Flugannullierungen und große Verspätungen
Die EU-Verordnung wurde erlassen, um sicherzustellen, dass es gemeinsame Regeln für die Entschädigung von Fluggästen gibt, die von Stornierungen oder anderen Flugunterbrechungen betroffen sind.
Erfahren Sie mehr über Ihre Reklamationsmöglichkeiten und darüber, wie Sie eine Entschädigung, Rückerstattung oder Rückzahlung beantragen können.
Ihre Rechte
Stornierungen und lange Verspätungen Unterrichtung über die Fluggastrechte nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (gemäß den Bestimmungen von Artikel 14.2.)
British Airways sowie ihre Tochtergesellschaften und Franchisepartner sind bemüht, die Planmäßigkeit ihrer Flüge sicherzustellen. Unter bestimmten Umständen ist dies jedoch nicht möglich, sodass sich ein Flug verspätet oder storniert werden muss. Diese Mitteilung unterrichtet Sie über Ihre Rechte nach Verordnung (EG) Nr.261/2004, sollte ein solcher Fall eintreten. Sie gewährt Ihnen keine zusätzlichen vertraglichen Rechte. Dieses Recht gilt für alle Fluggäste, die von einem Flughafen innerhalb der EU reisen sowie für alle Fluggäste, die mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft in einen EU-Mitgliedsstaat reisen, sofern sie nicht bereits entsprechende Unterstützung in ihrem Abflugland erhalten haben. Die durchführende Fluggesellschaft ist für die Gewährleistung dieser Rechte verantwortlich. Diese Mitteilung erläutert zudem die nach diesem Recht geltende Vorgehensweise für Entschädigungs- oder Rückerstattungsforderungen oder Rückzahlungsforderungen für Flüge, die von British Airways Plc oder einem British Airways-Franchisepartner innerhalb von oder nach Europa durchgeführt werden.
Stornierung eines Flugs oder Änderung der Bedingungen: Unterrichtung über Rechte nach dem Israel Aviation Services Law (Israelisches Gesetz über Luftverkehrsdienste)
Wenn Ihnen bei einem Flug ab oder nach Israel die Beförderung verwehrt wurde oder Ihr Flug storniert wird oder verspätet oder verfrüht angetreten wurde, dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Israel Aviation Services Law (Ausgleichs- und Betreuungsleistungen für Fluggäste im Falle der Stornierung des Flugs oder bei Änderungen der Beförderungsbedingungen), 2012.
Fluggäste, deren Flug storniert wird, haben folgende Möglichkeiten:
- Umbuchung auf eine geänderte Reiseroute unter vergleichbaren Reisebedingungen zum Zielort, wie in dem beim Check-In vorgelegten Ticket ausgewiesen, und zwar entweder bald möglichst oder zu einem späteren Zeitpunkt, den der Fluggast nach Verfügbarkeit frei wählen kann - oder
- Rückzahlung an den Ticketkäufer. Die Rückzahlung erfolgt für den Teil oder die Teile der Strecken, der/die nicht geflogen wurde(n).
Ist ein Flug über fünf Stunden verspätet, hat der Ticketkäufer das Recht auf Rückzahlung des Teils/der Teile der Strecken, der/die nicht geflogen wurde(n).
Recht auf Rückerstattung des Teils/der Teile der bereits geflogenen Strecken, wenn der ursprüngliche Reisezweck infolgedessen nicht mehr gegeben ist
Im Falle einer Flugstornierung oder Verspätung über fünf Stunden auf einer Reise mit Anschlussflug, für den der Fluggast ein gültiges Ticket besitzt (mit geplantem Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden) und infolgedessen seine Weiterreise an den Zielort nicht fortsetzen möchte, erhält der Fluggast so früh wie möglich einen Rückflug durch die zuständige Fluggesellschaft zum ersten Abflugort und die Rückzahlung der nicht geflogenen Strecken. Wenn der Fluggast seine Reise nicht fortsetzen möchte und sich für die Rückkehr zum ersten Abflugort entscheidet, hat der Ticketkäufer das Recht auf Rückerstattung der bereits geflogenen Strecken, vorausgesetzt der Fluggast kann belegen, dass seine Reise infolgedessen im Hinblick auf seinen ursprünglichen Reiseplan keinen Zweck mehr hat. Um die Rückerstattung für geflogene Strecken zu erhalten, muss der Ticketkäufer den entsprechenden Antrag gleichzeitig mit seiner Forderung auf Rückzahlung der nicht geflogenen Strecken stellen.
Wenn Sie über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht haben, wenden Sie sich bitte direkt an diese, um eine Rückerstattung zu erhalten.
Wenn Sie direkt bei British Airways gebucht haben, sehen Sie sich die Umbuchungs- und Rückerstattungsoptionen für verspätete oder stornierte Flüge an.
Bei Flugstornierung oder langen Verspätungen haben die betroffenen Fluggäste ein Recht darauf, entsprechend ihrer Wartezeit mit Erfrischungen und Mahlzeiten versorgt zu werden und die Möglichkeit zu erhalten, zu zwei Personen außerhalb des Flughafens Kontakt aufzunehmen. Die Versorgung erfolgt entsprechend der Dauer der erwarteten Verspätung und der Flugstreckenlänge:
- Verspätung von mindestens zwei Stunden für Flüge bis 1500 km
- Verspätung von mindestens drei Stunden für Flüge innerhalb der EU über mindestens 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 km
- Verspätung von mindestens vier Stunden für alle anderen Flüge.
Die zuständige Fluggesellschaft übernimmt bei Bedarf eine Hotelübernachtung und stellt den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft. Die Fluggesellschaft informiert die Fluggäste über die Versorgung mit Erfrischungen, den Transport und die Hotelübernachtung.
Sie können eine Entschädigung in folgenden Fällen beantragen:
1) Bei einer um mehr als drei Stunden verzögerten Ankunft an Ihrem endgültigen Flugziel, falls diese Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, auf die die Fluggesellschaft Einfluss hat (im Gegensatz zu außerordentlichen Umständen, die mit allen angemessenen Maßnahmen nicht hätten verhindert werden können)
Oder:
2) Bei Benachrichtigung über eine Flugstornierung weniger als vierzehn Tage vor dem geplanten Abflugtermin aus Gründen, auf die die Fluggesellschaft Einfluss hat (im Gegensatz zu außerordentlichen Umständen, die mit allen angemessenen Maßnahmen nicht hätten verhindert werden können), sofern Ihnen nicht eine neue Streckenführung angeboten wurde, die Abflug und Ankunft am endgültigen Flugziel innerhalb folgender Zeiten ermöglicht:
- Bei Benachrichtigung über die Stornierung zwischen dreizehn und sieben Tagen vor dem planmäßigen Abflugtermin und Angebot einer neuen Streckenführung, deren Abflug maximal zwei Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug liegt und deren Ankunftszeit am endgültigen Ankunftsort maximal vier Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt - oder
- Bei Benachrichtigung über die Stornierung weniger als sieben Tage vor dem planmäßigen Abflugtermin und Angebot einer neuen Streckenführung, deren Abflug maximal eine Stunde vor dem ursprünglich geplanten Abflug liegt und deren Ankunftszeit am endgültigen Ankunftsort maximal zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt.
Hierfür gelten folgende Entschädigungsleistungen:
- 250 EUR/220 GBP für Flüge bis 1500 km
- 400 EUR/350 GBP für alle Flüge zwischen 1500 km und 3500 km
- 600 EUR/520 GBP für alle sonstigen Flüge.
Die Entschädigungsleistungen werden um 50% gekürzt, wenn über die angebotene geänderte Streckenführung zu Ihrem endgültigen Ankunftsort eine Ankunftszeit gewährleistet ist, die von der Ankunftszeit des planmäßigen Fluges nicht mehr abweicht als unten angegeben:
- Zwei Stunden für Flüge bis zu 1500 km
- Drei Stunden für alle Flüge zwischen 1500 km und 3500 km
- Vier Stunden für alle übrigen Flüge.
Bitte beachten Sie, dass Passagiere kein Recht auf Entschädigung haben, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugtermin über eine Stornierung benachrichtigt wurden. Passagiere erhalten die Benachrichtigung über Stornierungen über die Kontaktdaten, die der Passagier, der Käufer des Tickets oder das Reisebüro der zuständigen Fluggesellschaft bei der Buchung mitgeteilt hat.
Der Fluggast muss über eine bestätigte Buchung für den betroffenen Flug verfügen (oder durch uns von einem anderen bestätigten Flug auf den betroffenen Flug umgebucht worden sein) und in Besitz eines Papiertickets oder einer E-Ticket-Bestätigung (oder für Buchungen, die über einen britischen Reiseveranstalter vorgenommen wurden, einer ATOL-Quittung, die den Flug nennt) sein, um in Genuss der beschriebenen Rechte zu kommen.
Darüber hinaus kann der Fluggast seine Rechte infolge von Verspätungen nur dann geltend machen, wenn er sich rechtzeitig am Check-In gemeldet hat. Bei eventuellen Reklamationen bezüglich der Inanspruchnahme Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unsere Customer Relations-Abteilung.
Kontaktieren Sie unsere Kundenbetreuung
Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an das britische Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) richten. Diese Einrichtung hat eine Genehmigung von der Zivilluftfahrtbehörde, einen unabhängigen Schlichtungsdienst bei Beschwerden über Fluggesellschaften zu bieten. Sie müssen Ihre Beschwerde innerhalb von 12 Monaten dort einreichen. Das CEDR kann Ihnen dann mitteilen, ob Ihre Beschwerden in seinen Aufgabenbereich fällt.
Alternativ können Sie auch die Online-Schlichtungsplattform der Europäischen Kommission nutzen, um Ihre Beschwerde einzureichen.
Die vollständigen Kontaktinformationen finden Sie unter Nationale Durchsetzungsstelle.