.

14.15. Executive Club Hotelpartner bieten weltweit Servicevorteile für Mitglieder, sofern diese bei der Buchung die Mitgliedsnummer angeben und beim Check-in die Mitgliedskarte vorlegen oder die Mitgliedsnummer nennen, sofern erforderlich. Als Aufenthalt sind alle aufeinander folgenden Übernachtungen in einem Hotel zu verstehen, auch wenn das Mitglied zwischenzeitlich innerhalb eines Aufenthaltes aus- und wieder eincheckt. Der Aufenthalt muss nicht in Zusammenhang mit einem BA Flug stehen, für den Avios Punkte berechnet werden. Avios Punkte werden jeweils für ein Zimmer pro Mitglied vergeben, unabhängig von der Anzahl der gebuchten Zimmer. Avios Punkte für Hotelaufenthalte gibt es auf alle gültigen Tarife. Nachträgliche Gutschriften von Avios Punkten können bis zu 6 Monate nach dem Aufenthalt beantragt werden. Neue Mitglieder können keine Boni für Hotelaufenthalte vor dem Beginn ihrer Mitgliedschaft beantragen.

14.16. Mietwagenpartner bieten Mitgliedern weltweit Servicevorteile und die Möglichkeit, Avios Punkte zu verdienen, sofern diese bei der Anmietung von Fahrzeugen (zu gültigen Tarifen) die Mitgliedsnummer angeben und beim Abholen des Fahrzeugs die Mitgliedskarte oder Mitgliedsnummer vorlegen, sofern erforderlich. Nachträgliche Gutschriften von Avios Punkten können bis zu 6 Monate nach Datum der Anmietung beantragt werden. Neue Mitglieder können keine Boni für Mietwagentransaktionen vor dem Beginn ihrer Mitgliedschaft beantragen.

14.17. Weitere Servicepartner, die Mitgliedern Servicevorteile und die Möglichkeit bieten, Avios Punkte zu verdienen, sind auf Ba.com aufgelistet.

14.18. Mitglieder müssen bei Buchung von Reisen mit British Airways oder bei Reservierung anderer Leistungen dem Reservierungspartner/Reisebüro ihre Mitgliedsnummer angeben. Die Mitgliedskarte ist außerdem beim Check-in vorzulegen. Im Falle unvollständiger Informationen können die entsprechenden Avios und Statuspunkte dem Mitgliedskonto ggf. nicht gutgeschrieben werden und das Mitglied kann bestimmte Leistungen nicht nutzen.

14.19. Executive Club Mitglieder, die in Großbritannien und Nordamerika registriert sind (einschließlich Bermuda und Karibik) können Bonus Avios Punkte sammeln, wenn sie einen Flug oder Urlaub als Inklusivpaket buchen (Flug+Hotel oder Flug+Auto), wenn die einzelnen Elemente nicht separat ausgewiesen werden. Die tatsächliche Summe wird zum Zeitpunkt der Buchung als „Bonus Avios Punkte“ auf ba.com angezeigt.

14.20. Es sind ausschließlich aktive Mitglieder für Bonus Avios Punkte qualifiziert. Bonus Avios werden dem Hauptreisenden erst vier bis sechs Wochen nach Abschluss der Reise gutgeschrieben. 

14.21. Bonus Avios Punkte werden nicht gutgeschrieben, wenn ein Mitglied sich in einem Land für den Executive Club angemeldet hat, bei der Buchung jedoch ein anderes Land als ständigen Wohnsitz angegeben hat. 

14.22. Avios Punkte für British Airways-Flüge werden im Konto des Executive Club-Mitglieds 48 Stunden nach dem gebuchten Abflugdatum angezeigt. Wenn Ihre Buchung storniert wird, werden keine Avios Punkte angerechnet.

komprimiertanzeigen15. Einlösen von Avios Punkten

15.1. Mitglieder lösen Avios Punkte bei AGL gegen von British Airways und Servicepartnern bereitgestellte Prämien ein. Informationen darüber, wie solche Avios Punkte eingelöst und Prämien erhalten werden, sind im restlichen Wortlaut des Paragrafen 15 sowie in den Nutzungsbestimmungen ausgeführt.

15.2. Prämien werden auf jeden gewünschten Namen ausgestellt und nur an die angegebene Postanschrift des Mitglieds gesandt. In manchen Ländern kann es erforderlich sein, dass die Mitglieder Prämien an bestimmten Stellen abholen. Prämien für Reisen mit British Airways Flügen unterliegen den hier enthaltenen allgemeinen Beförderungsbedingungen. Für Prämienfluge mit Partner-Airlines gelten die jeweiligen Mitgliedschaftsbedingungen der Partner-Airlines. Flugunabhängige Prämien unterliegen den Bestimmungen, die dem Mitglied bei der Buchung von British Airways mitgeteilt werden oder vom zuständigen Servicepartner.

15.3. Reservierungen und Buchungen für Prämien (einschließlich der Prämien von Service-Partnern) können online auf Ba.com oder über ein Service Center vor Ort in Übereinstimmung mit den Verfahren vorgenommen werden, die von Zeit zu Zeit für die Prämienvergabe gelten und auf ba.com beschrieben sind. Prämienbuchungen können nur vom Kontoinhaber oder einer in Übereinstimmung mit Paragraf 3.13 benannten Person beantragt werden. Die Prämienvergabe von Servicepartnern wird im Allgemeinen innerhalb von 3-4 Wochen bearbeitet.

15.4. Kleinkinder (unter 2 Jahren), die keinen eigenen Sitzplatz in Anspruch nehmen, können Mitglieder auf Prämienflügen für zehn Prozent der Anzahl an Avios Punkte begleiten, die für den Prämienflug des Mitglieds erforderlich sind. Für mitreisende Kinder ab 2 Jahren, die einen eigenen Sitzplatz belegen, wird dem Mitglied dagegen die volle Anzahl an Avios Punkten für das gewählte Ziel „berechnet“.

15.5. Buchungen für Prämienflüge müssen mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Abreisetag erfolgen. Für Buchungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden Gebühren erhoben, wie auf Ba.com erläutert.

15.6. Prämienflugscheine werden unmittelbar nach der Buchung ausgestellt. In manchen Ländern kann es erforderlich sein, Prämienflugscheine an bestimmten Stellen abzuholen.

15.7. Für Prämienflüge werden nach Möglichkeit E-Tickets ausgestellt.

15.8. Bei Einfachflügen können die Tickets als Prämie auf British Airways Flüge in Höhe von 50 % der Avios Punkte ausgegeben werden, die für Hin- und Rückflug zum gewählten Ziel erforderlich wäre. Offene Tickets können nicht als Prämientickets ausgestellt werden.

15.9. Für Zwischenstopps auf Prämienflügen werden keine Gebühren erhoben, wenn der Zwischenstopp einem Anschluss von einem Inlandsflug zu einem Fernziel dient. Für Prämienflüge, bei denen der Zwischenstopp einem Anschluss von einem Inlandsflug zu einem Kurzstreckenziel dient, werden Gebühren erhoben.

15.10. Hin- und Rückflüge müssen zur gleichen Zeit gebucht werden. Flüge vom Abflugort der Reise zum Zielort und die Rückkehr aus einer anderen Stadt zum selben Abflugort (und umgekehrt) sind erlaubt.

15.11. Prämienbuchungen unterliegen der Verfügbarkeit und Kapazitätskontrollen, welche die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze beschränken.  Aus diesem Grund sind Prämienflüge möglicherweise nicht auf allen Flügen verfügbar.  Die Gesamtzahl verfügbarer Sitzplätze für Prämienbuchungen kann von Strecke zu Strecke und von Woche zu Woche variieren. Kapazitätskontrollen werden nach dem alleinigen Ermessen von British Airways festgelegt und geändert. Prämienbuchungen bei einem Airline Partner unterliegen der von dem Airline Partner festgelegten Verfügbarkeit und jeglichen Kapazitätskontrollen des Airline Partners. 

Prämienbuchungen können bis zu 355 Tage vor Abreise vorgenommen werden. Mitglieder sind angehalten, Prämienbuchungen so weit wie möglich im Voraus vorzunehmen. Dennoch kann British Airways, unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung, keine Garantie dafür geben, dass eine Prämienbuchung für einen bestimmten Flug möglich ist.  Für Prämienbuchungen gibt es keine Wartelisten.

15.12. Prämientickets können nur für Verbindungen zwischen Städten ausgestellt werden, die sowohl zum Zeitpunkt der Buchung als auch zur geplanten Reisezeit von British Airways und/oder Partnerfluggesellschaften angeflogen werden. Es muss die direkteste Verbindung gewählt werden.

15.13. Prämienflüge gelten immer für einen Hin- und Rückflug vom Abflug- zum Zielort auf der direktesten Strecke. Prämienflüge können mehrere Strecken (Sektoren) umfassen. Jedoch darf auf der gesamten Reise nur einmal der nachfolgende Sektor an einem anderen Ort beginnen, als der vorherige geendet hat. Für Prämienflüge können Strecken von British Airways mit Strecken von Servicepartnern kombiniert werden und in einem Hin- und Rückflug bis zu acht Sektoren umfassen.

15.14. Anders als in Bezug auf Sonderaktionen und gemäß den Bedingungen für solche Aktionen kommt das Mitglied für alle anfallenden Steuern und Gebühren in Zusammenhang mit Prämienflügen mit British Airways oder einer Partnerfluggesellschaft selbst auf. Dies gilt in jeder Höhe für Flughafengebühren, Zollgebühren, Einreisegebühren, Flughafenzuschläge, Nutzungsgebühren, von der Fluggesellschaft auferlegte Zuschläge, Treibstoffzuschläge, Kosten für landwirtschaftliche Untersuchungen, Sicherheits- und Versicherungszuschläge sowie für alle weiteren Steuern und Gebühren, die von befugten Autoritäten oder Behörden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf British Airways, erhoben werden. Auf Verlangen wird British Airways seiner Auskunftspflicht über Mitglieder, die Prämienflüge in Anspruch nehmen, gegenüber Steuerbehörden detailliert nachkommen. Für alle eventuellen Ansprüche, die gegenüber dem Mitglied aufgrund dieser Auskunftspflicht oder durch unmittelbare Auskunft des Mitglieds selbst geltend gemacht werden, ist das Mitglied selbst und nicht British Airways verantwortlich.

15.15.Prämientickets unterliegen den IATA-Bestimmungen zur Tarifberechnung. Prämienbuchungen können für unterschiedliche Abflug- und Ankunftsflughäfen innerhalb desselben Landes oder in unterschiedlichen Ländern vorgenommen werden, sofern sich beide Flughäfen in derselben Zone befinden. Das Ziel des Hinflugs und der Abflugort des Rückfluges müssen nicht derselbe Ort sein, sofern sich beide Flughäfen in derselben Zone befinden.

15.16. Alle Reisen müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum des Hinflugs abgeschlossen sein.

komprimiertanzeigen16. Änderung von Prämien

16.1. Buchungsänderungen für Prämienflugbuchungen von Flügen, die von British Airways oder Partner-Fluggesellschaften durchgeführt werden, sind nur in Bezug auf Datum, Uhrzeit, Serviceklasse und Strecke (nach Paragraf 16) gestattet. Derartige Änderungen können nur vom Mitglied oder einer in Übereinstimmung mit Paragraf 3.13. benannten Person beantragt werden.

16.2. Die Strecke oder das Datum für den Prämienflug kann geändert werden, vorausgesetzt dass die erforderliche Anzahl der Avios Punkte für die gewählte neue Strecke oder das neue Datum an dem Tag, der für die Änderung gewünscht ist, der Anzahl entspricht, die für die ursprüngliche Buchung eingelöst wurde. Streckenänderungen sind nur für Prämienreisen zulässig, die (außer für Zahlungen von Steuern, Gebühren und Zuschläge) ausschließlich mit Avios Punkten bezahlt wurden.

16.3. Wenn für einen British Airways Flug mehr als eine Avios & Money Option verfügbar ist, kann die vom Mitglied gewählte Option oder Serviceklasse nach erfolgter Buchung nicht geändert werden.

16.4. Alle erlaubten Änderungen gelten vorbehaltlich der Kapazitätsbeschränkungen und sind spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Abflug des zu ändernden Flugs auszuführen.

16.5. Für jede erlaubte Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die auf ba.com angegeben ist. Der Name des Fluggastes kann nicht geändert werden.

16.6. Wenn Sie eine nicht flugbezogene Prämie in Ihrer Buchung ändern, wird Ihre Buchung als Stornierung und erneute Buchung behandelt (vorbehaltlich Verfügbarkeit und anwendbaren Gebühren), wie in den Nutzungsbedingungen unter „Einlösen von Avios für Hotel, Mietwagen und Aktivitäten“ angegeben.

komprimiertanzeigen17. Stornierung von Prämien

17.1. Storniert ein Mitglied einen gebuchten Prämienflug vor dem geplanten Abflug, wird gemäß den online unter ba.com erläuterten Bedingungen eine Gebühr erhoben. Bei Stornierung mindestens 24 Stunden vor Abflug des ersten Fluges laut Prämienbuchung werden die eingesetzten Avios Punkte dem Konto des Mitglieds wieder gutgeschrieben. Für teilweise genutzte Buchungen werden keine Avios erstattet.

17.2. Storniert das Mitglied einen gebuchten Prämienflug mit British Airways oder einer anderen Fluggesellschaft innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Abflug, werden die eingesetzten Avios Punkte dem Konto des Mitglieds nicht wieder gutgeschrieben. Falls Sie aus Gründen, die außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen, daran gehindert werden, Ihren Flug anzutreten, erstatten wir Ihnen die Avios Punkte zurück, unter der Voraussetzung, dass Sie Ihren Prämienflug nicht angetreten haben, British Airways rechtzeitig informiert haben, nach Aufforderung die Gründe für die Stornierung belegen konnten und die unter ba.com angegebene Gebühr geleistet haben.

17.3. Wird ein gebuchter, nicht rechtzeitig stornierter Prämienflug nicht angetreten („No Show“), werden alle damit zusammenhängenden Reservierungen gestrichen und die eingesetzten Avios Punkte werden nicht wieder gutgeschrieben.

17.4. Wenn Sie eine nicht flugbezogene Prämie in Ihrer Buchung ändern, wird Ihre Buchung entsprechend den unter „Einlösen von Avios für Hotel, Mietwagen und Aktivitäten“ angegebenen Nutzungsbedingungen behandelt.

komprimiertanzeigen18. Haushaltskonten

18.1. Folgende Bedingungen und Konditionen gelten für Haushaltskonten. Wenn es zu Konflikten zwischen den Bedingungen und Konditionen nach Paragraph 18 oder nach einem anderen Paragraphen kommt, erhalten diese Bedingungen in soweit Vorrang, wie sie das Haushaltskonto betreffen oder regeln:

18.1.1. Mitglieder können ein Haushaltskonto über das Onlineformblatt auf ba.com beantragen.

18.1.2. Pro Haushaltskonto sind maximal sieben Personen zulässig. Gemäß Paragraf 18.1.4 (b) unten besteht keine Altersbeschränkung für eine Mitgliedschaft bei einem Haushaltskonto.

18.1.3. Geschäftsadressen sind für Haushaltskonten nicht zulässig. Für Haushaltskonten sind nur Adressen eines permanenten Wohnsitzes zulässig. Jede Person darf nur eine Wohnanschrift angeben.

18.1.4. Anlegen eines Haushalt-Kontos

(a) Die Antragstellung muss unter ba.com mit Namensangabe der entsprechenden Mitglieder erfolgen; und

(b) Für das Haushaltskonto muss ein Hauptmitglied ausgewählt werden, das mindestens 18 Jahre alt und Mitglied des Executive Club ist.

Die übrigen Mitglieder des Haushaltskontos (abgesehen vom Hauptmitglied) können bereits bestehende Mitglieder des Executive Club oder neue Mitglieder sein. Zum Zeitpunkt des Beitritts zum Haushaltskonto erhalten neue Mitglieder eine Executive Club-Mitgliedsnummer und können eine Karte erhalten, sobald sie die erforderliche Anzahl an Avios erworben haben.

18.1.5. Jedes Mitglied kann eine Adressänderung bezüglich der eigenen persönlichen Angaben im Executive Club-Haushaltskonto vornehmen. Vorbehaltlich Paragraf 18.1.6 kann jedoch nur das Hauptmitglied des Haushaltskontos dem Konto Mitglieder hinzufügen oder aus diesem entfernen bzw. das Konto auflösen. Die Auflösung des Kontos ändert den Status des Kontos für alle Mitglieder des Haushaltskontos. Das Hauptmitglied kann entsprechende Änderungen auf ba.com vornehmen.

18.1.6. Mitglieder, die zu einem Haushaltskonto gehören, jedoch nicht das Hauptmitglied des Haushaltskontos sind, können jederzeit schriftlich (auch per E-Mail) den Executive Club kontaktieren und um ihre Abmeldung vom Haushaltskonto bitten. Mitglieder eines Haushaltskontos, die nicht das Hauptmitglied des Haushaltskontos sind, können nicht um die Abmeldung anderer Mitglieder von einem Haushaltskonto bitten, es sei denn, sie stellen die Anfrage als Vormund für ein Mitglied des Haushaltskontos, das jünger als 18 Jahre ist.

18.1.7. Wenn das Hauptmitglied des Haushaltskontos stirbt oder den Executive Club verlässt, müssen die übrigen Mitglieder des Haushaltskontos, die über 18 Jahre alt sind, ein neues Hauptmitglied aus den bestehenden Mitgliedern auswählen (oder ein neues Mitglied wählen). Wenn dies nicht innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Sterbedatum des Hauptmitglieds des Haushaltskontos geschieht, wird das Haushaltskonto aufgelöst. Das neue Hauptmitglied muss den Vorgaben gemäß Paragraph 18.1.4(b) oben entsprechen. British Airways ist schriftlich über die Angaben des neuen Hauptmitglieds unter der auf ba.com genannten Adresse in Kenntnis zu setzen.

18.1.8. Wenn ein Haushaltskonto angelegt ist, dürfen nur alle sechs Monate neue Mitglieder hinzugefügt oder bestehende Mitglieder abgemeldet werden. Ein Haushaltskonto kann nur ein Mal in sechs Monaten aufgelöst oder neu angelegt werden.

18.1.9. Die gesammelten Avios werden einzeln für jedes Mitglied unter der Executive Club-Mitgliedsnummer von British Airways erfasst. Alle Kontobewegungen sind online auf ba.com abrufbar: Dabei kann jedes Mitglied die eigenen Kontobewegungen einsehen und die Gesamtzahl an Avios des Haushaltskontos anzeigen. Um Zweifel auszuschließen: Für Kleinkindertarife können keine Avios gesammelt werden.

18.1.10. Jedem einzelnen Mitglied (nicht dem gesamten Haushalt) wird eine Executive Club-Mitgliedschaftsebene basierend auf den gesammelten Statuspunkten zugewiesen.

18.1.11. Jedes Mitglied des Haushaltskontos kann Avios aus dem Haushaltskonto einlösen, unabhängig davon, wer die Avios gesammelt hat. Dabei kann es sich uneingeschränkt um Teile oder die Gesamtzahl an Avios handeln, die durch andere Mitglieder des Haushaltskontos gesammelt wurden. Jedes Mitglied ist allein dafür verantwortlich, die Nutzung und das Einlösen von Avios aus dem Haushaltskonto mit den anderen Mitgliedern des Haushaltskontos zu vereinbaren. Eine E-Mail mit dem Hinweis, dass die Avios auf dem Haushaltskonto reduziert wurden, und der Empfehlung, das Konto zu besuchen, wird an das Hauptmitglied gesendet, wenn eine Transaktion von einem Mitglied des Haushaltskontos durchgeführt wurde.

18.1.12. Wenn Avios für ein Mitglied eingelöst werden, das sich entweder im Haushaltskonto befindet oder das entsprechend der Anzahl der Avios der einzelnen Haushaltskontomitglieder eingestuft wird. Ausnahme: Werden die Avios aber für den Kauf von Speisen oder Getränken an Bord eins Flugs in Economy (Euro Traveller) genutzt, werden die Avios nur vom Konto des Mitglieds, mit dessen Karte der Kauf getätigt wurde, abgezogen.

18.1.13. Eltern oder Erziehungsberechtigte dürfen Personen unter 18 Jahren als Mitglied eines Haushaltskontos benennen und auf diese Weise Avios Punkte sammeln und, vorbehaltlich der übrigen in Paragraf 18.1.12. genannten Bestimmungen, einlösen. Reservierungen und Buchungen für Prämien können von jedem Mitglied des Haushaltskontos getätigt werden, das mindestens 18 Jahre alt ist. Um Zweifel auszuschließen und unabhängig von der Fähigkeit, Avios Punkte zu sammeln und Prämienflüge zu ihren Gunsten von einem über 18-jährigen Mitglied des Haushaltskontos eingelöste Avios Punkte in Anspruch zu nehmen, sind Mitglieder des Haushaltskontos unter 18 Jahren aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitglied des Haushaltskontos nicht zur Inanspruchnahme von Services berechtigt. Festgelegte Personen unter 18 Jahren, die Mitglied eines Haushaltskontos sind, werden von denselben Datenschutzrichtlinien abgedeckt, die für die Mitglieder eines Haushaltskontos gelten, die 18 Jahre oder älter sind. Das bedeutet, dass Informationen zum Executive Club-Konto des Mitglieds nur an das Mitglied oder dessen festgelegte Vertreter weitergegeben werden können.

18.1.14. Stirbt ein Mitglied, verlässt den Wohnsitz, unter dem das Haushaltskonto gemeldet ist, oder wird seine British Airways Executive Club-Mitgliedschaft beendet, werden alle uneingelösten Avios des Betroffenen aus dem Haushaltskonto gelöscht.

18.1.15. Gemäß Paragraf 18.1.12 können Prämien nur durch British Airways an solche Mitglieder des Haushaltskontos ausgestellt werden, die durch ein Mitglied des Haushaltskontos zum Zeitpunkt der Ausstellung benannt wurden. Später können Prämien nicht auf einen anderen Namen übertragen oder erneut ausgestellt werden, es sei denn, dies erfolgt gemäß den Nutzungsbedingungen in Bezug auf die Übertragung von Avios.

18.1.16. Prämien werden für die Anschrift ausgestellt, unter der das Executive Club-Haushaltskonto der betreffenden Person gemeldet ist. In manchen Ländern kann es erforderlich sein, Prämien an bestimmten Stellen abzuholen.

18.1.17. Alle Avios Punkte einzelner Haushaltskonto-Mitglieder verlieren ihre Gültigkeit gemäß Paragraph 14.4, wenn das einzelne Mitglied eines Haushaltskontos 36 Monate in Folge weder Avios Punkte gesammelt oder eingelöst noch gemäß den entsprechenden Nutzungsbedingungen Avios Punkte gekauft oder übertragen hat. Unberührt von Paragraph 3.12.1 bleiben die Mitgliedschaften der einzelnen Haushaltskonto-Mitglieder und das Haushaltskonto unter solchen Umständen gültig.

18.1.18. Unberührt von Paragraph 18.1.16 verliert der Stand an Avios Punkten anderer Haushaltskonto-Mitglieder gemäß Paragraph 14.4 nicht seine Gültigkeit, wenn ein Gold, Silver oder Bronze Mitglied desselben Haushaltskontos innerhalb der letzten 36 Monate in Folge Avios Punkte gesammelt oder eingelöst hat. Wenn das betroffene Haushaltskonto das Haushaltskonto-Mitglied mit Gold oder Silver Status verliert, tritt Paragraph 18.1.16 in Kraft.

18.1.19. Für Buchungen, die unter Nutzung von Avios als Teilzahlung (mit Ausnahmen von Avios & Money) erfolgen, können Buchungen für Personen außerhalb des Haushalts-Kontos durchgeführt werden. Hinsichtlich der Belastung von Avios über die Konten der Haushaltskonto-Mitglieder hinweg gelten die derzeitigen Prämienregelungen.

komprimiertanzeigen19. Familie und Freunde-Liste (nur Haushaltskonten)

19.1. Die nachstehenden spezifischen Bedingungen gelten für Familie und Freunde-Listen. Sie ermöglichen Mitgliedern, die zu einem Haushaltskonto gehören, Einlösungen für eine benannte Gruppe von fünf Personen, die nicht an der gleichen Adresse wohnhaft sind, vorzunehmen. Für die Führung der Familie und Freunde-Liste gelten die Bestimmungen für das Haushaltskonto unter Paragraph 18. Wenn es zu Konflikten zwischen den Bedingungen nach diesem Paragraphen und nach einem anderen hierin enthaltenen Paragraphen kommt, erhalten diese Bedingungen insoweit Vorrang, wie sie die Führung der Familie und Freunde-Liste betreffen oder regeln.

19.1.1. Mitglieder können jederzeit Personen in ihre Familie und Freunde-Liste aufnehmen, indem sie Ba.com besuchen.

19.1.2. Personen, die in die Familie und Freunde-Liste aufgenommen wurden, müssen mindestens sechs Monate lang auf der Liste verbleiben.

19.1.3. Wenn ein Mitglied außerdem zu einem Haushaltskonto gehört, bei dem es nicht das benannte Hauptmitglied ist, wird seine Familie und Freunde-Liste mit dem Hauptmitglied des Haushaltskontos geteilt.

19.1.4. Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt maximal fünf Personen auf einer Familie- und Freunde-Liste haben.

19.1.5. Pro Mitglied ist nur eine Familie und Freunde-Liste gestattet.

19.1.6. Um Personen auf eine Familie- und Freunde-Liste zu setzen, müssen Mitglieder die erforderlichen Angaben auf der speziellen Familie- und Freunde-Webseite unter Ba.com machen. Die Mitglieder sind für die Richtigkeit der angegebenen Informationen und die Einwilligung der einzelnen Begünstigten zur Angabe deren Informationen verantwortlich.

19.1.7. Die auf die Familie- und Freunde-Liste gesetzten Personen können entweder bestehende Executive Club Mitglieder sein, in welchem Fall ihre Executive Club Mitgliedsnummer der Benennung hinzugefügt werden kann, oder sie können Personen sein, die keine Executive Club Mitglieder sind.

19.1.8. Zum Zeitpunkt der Benennung von Nichtmitgliedern für die Familie und Freunde-Liste erhalten diese keine Executive Club-Mitgliedsnummer und werden auch nicht automatisch in den Executive Club aufgenommen. Möchte die vorgeschlagene Person ein Executive Club-Mitglied werden, ist sie dafür verantwortlich, ein Antragsformular auszufüllen und ihre Angaben an das entsprechende Familienmitglied oder den Freund, der sie für die Aufnahme in die Familie und Freunde-Liste benannt hat, weiterzugeben.

19.1.9. Nach Erstellen einer Familie- und Freunde-Liste können jederzeit neue Personen zugefügt oder bestehende Personen von der Liste entfernt werden, wobei die Bestimmungen des Paragrafen 19.1.2 beachtet werden müssen. Sobald die Familien- und Freundesliste 5 Personen umfasst, kann alle 6 Monate nur eine Person geändert oder entfernt werden

19.1.10. Gesammelte Avios Punkte werden nicht zwischen Mitgliedern, die zu einer Familie- und Freunde-Liste gehören, ‘kumuliert’.

19.1.11. Wenn eine Einlösung von einem Haushaltskonto für ein benanntes Mitglied der Familie und Freunde-Liste vorgenommen wird, werden die benötigten Punkte vom Guthaben jedes Mitglieds entsprechend der Höhe des Avios Punktestands des jeweiligen Mitglieds abgebucht. Es werden keine Avios Punkte vom Konto des Mitglieds der Familie und Freunde-Liste abgebucht.

19.1.12. Personen, die das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben, können als Mitglied einer Familie und Freunde-Liste vorgeschlagen werden. Sie müssen jedoch zuerst in ein Haushaltskonto aufgenommen werden, damit sie dem Executive Club beitreten können. Die Nutzung von Einrichtungen der BA, z.B. Lounges, und anderer Executive Club Privilegien stehen Personen unter 18 Jahren, die nicht in Begleitung eines Erwachsenen reisen, möglicherweise nicht zur Verfügung.

19.1.13. Mitglieder einer Familie und Freunde-Liste, die gemäß Paragraph 19.1.9 von der Liste entfernt werden, behalten ihren individuellen Executive Club Status (falls zutreffend) bei.

19.1.14. Für Mitglieder einer Familie und Freunde-Liste, die Executive Club Mitglieder sind, gilt Paragraph 14.4 hinsichtlich des Verfalls von Punkten.

komprimiertanzeigen20. Allgemeines

20.1. British Airways und AGL bieten von Zeit zu Zeit Sonderaktionen für Avios Punkte und/oder Prämien-Buchungen an. Hierfür gelten die jeweils veröffentlichten aktionsspezifischen Geschäftsbedingungen vorrangig (im Falle widersprüchlicher Aussagen) vor den vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen. Sofern nicht ausdrücklich von British Airways anders angegeben, dürfen Prämien (einschließlich Sonderaktionsprämien) nicht zusammen mit anderen Vergünstigungen, Aktionen, Gutscheinen, Ermäßigungen oder Sonderangeboten genutzt werden.

20.2. Sofern nicht anders angegeben, können Prämien nicht in Bargeld ausgezahlt oder erstattet oder umgetauscht werden. Der Erwerb, der Verkauf, der Tausch oder eine anderweitige Übertragung von Prämien an andere Personen ist nicht erlaubt. British Airways ist in diesen Fällen berechtigt, die Prämien einzuziehen.

20.3. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, dass es selbst und alle Mitreisenden oder Dritten, auf deren Namen eine Prämie ausgestellt wurde, folgende Bedingungen erfüllen:

20.3.1. Kenntnisnahme der Einreisebestimmungen für alle Länder, die bereist werden, und

20.3.2. Vorlage der für die Reise benötigten Reisepässe, Visa, Gesundheitsnachweise und sonstiger Reisedokumente.

Wenn die Dokumente eines Mitglieds, einer mitreisender Begleitperson oder eines Dritten, auf dessen Namen ein Prämienticket ausgestellt wurde, nicht den Anforderungen entsprechen, kann diesem/dieser das Einsteigen verweigert werden. British Airways übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verluste, die einem Mitglied und/oder Mitreisenden entstehen, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden.

20.4. British Airways und AGL behalten sich das Recht vor, Konto und Daten eines Mitglieds ohne vorherige Benachrichtigung des Mitglieds auf Einhaltung der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck und anderer geltenden Vorschriften, Regelungen und Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Während einer Überprüfung ist ein Mitglied in Bezug auf den Transfer von Avios Punkten möglicherweise nicht in der Lage, gemäß den Nutzungsbedingungen Prämienbuchungen vorzunehmen oder Transfers von Avios Punkten vorzunehmen oder zu erhalten.

20.5. Falls ein Airline-Partner von British Airways die Partnerschaft aufkündigt oder Insolvenz anmeldet, werden wir Sie so früh wie möglich über die eingestellten Flüge eines Partners in Kenntnis setzen. In einem solchen Fall können wir die Leistungen in Verbindung mit Avios und Statuspunkten nicht erfüllen.

komprimiertanzeigen21. Eigentum an Avios Punkten

21.1. Alle Avios Punkte und alle Anrechte auf bzw. das Eigentum von Avios Punkten verbleiben zu jedem Zeitpunkt bei AGL und gehen niemals an das Mitglied über.

21.2. Nachdem die Avios Punkte einem Mitgliedskonto oder einem Mitglied in anderer Form gutgeschrieben wurden, gehen alle damit verbundenen Risiken (z. B. Diebstahl oder unerlaubte oder betrügerische Nutzung) auf das Mitglied über. Weder AGL noch British Airways haftet für unerlaubte oder betrügerische Nutzung infolge von Handlungen eines Mitglieds oder infolge von Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ein Mitglied.

komprimiertanzeigen22. Nichtübertragbarkeit von Avios Punkten

22.1. Sofern nicht durch British Airways und AGL anders angegeben und dem Mitglied mitgeteilt, sind Avios Punkte auf keine Weise übertragbar (weder zwischen Personen, noch zwischen Konten, noch von Auszug zu Auszug, noch zwischen Karten oder auf andere Weise), die nicht den Nutzungsbedingungen in Bezug auf Avios Transfer entspricht, und sie können nicht unter Anwendung von Gesetzen vererbt, hinterlassen oder anderweitig übertragen oder weitergegeben werden.

22.2. Jeder mutmaßliche Kauf, Verkauf, jede Übertragung, unerlaubte Nutzung (einschließlich Tausch), Beschaffung oder Einlösung von Avios Punkten, die an eine andere Person ausgegeben oder dieser zugeteilt wurden, oder jegliche Nutzung von Avios Punkten, die den vorliegenden Bedingungen nicht entsprechen, stellt eine wesentliche Verletzung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Mitglied dar.

22.3. Jedes Mitglied erkennt an, dass eine Verletzung gemäß Paragraph 22.2 oben als Vertragsbruch zwischen British Airways, AGL und dem Mitglied, als absichtliche Schädigung des Unternehmens von British Airways und/oder als Verschwörung und Straftat gemäß geltendem örtlichen oder landesweiten Recht geahndet werden kann. Jede Verletzung nach Paragraph 22.2 gilt als Betrug und/oder Verfehlung und wird gemäß Paragraph 24 verfolgt.

komprimiertanzeigen23. Das Recht des Mitglieds zur Kündigung der Mitgliedschaft

Mitglieder können ihre Mitgliedschaft durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung und die Übergabe der zerschnittenen Mitgliedskarte (sofern eine ausgestellt wurde) an das örtliche Servicecenter kündigen. Mit der Kündigung erlöschen alle gutgeschriebenen Avios Punkte. Mit der Kündigung ist das Mitglied nicht automatisch von eventuellen Verpflichtungen gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen befreit.

komprimiertanzeigen24. Das Recht von British Airways zur Kündigung der Mitgliedschaft

24.1. Neben evtl. sonstigen Rechten oder Rechtsmitteln behält sich British Airways das Recht vor, die Mitgliedschaft jedes Mitglieds nach eigenem Ermessen zu beenden und/oder einem Mitglied das Recht auf Nutzung seiner Mitgliedskarte zu entziehen, wenn sich ein Mitglied des Betrugs oder einer Verfehlung schuldig macht, Hausverbot erhält oder sein Einverständnis gemäß Paragraf 4. zurückzieht. British Airways muss das Mitglied schriftlich über die Kündigung der Mitgliedschaft aus den genannten Gründen in Kenntnis setzen. British Airways und/oder AGL kann nach eigenem Ermessen eine entsprechende Kündigung aussetzen und den Mitgliedsstatus senken und/oder Avios Punkte und/oder Statuspunkte löschen und/oder den Betroffenen zur Verpflichtung zu zukünftigem korrekten Verhalten auffordern.

24.2. Im Fall von Missbrauch und/oder Verfehlungen kann British Airways und/oder AGL alle bereits sowie auch zukünftig gutgeschriebene Avios Punkte des betroffenen Mitglieds sowie alle Prämientickets für nichtig erklären.

24.3 Das Mitglied trägt die vollen Kosten für Reisen, die mit Prämientickets teilweise oder ganz infolge betrügerischer Handlungen und/oder infolge von Verfehlungen unternommen wurden. Grundlage hierfür bildet der veröffentlichte Tarif sowie alle weiteren Kosten, die British Airways und/oder einer anderen Partnerfluggesellschaft u. a. für Rechtskosten, entstehen.

24.4. Bei Kündigung der Mitgliedschaft ist die Mitgliedskarte (sofern eine ausgestellt wurde) an British Airways zurückzugeben. Das Mitglied kann außerdem aufgefordert werden, alle Finanz- oder Kreditkarten, die den Namen von British Airways tragen, an das zuständige Kartenunternehmen zurückzugeben. Wenn eine Person eine Finanz- oder Kreditkarte behält, die den Namen von British Airways trägt, ist sie nicht berechtigt, Avios Punkte gutgeschrieben zu bekommen oder andere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

komprimiertanzeigen25. Beendigung des Executive Club

British Airways und/oder AGL kann den Executive Club jederzeit beenden. Außer im Falle einer Insolvenz von British Airways oder AGL unternimmt British Airways sowie auch AGL geeignete Anstrengungen, seinen Mitgliedern hierfür eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten einzuräumen. Im Falle einer Insolvenz von British Airways bzw. AGL, oder andernfalls nach Ablauf der Kündigungsfrist, erklärt sich jedes Mitglied damit einverstanden, dass sein Recht auf Nutzung der Services (darunter das Sammeln und Einlösen von Avios Punkten bei AGL) mit unmittelbarer Wirkung endet.

komprimiertanzeigen26. Änderung oder Rücknahme der Executive Club Services

26.1. British Airways und/oder AGL behält sich das Recht vor, Services oder andere Angebote oder Vereinbarungen zu ändern, zurückzuziehen, zu berichtigen oder zu ergänzen oder mit Anforderungen oder Einschränkungen zu belegen, die sich auf die Nutzung von Services oder Prämien beziehen. British Airways und/oder AGL wird die Mitglieder darüber innerhalb der längsten praktikablen Zeitspanne im Voraus informieren. Die aktuellen Informationen sind auf Ba.com aufgeführt.

26.2. Einige Beispiele für Maßnahmen, die British Airways und AGL nach Paragraf 26.1. ergreifen können, sind u. a. Zurückziehen von Serviceleistungen, die British Airways selbst anbietet (z. B. Lounges), indem das Recht auf Sammeln und Einlösen von Avios-Punkten geändert wird, Ändern oder Zurückziehen des Lifetime-Status (z. B. lebenslange Gold-Mitgliedschaft), Zurückziehen von Serviceleistungen (z. B. Autovermietung) eines Servicepartners oder Zurückziehen von Prämien. Die Servicepartner behalten sich darüber hinaus entsprechende Rechte vor, Serviceleistungen zurückzuziehen, zu berichtigen oder zu ergänzen oder diese an bestimmte Anforderungen oder Einschränkungen zu knüpfen.

26.3. Es wird davon ausgegangen, dass ein Mitglied mit den Änderungen, dem Zurückziehen, den Berichtigungen oder Ergänzungen im Bezug auf Services, Prämien oder das Executive Club Avios Punkte Programm gemäß Paragraf 26.1 einverstanden ist, wenn das Mitglied nach entsprechender Benachrichtigung durch British Airways weiterhin seine Mitgliedsnummer nutzt, um Services in Anspruch zu nehmen. Mitglieder, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Mitgliedschaft, wie in Paragraf 23 beschrieben, kündigen.

komprimiertanzeigen27. Änderung der Währung

British Airways und AGL können gelegentlich die Währung des Executive Club entweder vollständig oder für ein bestimmtes Land oder eine Region ändern. British Airways versucht seinen Mitgliedern hierfür mindestens eine Frist von sechs Monaten einzuräumen, bis die Änderungen in Kraft treten. Diese Ankündigung kann per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.

komprimiertanzeigen28. Änderungen der Mitgliedschaftsbedingungen

British Airways und AGL behalten sich das Recht vor, die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen nach einer den Umständen angemessenen vorherigen Ankündigungsfrist jederzeit zu ändern. Mitglieder, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Mitgliedschaft, wie in Paragraf 23 beschrieben, kündigen.

komprimiertanzeigen29. Haftungsausschluss

29.1. Weder British Airways noch AGL übernimmt Haftung für eventuelle Verluste, die durch Änderungen, Beendigung des Programms oder des Rechts entstehen, Avios Punkte zu sammeln oder einzulösen oder andere Services in Anspruch zu nehmen, mit Ausnahme von Verlusten, die sich auf eigenes fahrlässiges oder absichtliches Verhalten zurückführen lassen.

29.2. Weder British Airways noch AGL haftet für Verluste, die daraus entstehen, dass der Executive Club oder Services in bestimmten Ländern oder bestimmten Mitglieder aus Gründen des örtlichen Rechts oder anderer Vorschriften oder Einschränkungen ganz oder teilweise nicht zur Verfügung gestellt werden können.

29.3. Es gelten die Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck in Verbindung mit Reisen, die von British Airways durchgeführt werden, darunter auch Prämienflüge.

29.4. Es gelten die Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partnerfluggesellschaft in Bezug auf alle Reisen mit dieser Partnerfluggesellschaft, darunter auch Prämienflüge.

29.5. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen und/oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen von British Airways, AGL und dem betreffenden Servicepartner gelten für „Keine Prämienflüge“.

komprimiertanzeigen30. Steuerpflichten von Mitgliedern

30.1. Weder British Airways noch AGL macht Zusicherungen zu Einkommens-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder sonstigen Steuerpflichten, die Mitgliedern infolge der Executive Club Mitgliedschaft entstehen. Steuerpflichten können z. B. aus Avios Punkten und/oder Prämien infolge von geschäftlichen Aufwendungen entstehen. Alle Mitglieder wird geraten, sich diesbezüglich mit ihrem Buchhalter oder Steuerberater in Verbindung zu setzen.

30.2. Alle Steuerverpflichtungen infolge der Mitgliedschaft unterliegen allein der Verantwortung des Mitglieds.

komprimiertanzeigen31. Kundenservice

British Airways und seine Partnerfluggesellschaften und Servicepartner arbeiten permanent daran, das Serviceangebot von British Airways für seine Mitglieder zu verbessern. Alle Fragen oder Reklamationen sind an das örtliche Service Center zu richten. Telefongespräche mit dem British Airways Service Center können in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, um die Qualität des Mitgliedsservice sicherzustellen und zu verbessern.

 

komprimiertanzeigen32. Geltendes Recht

32.1. Soweit nach örtlichem Recht oder Vorschriften zulässig, unterliegen die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen geltendem englischen Recht, außer bei Einwohnern der USA oder Kanadas. Wenn Sie in den USA oder Kanada wohnhaft sind, unterliegen die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen (sowie jegliche darin enthaltene Vereinbarungen) und Ihre Beziehung zu British Airways oder dem Executive Club in allen Aspekten den materiellen Rechten des Staates New York (USA), unabhängig von seiner Rechtswahl. British Airways und AGL sowie alle Mitglieder, die nicht in den USA oder Kanada ansässig sind, unterliegen im Zusammenhang mit allen Rechtsstreitigkeiten, die aus diesen Mitgliedschaftsbedingungen hervorgehen, ausschließlich der Gerichtsbarkeit der englischen Gerichtshöfe.

32.2. Eine Bestimmung dieser Mitgliedschaftsbedingungen, die durch eine autorisierte Behörde oder ein Gericht für nichtig oder unwirksam erklärt wird, lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

32.3. Bei Widersprüchen in der Bedeutung zwischen der englischsprachigen und einer anderssprachigen Version der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen erhält die englische Sprachversion Vorrang.

komprimiertanzeigen33. Sammelklageverzicht für Einwohner der Vereinigten Staaten und Kanadas

33.1 Wenn Sie in den USA oder Kanada ansässig sind, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Beilegung von Streitigkeiten, soweit dies nach den örtlichen Gesetzen oder Vorschriften zulässig ist, auf Einzel- und nicht auf Sammelbasis erfolgt („Class Action Waiver“, „Sammelklageverzicht“), und dass kein solches Verfahren mit anderen Gerichtsverfahren, an denen British Airways oder eine andere Person beteiligt ist, konsolidiert werden darf. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass Sie und jeder, der einen Anspruch für Sie geltend macht, nicht als Klassenvertreter, Klassenmitglied oder anderweitig an einem Klassen-, Vertreter-, konsolidierten oder privaten allgemeinen Staatsanwaltschaftsverfahren gegen British Airways beteiligte Person fungiert.

komprimiertanzeigen34. Sammelklageverzicht und Schiedsvereinbarung für Einwohner der Vereinigten Staaten und Kanadas

34.1 Einwohner der Vereinigten Staaten

34.1.1 Die Beilegung von Streitigkeiten durch eine in den USA ansässige Person wird von Ihnen und British Airways unter folgenden Bedingungen vereinbart:

34.1.2 Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden in einem verbindlichen Schiedsverfahren („US Arbitration Agreement“) gemäß dem Federal Arbitration Act, 9 USC § 1 ff. beigelegt, das die Auslegung und Durchsetzung dieser US-Schiedsvereinbarung regelt.
Sie und British Airways sind sich einig, dass alle Streitigkeiten, die derzeit bestehen oder auf Handlungen oder Unterlassungen in der Vergangenheit oder in der Zukunft beruhen, ausschließlich und endgültig durch ein bindendes Schiedsverfahren und nicht vor Gericht von einem Richter oder einer Jury beigelegt werden.

34.1.3 Verjährungsfrist: Die Partei, die Ansprüche erhebt, hat der anderen Partei innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Auftreten des Rechtsstreits ein Schiedsverfahren zuzustellen, und in keinem Fall wird eine Forderung nach zwei Jahren gestellt, nachdem die geschädigte Partei von der Rechtsstreitigkeit Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.

34.1.4 British Airways und Sie sind sich einig, dass das Schiedsgericht eines Rechtsstreits nicht mehr als die Ansprüche einer Person konsolidieren darf und ansonsten keiner Form von Klassenanspruch oder eines repräsentativen Verfahrens bzw. von Ansprüchen (wie einer Sammelklage, einer repräsentativen Klage, einer konsolidierten Klage oder einer privaten allgemeinen staatsanwaltschaftlichen Klage) vorstehen darf.

34.1.5 Wenn sich herausstellt, dass der Verzicht auf Sammelklagen oder ein Teil davon rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, ist die hier dargelegte US-Schiedsvereinbarung nicht durchsetzbar, und der Streit wird von einem Gericht entschieden.

34.1.6 Das Schiedsverfahren findet vor einem neutralen Schiedsgericht an einem für Sie geeigneten Ort in den kontinentalen Vereinigten Staaten statt. Wenn Sie und British Airways nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beginn eines Schiedsverfahrens im Rahmen eines Schiedsantrags die Auswahl eines Schiedsgerichts vereinbaren können, wird der Schiedsrichter von der American Arbitration Association („AAA“) ernannt. Das Schiedsverfahren wird gemäß den Handelsschiedsgerichtsregeln und Mediationsverfahren der AAA sowie den ergänzenden Verfahren für verbraucherbezogene Streitigkeiten verwaltet. Wenn dies für die Durchsetzbarkeit dieser US-Schiedsvereinbarung gemäß dem Federal Arbitration Act erforderlich ist, trägt British Airways alle Kosten und Aufwendungen des Schiedsgerichts. Andernfalls werden diese Kosten in Übereinstimmung mit den oben genannten Richtlinien beglichen.

34.2 Einwohner Kanadas

34.2.1 In Kanada ansässige Personen erklären sich damit einverstanden, dass Streitigkeiten, die aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, nach folgendem Verfahren beigelegt werden:

34.2.2 Ankündigung und Verhandlung. Sie werden British Airways über jegliche Rechtsstreitigkeiten informieren, die sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Nach einer solchen Ankündigung treffen sich die Parteien zu einem für beide Seiten akzeptablen Zeitpunkt und Ort innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung dieser Ankündigung und danach so oft, wie sie dies für erforderlich halten, um relevante Informationen auszutauschen und zu versuchen, den Streit beizulegen. Wenn die Parteien den Streit nicht innerhalb von 90 Tagen nach Ankündigung durch die Streitpartei beigelegt haben, können die Parteien ein Mediationsverfahren einleiten, wie nachstehend dargelegt.

34.2.3 Mediationsverfahren. Wenn der Rechtsstreit nicht innerhalb von 90 Tagen durch Verhandlungen wie oben angegeben beigelegt werden konnte, wird ein solcher Streit durch ein privates und vertrauliches Mediationsverfahren, dessen Kosten von den Parteien gemeinsam getragen werden, vor einem von den Parteien ausgewählten einzelnen Mediator entschieden. Um jegliche Zweifel auszuräumen, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Sie die beizulegenden Streitigkeiten nur in Ihrer individuellen Eigenschaft als Einzelperson führen dürfen und nicht die Ansprüche einer anderen Person oder im Namen einer Personengruppe vermitteln dürfen.

34.2.4 Schiedsgerichtsbarkeit. Sollten die Parteien nach einem Mediationsverfahren, das nach Treu und Glauben geführt wurde, keine Beilegung der Streitigkeiten erzielen können, werden die Streitigkeiten zwischen den Parteien durch ein privates, vertrauliches und verbindliches Schiedsverfahren von derselben Person entschieden, die ursprünglich als Mediator ernannt wurde. Um jegliche Zweifel auszuräumen, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Sie die beizulegenden Streitigkeiten nur in Ihrer individuellen Eigenschaft als Einzelperson führen dürfen und nicht die Ansprüche einer anderen Person oder im Namen einer Personengruppe durchsetzen dürfen.

34.2.5 Gerichtsverfahren. Für den Fall, dass die zuständige Gerichtsbarkeit ein verbindliches Schiedsverfahren in Bezug auf den Antragsteller oder die mit dem Antrag verbundenen Umstände verbietet und die Parteien nach einer Mediation nach Treu und Glauben keine Beilegung eines Streits erreichen, kann jede Partei verbleibende Streitigkeiten in einer Entscheidung durch ein zuständiges Gericht durchsetzen lassen.

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