Hilfe bei Verspätungen, Stornierungen und Rückerstattungen

Rückerstattungen und Entschädigungen

Überprüfen Sie im Folgenden, worauf Sie Anspruch haben, wenn Ihre Reisepläne beeinträchtigt sind, und erfahren Sie, was Sie tun können.

Ausgaben

Wenn Ihnen durch verspätete oder annullierte Flüge Zusatzkosten entstanden sind, können Sie eine Rückerstattung beantragen.

Welche Ausgaben erstattungsfähig sind

Wir werden die Rückerstattung angemessener Ausgaben für die folgenden Elemente prüfen:

  • Hotelunterbringung (sofern erforderlich)
  • Transport zwischen Hotel und Flughafen (sofern erforderlich)
  • Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Zwei Telefonanrufe oder Internetverbindungskosten zwecks Kontaktaufnahme mit Personen außerhalb des Flughafens

Welche Ausgaben nicht erstattungsfähig sind

  • Wenn Sie von einem anderen Abflugort oder zu einem anderen Zielort als jeweils in der ursprünglichen Buchung angegeben reisen, können wir keine Aufwendungen für Reisen zwischen diesen Orten, darunter für Mietwagen oder Parktickets, übernehmen.
  • Wir kommen nicht für sich daraus ergebende Verluste auf, beispielsweise verpasste Hotelübernachtungen oder Mietwagen.
  • Wir erstatten keine unangemessenen Ausgaben.

So beantragen Sie eine Rückerstattung Ihrer Ausgaben

Die schnellste Möglichkeit, die Rückerstattung Ihrer Ausgaben zu beantragen, ist online. Sie benötigen:

  • die Namen aller Fluggäste, für die Sie den Antrag stellen
  • nähere Angaben zu sämtlichen verspäteten oder annullierten Flügen Ihrer Reise
  • Aufschlüsselung Ihrer Ausgaben
  • Quittungen und weitere Dokumente, die Ihre Ansprüche belegen Diese können Sie in Form von Scans oder Fotos Ihrem Online-Antrag beilegen oder uns per Post schicken.
  • Ihre Bankverbindung für die Zahlungsabwicklung Das Ausfüllen des Formulars nimmt ca. 10 bis 15 Minuten in Anspruch. Unser Kundenservice-Team wird Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten.

Entschädigung

Unter bestimmten Umständen sind Sie berechtigt, Schadensersatz für einen verspäteten oder annullierten Flug zu beantragen.

Wann ein Antrag auf Schadenersatz gestellt werden kann

  1. Bei einer um mehr als 3 Stunden verzögerten Ankunft an Ihrem endgültigen Flugziel, sofern diese Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, die in unserem Einfluss liegen (im Gegensatz zu außerordentlichen Umständen, die mit allen angemessenen Maßnahmen nicht hätten verhindert werden können), oder
  2. Wenn wir Sie aufgrund von Ursachen, auf die die Fluggesellschaft Einfluss hat (im Gegensatz zu außerordentlichen Umständen, die mit allen angemessenen Maßnahmen nicht hätten verhindert werden können), weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über eine Annullierung benachrichtigen, es sei denn:
    • Wir benachrichtigen Sie über die Annullierung zwischen 7 und 13 Tage vor dem planmäßigen Abflugtermin und bieten Ihnen eine Alternativroute an, deren Abflug maximal zwei Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug liegt und deren Ankunftszeit am endgültigen Ankunftsort maximal vier Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt. Oder
    • Wir benachrichtigen Sie über die Annullierung weniger als 7 Tage vor dem planmäßigen Abflugtermin und bieten Ihnen eine Alternativroute an, deren Abflug maximal eine Stunde vor dem ursprünglich geplanten Abflug liegt und deren Ankunftszeit am endgültigen Ankunftsort maximal zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt.

Wann Sie keinen Schadenersatz beantragen können

  • Wenn die Verspätung weniger als drei Stunden beträgt.
  • Wenn wir Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert haben. Wir benachrichtigen Sie unter der Kontaktandresse, die Sie, der Käufer des Tickets oder Ihr Reisebürovertreter uns im Zusammenhang mit der Buchung mitgeteilt haben.
  • Wenn Sie von einem anderen Abflugort oder zu einem anderen Zielort als jeweils in der ursprünglichen Buchung angegeben reisen, können Sie keine Erstattung von Aufwendungen für Reisen zwischen diesen Orten oder sonstige sich daraus ergebende Kosten, z. B. für Mietwagen oder Parktickets, beantragen.
  • Wenn Ihre Reise durch außergewöhnliche Umstände wie Flugverkehrsbeschränkungen, politische Instabilität, widrige Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken beeinträchtigt wurde, können Sie möglicherweise keine Entschädigung verlangen.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung ist durch EU-Vorschriften wie folgt begrenzt:

  • 250 EUR/220 GBP für Flüge bis 1500 km
  • 400 EUR/350 GBP für alle Flüge zwischen 1500 km und 3500 km
  • 600 EUR/520 GBP für alle sonstigen Flüge.

Diese Beträge verringern sich um 50 %, wenn wir Ihnen eine alternative Flugroute zu Ihrem endgültigen Zielort anbieten können, deren Ankunftszeit die ursprünglich geplante Ankunftszeit um weniger als die nachfolgend genannte Dauer überschreitet:

  • Zwei Stunden für Flüge bis zu 1.500 km
  • Drei Stunden für alle Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • Vier Stunden für alle übrigen Flüge.

So stellen Sie Antrag auf Entschädigung

Bevor Sie einen Erstattungsantrag stellen

  • Um einen Anspruch im Namen einer anderen Person geltend zu machen, legen Sie bitte eine Vollmacht vor, die von allen Fluggästen, die mit dem Anspruch in Verbindung stehen, unterschrieben ist.
  • Sie müssen Ihren Namen und Ihre Anschrift, die Namen der anderen Fluggäste, für die Sie den Antrag stellen, und ihre Anschrift, die Buchungsreferenz sowie die Details des stornierten Flugs angeben.
  • Sie können einen Antrag für beliebig viele Fluggäste stellen, die Anspruch auf eine Entschädigung haben oder mit derselben Buchung reisen. Bei unterschiedlichen Nachnamen benötigen wir jedoch eine Genehmigung, um Details dieser Personen besprechen und die Zahlung verarbeiten zu können.

Entschädigung für Flüge von British Airways

Schadenersatzansprüche für von British Airways durchgeführte Flüge (ausgenommen Flüge, die von SUN-AIR durchgeführt werden; siehe nachstehende Informationen) können Sie an unser Kundenserviceteam richten. Füllen Sie hierzu das Onlineformular für Schadensersatzforderungen aus Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern.

Wenn eine Online-Antragstellung nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte schriftlich an:

British Airways Customer Relations
EU Compensation Claims
PO Box 1126
Uxbridge
UB8 9XS
United Kingdom

Bitte gewähren Sie uns für die Bearbeitung Ihres Antrags etwas mehr Zeit.

Wenn Sie bereits über einen bearbeiteten Anspruch verfügen, können Sie den Status überprüfen.

Entschädigung für von SUN-AIR durchgeführte Flüge

Um eine Entschädigung für Flüge zu beantragen, die von unserem Franchisenehmer SUN-AIR (Flugnummern BA8200 bis BA8299) durchgeführt wurden, schreiben Sie bitte an:

SUN-AIR of Scandinavia A/S
Customer Relations
Cumulusvej 10
Billund DK-7190
Denmark