British Airways Logo und Webseitenlinks

Login details and information
Hilfe


On Business Mitgliedschaftsbedingungen

Die folgenden Mitgliedschaftsbedingungen regeln Ihre Rechte als Mitglied des Programms.

Beachten Sie bitte insbesondere die Paragrafen 18 bis 22 zu möglichen Änderungen des Programms, u. a. zum Sammeln und Einlösen von Prämienpunkten und zur Beendigung des Programms.

Bitte lesen Sie die Mitgliedschaftsbedingungen sorgfältig, bevor Sie British Airways Ihre Mitgliedsnummer mitteilen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen telefonisch an das British Airways Service Center. Die Mitgliedschaftsbedingungen beinhalten verschiedene Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen.

1. MITGLIEDSCHAFTSVEREINBARUNG

  • Die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen beschreiben die Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre reisenden Mitarbeiter über die Bedingungen informiert sind und diese einhalten.

2. DEFINITIONEN

  • Es gelten die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen, sofern nicht anders angegeben:
  • "Aktiver Teilnehmer" bezeichnet ein Unternehmen, das in den letzten sechs Monaten mindestens einen teilnahmeberechtigten Flug gebucht und genutzt hat;
  • "Beauftragter" bezeichnet eine Person, die Sie beauftragt haben, Ihre Teilnahme an diesem Programm anzumelden und Prämienpunkte in Ihrem Namen einzulösen;
  • "British Airways Service Center" bezeichnet das beauftragte British Airways Büro in Ihrem Gebiet;
  • "Unternehmen" bezeichnet ein Unternehmen oder eine Partnerschaft, die gegenwärtig im Gebiet ihren Standort hat und von dort aus aktiv ist;
  • "Daten" bezeichnet persönliche Daten eines reisenden Mitarbeiters;
  • "Teilnahmeberechtigte Fluggesellschaft" bezeichnet British Airways Plc, BA CityFlyer, Comair Pty Ltd., Sun-Air of Scandinavia A/S;
  • "Teilnahmeberechtigte Buchungsklasse": eine vollständige Übersicht ist www.britishairways.com/travel/smeearningpoints zu entnehmen;
  • "Teilnahmeberechtigter Flug" oder "Teilnahmeberechtigter British Airways Tarif" bezeichnet einen Flug, für den im Gebiet – für das wir Flüge anbieten und durchführen (oder für das in unserem Auftrag durch eine andere teilnahmeberechtigte Fluggesellschaft Flüge angeboten oder durchgeführt werden) – ein Ticket erworben wurde, und von dem aus der Flug in einer teilnahmeberechtigten Buchungsklasse angetreten wird;
  • "Executive Club" bezeichnet den British Airways Executive Club;
  • "Missbrauch" bezeichnet u. a. Betrug, Missbrauch, Fälschung und Täuschung und umfasst dabei u. a.:-
  • > die wissentliche Weitergabe von falschen Informationen, u. a. bei der Buchung hinsichtlich der Gutschrift von Prämienpunkten oder des Einlösens von Prämien.
  • > Versuch, Prämienpunkte für Sektoren zu erhalten, die nicht geflogen wurden oder nicht teilnahmeberechtigt für Prämienflüge sind.
  • > Manipulation von Dokumenten, um Prämienpunkte oder Prämien zu erhalten.
  • > Versuch, Prämienpunkte für Sektoren zu erhalten, die von einer Person geflogen wurden, die nicht reisender Mitarbeiter des Programm-Mitglieds ist.
  • > Nutzung oder Versuch der Nutzung von gestohlenen oder gefälschten Tickets auf unseren Flügen oder Flügen einer teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft.
  • > Versuch, Prämienpunkte mehrmals für ein- und denselben Sektor gutschreiben zu lassen.
  • > Verkauf, Tausch und/oder Kauf von Prämienpunkten, darunter u. a. der Versuch, Prämienpunkte oder Prämien mittels internetgestützter Verkäufe oder Auktionen zu verkaufen oder weiterzugeben oder
  • > sich missbräuchliches oder betrügerisches Verhalten eines anderen Mitglieds oder einer anderen Person wissentlich zunutze zu machen.
  • "Unabhängiger Anbieter" bezeichnet einen Anbieter (außer einer teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft), dessen Leistungen oder Produkte als Prämien angeboten werden;
  • "Verlust" bezeichnet Verluste, Unkosten, Schäden, Verletzungen, Unfälle oder Klagen (ob direkt oder indirekt), mit denen Sie oder einer Ihrer reisenden Mitarbeiter in Verbindung mit dem Programm konfrontiert sind;
  • "Mitglied" bezeichnet ein Mitglied des Programms;
  • "Mitgliedschaft" bezeichnet die Mitgliedschaft im Programm;
  • "Mitgliedsnummer" bezeichnet die Nummer, die Ihnen bei Registrierung für das Programm zugewiesen wurde und die bei der Buchung teilnahmeberechtigter Flüge und beim Einlösen Ihrer Punkte in Prämienflüge anzugeben ist;
  • "Meilenanzahl" bezeichnet die als BA Miles bezeichneten Gutschriften, die Executive Club Mitglieder sammeln können und die dem Mitgliedskonto gutgeschrieben werden;
  • "Fehlverhalten/Verfehlungen" umfasst:-
  • > Nichteinhaltung der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen oder der Bedingungen einer der teilnahmeberechtigten Fluggesellschaften oder unabhängigen Anbieter;
  • > Versuch des missbräuchlichen Erwerbs von Prämienpunkten;
  • > Prämienmissbrauch;
  • > Fehlverhalten an Bord eines unserer oder der von einer teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft durchgeführten Flüge, in einer Flughafen-Lounge oder beim Check-In;
  • > Verfehlungen beim Umgang mit unseren Mitarbeitern oder den Mitarbeitern einer der teilnahmeberechtigten Fluggesellschaften oder eines unabhängigen Anbieters; oder
  • > Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck von British Airways oder anderer geltenden Bedingungen, Vorschriften oder Regelungen;
  • "Reisebürovertreter" bezeichnet den Vertreter eines Reisebüros, den Sie schriftlich beauftragt haben, Prämienpunkte in Ihrem Namen einzulösen; Der beauftragte Reisebürovertreter muss von British Airways anerkannt sein;
  • "Passwort" bezeichnet eine individuelle Folge aus Buchstaben und/oder Zahlen, die jeder beauftragte Vertreter bei der Programmregistrierung zu Sicherheitszwecken erhält und die bei der Anmeldung auf Ihrem On Business Konto anzugeben ist;
  • "In Bearbeitung" und "bearbeitet" bezeichnet u. a. den Abruf, die Verwendung, Erfassung und Speicherung in elektronischer oder anderer Form;
  • "Programm" bezeichnet das On Business Prämienprogramm;
  • "Programmadministrator" bezeichnet einen Ihrer Mitarbeiter, Partner oder Führungskräfte, der/die schriftlich mit der Verwaltung Ihrer Programm-Mitgliedschaft beauftragt ist und Prämienpunkte in Ihrem Namen in Prämien einlösen kann; Ein Reisebürovertreter darf nicht als Programmadministrator handeln.
  • "Prämie" bezeichnet ein Ticket, das von uns oder einer anderen teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft ausgestellt wird oder eine Ware oder Dienstleistung, die von uns, einer anderen teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft oder einem unabhängigen Anbieter (oder in unserem Namen) bereitgestellt wird, wenn ein Mitglied die erforderliche Anzahl an Prämienpunkten hierfür einlöst;
  • "Prämienflug" bezeichnet einen Flug gegen Einlösen von Prämienpunkten;
  • "Prämienflug-Upgrade" bezeichnet ein Upgrade auf die nächsthöhere Reiseklasse in Verbindung mit einer teilnahmeberechtigten Buchung nach Einlösen der erforderlichen Punkte durch ein Mitglied;
  • "Prämienpunkte" bezeichnet die Punkte, die Ihrem Programmkonto gutgeschrieben werden, wenn einer Ihrer reisenden Mitarbeiter einen teilnahmeberechtigten Flug antritt;
  • "Prämiengutscheine" bezeichnet die Gutscheine oder Tickets, die von British Airways, einer teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft und/oder einem unabhängigen Anbieter ausgestellt werden und die für Waren oder Dienstleistungen von British Airways, einer teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft und/oder einem unabhängigen Anbieter gegen Prämienpunkte bereitgestellt werden;
  • "Sektor" bezeichnet einen einzelnen Streckenabschnitt auf einem teilnahmeberechtigten Flug zwischen zwei Orten;
  • "Mitgliedschaftsbedingungen" bezeichnet die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen und ihre gelegentlichen Aktualisierungen;
  • "Gebiet" bezeichnet Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Israel, Griechenland, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.
  • "Reisende Mitarbeiter" bezeichnet Ihre Mitarbeiter, die mindestens 18 Jahre alt sind, im Gebiet ihren Standort haben und im Rahmen der Geschäftstätigkeit für Ihr Unternehmen auf einem teilnahmeberechtigten Flug reisen;
  • "Persönliche Anmeldekennung" bezeichnet eine individuelle Folge aus Buchstaben und/oder Zahlen, die jeder beauftragte Vertreter bei der Programmregistrierung zu Sicherheitszwecken erhält und die bei der Anmeldung auf Ihrem On Business Konto anzugeben ist.
  • "Wir/uns/unser(e)(r)(s)" bezeichnet British Airways Plc, Betreiber des Programms, und
  • "Sie/Ihr(e)(s)(n)/Ihnen" bezeichnet das Unternehmen, das als Mitglied des Programms registriert ist;

3. MITGLIEDSCHAFT

  • 3.1 Die Mitgliedschaft richtet sich nicht an Einzelpersonen.
  • 3.2 Um Mitglied zu werden, stellen Sie bitte online unter http://www.britishairways.com/travel/smeenrol/public einen entsprechenden Antrag. Jeder Mitgliedsantrag muss den vollständigen Namen und die Registriernummer des Unternehmens, die registrierte Unternehmensadresse, eine gültige geschäftliche E-Mail-Adresse, ferner die Namen des Unternehmensbeauftragten und des Programmadministrators sowie die zu Korrespondenzzwecken bevorzugte Geschäftsadresse enthalten. Es kann nur eine bevorzugte Korrespondenzpostanschrift angegeben werden.
  • 3.3 Wir behalten uns das Recht vor, die Mitgliedschaft nach eigenem Ermessen zu vergeben oder abzulehnen.
  • 3.4 Eine Mitgliedschaft ist unter folgenden Bedingungen nicht möglich:

    3.4.1 Das Unternehmen (oder eine damit in Verbindung stehende Person oder Einrichtung) ist Mitglied einer anderen Geschäftsreisevereinbarung oder eines anderen Vorteils- oder Ermäßigungsprogramms mit uns oder einer anderen teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft;

    3.4.2 Das Unternehmen beschäftigt weniger als drei Mitarbeiter, die gelegentlich reisen;

    3.4.3 Das Unternehmen ist ein Reisebüro, ein Tickethändler oder -makler, oder

    3.4.4 das Unternehmen arbeitet für uns in Zusammenhang mit Marketing-, Aktions-, Werbe- oder Beratungsaktivitäten.
  • 3.5 Bewerber, denen die Mitgliedschaft bewilligt wird, erhalten eine Mitgliedsnummer und jeder Programmadministrator erhält eine persönliche Anmeldekennung und ein Passwort. Mehrfachmitgliedschaften sind nicht zulässig. Pro Unternehmen ist nur ein Programmkonto möglich. Im Falle von Mehrfachmitgliedschaften werden alle Mitgliedschaften (mit Ausnahme der ersten von uns bewilligten Mitgliedschaft) sowie die zugehörigen Prämienpunkte gelöscht.
  • 3.6 Mit Erhalt der Mitgliedsnummer gilt Ihre Mitgliedschaft als bewilligt. Mit Nutzung Ihrer Mitgliedsnummer und/oder mit der Teilnahme am Programm erklären Sie sich an die Mitgliedschaftsbedingungen (und ihre gelegentlichen Aktualisierungen) sowie die Bestimmungen gemäß den Informationen unter  www.ba.com/onbusiness gebunden. Dies entspricht einer Ergänzung Ihrer Einverständniserklärung, die Sie mit Ihrer Teilnahmebewerbung abgegeben haben.
  • 3.7 Änderungen an Unternehmensname, Beauftragtem, Programmadministrator oder bevorzugter Postanschrift muss online unter  www.ba.com/onbusiness aktualisiert werden. Nach Aufforderung sind alle Änderungen schriftlich nachzuweisen.
  • 3.8 Der Schriftverkehr wird an die Geschäftsadresse des Unternehmens gerichtet, die uns im Mitgliedsantrag oder gemäß Paragraf 3.7 mitgeteilt wurde. Wir behalten uns das Recht vor, Informationen, einschließlich Programmänderungen, nur aktiven Teilnehmern mitzuteilen.
  • 3.9 Wir übernehmen keine Verantwortung für Verspätungen, Verluste oder die fehlerhafte Zustellung von Schriftverkehr.
  • 3.10 Korrespondenz von Ihnen an uns sollte an das British Airways Service Center gesendet werden.
  • 3.11 Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn alle Prämienpunkte gemäß Paragraf 8.3 ihre Gültigkeit verloren haben.
  • 3.12 Wenn der Prämienpunktestand am Ende Ihrer Mitgliedschaft gemäß Paragraf 3.11 niedriger ist als der erforderliche Gesamtstand des niedrigsten Prämienwerts, verfällt Ihr Kontostand.
  • 3.13 Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Programmangebote einer bestimmten Mitgliedergruppe vorzubehalten.
  • 3.14 Das Programm stellt keine Mitglieder- oder Inhabergemeinschaft dar.

4. DATENSCHUTZ

  • 4.1 Wir nutzen u. a. folgende Daten reisender Mitarbeiter:

    4.1.1 Mitgliedsdaten (wie gesammelte oder eingelöste Prämienpunkte);

    4.1.2 Daten zu gebuchten oder unternommenen Reisen von reisenden Mitarbeitern, wie Daten des Unternehmens oder der Organisation, die Reisen für die reisenden Mitarbeiter buchen;

    4.1.3 Daten, die vom reisenden Mitarbeiter bereitgestellt wurden;

    4.1.4 Daten, die bei der Prämienzuteilung an einen reisenden Mitarbeiter erfasst wurden; und

    4.1.5 Daten, die erfasst werden, wenn ein reisender Mitarbeiter anderweitig mit uns, einer teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft oder einem unabhängigen Anbieter in Kontakt tritt (wie Daten zur Nutzung von
    www.ba.com/onbusiness).
  • 4.2 Die von uns in Verbindung mit reisenden Mitarbeitern genutzten Daten können u. a. von teilnahmeberechtigten Fluggesellschaften, unabhängigen Anbietern, von Ihnen, von dem von Ihnen gewählten Reisebürovertreter, aus Computerreservierungssystemen, von Datenverarbeitungseinrichtungen, Agenten, Vertragspartnern und anderen Fluggesellschaften stammen. Wir können Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpfen oder Daten mit Daten aus anderen von uns geführten Datenbanken kombinieren, um zwischen Mitgliedergruppen, zu Zwecken wie in Paragraf 4.4 unten genannt, zu differenzieren.
  • 4.3 Daten, die durch oder im Auftrag von reisenden Mitarbeitern bereitgestellt werden, können:

    4.3.1 an teilnahmeberechtigte Fluggesellschaften, unabhängige Anbieter, Sie, den von Ihnen gewählten Reisebürovertreter, Datenverarbeitungseinrichtungen, Agenten und Vertragspartner sowie an Zoll- und Einreisebehörden weitergegeben werden;

    4.3.2 an die Vereinigten Staaten von Amerika oder an andere Länder weitergegeben oder dort gespeichert werden, unabhängig davon, ob die betreffenden Länder Gesetze zum Datenschutz unterstützen; und

    4.3.3 sensible Daten beinhalten (wie Daten zu gesundheitlichen oder religiösen Aspekten), die auch gemäß Paragraf 4 verarbeitet werden können.
  • 4.4 Die Daten können durch uns oder einen anderen Empfänger der Daten gemäß 4.3.1 u. a. zu folgenden Zwecken genutzt werden:

    4.4.1 Bereitstellung von Prämien;

    4.4.2 Änderungen von Prämien und Vorbereitung neuer Prämien;

    4.4.3 Kundenservice auf unseren Flügen oder Flügen anderer teilnahmeberechtigter Fluggesellschaften oder für Serviceleistungen unabhängiger Anbieter;

    4.4.4 Buchhaltung und Rechnungsprüfung, Sicherheit, Vorbeugung und Untersuchung von Rechtsverstößen, Systemtests, -entwicklung und -wartung;

    4.4.5 Verwaltung und Kontrolle des Programms;

    4.4.6 Kundenbetreuung, Servicewiederherstellung und Unterstützung von uns, den teilnahmeberechtigten Fluggesellschaften und den unabhängigen Anbietern bei zukünftigen Aktivitäten;

    4.4.7 Soweit zulässig, Kreditprüfungen und Kreditbewertung;

    4.4.8 Einreise- und Zollkontrollen;

    4.4.9 Kundenprofilerstellung und andere Marketing- und Marktforschungsanalysen;

    4.4.10 Mitteilung (durch uns oder in unserem Auftrag) von Informationen über das Programm, darunter u. a. über Programmvorteile, an die von Ihnen bereitgestellten Kontaktdaten;

    4.4.11 Mitteilung (durch uns oder in unserem Auftrag oder durch die teilnahmeberechtigten Fluggesellschaften oder unabhängigen Anbieter) von Informationen über andere Produkte, Dienstleistungen oder Services der teilnahmeberechtigten Fluggesellschaften, unabhängigen Anbieter oder anderer sorgfältig ausgewählter Unternehmen, an die bereitgestellten Kontaktdaten;

    4.4.12 Durchführung von Marktforschungsaktivitäten und

    4.4.13 zu sonstigen nahe liegenden oder Ihnen bekannten Zwecken.
  • 4.5 Alle reisenden Mitarbeiter sind schriftlich über Folgendes in Kenntnis zu setzen:-

    4.5.1 Nutzung und Weitergabe von Daten nach Paragraf 4;

    4.5.2 Weitergabe auf Wunsch von Daten ausgestellter Tickets und anderer Reiseleistungen, die über das Programm gebucht wurden, an Sie

    4.5.3 Speicherung von Daten zur Nutzung in den Vereinigten Staaten von Amerika und Weitergabe an andere Länder außerhalb Europas, unabhängig davon, ob die betreffenden Länder geeignete Gesetze zum Datenschutz unterstützen.
  • 4.6 Bitte setzen Sie den Programmadministrator und den von Ihnen gewählten Reisebürovertreter schriftlich darüber in Kenntnis, dass seine/ihre Daten von uns im Zusammenhang mit dem Programm aufbewahrt werden und die Daten zur Nutzung in den Vereinigten Staaten oder in anderen Ländern gespeichert werden können, unabhängig davon, ob die Länder geeignete Gesetze zum Datenschutz unterstützen.

5. SERVICELEISTUNGEN UNABHÄNGIGER ANBIETER

  • 5.1 Prämien werden zum Teil durch uns, zum Teil durch andere teilnahmeberechtigte Fluggesellschaften oder unabhängige Anbieter erbracht. Wir unternehmen geeignete Anstrengungen, um die Verfügbarkeit von Prämien durch andere teilnahmeberechtigte Fluggesellschaften oder unabhängige Anbieter sicherzustellen, übernehmen jedoch keinerlei Haftung für Verluste, die aus der Nichtbereitstellung der Prämien durch teilnahmeberechtigte Fluggesellschaften oder unabhängige Anbieter entstehen.
  • 5.2 Für die Bereitstellung von Prämien durch andere teilnahmeberechtigte Fluggesellschaften oder unabhängige Anbieter wird vorausgesetzt, dass sich das Mitglied auf sein Konto unter www.ba.com/onbusiness anmeldet und bei entsprechender Aufforderung durch die teilnahmeberechtigte Fluggesellschaft oder den unabhängigen Anbieter die notwendigen Zusatzinformationen bereitstellt.
  • 5.3 Bei der Inanspruchnahme von Prämien, die nicht durch uns bereitgestellt werden, gelten die Bedingungen der teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft oder des unabhängigen Anbieters im Bezug auf die Prämiennutzung, einschließlich der Buchungs-, Ticketausstellungs-, Pass- und sonstigen Bedingungen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Verluste. Die geltenden Bedingungen sind Teil des zugehörigen Prämiengutscheins und werden Ihnen vorab auf Wunsch durch das On Business Service Center bereitgestellt. Wird kein Gutschein ausgestellt, sind die Bedingungen auf Wunsch beim On Business Service Center oder direkt bei der teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft oder dem unabhängigen Anbieter erhältlich.
  • 5.4 Wir behalten uns vor, die Geschäftsbeziehungen zu anderen teilnahmeberechtigten Fluggesellschaften oder unabhängigen Anbietern jederzeit zu beenden, und werden die Mitglieder im angemessenen Rahmen darüber in Kenntnis setzen.
  • 5.5 Auf der On Business Website www.ba.com/onbusiness sind alle unabhängigen Anbieter des Gebiets verzeichnet, die Dienstleistungen oder Produkte als Prämien anbieten.

6. PRÄMIENBERECHTIGTE MITGLIEDER

  • 6.1 Nur Mitglieder sind berechtigt, Prämienpunkte zu sammeln. Der Programmadministrator oder beauftragte Reisebürovertreter müssen (gemäß Paragraf 8.10) zum Zeitpunkt der Buchung dem Reisebürovertreter die Mitgliedsnummer mitteilen (die der bei uns verzeichneten Mitgliedsnummer genau entsprechen muss) oder diese auf ba.com angeben.
  • 6.2 Wenn bei der Buchung falsche oder unvollständige Informationen bereitgestellt werden, besteht kein Recht auf Erfassung von Prämienpunkten.
  • 6.3 Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Prämienpunkte korrekt gutgeschrieben werden. Dies kann online unter www.ba.com/onbusiness geprüft werden.

7. PRÄMIENBERECHTIGTE FLÜGE

  • 7.1 Prämienpunkte können nur für teilnahmeberechtigte Flüge gemäß www.britishairways.com/travel/smeearningpoints/public als Teil der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen gesammelt werden.
  • 7.2 Die Kriterien, die für das Sammeln von Prämienpunkten relevant sind, werden gelegentlich von uns festgelegt. Hierzu zählen u. a.:

    7.2.1 Fluggesellschaft (d. h. British Airways oder eine andere teilnahmeberechtigte Fluggesellschaft);

    7.2.2 Teilnahmeberechtigte Flüge und Tarife;

    7.2.3 Anzahl der Prämienpunkte, die für einen teilnahmeberechtigten Flug gesammelt werden können oder für eine Prämie erforderlich sind;

    7.2.4 Teilnahmeberechtigte Regionen;

    7.2.5 Teilnahmeberechtigte Reiseklassen

    7.2.6 Teilnahmeberechtigte Buchungsklassen.
  • 7.3 Tickets, die zu speziellen Rabatten für Firmen oder Mitarbeiter von Fluggesellschaften und Reisebüros gebucht wurden, Gruppenbuchungen, Tickets für Anteilseigner, ermäßigte Firmentickets und ermäßigte Tickets für Fluggesellschaftsmitarbeiter sind nicht prämienberechtigt. Desweiteren können keine Prämienpunkte auf Prämienflügen oder für anderweitig eingelöste Tickets gesammelt werden. Bei Buchung eines Prämienflug-Upgrades können zwar Prämienpunkte für den bezahlten Teil gesammelt werden, nicht jedoch für den upgegradeten Sektor.  Für Buchungen von Geschäftskunden- und Handelsnetztarifen bei uns oder einer teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft können keine Prämienpunkte gutgeschrieben werden.
  • 7.4 Für Flüge, die von Kindern oder Kleinkindern angetreten werden, können keine Prämienpunkte gutgeschrieben werden.

8. SAMMELN VON PRÄMIENPUNKTEN

  • 8.1 Prämienpunkte können für jeden teilnahmeberechtigten Flug, auf dem der reisende Mitarbeiter fliegt, entsprechend der Reiseklasse, die gebucht, bezahlt und für die das Ticket ausgestellt wurde, gutgeschrieben werden, nicht für die Reiseklasse, in der der Flug tatsächlich stattfand. Ein reisender Mitarbeiter muss den gebuchten Flug tatsächlich antreten, damit Prämienpunkte gutgeschrieben werden können. Prämienpunkte werden nur für tatsächlich geflogene Sektoren gutgeschrieben.
  • 8.2 Pro Flug und Mitglied können nur ein Mal Prämienpunkte gutgeschrieben werden. Prämienpunkte können nicht Dritten, sondern nur Mitgliedern gutgeschrieben werden, deren reisender Mitarbeiter den Flug für den entsprechenden Sektor angetreten hat.
  • 8.3 Ungenutzte Prämienpunkte verfallen am Ende des dritten Kalenderjahrs nach Ausgabe. Beispiel: Prämienpunkte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2007 ausgegeben wurden, verlieren ihre Gültigkeit automatisch am 31. Dezember 2010.
  • 8.4 Weitere Einzelheiten dazu, wie Sie Prämienpunkte sammeln können, finden Sie unter www.ba.com/onbusiness.
  • 8.5 Die bei einem teilnahmeberechtigten Flug gesammelten Prämienpunkte werden nur für ein einziges Konto erfasst und gutgeschrieben. Buchungen mit mehreren Mitgliedsnummern berechtigen nicht für Prämienpunkte.
  • 8.6 Wenn ein reisender Mitarbeiter nicht auf eigenen Wunsch von uns auf eine andere Fluggesellschaft umgebucht wird und der ursprünglich gebuchte Flug prämienberechtigt war, können Sie sich die entsprechenden Prämienpunkte unter www.ba.com/onbusiness gutschreiben lassen. Sie erhalten eine Gutschrift der entsprechenden Prämienpunkte auf Ihr Konto. Hierzu kann jedoch die Eingabe von Flugdaten des reisenden Mitarbeiters auf www.ba.com/onbusiness  notwendig sein,damit die Gutschrift ordnungsgemäß erfolgen kann.
  • 8.7 Abweichend von Sonderaktionen und wie in Paragraf 13 erläutert, gewähren wir keine Prämienpunkte, wenn ein reisender Mitarbeiter für ein anderes Treueprogramm auf demselben Flug Punkte sammelt.
  • 8.8 Für den Fall, dass einem Mitglied die Gutschrift von Prämienpunkten ungerechtfertigterweise verweigert wird, hat diese Person nur ein Anrecht auf Gutschrift jener Anzahl von Prämienpunkten, die auch verweigert wurden.
  • 8.9 Alle Prämienpunkte werden Ihrem Konto gutgeschrieben. Prämienpunkte können nur eingelöst werden, wenn sie auf Ihrem Konto gutgeschrieben sind.
  • 8.10 Prämienpunkte, die nicht automatisch bei Reiseantritt erfasst werden, können nach unserem Ermessen später von uns gutgeschrieben werden. Nach Beendigung eines prämienberechtigten Fluges durch einen reisenden Mitarbeiter haben Sie die Möglichkeit, sich Prämienpunkte gutschreiben zu lassen, indem Sie sich auf Ihrem Konto anmelden und das Formular zur Gutschrift fehlender Punkte ausfüllen und absenden, das unter www.ba.com/onbusiness erhältlich ist. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    8.10.1 Der Antrag wird innerhalb von vier Monaten nach Reiseantritt gestellt;

    8.10.2 Sie waren bereits Teilnehmer des Programms, als der reisende Mitarbeiter die Reise angetreten hat.

    Prämienpunkte für prämienberechtigte Flüge, die nachträglich gutgeschrieben werden, werden Ihrem Konto innerhalb von 40 Tagen nach Eingang des Antrags zur Gutschrift fehlender Punkte gutgeschrieben.
  • 8.11 Im Falle von Unklarheiten hinsichtlich der Prämienpunkteberechtigung können wir einen Reisenachweis für den betreffenden Sektor anhand des entsprechenden Bordkartenabschnitts und der zugehörigen Flugbestätigung anfordern. Anträge müssen innerhalb von vier Monaten nach der Reise gestellt werden.

9. EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER GUTSCHRIFT VON PRÄMIENPUNKTEN

  • 9.1 Im Falle einer Fusion mit oder einer Übernahme von oder durch ein anderes Unternehmen verfällt die Berechtigung auf Gutschrift von Prämienpunkten. Sofern nicht anders mit uns vereinbart, müssen Sie in diesem Fall bestehende Prämienpunkte innerhalb von drei Monaten nach Eintreten der Änderung Ihres Unternehmensstatus einlösen.
  • 9.2 Im Falle der Auflösung, des Konkursgangs oder des Übergangs Ihres Unternehmens in eine Fremdverwaltung verfällt die Berechtigung auf Gutschrift und Einlösung von Prämienpunkten.

10. EINLÖSEN VON PRÄMIENPUNKTEN

  • 10.1 Nur der Unternehmensbeauftragte, der Programmadministrator oder der gewählte Reisebürovertreter kann in Ihrem Namen Ihre Prämienpunkte einlösen. Die Prämien werden auf jeden gewünschten Namen ausgestellt.
  • 10.2 Der Beauftragte, der Programmadministrator oder der gewählte Reisebürovertreter muss sich auf Ihrem Konto anmelden, um eine Prämie zu beantragen. Wenn Sie Ihre persönliche Anmeldekennung verloren haben, wenden Sie sich bitte an Ihr British Airways Service Center. Dort helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie ein neues Passwort unter www.ba.com/onbusiness anfordern.
  • 10.3 Nach erfolgreicher Programmregistrierung wird Ihre Mitgliedsnummer Ihrem Programmadministrator,  dem Beauftragten und dem beauftragten Reisebürovertreter mitgeteilt, sofern Sie einen solchen beauftragen.
  • 10.4 Wir übernehmen keine Haftung im Missbrauchsfall der Mitgliedsnummer oder von Prämien, die fälschlich vergeben wurden.
  • 10.5 Die Prämien für Reisen mit einer teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck der entsprechenden teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft. Prämien, die von einem unabhängigen Anbieter vergeben werden, unterliegen den entsprechenden Geschäftsbedingungen des unabhängigen Anbieters.
  • 10.6 Die Steuern, Gebühren und Zuschläge für Prämienflüge müssen per Kreditkarte beglichen werden. Das/die Prämienticket(s) sind an die reguläre Rechnungsadresse des Karteninhabers zu senden und alle anderen Prämien sind ausschließlich an die Postanschrift des Unternehmens zu senden.
  • 10.7 Teilbarzahlungen in Verbindung mit Prämien sind nicht zulässig.
  • 10.8 Prämienpunkte können über www.ba.com/onbusiness eingelöst werden.  Es gelten die üblichen Servicegebühren, die für Offline-Buchungen über einen British Airways Service Center entstehen. Die entsprechenden Gebühren sind www.ba.com zu entnehmen. Bei Einlösung von Prämienpunkten auf anderem Wege, kann dem Prämiennutzer die Buchung storniert oder das Einsteigen oder die Nutzung von Services verweigert werden.
  • 10.9 Für E-Ticket-Strecken muss zwischen Prämienflugbuchungen oder Prämienflug-Upgrades und geplantem Abflug mindestens ein Tag liegen, z. B. bei Abflug Freitag Morgen muss am Mittwoch gebucht werden.
  • 10.10 Tickets für Prämienflüge und Prämienflug-Upgrades werden zusammen mit der Buchung ausgegeben.
  • 10.11 E-Tickets für Prämienflüge und Prämienflug-Upgrades werden für Reisen auf allen E-Ticket-fähigen Strecken ausgegeben.
  • 10.12 Für Einfachflüge können Prämienflüge gegen 50 % der Prämienpunkte gebucht werden, die für einen Hin- und Rückflug zum gewählten Ziel erforderlich wären. Offene Tickets können nicht als Prämientickets ausgestellt werden. Nach entsprechender Zustimmung durch uns ist auf Hin- und Rückflug eines Prämienflugs oder Prämienflug-Upgrades ein kostenloser Zwischenstopp möglich, sofern auf der Strecke ein planmäßiger Zwischenlandeort vorgesehen ist.
  • 10.13 Hin- und Rückflüge müssen zur gleichen Zeit gebucht werden. Flüge vom Abflugort der Reise zum Zielort und die Rückkehr aus einer anderen Stadt zum selben Abflugort - und umgekehrt - müssen als zwei Einfachflüge gebucht werden.
  • 10.14 Prämienflüge und Prämienflug-Upgrades können nur gebucht werden, sofern Plätze frei sind. Es gibt keine Wartelisten.
  • 10.15 Prämienflug-Upgrades sind nur zusammen mit der Buchung des regulären Tickets möglich.  Prämienflug-Upgrades können nach Abschluss der Buchung zu einem späteren Zeitpunkt leider nicht mehr angenommen werden.
  • 10.16 Wir und die anderen teilnahmeberechtigten Fluggesellschaften und unabhängigen Anbieter behalten uns/sich das Recht vor, die Anzahl der Plätze oder die Kapazitäten für Prämienflüge und andere Dienstleistungen nach eigenem Ermessen einzuschränken. Insbesondere zur Hauptreisezeit kann es vorkommen, dass für bestimmte Flüge keine Plätze frei sind.
  • 10.17 Prämienflüge gelten immer für einen Hin- und Rückflug vom Abflug- zum Zielort auf der direktesten Strecke. Prämienflüge können mehrere Strecken (Sektoren) umfassen. Für Prämienflüge können Strecken von teilnahmeberechtigten Fluggesellschaften kombiniert werden und in einem Hin- und Rückflug bis zu acht Sektoren umfassen.
  • 10.18 Für alleinreisende Kinder können keine Prämienflüge oder Prämienflug-Upgrades gebucht werden.
  • 10.19 Beim Verlust von Prämientickets und Prämienflug-Upgrades wird eine Gebühr erhoben
  • 10.20 Tickets für Prämienflüge und Prämienflug-Upgrades können nur für Verbindungen zwischen Orten ausgestellt werden, die sowohl zum Zeitpunkt der Buchung als auch zur geplanten Reisezeit von uns und/oder einer teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft angeflogen werden. Es muss die direkteste Verbindung gewählt werden.
  • 10.21 Sie tragen alle Steuern und sonstigen Gebühren im Zusammenhang mit Prämienflügen und Prämienflug-Upgrades. Dies gilt uneingeschränkt für Flughafengebühren, Zollgebühren, Einreisegebühren, Flughafenzuschläge, Treibstoffzuschläge, Kosten für landwirtschaftliche Untersuchungen, Sicherheits- und Versicherungszuschläge sowie für alle weiteren Steuern und Gebühren, die von befugten Behörden oder sonstigen Instanzen erhoben werden. Gebühren, Steuern und Entgelte, die für Upgrade-Prämien-Strecken erhoben werden, stützen sich auf die Upgrade-Reiseklasse, nicht auf die ursprüngliche Reiseklasse, für die ein Ticket ausgestellt wurde. Gutschriften (MCO) können nicht zur Bezahlung eines Prämientickets genutzt werden. Auf Verlangen werden wir unserer Auskunftspflicht über Mitglieder, die Prämienflüge in Anspruch nehmen, gegenüber Steuerbehörden detailliert nachkommen. Für alle eventuellen Ansprüche, die gegenüber Ihnen aufgrund dieser Auskunftspflicht oder durch unmittelbare Auskunft durch Sie selbst geltend gemacht werden, sind Sie selbst verantwortlich.
  • 10.22 Für Prämienflüge und Prämienflug-Upgrades gelten die IATA-Bestimmungen zur Tarifberechnung. Die Reise darf in verschiedenen Orten innerhalb desselben Landes beginnen und enden, oder auch in verschiedenen Ländern, wenn die Entfernung zwischen Start- und Zielpunkt nicht größer ist als eine einzelne, mit dem Prämienflugschein geflogene Strecke. Auf Auslandsreisen müssen das Ziel des Hinflugs und der Abflugort des Rückfluges nicht derselbe Ort sein. Ebenso muss bei Reisen, die mehr als zwei Sektoren umfassen, der jeweils folgende Sektor nicht dort beginnen, wo der vorangegangene geendet hat, vorausgesetzt, beide Orte liegen in demselben Land oder, falls sie in verschiedenen Ländern liegen, sind nicht weiter voneinander entfernt als eine einzelne, mit dem Prämienflugschein geflogene Strecke.
  • 10.23 Alle Prämienflüge und Prämienflug-Upgrades müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Flugscheins abgeschlossen sein. 
  • 10.24 Sie haben die Möglichkeit, den von Ihnen gewählten Reisebürovertreter damit zu beauftragen, die Gebühren für Prämienflüge und Prämienflug-Upgrades per Kreditkarte zu bezahlen. Wir übernehmen keine Haftung für evtl. Verluste, die aus der missbräuchlichen Nutzung von Kreditkarteninformationen entstehen, die Sie Ihrem gewählten Reisebürovertreter zur Verfügung gestellt haben.

11. UMBUCHUNG VON PRÄMIENFLÜGEN

  • 11.1 Umbuchungen von Prämienflügen können nur durch den Beauftragten, den Programmadministrator oder den gewählten Reisebürovertreter über das British Airways Service Center vorgenommen werden. Erlaubte Änderungen sind auf Datum und Uhrzeit des entsprechenden Fluges beschränkt. Alle erlaubten Änderungen gelten vorbehaltlich der Kapazitätsbeschränkungen und sind nicht weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Abflug des ersten Fluges im Streckenplan des Prämienfluges auszuführen. Der Name des Fluggastes kann nicht geändert werden.
  • 11.2  Sie können Ihre Prämienflüge und Prämienflug-Upgrade-Buchungen/Tickets (auch bei "Nicht Erscheinen", also "no shows") gegen Gebühr ändern lassen, vorausgesetzt, dass der entsprechende Antrag innerhalb eines Monats nach dem auf dem Ticket verzeichneten Rückflugdatum für den betreffenden Sektor beim British Airways Service Center eingeht. Prämienflüge oder Prämienflug-Upgrades auf Flüge, die bereits teilweise abgeflogen wurden, können nicht erstattet werden.

12. STORNIERUNG VON PRÄMIENFLÜGEN UND PRÄMIENFLUG-UPGRADES

  • 12.1 Bei Stornierung Ihres Prämienflugs oder Ihres Prämienflug-Upgrades können Sie vorbehaltlich einer entsprechenden Servicegebühr die Rückerstattung der dafür anfallenden Steuern anfordern. Hierfür gelten die auf ba.com angegebenen Gebühren.
  • 12.2 Gemäß Paragraf 11.2 oben gilt: Wenn Sie die Buchung eines Prämienflugs oder Prämienflug-Upgrades stornieren, werden alle Prämienpunkte für den Prämienflug oder das Prämienflug-Upgrade Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.
  • 12.3 Die Rückerstattung des Ticketwerts eines Prämienflug-Upgrades stützt sich auf die Tarifbestimmungen für das Ticket. Gemäß Paragraf 11.2 oben gilt: Wenn Sie eine Prämienflug-Upgrade-Buchung für einen Flug mit uns stornieren, werden alle Prämienpunkte für den Prämienflug oder das Prämienflug-Upgrade Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.

13. EXECUTIVE CLUB

  • 13.1 Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft des reisenden Mitarbeiters im British Airways Executive Club bleiben alle Mitgliedschaftsbedingungen von der Mitgliedschaft in diesem Programm unberührt. Der reisende Mitarbeiter kann entsprechend den Executive Club Mitgliedschaftsbedingungen weiterhin Meilen für Flüge im Rahmen des entsprechenden Programms sammeln.
  • 13.2 Für Prämienflüge werden keine BA Miles oder Executive Club Statuspunkte vergeben.  Für den bezahlten Teil des Tickets können jedoch auch im Falle von Prämienflug-Upgrades BA Miles und Executive Club Statuspunkte gesammelt werden.
  • 13.3 Damit dem reisenden Mitarbeiter Executive Club Punkte und Meilen gutgeschrieben werden können, muss bei jeder Buchung seine Executive Club Nummer zusätzlich zu Ihrer Mitgliedsnummer angegeben werden.

14. ALLGEMEINES

  • 14.1 Wir bieten gelegentlich Sonderaktionen für Prämienpunkte und/oder Prämienbuchungen an. Hierfür gelten die aktionsspezifischen Geschäftsbedingungen, die mit jedem Angebot veröffentlicht werden vorrangig vor den vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, dürfen Prämien (einschließlich Sonderaktionsprämien) nicht zusammen mit anderen Vergünstigungen, Aktionen, Gutschriften, Ermäßigungen oder Sonderangeboten genutzt werden. Alle Angebote gelten vorbehaltlich rechtlicher Einschränkungen.
  • 14.2 Sofern nicht anders angegeben, können Prämien nicht in Bargeld ausgezahlt oder in andere Tickets oder andere Waren rückerstattet oder umgetauscht werden. Gegebenenfalls können sie eingezogen werden. Der Erwerb, der Verkauf, der Tausch oder eine anderweitige Übertragung von Prämien an andere Personen ist nicht erlaubt.
  • 14.3 Die Person, die einen teilnahmeberechtigten Flug oder einen Prämienflug antritt oder ein Prämienflug-Upgrade nutzt, ist für sich und alle mitreisenden Begleitpersonen für Folgendes verantwortlich:

    14.3.1 Einhaltung der geltenden Einreisebestimmungen des Landes, das angeflogen wird;

    14.3.2 Mitführung der notwendigen Reisepässe, Visa, Gesundheitsbestätigungen und sonstiger Reisedokumente, die für die Reise erforderlich sind.
  • 14.4 Wenn die Dokumente des reisenden Mitarbeiters, auf dessen Namen ein Prämienticket ausgestellt wurde, nicht den Anforderungen entsprechen, kann ihm das Einsteigen verweigert werden. Wir übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Verluste, die einem Mitglied und/oder reisenden Mitarbeiter entstehen, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden.
  • 14.5 Wir behalten uns das Recht vor, Konto und Daten eines Mitglieds ohne vorherige Benachrichtigung des Mitglieds auf Einhaltung der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck von British Airways und anderer geltenden Vorschriften, Regelungen und Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Während der Prüfung kann die Buchung von Prämien vorüber gehend ausgesetzt werden.

15. EIGENTUM VON PRÄMIENPUNKTEN

  • 15.1 Prämienpunkte und alle damit verbundenen Anrechte und die Eigentümerschaft verbleiben zu jedem Zeitpunkt bei uns und werden zu keinem Zeitpunkt an Sie, Ihre reisenden Mitarbeiter, Ihren Programmadministrator, Ihren Beauftragten oder Ihren gewählten Reisebürovertreter abgetreten.
  • 15.2 Nachdem die Prämienpunkte auf Ihrem Konto oder Ihnen in anderer Form gutgeschrieben wurden, gehen alle damit verbundenen Risiken (z. B. Diebstahl oder unerlaubte oder betrügerische Nutzung) auf Sie über. Wir übernehmen keine Haftung für die unerlaubte oder betrügerische Nutzung von Prämien.

16. NICHTÜBERTRAGBARKEIT VON PRÄMIENPUNKTEN

  • 16.1 Sofern nicht anders angegeben, sind Prämienpunkte in keiner Weise übertragbar (weder zwischen Personen, noch zwischen Konten, noch von Auszug zu Auszug, noch zwischen Karten oder auf andere Weise) und können nicht gesetzlich vererbt, hinterlassen oder anderweitig übertragen oder weitergegeben werden.
  • 16.2 Jeder mutmaßliche Kauf, Verkauf, jede Übertragung, unerlaubte Nutzung (einschließlich Tausch), Beschaffung oder Einlösung von Prämienpunkten, die an eine andere Person ausgegeben oder dieser zugeteilt wurden, oder jegliche Nutzung von Prämienpunkten, die den vorliegenden Bedingungen nicht entsprechen, stellt eine wesentliche Verletzung der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen durch das Mitglied dar. Gleichzeitig wird dieses Vorgehen als Vertragsbruch zwischen Ihnen und uns behandelt.
  • 16.3 Jedes Mitglied erkennt an, dass eine Verletzung gemäß
    Paragraf 16.2 (siehe oben) als Vertragsbruch zwischen Ihnen und uns, als absichtliche Schädigung unseres Unternehmens, Verschwörung und Straftat gemäß geltendem örtlichen und landesweiten Recht geahndet werden kann. Jede Verletzung nach Paragraf 16.2 gilt als Betrug und/oder Verfehlung und wird gemäß Paragraf 18 verfolgt.

17. IHR KÜNDIGUNGSRECHT

  • Sie können Ihre Mitgliedschaft kündigen, indem Sie uns ein Schreiben zusenden, in dem Sie mitteilen, dass Sie kein Mitglied mehr sein möchten. Mit der Kündigung erlöschen alle Prämienpunkte. Mit der Kündigung sind Sie nicht automatisch von eventuellen Verpflichtungen gemäß den Mitgliedschaftsbedingungen befreit.

18. UNSER KÜNDIGUNGSRECHT

  • 18.1 Wir behalten uns das Recht vor, jegliche Konten zu überprüfen , jederzeit und ohne Mitgliedern dies anzukündigen, um die Beachtung unserer Mitgliedschaftsbestimmungen und der anwendbaren Beförderungsbedingungen und/oder Tarife sicherzustellen. Falls eine Überprüfung Unstimmigkeiten oder Zuwiderhandlungen ergibt, kann British Airways die Bearbeitung von On Business Prämien, das Sammeln von Prämienpunkten und die Bereitstellung von Online-Kontoauszügen aussetzen, bis derartige Unstimmigkeiten oder Zuwiderhandlungen zur Zufriedenheit von British Airways aufgeklärt sind. Bis zu einer derartigen Entscheidung kann British Airways, Mitgliedern nach alleinigem Ermessen die Einlösung von Prämienpunkten untersagen.
    Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Mitgliedschaft jederzeit aufgrund von Nichtbeachtung der Mitgliedschaftsbestimmungen für das Programm mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Wir behalten uns das Recht vor, Sie jederzeit aufzufordern, nachzuweisen, dass die Passagiere, die Prämienpunkte beantragen, reisende Mitarbeiter sind. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie keine Prämienpunkte einlösen können, solange Ihr Konto ausgesetzt ist. Wir werden uns bemühen, Sie schriftlich oder telefonisch zu kontaktieren, um jegliche Unstimmigkeiten oder Zuwiderhandlungen zu unserer Zufriedenheit aufzuklären. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Konto zu schließen.
  • 18.2 Neben eventuellen sonstigen Rechten oder Rechtsmitteln behalten wir uns das Recht vor, die Mitgliedschaft jedes Mitglieds nach eigenem Ermessen zu beenden, wenn sich ein Mitglied oder ein reisender Mitarbeiter des Betrugs oder einer Verfehlung schuldig macht oder Hausverbot erhält. Das Mitglied wird schriftlich über die Beendigung der Mitgliedschaft aus den genannten Gründen in Kenntnis gesetzt. Wir können nach eigenem Ermessen eine entsprechende Kündigung aussetzen und Prämienpunkte löschen und/oder den Betroffenen auffordern, sich zu zukünftig korrektem Verhalten zu verpflichten.
  • 18.3 Betrug oder Missbrauch in Bezug auf das Sammeln oder die Nutzung von Prämienpunkten unterliegt angemessenem administrativem und/oder rechtlichem Vorgehen durch British Airways.
  • 18.4 Im Fall von Missbrauch und/oder Verfehlungen können wir alle Prämienpunkte des betroffenen Mitglieds sowie alle Prämientickets für nichtig erklären, ebenso sämtliche Prämienticketsund Prämienflug-Upgrades.
  • 18.5 Das Mitglied trägt uns und/oder einer anderen teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft gegenüber die vollen Kosten für Reisen, die mit Prämientickets teilweise oder ganz infolge betrügerischer Handlungen und/oder infolge von Verfehlungen unternommen wurden. Grundlage hierfür bildet der anwendbare veröffentlichte Tarif. Dies gilt auch für alle weiteren Kosten, die uns oder einer anderen teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft u. a. für Rechtskosten, entstehen.

19. BEENDIGUNG DES PROGRAMMS

  • 19.1 Wir behalten uns vor, das Anrecht eines Mitglieds auf Sammeln oder Einlösen von Prämienpunkten zu beenden oder das Programm auszusetzen oder endgültig zu beenden.
  • 19.2 Wir unternehmen angemessene Anstrengungen, die Beendigung des Programms mindestens 3 Monate im Voraus anzukündigen.
  • 19.3 Wir können die Gültigkeit von uns gewährter Prämienpunkte jederzeit zeitlich begrenzen. Wir können die Gültigkeit jederzeit nach eigenem Ermessen verändern.

20. MODIFIZIERUNG ODER RÜCKNAHME VON PRÄMIEN

  • 20.1 Wir behalten uns das Recht vor, Prämien oder andere Angebote oder Arrangements zu ändern, zurückzuziehen, zu berichtigen oder zu ergänzen oder mit Anforderungen oder Einschränkungen zu belegen, die sich auf die Nutzung von Prämien beziehen. Wir werden die Mitglieder darüber innerhalb der längsten praktikablen Zeitspanne im Voraus informieren. Alle aktuellen Informationen finden Sie unter www.ba.com/onbusiness.
  • 20.2 Einige Beispiele für Maßnahmen, die wir nach
    Paragraf 20.1 ergreifen können, sind u. a. Zurückziehen von Serviceleistungen, die wir selbst anbieten, indem wir das Recht auf Sammeln und Einlösen von Prämienpunkten ändern, Zurückziehen von Serviceleistungen einer anderen teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft oder eines unabhängigen Anbieters oder Zurückziehen von Prämien. Alle anderen teilnahmeberechtigten Fluggesellschaften und unabhängigen Anbieter behalten sich darüber hinaus entsprechende Rechte vor, Serviceleistungen zurückzuziehen, zu berichtigen oder zu ergänzen oder diese an bestimmte Anforderungen oder Einschränkungen zu knüpfen.
  • 20.3 Wir gehen davon aus, dass Sie mit den Änderungen, dem Zurückziehen, den Berichtigungen oder Ergänzungen einverstanden sind, wenn Sie nach entsprechender Benachrichtigung weiterhin Ihre Mitgliedsnummer nutzen, um Prämienpunkte zu erhalten oder einzulösen. Mitgliedern, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, steht es frei, ihre Mitgliedschaft, wie in Paragraf 17 beschrieben, zu kündigen.

21. ÄNDERUNGEN BEI PRÄMIENPUNKTEN

  • Wir behalten uns das Recht vor, Termine für das Prämienpunkteprogramm gelegentlich wie unter www.ba.com/onbusiness beschrieben zu ändern. Wir versuchen, unseren Mitgliedern hierfür mindestens eine Frist von zwei Monaten einzuräumen, bis die Änderungen in Kraft treten.

22. ÄNDERUNGEN DIESER MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN

  • 22.1 Wir behalten uns vor, die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen (vgl. www.ba.com/onbusiness) nach vorheriger Ankündigung jederzeit zu ändern. Mitgliedern, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, steht es frei, ihre Mitgliedschaft, wie in Paragraf 17 beschrieben, zu kündigen.
  • 22.2 Änderungen im Programm oder an den Mitgliedschaftsbedingungen werden nur Mitgliedern mitgeteilt, die aktive Teilnehmer sind.

23. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

  • 23.1 Wir übernehmen keine Haftung für evtl. Verluste, die durch Änderungen, Beendigung des Programms oder des Rechts entstehen, Prämienpunkte zu sammeln oder einzulösen, mit Ausnahme von Verlusten, die sich auf unser eigenes fahrlässiges Verhalten oder absichtliches Fehlverhalten zurückführen lassen.
  • 23.2 Wir sind nicht haftbar für Verluste, die daraus entstehen, dass das Programm oder die Serviceleistungen einer teilnahmeberechtigten Fluggesellschaft oder eines unabhängigen Anbieters in bestimmten Ländern oder für bestimmte Mitglieder aus Gründen des örtlichen Rechts oder aufgrund anderer Vorschriften oder Einschränkungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden können.
  • 23.3 Es gelten die Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse der Allgemeinen Bedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck in Verbindung mit Reisen, die von British Airways durchgeführt werden, darunter auch Prämienflüge.
  • 23.4 Unsere Haftung infolge von Fahrlässigkeit, Vertragsverletzungen oder anderem beschränkt sich auf die Rückerstattung von Prämienpunkten im gleichen Umfang, wie sie in Verbindung mit dem Haftungsfall eingelöst wurden.

24. IHRE STEUERPFLICHTEN

  • 24.1 Wir machen keine Zusicherungen zu Einkommens-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder sonstigen Steuerpflichten, die Ihnen oder Ihren reisenden Mitarbeitern infolge der Mitgliedschaft oder Teilnahme an diesem Programm entstehen. Steuerverpflichtungen können z. B. aus Prämienpunkten und/oder Prämien infolge von geschäftlichen Aufwendungen entstehen. Wir empfehlen Ihnen und Ihren reisenden Mitarbeitern, sich diesbezüglich mit Ihrer Buchhaltung oder Steuerberatung in Verbindung zu setzen.
  • 24.2 Alle Steuerverpflichtungen infolge Ihrer Mitgliedschaft unterliegen allein Ihrer Verantwortung.

25. KUNDENSERVICE

  • Wir und die anderen teilnahmeberechtigten Fluggesellschaften und unabhängigen Anbieter arbeiten permanent daran, unser Serviceangebot zu verbessern. Mitglieder richten Fragen oder Reklamationen bitte an das örtliche British Airways Service Center. Telefongespräche mit dem British Airways Service Center können gelegentlich kontrolliert werden, um die Qualität unseres Mitgliedsservice sicherzustellen und zu verbessern.

26. GELTENDES RECHT

  • 26.1 Die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen unterliegen geltendem englischen Recht. Wir, Sie und Ihre reisenden Mitarbeiter unterliegen im Zusammenhang mit allen Rechtsstreitigkeiten, die aus diesen Mitgliedschaftsbedingungen hervorgehen, ausschließlich der Gerichtsbarkeit der englischen Gerichtshöfe.
  • 26.2 Eine Bestimmung dieser Mitgliedschaftsbedingungen, die durch eine autorisierte Behörde oder ein Gericht für nichtig oder unwirksam erklärt wird, lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.