Rechtliche Informationen

Zusätzliche Beförderungsbedingungen

Zusätzliche allgemeine Beförderungsbedingungen für Flüge mit Ausgangs- oder Zielflughafen im Gebiet der Volksrepublik China (mit Ausnahme von Hongkong, Macao und Taiwan)

Gemäß der chinesischen Verordnung zur Verwaltung öffentlicher Luftverkehrsdienste für Fluggäste gelten für Flüge, die vom Gebiet der Volksrepublik China ausgehen oder durch dieses Gebiet führen (mit Ausnahme von Hongkong, Macao und Taiwan), zusätzlich zu unseren allgemeinen Beförderungsbedingungen die folgenden Bestimmungen.

Bitte beachten Sie die relevanten Bestimmungen zu:

  • Beförderung von schwangeren Fluggästen und Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Informationen finden Sie auf unseren Seiten für gesundheitliche Beeinträchtigungen und Schwangerschaft.
  • Beförderung von Fluggästen, die spezielle Betreuung benötigen. Informationen finden Sie auf unseren Seiten zu Behinderten- und Mobilitätsbetreuung.
  • Beförderung von Kindern. Informationen finden Sie auf unseren Seiten zu Reisen mit der Familie.
  • Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen. Informationen finden Sie auf unseren Seiten unter Kinder, die alleine reisen.
  • Die Beförderung von Tieren. Informationen finden Sie auf unseren Seiten zu Reisen mit Haustieren.
  • Einreichen einer Beschwerde. Informationen finden Sie auf unseren Seiten zu Reklamationen und Ansprüchen.
  • Beförderung von Gepäck Informationen finden Sie auf unseren Seiten unter Wichtige Gepäckinformationen. Dort sind Bestimmungen über zulässige Größe, Gewicht und Menge für aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck, Freigepäck, Übergepäckgebühren und Sondergepäck aufgeführt. Beachten Sie auch, dass Sie für Ihr aufgegebenes Gepäck einen Wert angeben können, der über die standardmäßig geltenden Haftungsgrenzen hinausgeht. Sie müssen diesen Antrag am Check-In-Schalter stellen, bevor Sie Ihr aufgegebenes Gepäckstück aushändigen, und die Wertzunahmegebühr muss bei Reiseantritt bezahlt werden. Gemäß dem Montrealer Übereinkommen 1999 beträgt unsere Haftung für verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck 1.288 Sonderziehungsrechte (SZR) für aufgegebenes Gepäck und Handgepäck: weitere Informationen im Datenblatt zu SZR. SZR sind eine internationale Rechnungseinheit, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) definiert wird und auf dem Wert mehrerer führender Währungen basiert. Die Bekundung von Interessen- und Haftungsansprüchen erhöht die Begrenzung unserer Haftung auf eine höhere Zahl von bis zu 2.576 SZR pro Passagier (der entsprechende Betrag hängt vom Wechselkurs der verwendeten Währung ab) für Flüge, die nur von British Airways durchgeführt werden. Die Währungswerte der SZR schwanken und werden an jedem Banktag neu berechnet. Die Beschränkungen der Interessenbekundung gelten nicht für Ihren Rückflug, es sei denn, Sie haben dies bei Antritt Ihrer Reise ausdrücklich beantragt. Eine Interessenbekundung ist keine Versicherungsprämie. Sie erhöht die Entschädigungsgrenze, wenn wir rechtlich für Verluste, Schäden oder Verzögerungen an Ihrem Gepäck haftbar sind, und sie ermächtigt nicht automatisch dazu, die im Falle eines Verlusts, einer Beschädigung oder einer Verzögerung angegebene Gesamtsumme zurückzuerhalten. Es kann nur für nachgewiesene Verluste und Schäden aufgekommen werden;
  • Behandlung von überverkauften Flügen. Wie andere Fluggesellschaften verkaufen auch wir gelegentlich mehr Plätze, als in einem Flugzeug verfügbar sind, weil wir wissen, dass einige unserer Kunden mit Reservierungen nicht einchecken werden. Überbuchungsanpassungen sind sowohl für unsere Kunden als auch für uns hilfreich, da sie es uns ermöglichen, eine begrenzte Anzahl von Kundenbuchungen zu akzeptieren, die sonst bei einem vollen Flug abgelehnt worden wären. Unser Computersystem für die Flugkontrolle stellt detaillierte historische Daten zu jedem Flug bereit, damit wir das Niveau der Überbuchung sorgfältig regulieren können. Da wir die Anzahl der Fluggäste berechnen können, die wahrscheinlich reisen, ist es selten, dass Sitzplätze bei der Abreise nicht verfügbar sind. Falls erforderlich, führen wir jedoch unser Überbuchungsverfahren aus, indem wir am Flughafen Freiwillige bitten, auf einen späteren Flug umzusteigen, wenn sich abzeichnet, dass wir nicht alle gebuchten Personen unterbringen können. Wenn wir um Freiwillige bitten müssen, bieten wir denjenigen, die sich bereit erklären, später zu reisen, eine angemessene Entschädigung an. Wenn nicht genügend Freiwillige verfügbar sind, werden alle Passagiere mit zugewiesenen Sitzplatznummern für das Boarding und die Boarding-Priorität für die verbleibenden Passagiere anhand der Kabine und dem Zeitpunkt des Check-Ins am Flughafen festgelegt. Unsere Bestimmungen für abgelehnte Boarding- und Vergütungsleistungen sind in unseren allgemeinen Beförderungsbedingungen aufgeführt.

Letzte Aktualisierung: 24. August 2021