Allgemeine Beförderungsbedingungen

Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck - gültig ab 1. März 2005

Der Originaltext dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck ist in englischer Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchlichkeiten oder fehlender Übereinstimmung zwischen der englischen Textversion und dieser Textversion gebührt der englischen Textversion der Vorrang.

Einleitung

Wenn Sie einen Flugschein erwerben, um damit auf einem Flug zu fliegen, den wir ausführen, schließen Sie einen Beförderungsvertrag mit uns ab. Der Vertrag unterliegt:

  • den Bedingungen in Ihrem Flugschein oder in dem Dokument 'Itinerary and Receipt' (Reiseroute und Quittung),
  • den anwendbaren Tarifbestimmungen,
  • diesen Beförderungsbedingungen,
  • unseren sonstigen Bestimmungen.

 

Wir, uns, unser, unsere British Airways Plc, BA CityFlyer.

Sie, Ihr, Ihre bezieht sich auf jede Person, ausgenommen Mitglieder der Flugzeugbesatzung, die im Besitz eines Flugscheins ist und die in einem Flugzeug befördert werden soll oder die in einem Flugzeug befördert wird oder, was Erstattung des Preises eines Flugscheines anbelangt, auf die Person, die den Flugschein bezahlt hat.(siehe auch die Begriffsbestimmung von Fluggast).

Abkommen bedeutet, je nachdem, welches der nachfolgenden Regelungswerke auf die Beförderung anwendbar ist,

  • das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung   im internationalen Luftverkehr, gezeichnet in Warschau am 12. Oktober   1929 (im folgenden Warschauer Abkommen genannt),
  • das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955,
  • das Warschauer Abkommen in der Fassung des Zusatzprotokolls Nummer 1 von Montreal (1975),
  • das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls und des Zusatzprotokolls Nummer 2 von Montreal (1975),
  • das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls und des Zusatzprotokolls Nummer 4 von Montreal (1975),
  • das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961),
  • das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet am 28. Mai 1999 in Montreal (im Folgenden bezeichnet als Montrealer Übereinkommen).

Anschlussflugschein ist ein von uns für Sie in Verbindung mit einem anderen Flugschein ausgestellter Flugschein; beide Flugscheine bilden zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag.

Anschlussflug ist ein anschließend erfolgender Flug zur Weiterreise auf Grundlage desselben Flugscheines oder eines Anschlussflugscheines.

Beförderungsbedingungen sind diese Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck oder gegebenenfalls die Beförderungsbedingungen eines anderen Luftfrachtführers.

Bevollmächtigter Agent ist ein Verkaufsagent, den wir eingesetzt haben, um in unserer Vertretung Beförderungen auf unseren Flügen an Fluggäste zu verkaufen.

Coupon ist ein Flight Coupon in Papierform oder ein elektronischer Coupon, der jeweils den darin benannten Fluggast berechtigt, auf dem darin genau bezeichneten Flug zu reisen.

Eincheckzeit ist derjenige von uns bestimmte Zeitpunkt, bis zu dem Sie vollständig eingecheckt und Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.

Elektronischer Coupon ist ein elektronischer Flight Coupon für einen elektronischen Flugschein aus unserem Computer-Datenbestand.

Elektronischer Flugschein bedeutet ein mit 'Itinerary and Receipt' (Reiseroute und Quittung) bezeichnetes Dokument, elektronische Coupons und jedes Abfertigungsdokument, das wir Ihnen ausgestellt haben.

Ereignisse, die Sie nicht zu vertreten haben, sind außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, auf die Sie keinen Einfluss haben und deren Folgen Sie auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht hätten vermeiden können.

Flight Coupon ist der Teil Ihres Flugscheins, der den Vermerk 'Good for Passage' (Berechtigung zur Beförderung) trägt, oder im Falle eines elektronischen Flugscheins der elektronische Coupon. Der Flight Coupon gibt den Abflugs- und Bestimmungsort an, zwischen denen Sie berechtigt sind, befördert zu werden.

Fluggast bedeutet jede Person, ausgenommen Mitglieder der ausführenden Flugzeugbesatzung, die im Besitz eines Flugscheins ist und die in einem Flugzeug befördert wird oder befördert werden soll (siehe auch die Begriffsbestimmung von Sie, Ihr, Ihre ).

Flugpreiserstattung, freiwillige ist eine Erstattung des Flugpreises für Ihren Flugschein, wie in Artikel 10c beschrieben.

Flugpreiserstattung, unfreiwillige ist eine Erstattung des Flugpreises für Ihren Flugschein, wie in Artikel 10b beschrieben.

Flugschein ist entweder die von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten Ihnen ausgestellte Urkunde, die als "Passenger Ticket and Baggage Check" (Flugschein und Gepäckschein) gekennzeichnet ist, oder ein elektronischer Flugschein.

Gepäck sind Ihre persönlichen Sachen, die Sie auf Ihrem Flug mit sich führen. Soweit wir nichts anderes bestimmen, umfasst dieser Begriff sowohl Ihr aufgegebenes als auch Ihr nicht aufgegebenes Gepäck.

Gepäck, aufgegebenes ist das Gepäck, das wir in unsere Obhut genommen haben und für das wir eine Gepäckmarke oder einen Gepäckschein oder beides ausgestellt haben. (Aufgegebenes Gepäck wird im Frachtraum des Flugzeuges befördert.)

Gepäck, nicht aufgegebenes ist Ihr Gepäck mit Ausnahme Ihres aufgegebenen Gepäcks. (Sie nehmen Ihr nicht aufgegebenes Gepäck mit an Bord des Flugzeuges.)

Gepäckmarke ist ein Dokument, das wir Ihnen überreichen, um jedes Stück Ihres aufgegebenen Gepäcks zu identifizieren.

Gepäckschein sind diejenigen Teile Ihres Flugscheins, die sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks beziehen.

Gültigkeitsdauer ist der Zeitraum, in dem Ihr Flugschein für die Reise gültig ist.

Itinerary and Receipt (Reiseroute und Quittung) bezeichnet das Dokument oder die Dokumente, die wir oder unsere bevollmächtigten Agenten in Papierform, per Fax oder per E-Mail Fluggästen mit elektronischem Flugschein ausstellen oder elektronisch übermitteln. Es enthält den Namen des Fluggastes, Fluginformationen und eine Quittung.

Kennzeichnungscode für Fluggesellschaften bezeichnet die zwei oder drei Buchstaben oder den Buchstaben und die Ziffer, die eine bestimmte Fluggesellschaft kennzeichnen.

Luftfrachtführer ist jeder Luftfrachtführer.

Passenger Coupon ist der Teil Ihres Flugscheins, der als solcher bezeichnet ist.

Schaden umfasst Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes. Der Begriff umfasst auch Verlust von, Teilverlust von, Diebstahl von oder andere Schäden an Gepäck, die aus oder in Verbindung mit der von uns durchgeführten Luftbeförderung oder anderen durch uns geleisteten Diensten entstehen.

Sonderziehungsrecht (SZR) wird hier gemäß der Definition des Internationalen Währungsfonds verwendet.

Tage sind alle sieben Tage der Woche. Beim Versand von Mitteilungen rechnen wir den Tag der Absendung der Mitteilung nicht mit. Bei Feststellung der Gültigkeitsdauer eines Flugscheins rechnen wir den Tag der Ausstellung des Flugscheins oder den Tag des Beginns des ersten Fluges nicht mit.

Tarifbestimmungen sind die veröffentlichten Flugpreise, Zuschläge und die in Bezug genommenen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, die - sofern erforderlich - bei den zuständigen Behörden hinterlegt worden sind.

Transitfluggast ist ein Fluggast, der an einem Flughafen ankommt, um airport.

  • mit dem gleichen Flug von diesem Flughafen,
  • mit einem Anschlussflug von diesem Flughafen,
  • mit einem Anschlussflug von einem anderen Flughafen oder
  • mit einem anderen weiterführenden Flug von diesem Flughafen in ein anderes Land weiterzureisen.

Verbraucher bezeichnet einen Mann oder eine Frau, der/die einen Flugschein gekauft hat, dessen vertragliche Grundlage dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union unterliegt, und den Flugschein für eine Reise benutzen möchte, die nicht mit seinem/ihrem Gewerbe, Geschäftsbetrieb oder Beruf im Zusammenhang steht.

Vereinbarte Zwischenlandeorte sind solche Orte, ausgenommen Abflugs- und Bestimmungsort, die in Ihrem Flugschein oder in unseren Flugplänen als planmäßige Landeorte auf Ihrem Reiseweg vermerkt sind.

Zwischenlandung ist die flugplanmäßige Landung während Ihrer Reise an einem Ort zwischen dem Abflugs- und Bestimmungsort.

2a) Allgemeines

Vorbehaltlich der Regelung in Artikel 2c sind diese Beförderungsbedingungen auf alle Flüge, die wir unter dem BA-Kennzeichnungscode für Fluggesellschaften ausführen, und auf jeden Fall, in dem wir Ihnen gegenüber in Zusammenhang mit Ihrem Flug haften, anwendbar.

2b) Code Share- und Franchise-Vereinbarungen

Für bestimmte Flüge haben wir Vereinbarungen, die mit 'Code Share' bezeichnet werden, mit anderen Fluggesellschaften geschlossen. Dies bedeutet, dass selbst dann, wenn Sie eine Reservierung mit uns haben und im Besitz eines Flugscheins sind, der den BA-Kennzeichnungscode für diesen betreffenden Flug aufweist, eine andere Fluggesellschaft den Flug ausführen kann.

Des Weiteren haben wir für bestimmte Flüge Vereinbarungen mit anderen Fluggesellschaften als Franchisenehmer geschlossen. Diese Franchisenehmer bedienen das Flugzeug, mit dem Sie reisen, benutzen unseren Namen, unser Erscheinungsbild und den BA-Kennzeichnungscode.

Wenn Ihr Flug einer Code Share- oder einer Franchise-Vereinbarung unterliegt, so werden wir oder unsere bevollmächtigten Agenten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Buchung darüber unterrichten, ob wir oder eine andere Fluggesellschaft den Flug ausführen wird.

2c) Unterschiede zwischen diesen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen und gesetzlichen Bestimmungen

Wenn diese Beförderungsbedingungen mit Tarifbestimmungen oder auf Ihren Beförderungsvertrag anwendbarem Recht unvereinbar sind, gehen derartige Tarifbestimmungen oder derartiges anwendbares Recht vor.

2d) Unterschiede zwischen diesen Beförderungsbedingungen und unseren sonstigen Bestimmungen

Wenn diese Beförderungsbedingungen mit unseren sonstigen Bestimmungen unvereinbar sind, gehen diese Beförderungsbedingungen vor.

2e) Wirksamkeit dieser Beförderungsbedingungen

Wenn eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen unwirksam ist, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

3a) Allgemeines

3a1) Wir werden Sie nur dann befördern, wenn Sie der im Flugschein benannte Fluggast sind. Möglicherweise werden wir Sie bitten, einen entsprechenden Nachweis zu führen.

3a2) Ihren Flugschein können Sie nicht auf eine andere Person übertragen. Lesen Sie jedoch bitte Artikel 3e und 3f.

3a3) Manche Flugscheine werden von uns zu herabgesetzten Flugpreisen verkauft; diese Flugscheine können möglicherweise teilweise oder gänzlich nicht erstattungsfähig sein. Sie sollten den Flugpreis wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht; dabei sollten Sie in Erwägung ziehen, eine Versicherung für solche Fälle abzuschließen, in denen Sie unter Umständen Ihren Flugschein zurückgeben müssen.

3a4) Wenn Ihr Flugschein von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten ausgestellt wurde, ist der Flugschein zu jeder Zeit unser Eigentum. Wenn Ihr Flugschein durch oder im Namen/Auftrag einer anderen Fluggesellschaft ausgestellt wurde, ist der Flugschein Eigentum der Fluggesellschaft, die ihn ausgestellt hat.

3a5) Sie haben - außer im Falle eines elektronischen Flugscheins - keinen Anspruch auf Flugbeförderung, sofern Sie uns nicht einen gültigen Flugschein mit folgendem Inhalt vorweisen können:

  • den Flight Coupon für diesen Flug,
  • alle anderen noch nicht benutzten Flight Coupons, und
  • den Passenger Coupon.

Sie haben auch keinen Anspruch auf Flugbeförderung, wenn der von Ihnen vorgelegte Flugschein unbrauchbar gemacht worden, zerrissen oder beschädigt ist oder verändert oder gefälscht wurde, es sei denn, dass wir oder unsere bevollmächtigten Agenten diese Änderungen vorgenommen haben.

Wenn Sie mit einem elektronischen Flugschein reisen, haben Sie einen Anspruch auf Flugbeförderung nur dann, wenn der elektronische Flugschein auf Ihren Namen ausgestellt wurde und Sie uns nachweisen können, dass Sie die darin benannte Person sind.

3a6) Ein Flugschein ist ein wertvolles Dokument. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass es nicht verloren oder gestohlen wird.

3b) Gültigkeitsdauer des Flugscheins

3b1) Wenn in dem Flugschein selbst, in diesen Beförderungsbedingungen oder in anwendbaren Tarifbestimmungen nicht anderes bestimmt ist, ist der Flugschein für die Reise gültig

  • ein Jahr, gerechnet vom Ausstellungstag an, oder
  • ein Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt an, an dem Sie unter Verwendung des Flugscheins zum ersten Mal gereist sind, sofern Ihr erster Flug innerhalb eines Jahres seit der Ausstellung des Flugscheins erfolgt war.

3b2) Wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer eines Flugscheins außerstande sind zu reisen, weil wir Ihre Reservierung nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine solche wünschten, bestätigen konnten werden wir

  • entweder die Gültigkeitsdauer eines solchen Flugscheins verlängern, oder
  • Ihnen eine freiwillige Flugpreiserstattung leisten.

3b3) Falls Sie, nach Antritt Ihrer Reise

  • erkranken,
  • durch Ihre Erkrankung am Antritt Ihres nächsten Fluges innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins gehindert werden, und
  • wünschen, dass wir die Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins verlängern, so dass Sie Ihre Reise fortsetzen können,

müssen Sie uns ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Dieses Zeugnis muss

  • die Tatsachen, die sich auf Ihre Erkrankung beziehen, aufführen, und
  • das Datum bescheinigen, zu dem Sie wieder in der Lage sind zu reisen (das Datum Ihrer Reisefähigkeit).

Wenn wir dieses ärztliche Zeugnis erhalten, behalten wir uns das Recht vor, die Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins zu verlängern, und zwar entweder

  • bis zum Datum Ihrer Reisefähigkeit, sofern ein Beförderungsplatz auf dem Flug und in der Beförderungsklasse, für die Sie den Flugpreis entrichtet haben, noch zur Verfügung steht, oder
  • andernfalls bis zum ersten Tag nach dem Datum Ihrer Reisefähigkeit, zu dem ein solcher Beförderungsplatz zur Verfügung steht.

Falls die noch in Ihrem Flugschein befindlichen Flight Coupons eine oder mehrere Zwischenlandeorte ausweisen, behalten wir uns das Recht vor, die Gültigkeitsdauer bis höchstens drei Monate nach dem Datum Ihrer Reisefähigkeit zu verlängern. Sofern nahe Familienangehörige mit Ihnen gereist waren, als Sie erkrankten, werden wir die Gültigkeitsdauer ihrer Flugscheine für einen ähnlichen Zeitraum verlängern.

3b4) Falls

  • ein Fluggast während seiner Reise verstirbt, und
  • andere Fluggäste in derselben Reisegruppe mit dem verstorbenen Fluggast gereist sind,

behalten wir uns das Recht vor, eine oder beide der nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • wir berufen uns nicht auf Mindestaufenthaltsbedingungen, die auf die Flugscheine der Mitglieder der Reisegruppe anwendbar sind, wir verlängern die Gültigkeitsdauer ihrer Flugscheine.

3b5) Falls

  • Sie Ihre Reise bereits begonnen haben, und
  • ein naher Familienangehöriger verstirbt, und
  • Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde vorgelegt haben,

behalten wir uns das Recht vor, Ihre Flugscheine und diejenigen Ihrer nahen Familienangehörigen, die mit Ihnen reisen, durch eine oder beide der nachfolgenden Maßnahmen abzuändern:

  • wir berufen uns nicht auf Mindestaufenthaltsbedingungen, denen die Flugscheine unterliegen,
  • wir verlängern die Gültigkeitsdauer der Flugscheine.

Wir werden jedoch die Gültigkeitsdauer der Flugscheine nur für längstens 45 Tage nach dem Todestag verlängern.

3c) Benutzung der Flight Coupons in der angegebenen Reihenfolge und Änderungen der Reiseroute

3c1) Ihr Flugschein gilt nur für die Beförderung die darauf angegeben ist, vom Abflugort über jegliche planmäßigen Zwischenlandeorte bis zum endgültigen Reiseziel.  Der Flugpreis, den Sie bezahlt haben, basiert auf unserem Beförderungstarif gemäß Ihrem Flugschein und ist Bestandteil Ihres Vertrags mit uns.

3c2) Ihr Flugschein ist nicht mehr gültig, falls Sie nicht sämtliche Coupons in der Reihenfolge verwenden, die auf dem Flugschein vorgesehen ist.  Falls Sie Ihren Flug ohne unsere Zustimmung ändern und der Gesamtpreis, der sich aus der von Ihnen geplanten Beförderung ergibt, höher ist als der ursprünglich gezahlte, sind Sie zur Zahlung der Preisdifferenz aufgefordert. Sofern Sie versäumen, den anwendbaren Preis Ihrer veränderten Beförderung zu zahlen, wird Ihnen die Beförderung versagt.

3c3) Sofern Sie Ihre gesamte oder einen Teil Ihrer Beförderung ändern wollen, sind Sie verpflichtet, im Voraus mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir werden den durch die Änderung entstandenen Flugpreis berechnen. Sie haben die Wahl, entweder den geänderten Flugpreis zu akzeptieren oder Ihre ursprüngliche Beförderung beizubehalten.

3c4) Falls Sie einen Teil Ihre Beförderung auf Grund von Ereignissen, die Sie nicht zu vertreten haben, ändern müssen, sind Sie verpflichtet, so schnell wie möglich Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir werden uns bemühen, Sie zum nächsten Zwischenlandeort oder zu Ihrem Bestimmungsort zu befördern, ohne den Flugpreis neu zu berechnen.

3c5) Wenn Sie Ihre Beförderung ohne unser Einverständnis ändern, sind Ihre unbenutzten Flight Coupons für jede weitere Beförderung ungültig. Die unbenutzten Flight Coupons verlieren ihren Erstattungswert. Wir werden Sie so lange nicht befördern, bis

  • wir oder unsere bevollmächtigten Agenten den für Ihre tatsächliche Beförderung angefallenen Flugpreis neu berechnet haben, und
  • Sie einen eventuell entstandenen Differenzbetrag zwischen dem bereits bezahlten und dem aufgrund Ihrer geänderten Beförderung neu berechneten Flugpreis bezahlt haben.

Falls der neu berechnete Flugpreis geringer als der bereits von Ihnen bezahlte Flugpreis sein sollte, werden wir oder unsere bevollmächtigten Agenten Ihnen den Differenzbetrag erstatten.

3c6) Einige Änderungen hinsichtlich Ihrer Beförderung werden keine Änderung des Flugpreises zur Folge haben; andere hingegen, wie der Wechsel des Abflugortes (z. B. weil Sie nicht den ersten Flight Coupon in Ihrem Flugschein benutzt haben oder Sie Ihre Reiseroute umgestellt haben), können zu einer Erhöhung des Flugpreises führen. Viele Flugpreise haben ausschließlich Gültigkeit für diejenigen Reisetage und Flüge, die in dem Flugschein angegeben sind. Reisetage und Flüge können von Ihnen entweder gar nicht geändert werden oder nur, wenn Sie uns für die Änderung eine Zusatzgebühr entrichtet haben.

3c7) Jeder Flight Coupon in Ihrem Flugschein wird von uns für die Beförderung in der Beförderungsklasse an dem Tag und für den Flug, für den ein Beförderungsplatz von Ihnen gebucht wurde, angenommen, es sei denn Sie haben es versäumt die Eincheck- und Einsteigevoraussetzungen in Artikel 6 einzuhalten oder wir müssen Sie aufgrund Überbuchung von der Beförderung ausschließen oder wir üben unser Recht aus, Sie nach Artikel 5d3 oder 7 von der Beförderung auszuschließen.

3c8) Wenn von uns ein Flugschein ohne eine darin enthaltene konkrete Reservierung ausgestellt wurde, können Sie später eine Reservierung unter der Voraussetzung vornehmen, dass unsere Tarifbestimmungen solches zulassen und ein Beförderungsplatz auf dem von Ihnen gewählten Flug verfügbar ist.

3c9) Wenn Sie eine Reservierung vor der Eincheckzeit Ihres Fluges stornieren, werden wir Ihre Reservierungen für den Rückflug oder Ihre weiteren Flüge nicht streichen.

3c10) Falls Sie eine Reservierung nicht vor der Eincheckzeit Ihres Fluges stornieren und Sie Ihren Flug nicht antreten, haben wir das Recht, Ihre Reservierungen für den Rückflug oder für weitere Flüge zu streiche.

3d) Ersatzflugscheine

Auf Ihren Wunsch ersetzen wir Ihren Flugschein durch einen neuen Flugschein, wenn

  • Sie Ihren Flugschein oder einen Teil desselben verloren haben,
  • Ihr Flugschein unbrauchbar geworden, zerrissen oder beschädigt ist oder verändert oder gefälscht wurde,
  • Sie Ihren Flugschein nicht bei sich haben und ihn deshalb uns nicht vorlegen können, oder
  • aus Ihrem Flugschein ein oder mehrere Flight Coupons bzw. der Passenger Coupon (oder beides) fehlen.

Wir werden Ihren Flugschein nur dann ersetzen, wenn

  • wir oder unsere bevollmächtigten Agenten den Originalflugschein ausgestellt haben,
  • Sie eine Erklärung unterschrieben, dass Sie uns alle Kosten und Schäden - begrenzt auf den Wert des Originalflugscheins - ersetzen, die wir oder eine andere Fluggesellschaft aufgrund eines möglichen Missbrauchs des Flugscheins erleiden, und
  • Sie den Nachweis erbringen, dass Sie im Besitz eines gültigen Flugscheins gewesen sind.

Wir werden von Ihnen keinen Ersatz für solche Schäden verlangen, die Folge unserer eigenen Fahrlässigkeit sind. Wir können eine angemessene Bearbeitungsgebühr für das Ausstellen eines neuen Flugscheins verlangen, sofern weder wir noch unsere bevollmächtigten Agenten den Verlust oder die Beschädigung des Flugscheins verursacht haben.

Wenn Sie

  • nicht den Nachweis führen können, dass Sie einen gültigen Flugschein gehabt haben, oder
  • die oben genannte Erklärung nicht unterschreiben,

können wir von Ihnen verlangen, dass Sie für einen Ersatzflugschein einen Aufpreis bis zu dem vollen Flugscheinpreis bezahlen. Sie erhalten eine Erstattung, wenn wir davon überzeugt sind, dass der Originalflugschein nicht vor Ablauf seiner Gültigkeitsdauer benutzt worden ist. Finden Sie den Originalflugschein vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wieder und geben Sie ihn an uns zurück, werden Sie zu diesem Zeitpunkt von uns eine Erstattung erhalten.

Sofern wir oder unsere bevollmächtigten Agenten Ihren Flugschein nicht ausgestellt haben, müssen Sie eine Erstattung von der Fluggesellschaft verlangen, die den Flugschein ausgestellt hat.

3e) Ihre Rechte, wenn Sie aufgrund von Ereignissen, die Sie nicht zu vertreten haben, an der Reise gehindert sind

Falls

  • Sie ein Verbraucher sind,
  • Sie aufgrund von Ereignissen, die Sie nicht zu vertreten haben, an der Reise gehindert waren, und
  • die Kosten Ihres Flugscheins ganz oder teilweise nicht erstattungsfähig sind,
    werden wir Ihnen eine Gutschrift für den nicht erstattungsfähigen Teil dieser Kosten geben. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie
  • im Besitz eines völlig unbenutzten Flugscheins sind,
  • uns umgehend bezüglich der Ereignisse, die Sie nicht zu vertreten haben, unterrichtet haben, und
  • uns das Vorliegen dieser Ereignisse nachgewiesen haben.

Die Gutschrift kann für eine künftige Beförderung durch uns entweder von Ihnen oder einer anderen Person Ihrer Wahl verwendet werden. Wir sind berechtigt, eine angemessene Gebühr von der Gutschrift zur Abdeckung unserer Verwaltungskosten einzubehalten.

3f) Ihr Recht, Ihre Buchung auf einen anderen Fluggast zu übertragen

Ihr Recht, Ihre Buchung auf einen anderen Fluggast zu übertragen, wenn die Bedingungen für Pauschalreisen, Pauschalurlaub und Pauschaltouren (Package Travel, Package Holidays and Package Tour Regulations) anwendbar sind

Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten werden auf Ihren Wunsch anstelle Ihres Flugscheins einen neuen Flugschein zugunsten einer anderen Person ausstellen, falls

  • Ihr Flugschein als Teil einer Pauschalreise ausgestellt worden ist, auf die die Bedingungen für Pauschalreisen, Pauschalurlaub und Pauschaltouren (Package Travel, Package Holidays and Package Tour Regulations 1992 SI 1992/3288) in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend 'Bedingungen' genannt) anwendbar sind,
  • Sie Ihre Buchung übertragen wollen gemäß Ziffer 10 der Bedingungen, you pay us or our authorised agents a reasonable administration fee for issuing the new ticket.
  • Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten den Nachweis führen, dass Sie die Voraussetzungen der Ziffer 10 der Bedingungen erfüllt haben und berechtigt sind, die Buchung zu übertragen,
  • Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten in einem angemessenen Zeitraum vor dem Datum Ihres Abfluges Kenntnis geben von Ihrem Wunsch, Ihre Buchung auf eine andere Person zu übertragen,
  • Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten den vollständigen Namen, die Adresse und Kontaktnummer der Person geben, in deren Namen Sie den neuen Flugschein ausgestellt haben möchten,
  • Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten Ihren Flugschein aushändigen, und
  • Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten eine angemessene Verwaltungsgebühr für das Ausstellen des neuen Flugscheins bezahlen.

3g) Unser Name und unsere Anschrift auf den Flugscheinen

Unser Name kann auf dem Flugschein mit dem BA-Kennzeichnungscode für Fluggesellschaften abgekürzt werden. Unsere Adresse lautet: Waterside, PO Box 365, Harmondsworth UB7 OGB, United Kingdom. Bitte entnehmen Sie unserer Internet-Seite www.ba.com weitere Einzelheiten, wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen können.

4a) Flugpreise und Zuschläge

4a1) Ihr Flugpreis gilt für die Beförderung vom Flughafen am Abflugsort bis zum Flughafen am Bestimmungsort, sofern wir nicht etwas anderes bestimmt haben.

4a2) Ihr Flugpreis schließt Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein.

4a3) Wir oder unsere bevollmächtigen Agenten berechnen denjenigen Flugpreis für Ihren Flugschein, der an dem Tag, an dem Sie den Flugschein bezahlen, gemäß unserer Tarifbestimmungen Anwendung findet. Der Preis bezieht sich auf eine Reise an den Daten und mit der Reiseroute, die in Ihrem Flugschein angegeben sind.

4a4) Wenn Sie entweder Ihre Reiseroute oder die Daten Ihrer Reise ändern möchten, kann dies den Flugpreis erhöhen.

4a5) Wir sind berechtigt, jeden Zuschlag auf den Flugpreis für Ihren Flugschein, der nach unseren Tarifbestimmungen an dem Tag der Bezahlung des Flugscheines gilt, an Sie weiterzuberechnen, beispielsweise ein Kerosin- oder Versicherungszuschlag.

4b) Steuern, Gebühren und Kosten

4b1) Sie müssen alle Steuern, Gebühren und Kosten bezahlen, die uns oder Ihnen gegenüber von staatlichen oder sonstigen Stellen oder von Betreibern von Flughäfen erhoben werden.

4b2) Zum Zeitpunkt des Kaufes Ihres Flugscheines werden wir Sie über alle Steuern, Gebühren und Kosten, die nicht im Flugpreis enthalten sind, informieren. Steuern, Gebühren und Kosten sind üblicherweise gesondert in dem Flugschein ausgewiesen.

4b3) Steuern, Gebühren und Kosten ändern sich laufend und können auch noch nach der Ausstellung Ihres Flugscheins auferlegt oder verändert werden. Wenn nach der Ausstellung des Flugscheins sich Steuern, Gebühren und Kosten ändern oder neue Steuern, Gebühren und Kosten auferlegt werden, müssen Sie uns jede Erhöhung bezahlen. Ebenso können Sie von uns eine Erstattung verlangen, wenn Steuern, Gebühren oder Kosten, die Sie uns bei Ausstellung des Flugscheins bezahlt haben, entfallen oder reduziert werden. Falls Sie deutscher Staatsbürger sind und Ihr Flug von der Bundesrepublik Deutschland aus abfliegt, gelten sämtliche Steuer- oder Gebührenerhöhungen erst 4 Monate nach dem Kaufdatum des Tickets.

4b4) Wenn Sie Ihren Flugschein nicht benutzen, sind Sie zu einer Rückforderung aller Steuern, Gebühren und Kosten berechtigt, die Sie bezahlt haben, abzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr.

4c) Währung

Sie müssen den Flugpreis und alle Steuern, Gebühren, Kosten und Zuschläge in der Währung des Landes zahlen, in dem der Flugschein ausgestellt worden ist, es sei denn, wir oder unsere bevollmächtigten Agenten teilen Ihnen zum oder vor dem Zeitpunkt Ihrer Zahlung mit, dass Sie in einer anderen Währung bezahlen müssen. Wir behalten uns das Recht vor, die Bezahlung auch in einer anderen Währung zu akzeptieren.

5a) Allgemeines

5a1) Wir werden Ihre Reservierungen in unserem Computersystem speichern. Auf Wunsch können Sie von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung erhalten.

5a2) Bestimmte Flugpreise unterliegen Bedingungen, die Ihr Recht, Reservierungen zu ändern oder zu stornieren, beschränken oder ausschließen.

5a3) Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten sind berechtigt, zusätzliche Frachtführer- oder Agenturgebühren zu berechnen für das Ausstellen oder die Änderung des Flugscheines oder für die Bereitstellung anderer Reservierungsleistungen.

5b) Fristen für die Zahlung des Flugpreises

Wenn Sie Ihren Flugschein nicht innerhalb der von uns oder einem unserer bevollmächtigten Agenten gesetzten Frist bezahlt haben, können wir Ihre Reservierung streichen.

5c) Persönliche Daten

5c1) Wir können die Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen und die wir sammeln, einschließlich Informationen darüber, auf welche Weise Sie den Flugschein erworben haben und wie Sie unsere Dienste und Einrichtungen nutzen ("Ihre persönlichen Daten"), für folgende Zwecke nutzen:

  • Reservierung und Erstellung eines Flugscheins,
  • Durchführung Ihrer Beförderung und aller weiteren damit zusammenhängenden Dienstleistungen,
  • Buchhaltung, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung,
  • Überprüfung und Selektierung von Kredit- oder anderer Zahlungskarten ,
  • Einwanderungs- und Zollkontrolle, Sicherheits-, Verwaltungs-, gesundheitliche und rechtliche Zwecke ,
  • statistische Analysen,
  • Marketinganalysen,
  • Durchführung von Vielfliegerprogrammen,
  • Systemtests, Wartung und Entwicklung,
  • Kundenbetreuung,
  • Erleichterung zukünftiger Geschäftsverbindungen mit Ihnen, und
  • Direktmarketing und Marktforschung (was wir nur auf Ihre Anfrage oder in Ihrem Einverständnis tun werden oder wir Ihnen die Möglichkeit einräumen, Ihre Teilnahme zu verweigern).

5c2) Für die oben genannten Zwecke dürfen wir Ihre persönlichen Daten überlassen

  • unseren Subunternehmern,
  • den Luftfrachtführern oder anderen Unternehmen, die daran beteiligt sind, Sie zu befördern oder Ihnen Dienstleistungen, die mit der Beförderung im Zusammenhang stehen, zu erbringen,
  • unseren oneworld™-Partner-Fluggesellschaften und unseren Franchisenehmern,
  • Datenverarbeitungsunternehmen,
  • unseren Agenten,
  • staatlichen und Vollstreckungsbehörden, und
  • Kreditkarten- und anderen Kartenzahlungsunternehmen.

Dazu kann auch die Übermittlung Ihrer persönlichen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes erforderlich werden.

5d) Fluggäste, die Vorausdispositionen benötigen

5d1) Fluggäste mit einer Behinderung fallen unter Artikel 18

5d2) Sofern Sie kein Fluggast mit einer Behinderung sind, Sie aber uns oder unsere bevollmächtigten Agenten im Zeitpunkt der Buchung darum ersuchen, spezielle Hilfe bereitzustellen, werden wir angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihre Anfrage zu erfüllen.

5d3) Die Annahme zur Beförderung von

2 Die Annahme zur Beförderung von

  • unbegleiteten Kindern,
  • Schwangeren,
  • Frauen oder
  • Fluggästen, die krank sind

steht unter dem Vorbehalt einer Vereinbarung mit uns, die vor dem Eincheckvorgang getroffen werden muss.

5e) Sitzplatz

5e1) Wir bemühen uns, im Voraus geäußerte Sitzplatzwünsche zu erfüllen.

5e2) Einen bestimmten Sitzplatz können wir jedoch nicht garantieren.

5e3) Wir haben das Recht, Ihnen jederzeit einen anderen Sitzplatz zuzuteilen, auch wenn Sie sich schon an Bord des Flugzeuges befinden, sofern wir dies aus operationellen Gründen oder aus Gründen der Sicherheit und Ordnung für erforderlich halten.

5f) Rückbestätigung von Reservierungen

5f1) Für Weiterflug- oder Rückflugreservierungen kann die Vornahme einer Rückbestätigung durch Sie innerhalb bestimmter Fristen vorgesehen sein. Wir  werden Ihnen mitteilen, wenn Sie eine Rückbestätigung und wie und wo Sie  diese Rückbestätigung vornehmen müssen.

5f2) Wird von Ihnen die Vornahme einer Rückbestätigung unterlassen, so kann dies zur Streichung Ihrer Weiterflug- und/oder Rückflugreservierungen führen.

5f3) Wenn von Ihnen die Vornahme einer Rückbestätigung unterlassen wird, Sie uns aber mitteilen, dass Sie immer noch reisen wollen, und es noch freie Beförderungsplätze auf diesem Flug gibt, werden wir Ihre Reservierungen wieder aufleben lassen und Sie befördern. Wenn es auf diesem Flug keine freien Beförderungsplätze gibt, werden wir uns bemühen, Sie mit einem späteren Flug zu Ihrem nächsten oder endgültigen Bestimmungsort zu befördern.

5f4) Wir empfehlen Ihnen, die Anforderungen im Hinblick auf Rückbestätigungen von anderen an Ihrer Reise beteiligten Luftfrachtführern zu überprüfen und gegebenenfalls gegenüber demjenigen Luftfrachtführer eine Rückbestätigung vorzunehmen, dessen Kennzeichnungscode für Fluggesellschaften auf dem Flugschein Ihres Fluges erscheint.

6a) Eincheckzeiten

Eincheckzeiten variieren. Ihre Reise wird angenehmer sein, wenn Sie genügend Zeit zum Einchecken vorsehen. Bitte finden Sie die Eincheckzeiten für Ihre Flüge heraus, bevor Sie reisen, und halten Sie diese ein . Wir sind auch berechtigt, Ihnen einen Zeitpunkt mitzuteilen, zu welchem Sie sich zum Einchecken einfinden müssen.

6b) Eincheckzeit für Ihren ersten Flug mit uns

Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten werden Ihnen die Eincheckzeit für Ihren ersten Flug mit uns mitteilen. Die Eincheckzeiten für alle unsere Flüge finden Sie auf unserer Internet-Seite www.ba.com. Sie können jederzeit von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten nähere Einzelheiten erfragen.

6c) Sie müssen innerhalb der Eincheckzeit einchecken

Falls Sie das Einchecken nicht innerhalb der Eincheckzeit abgeschlossen haben, sind wir berechtigt, Ihre Reservierung zu streichen und Sie nicht zu befördern. Abschließen des Eincheckens bedeutet, dass Sie Ihre Bordkarte für Ihren Flug erhalten haben.

6d) Sie müssen sich rechtzeitig am Abfluggate einfinden

Sie müssen sich am Abfluggate spätestens zu der Zeit einfinden, die wir Ihnen beim Einchecken mitgeteilt haben. Wir behalten uns das Recht vor, Sie nicht zu befördern, wenn Sie sich nicht rechtzeitig am Abfluggate eingefunden haben.

6e) Wir haften nicht, wenn Sie vorgegebene Fristen nicht einhalten

Wir haften nicht für Schäden oder Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie die Eincheckzeiten nicht einhalten, dass Sie sich nicht rechtzeitig zum Einchecken einfinden (falls wir Ihnen einen Zeitpunkt mitteilen) oder sich nicht rechtzeitig am Abfluggate einfinden.

7a) Unser Recht, Ihnen die Beförderung zu verweigern

Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks zu verweigern, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen oder nach vertretbarer Überzeugung unsererseits vorliegen können:

7a1) Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks würde die Sicherheit des Flugzeuges oder die Sicherheit oder Gesundheit der sich im Flugzeug befindenden Personen gefährden.

7a2) Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks würde den Reisekomfort anderer Personen im Flugzeug beeinträchtigen.

7a3) Sie sind betrunken oder stehen unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder Drogen.

7a4) Sie sind im gesetzeswidrigen Besitz von Drogen oder wir haben vertretbare Gründe, dies anzunehmen.

7a5) Ihr geistiger oder physischer Zustand bzw. Ihr Gesundheitszustand stellt eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, für das Flugzeug oder für die sich darin befindenden Personen dar.

7a6) Sie haben eine Sicherheitsuntersuchung hinsichtlich Ihrer Person oder Ihres Gepäcks verweigert.

7a7) Sie haben den Hinweisen unseres Bodenpersonals oder eines Mitgliedes der Flugzeugbesatzung hinsichtlich Sicherheit und Ordnung keine Folge geleistet.

7a8) Sie haben sich bedrohender, beschimpfender oder beleidigender Worte gegenüber einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin unseres Bodenpersonals, gegenüber eines anderen Fluggastes oder einem Mitglied der Flugzeugbesatzung bedient.

7a9) Sie haben sich in bedrohender, beschimpfender, beleidigender oder ungebührlicher Weise gegenüber einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin unseres Bodenpersonals oder einem Mitglied der Flugzeugbesatzung verhalten.

7a10) Sie haben bewusst ein Mitglied der Flugzeugbesatzung bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert.

7a11) Sie haben die Sicherheit des Flugzeuges oder der sich darin befindenden Personen gefährdet.

7a12) Sie haben eine Bombendrohung als Falschmeldung oder eine andere sicherheitsrelevante Drohung ausgesprochen.

7a13) Sie haben eine strafbare Handlung während des Eincheck- oder Einsteigevorgangs oder an Bord des Flugzeuges begangen.

7a14) Sie haben tatsächlich oder allem Anschein nach keine gültigen Reisedokumente.

7a15) Sie versuchen, in ein Land einzureisen, für das Ihre Reisedokumente nicht gültig sind.

7a16) Die Einwanderungsbehörde eines Landes, in das Sie reisen möchten oder in dem Sie eine Zwischenlandung einlegen, hat uns (entweder mündlich oder schriftlich) über ihre Entscheidung informiert, dass Sie in dieses Land nicht einreisen dürfen, auch wenn Sie tatsächlich oder allem Anschein nach gültige Reisedokumente besitzen.

7a17) Sie haben während des Fluges Ihre Reisedokumente vernichtet.

7a18) Sie haben uns gegenüber das Fotokopieren Ihrer Reisedokumente abgelehnt.

7a19) Sie haben trotz unserer Bitte es abgelehnt, Ihre Reisedokumente einem Mitglied der Flugzeugbesatzung zu übergeben.

7a20) Sie haben bei den zuständigen staatlichen Behörden eine Einreiseerlaubnis in das Land beantragt, in dem Sie als Transitfluggast gelandet sind.

7a21) Ihre Beförderung würde gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen verstoßen.

7a22) Sie haben sich geweigert oder es unterlassen, uns Informationen über Sie zu geben, um deren Weitergabe uns einer staatlichen Behörde gebeten hat, inklusive Fluggastinformationen welche wir vor Ihrem Flug erbeten haben.

7a23) Sie haben uns keinen gültigen Flugschein vorgelegt.

7a24) Sie haben den Flugpreis für Ihre Reise ( oder die anwendbaren Zuschläge, Steuern, Gebühren oder Kosten ) nicht bezahlt.

7a25) Sie haben einen Flugschein vorgelegt, der auf gesetzwidrige Weise erworben wurde.

7a26) Sie haben einen Flugschein vorgelegt, den Sie weder von uns noch von unseren bevollmächtigten Agenten gekauft haben.

7a27) Sie haben einen Flugschein vorgelegt, der weder von uns noch von unseren bevollmächtigten Agenten ausgestellt worden ist.

7a28) Sie haben einen Flugschein vorgelegt, der als verloren oder gestohlen gemeldet wurde.

7a29) Sie haben einen gefälschten Flugschein vorgelegt.

7a30) Sie haben einen Flugschein vorgelegt, der Änderungen enthält, die weder von uns noch von unseren bevollmächtigten Agenten vorgenommen worden sind.

7a31) Sie haben einen unbrauchbaren, zerrissenen oder beschädigten Flugschein oder einen gefälschten Flugschein vorgelegt.

7a32) Sie können nicht nachweisen, dass Sie die in dem Flugschein genannte Person sind.

7a33) Sie haben Ihre Beförderung ohne unsere Zustimmung - wie unter Artikel 3c beschrieben - abgeändert.

7a34) Sie haben sich geweigert, Ihren Flugschein, Ihre Bordkarte oder Ihre Reisedokumente vorzulegen, als wir Sie berechtigterweise darum gebeten haben

7a35) Sie haben den Eincheckvorgang nicht innerhalb der Eincheckzeit abgeschlossen.

7a36) Sie haben sich nicht rechtzeitig am Abfluggate eingefunden.

7a37) Sie haben sich geweigert oder es unterlassen, sich einer Gesundheitsuntersuchung oder einer Gesundheitskontrolle mit Durchleuchtungsgeräten zu unterziehen, welche wir, eine staatliche Behörde oder eine Strafverfolgungsbehörde von Ihnen verlangt haben.

7a38) Sie haben sich auf einem früheren Flug oder im Zusammenhang mit einem früheren Flug in einer der oben beschriebenen Art und Weise verhalten, und wir haben gute Gründe anzunehmen, dass Sie dieses Verhalten wiederholen werden.

7b) Unser Recht, Ihnen die Beförderung zu verweigern, wenn wir Ihnen ein Flugverbot auf unserem Streckennetz auferlegt haben

7b1) Wir sind berechtigt, Ihre Beförderung oder diejenige Ihres Gepäcks abzulehnen, wenn wir Ihnen ein Flugverbot auferlegt haben und Sie während der Verbotszeit Ihren Flugschein gekauft haben.

7b2) Auflage eines Flugverbots ist eine Ihnen übermittelte schriftliche Mitteilung, mit der wir Sie darüber informieren, dass Sie von der Beförderung auf unserem Streckennetz ausgeschlossen werden. (Das bedeutet, dass Sie von jedweder Beförderung auf allen von uns ausgeführten Flügen ausgeschlossen werden.) Diese Mitteilung gibt das Datum des Inkrafttretens des Verbotes und die Dauer des Verbotes an. Ein Flugverbot hat auch die Wirkung, dass Sie selbst keinen Flugschein kaufen dürfen oder durch Dritte kaufen lassen dürfen.

7b3) Falls Sie trotz eines bestehenden Flugverbots zu reisen versuchen, werden wir Ihre Beförderung ablehnen. Ihnen steht eine unfreiwillige Flugpreiserstattungzu.

8a) Ihre Freigepäckgrenze

In einem bestimmten Umfang transportieren wir Ihr Gepäck als Freigepäck. Ihre Freigepäckgrenze ist auf Ihrem Flugschein oder bei Verwendung eines elektronischen Flugscheins auf Ihrem Dokument " Itinerary and Receipt" ersichtlich. Die Freigepäckgrenze richtet sich nach unseren Gepäckbestimmungen, die zum Zeitpunkt Ihres Fluges gültig sind. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Freigepäckgrenze und unseren Gepäckbestimmungen haben, wenden Sie sich bitte an uns oder unsere bevollmächtigten Agenten.

8b) Übergepäck

Sie sind verpflichtet, für die Beförderung von Gepäck über Ihre Freigepäckgrenze hinaus Zuschläge zu bezahlen. Einzelheiten zu diesen Zuschläge sind bei uns bzw. unseren bevollmächtigten Agenten auf Anfrage erhältlich.

8c) Gegenstände, die nicht in Ihrem Gepäck enthalten sein dürfen

Folgende Gegenstände dürfen weder in Ihrem aufgegebenen noch in Ihrem nicht aufgegebenen Gepäck enthalten sein:

  • Gegenstände, die Sie nach dem Gesetz nicht mitführen dürfen.
  • Gegenstände, die Sie nach unseren Bestimmungen nicht mitführen dürfen.
  • Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug selbst, Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden. Dazu gehören alle diejenigen Gegenstände, die in den 'International Civil Aviation Organisation (ICAO) Technical 'Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air' und den 'International Air Transport Association (IATA) Dangerous Goods Regulations' aufgelistet sind.
  • Gegenstände, die wir berechtigterweise aus folgenden Gründen als ungeeignet für die Beförderung ansehen: sie sind gefährlich, unsicher, zu schwer, zu groß, zerbrechlich oder verderblich, oder wegen ihrer Form oder Art. Bei der Entscheidung, ob wir Gegenstände als ungeeignet für die Beförderung ansehen, werden wir den Typ des eingesetzten Flugzeuges berücksichtigen.

Falls wir bemerken, dass Sie verbotene Gegenstände mitführen, werden wir die Beförderung dieser Gegenstände verweigern. Bitte holen Sie bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten Auskunft über verbotene Gegenstände ein, sofern Sie solche Auskunft benötigen.

8d) Schusswaffen

8d1) Auf bestimmten Flügen befördern wir keine Schusswaffen und Munition. Auf Flügen, auf welchen wir Schusswaffen und Munition befördern sind wir berechtigt, eine Abfertigungsgebühr für die Entgegennahme von Schusswaffen und Munition zu erheben oder wir sind berechtigt, Schusswaffen und Munition von Ihrer Freigepäckgrenze auszuschließen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, einen Zuschlag für Übergepäck zu bezahlen.

8d2) Wenn Sie eine Beförderung von Schusswaffen und Munition, abgesehen von Sportwaffen oder Sportmunition, wünschen, müssen Sie vor dem Einchecken unsere Erlaubnis hierfür einholen. Versäumen Sie die Einholung einer Erlaubnis, können wir die Beförderung dieser Gegenstände ablehnen.

8d3) Wenn Sie auf einem Flug reisen, auf dem wir Schusswaffen befördern, und Sie die Beförderung von Sportwaffen oder Sportmunition wünschen, müssen Sie uns dies vor dem Einchecken mitteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, können wir die Beförderung dieser Gegenstände ablehnen.

8d4) Alle Schusswaffen und die Munition müssen als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Sie dürfen diese nicht in die Flugzeugkabine mitnehmen.

8d5) Alle als aufgegebenes Gepäck beförderten Schusswaffen müssen ungeladen, gesichert und in geeigneter Weise verpackt sein.

8d6) Die Beförderung von Schusswaffen und Munition unterliegt den oben genannten ICAO- und IATA-Bestimmungen.

8d7) Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Sie alle für Schusswaffen und Munition benötigten Dokumente mit sich führen; andernfalls können wir die Beförderung dieser Gegenstände ablehnen.

8e) Gefährliche Gegenstände, die Sie nicht an Bord des Flugzeuges mitnehmen dürfen

8e1) Sie dürfen Gegenstände nicht in die Flugzeugkabine mitnehmen, wenn wir aus berechtigten Gründen annehmen können und Ihnen dieses so mitteilen, dass diese Gegenstände die Sicherheit des Flugzeuges oder die Sicherheit und Ordnung der sich darin befindenden Personen beeinträchtigen. Sie dürfen Gegenstände nicht in die Flugzeugkabine mitnehmen, die Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dorthin nicht bringen dürfen.

8e2) Sie dürfen keine antiken, Spielzeug- oder nachgebildete Pistolen oder Waffen in die Flugzeugkabine mitnehmen.

8e3) Sie dürfen keine Schwerter, Messer, Pfeil und Bogen oder vergleichbare Waffen in die Flugzeugkabine mitnehmen.

8e4) Wir sind berechtigt, von Ihnen zu verlangen, dass Sie die unter Artikel 8e1, 8e2 und 8e3 genannten Gegenstände als aufgegebenes Gepäck befördern lassen. Wir sind auch berechtigt, die Beförderung aller dieser Gegenstände abzulehnen.

8f) Zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden

In Ihr aufgegebenes Gepäck dürfen Sie keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände oder Gegenstände mit einem besonderen Wert einpacken, wie etwa

  • Geld,
  • Juwelen,
  • Edelmetalle,
  • Computer,
  • persönliche elektronische Geräte,
  • Aktien, Wertpapiere oder andere wertbeinhaltende Papiere,
  • Geschäftspapiere,
  • Pässe und andere Ausweispapiere.

8g) Unser Recht, die Beförderung von aufgegebenem Gepäck, das nicht ordnungsgemäß und sicher verpackt ist, zu verweigern

Wir werden die Beförderung von aufgegebenem Gepäck verweigern, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass das Gepäck nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältnissen verpackt ist.

8h) Unser Recht, Sie und Ihr Gepäck zu durchsuchen, zu überprüfen und zu durchleuchten

8h1) Aus Sicherheitsgründen sind wir oder unsere bevollmächtigten Agenten berechtigt, Ihre Durchsuchung und Überprüfung sowie die Durchsuchung, Überprüfung oder Durchleuchtung Ihres Gepäcks zu verlangen. Wir  werden uns stets bemühen, die Durchsuchung, Überprüfung und Durchleuchtung Ihres Gepäcks nur in Ihrer Anwesenheit vorzunehmen. Sollten Sie jedoch nicht verfügbar sein, können wir Ihr Gepäck auch in Ihrer Abwesenheit durchsuchen.

Falls Sie uns die notwendigen Sicherheitsdurchsuchungen, -überprüfungen und ‑durchleuchtungen nicht gestatten, werden wir Sie und Ihr Gepäck von der Beförderung ausschließen

8h2) Wenn eine Durchsuchung oder Überprüfung Schäden an Ihrer Person oder wenn eine Durchsuchung, Überprüfung oder Durchleuchtung Schäden an Ihrem Gepäck verursacht, so haften wir für solche Schäden nicht, es sei denn, dass diese auf unsere Fahrlässigkeit oder unser Verschulden zurückzuführen sind.

8i) Aufgegebenes Gepäck (Gepäck, das im Frachtraum des Flugzeuges befördert wird)

8i1) An jedem Stück Ihres aufgegebenen Gepäcks müssen Sie Ihren Namen anbringen.

8i2) Wenn Sie Ihr Gepäck aufgeben, geben wir Ihnen für jedes Stück eine Gepäckmarke.

8i3) Wir werden Ihr aufgegebenes Gepäck – soweit möglich – mit demselben Flugzeug wie Sie befördern, es sei denn, wir entscheiden aus Sicherheits- oder operationellen Gründen, Ihr Gepäck auf einem anderen Flug zu befördern. Wenn wir Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem anderen Flug befördern, werden wir es Ihnen zustellen, es sei denn, gesetzliche Vorschriften erfordern Ihre  Anwesenheit bei der Zollabfertigung.

8j) Nicht aufgegebenes Gepäck (Gepäck, das Sie mit sich an Bord des Flugzeuges nehmen)

8j1) Wir legen Maximalmaße und -gewichte für nicht aufgegebenes Gepäck fest. Zudem muss das Gepäck

  • unter Ihren Vordersitz, oder
  • in ein geschlossenes Gepäckfach der Flugzeugkabine passen.

8j2) Falls

  • Ihr nicht aufgegebenes Gepäck die Maximalmaße oder -gewichte übersteigt,
  • es nicht unter Ihren Vordersitz oder in ein geschlossenes Gepäckfach in der Flugkabine passt, oder falls
  • wir entscheiden, dass es nicht sicher ist,

müssen Sie es als aufgegebenes Gepäck aufgeben.

8j3) Wenn Sie ein Gepäck stück haben, wie z.B. ein Musikinstrument, das die Maximalmaße oder das Maximalgewicht für nicht aufgegebenes Gepäck übersteigt, aber ungeeignet für die Beförderung als aufgegebenes Gepäck ist, werden wir es in der Flugzeugkabine befördern, wenn

  • Sie uns vor Ihrem Einchecken mitgeteilt haben, dass Sie es in die Flugzeugkabine mitnehmen möchten,
  • wir vor Ihrem Einchecken zugestimmt haben, es in der Flugzeugkabine zu befördern, und
  • Sie uns eine Zusatzgebühr bezahlt haben, die für diese Dienstleistung anwendbar ist

Bitte fragen Sie uns oder unsere bevollmächtigten Agenten bezüglich der Einzelheiten unserer Zusatzgebühren.

8k) Abholen und Ablieferung des aufgegebenen Gepäcks

8k1) Sofern nicht Artikel 8i3 Anwendung findet, müssen Sie Ihr aufgegebenes Gepäck abholen, sobald wir es an Ihrem Bestimmungsort oder am Ort Ihrer Zwischenlandung Ihnen zur Verfügung gestellt haben. Falls Sie das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Zeit abholen, können wir Ihnen eine Gebühr für die

Einlagerung berechnen. Wenn Sie Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei Monaten seit dem Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abholung herausverlangen, sind wir berechtigt, über dieses Gepäck frei zu verfügen, ohne Ihnen gegenüber zu haften.

8k2) Nur der Inhaber der Gepäckmarke und, falls ein solcher ausgegeben wurde, des Gepäckscheines, ist berechtigt, das aufgegebene Gepäck herauszuverlangen.

8k3) Kann die Person, die das aufgegebene Gepäck herausverlangt, nicht die Gepäckmarke und, falls ein solcher ausgegeben wurde, den Gepäckschein vorlegen, so händigen wir das Gepäck dieser Person nur aus, wenn sie nachweisen kann, dass es ihr Gepäck ist.

8l) Tiere

Auf bestimmten Flügen befördern wir keine Tiere. Wenn wir uns mit der Beförderung Ihrer Tiere einverstanden erklären, so erfolgt die Beförderung unter nachfolgenden Bedingungen

8l1) Auf Inlandsflügen (damit bezeichnen wir Flüge innerhalb des allgemeinen Reisegebietes des Vereinigten Königreiches [einschließlich der Kanalinseln und der Isle of Man] und der Republik Irland) gelten folgende Bedingungen:

8l2) Auf internationalen Flügen (damit bezeichnen wir alle Flüge, die keine Inlandsflüge sind) gelten folgende Bedingungen:

  • Begleithunde, die Fluggäste mit einer Behinderung begleiten, können in die Flugzeugkabine mitgenommen werden, falls das anwendbare Recht dies erlaubt und falls die notwendigen Vorkehrungen bei den relevanten Flughäfen geschaffen sind.
  • Begleithunde, die Fluggäste mit einer Behinderung begleiten, werden kostenfrei befördert, es sei denn, dass wir eine Gebühr erheben, falls ein angrenzender Sitzplatz nicht genutzt werden kann, weil dieser von einem Fluggast mit einer Behinderung und dem Begleithund benötigt wird.
  • Begleithunde, die nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden können sowie als Haustiere geltende Hunde und Katzen werden als aufgegebenes Gepäck befördert oder als Frachtsendung, je nach Verfahrensweise zu dem relevanten Zeitpunkt.
  • Alle anderen Tiere müssen als Frachtsendung befördert werden.
  • Wir werden Tiere nur dann befördern, falls diese am Bestimmungsort oder an einem Transitpunkt erlaubterweise ankommen dürfen.

8l3) Auf allen Flügen (damit bezeichnen wir Inlandsflüge und internationale Flüge) gelten folgende Bedingungen:

  • Tiere und ihre Behältnisse, welche als aufgegebenes Gepäck entgegengenommen werden, fallen nicht unter Ihre Freigepäckgrenze und Sie müssen Zuschläge für Übergepäck für ihre Beförderung entrichten. Dies gilt nicht für Begleithunde, die Fluggäste mit einer Behinderung begleiten.
  • Sie müssen sicherstellen, dass alle Tiere, die als aufgegebenes Gepäck befördert werden, in ordnungsgemäßen, geeigneten und sicheren Behältnissen eingeschlossen sind. Unterlassen Sie dieses, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Tiere nicht zu befördern.
  • Sie müssen uns sämtliche für Ihre Tiere ausgestellten Gesundheits- und Impfzeugnisse, Einreise-, Durchreise- und Ausreisegenehmigungen und andere benötigte Dokumente vorlegen. Unterlassen Sie dieses, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Tiere nicht zu befördern.
  • Sofern die Beförderung der Tiere nicht den Haftungsregeln des Abkommens unterliegt, haften wir nicht für Verlust, Krankheit, Verletzung oder Tod der Tiere, es sei denn, wir haben schuldhaft gehandelt.
  • Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Schäden, die Sie erleiden, weil Sie nicht im Besitz der für Ihre Tiere erforderlichen Gesundheits- und Impfzeugnisse, Einreise-, Durchreise- und Ausreisegenehmigungen und sonstigen Dokumente sind. Sie müssen uns Geldstrafen, Gebühren, Schäden und sonstige Kosten erstatten, die wir bezahlt oder erlitten haben, weil Sie nicht im Besitz dieser Dokumente waren.
  • Von Zeit zu Zeit verabschieden wir neue Bestimmungen für die Beförderung von Tieren. Bitte fordern Sie von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten eine Kopie der Bestimmungen an.

9a) Flugpläne

9a1) Die in unseren Flugplänen ausgewiesenen Flugzeiten können sich in der Zeit zwischen der Veröffentlichung und Ihrem tatsächlichen Reiseantritt ändern. Wir können Ihnen diese Flugzeiten nicht garantieren und sie sind nicht Teil Ihres Beförderungsvertrages mit uns.

9a2) Bevor wir Ihre Buchung annehmen, werden wir oder unsere bevollmächtigten Agenten Ihnen die im Flugplan ausgewiesene Abflugzeit Ihres Fluges mitteilen. Diese Abflugzeit erscheint auf Ihrem Flugschein oder auf Ihrem Dokument ,Itinerary and Receipt “. Es kann erforderlich werden, die planmäßige Abflugzeit Ihres Fluges oder das planmäßige Abflugterminal für Ihren Flug nach Aushändigung Ihres Flugscheins an Sie abzuändern. Sofern Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten mitgeteilt haben, wie Sie zu erreichen sind, werden wir oder unsere bevollmächtigten Agenten uns bemühen, Sie über die Änderungen zu informieren.

9a3) Wir werden Ihnen eine unfreiwillige Flugpreiserstattung geben, wenn nach dem Kauf Ihres Flugscheins

  • wir die im Flugplan ausgewiesene Abflugzeit Ihres Fluges wesentlich ändern,
  • Sie diese Änderung nicht akzeptieren wollen, und
  • wir oder unsere bevollmächtigten Agenten Sie nicht auf einen anderen und für Sie akzeptablen Flug umbuchen können

9b) Möglichkeiten der Abhilfe im Falle von Flugverspätungen und -ausfällen

9b1) Wir werden alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, die zur Vermeidung von Verzögerungen bei Ihrer Beförderung und der Beförderung Ihres Gepäcks erforderlich sind.

9b2) In Ausnahmefällen und, falls erforderlich zur Vermeidung eines Ausfalls eines Fluges, können diese Maßnahmen darin bestehen, dass ein Flug durchgeführt wird

  • mit einem anderen Flugzeug, und/oder
  • von einer anderen Fluggesellschaft.

9b3) Wenn wir

  • einen Flug streichen,
  • einen Flug durchführen, der fünf Stunden oder mehr verspätet is
  • nicht Ihren Zwischenlande- oder Bestimmungsort anfliegen, oder
  • verantwortlich dafür sind, dass Sie einen Anschlussflug verpassen, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben,

können Sie eine der drei nachfolgend genannten Abhilfemöglichkeiten wählen:

Abhilfemöglichkeit 1
Wir
werden Sie so schnell wie möglich mit einem anderen unserer planmäßigen Flüge, auf dem noch ein Beförderungsplatz in der Klasse, für welche Sie den Flugpreis entrichtet haben verfügbar ist, zu dem aus ihrem Flugschein ersichtlichen Bestimmungsort befördern. In diesem Fall werden wir Ihnen keine zusätzlichen Kosten berechnen und gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins verlängern.

Abhilfemöglichkeit 2
Wir werden Sie zu dem aus Ihrem Flugschein ersichtlichen Bestimmungsort in der Klasse, für welche Sie den Flugpreis entrichtet haben, zu einem Ihnen genehmen späteren Zeitpunkt innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheines auf einem anderen unserer planmäßigen Flüge, auf welchem ein Sitzplatz frei ist, befördern. In diesem Fall werden wir keine Zusatzkosten berechnen.

Abhilfemöglichkeit 3
Wir werden Ihnen eine unfreiwillige Flugpreiserstattung geben oder dafür sorgen.

Wir werden Ihnen weitere Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen, wie Ausgleichsleistungen, Erfrischungen und weitere Betreuung sowie Rückvergütung, falls dies nach dem maßgeblichen Recht erforderlich ist. Wir  haben Ihnen gegenüber keine weiteren Verpflichtungen.

9c) Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung

Wenn Sie gegen Ihren Willen in einen Flug nicht einsteigen können, für den Sie einen gültigen Flugschein und eine bestätigte Reservierung vorweisen können, zahlen wir Ihnen Ausgleichsleistungen und stellen

Efrischungen und weitere Betreuungsleistungen zur Verfügung, falls dies nach dem maßgeblichen Recht erforderlich ist. Dies gilt nicht, falls Sie den Eincheck- und Einsteigeerfordernissen nach Artikel 6 nicht nachkommen oder wir unser Recht nach Artikel 5d3 oder 7 ausüben, Ihnen die Beförderung zu verweigern.

10. Erstattungen von Flugpreisen, Zuschlägen, Steuern, Gebühren und Kosten

10a1) Wir nehmen eine Erstattung des Preises und jeglicher Zuschläge für Ihren Flugschein oder für einen unbenutzten Teil desselben und für angefallene Steuern, Gebühren und Kosten gemäß unseren anwendbaren Flugpreisbestimmungen und Tarifbestimmungen vor.

10a2) Soweit in diesem Artikel nichts anderes vorgesehen ist, nehmen wir eine Erstattung ausschließlich an die Person, die den Flugschein bezahlt hat, vor.

10a3) Wenn Sie eine Flugpreiserstattung wünschen, müssen Sie uns den Nachweis erbringen, dass Sie die Person sind, die den Flugschein bezahlt hat.

10a4) Außer im Falle des Verlustes des Flugscheins nehmen wir die Erstattung nur gegen vorherige Rückgabe des Flugscheins und aller unbenutzten Flight Couponsvor.

10b) Unfreiwillige Flugpreiserstattung

10b1) Wir werden Ihnen den Flugpreis gemäß den nachfolgenden Regelungen erstatten, wenn wir

  • einen Flug streichen,
  • eine Flugzeit so erheblich abändern, dass dies für Sie nicht akzeptabel ist,
  • einen Flug mit fünf Stunden oder mehr Verspätung durchführen,
  • nicht an Ihrem Bestimmungsort oder am Ort Ihrer Zwischenlandung landen,
  • dafür verantwortlich sind, dass Sie einen Anschlussflug, für den Sie im Besitz einer bestätigten Reservierung waren, verpassen, oder aber
  • Ihre Beförderung ablehnen, da Ihnen gegenüber eine Verbotsmitteilung in Kraft ist.

10b2) Wenn Sie keinen Teil des Flugscheins benutzt haben, entspricht der Erstattungsbetrag dem Flugpreis und jeglichen Zuschlägen sowie allen Steuern, Gebühren und Kosten, die Sie bezahlt haben.

10b3) Wenn Sie einen Teil des Flugscheins benutzt haben, entspricht der Erstattungsbetrag mindestens der Differenz zwischen dem Flugpreis und jeglichen Zuschlägen sowie allen Steuern, Gebühren und Kosten, die Sie bezahlt haben, und dem entsprechenden Flugpreis und jeglichen Zuschlägen sowie Steuern, Gebühren und Kosten für die Beförderung zwischen den Orten, für die Sie Ihren Flugschein benutzt haben.

10c) Freiwillige Flugpreiserstattung

10c1) Wenn Sie einen Anspruch auf Erstattung des Flugscheins aus anderen als den in Artikel 10b genannten Gründen haben, richtet sich die Erstattung nach den nachfolgenden Regelungen:

10c2) Wenn Sie keinen Teil des Flugscheins benutzt haben, entspricht der Erstattungsbetrag dem Flugpreis und jeglichen Zuschlägen sowie den Steuern, Gebühren und Kosten, die Sie bezahlt haben, abzüglich von Stornierungs- und angemessenen Bearbeitungsgebühren.

10c3) Wenn Sie einen Teil des Flugscheins benutzt haben, entspricht der Erstattungsbetrag der Differenz zwischen dem Flugpreis und jeglichen Zuschlägen sowie den Steuern, Gebühren und Kosten, die Sie bezahlt haben, und dem entsprechenden Flugpreis und jeglichen Zuschlägen sowie den Steuern, Gebühren und Kosten für die Beförderung zwischen den Orten, für die Sie Ihren Flugschein benutzt haben, abzüglich von Stornierungs- und angemessenen Bearbeitungsgebühren.

10d) Erstattung eines in Verlust geratenen Flugscheins

10d1) Wenn Sie Ihren Flugschein oder einen Teil desselben verlieren und Sie den Verlust in zufriedenstellender Weise nachweisen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr bezahlen, lassen wir Ihnen schnellstmöglich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins eine Erstattung zukommen. Wir werden nur unter folgenden Bedingungen so verfahren:

  • der in Verlust geratene Flugschein oder ein Teil desselben wurde nicht benutzt, früher erstattet oder ersetzt (es sei denn, die Benutzung, Erstattung oder Ersetzung durch oder an eine andere Person beruhte auf unserem Verschulden), und
  • der Empfänger des Erstattungsbetrags verpflichtet sich, den Erstattungsbetrag zurückzuzahlen, sofern wir zu einem späteren Zeitpunkt betrügerisches Handeln aufdecken.

Dies gilt nicht, wenn das betrügerische Handeln oder die Benutzung durch eine andere Person auf unserem Verschulden beruhte.

10d2) Falls wir oder unsere bevollmächtigten Agenten den Flugschein oder einen Teil desselben verlieren, haften wir für den Schaden.

10e) Unser Recht, eine Flugpreiserstattung abzulehnen

10e1) Wir können eine Erstattung ablehnen, wenn der Antrag hierfür erst nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des Flugscheins gestellt wird.

10e2) Wir können die Erstattung für einen Flugschein ablehnen, den Sie nach Ankunft in einem Land uns oder den Behörden des Landes zum Nachweis Ihrer Absicht, dieses Land wieder zu verlassen, vorgelegt haben, es sei denn, dass

  • Sie zu unserer Zufriedenheit nachweisen können, dass Sie die Erlaubnis haben, in dem Land zu bleiben, oder
  • Sie dieses Land mit einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Beförderungsmittel verlassen werden.

10f) Währung

Wir leisten die Erstattung in derselben Art und Weise und in derselben Währung, wie Sie den Flugschein bezahlt haben, es sei denn, wir vereinbaren etwas anderes. Wenn Sie beispielsweise Ihren Flugschein in US-Dollar und per Kreditkarte bezahlt haben, leisten wir die Erstattung in US-Dollar auf Ihr Kreditkartenkonto.

10g) Freiwillige Flugpreiserstattungen werden nur von demjenigen Luftfrachtführer vorgenommen, der den Flugschein ausgestellt hat

Wir leisten Ihnen eine freiwillige Flugpreiserstattung nur, wenn wir oder unsere bevollmächtigten Agenten den Flugschein ausgestellt und wir oder diese die Erstattung genehmigt haben.

11a) Ungebührliches Verhalten

Wenn wir gute Gründe dafür haben, annehmen zu müssen, dass Sie während Ihres Aufenthaltes an Bord des Flugzeuges

  • das Flugzeug oder sich darin befindende Personen in Gefahr gebracht haben,
  • die Flugzeugbesatzung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bewusst behindert haben,
  • den Sicherheitsanweisungen der Flugzeugbesatzung keine Folge geleistet haben,
  • den Anzeigen, den Sitzgurt anzulegen oder nicht zu rauchen, keine Folge geleistet haben,
  • eine strafbare Handlung begangen haben,
  • Ihren physischen oder psychischen Zustand durch Genuss alkoholischer Getränke oder Drogen in Mitleidenschaft gezogen haben,
  • den Anweisungen der Flugzeugbesatzung im Hinblick auf alkoholische Getränke oder Drogen keine Folge geleistet haben,
  • eine Bombendrohung als Falschmeldung oder eine andere sicherheitsrelevante Drohung ausgesprochen haben,
  • die Flugzeugbesatzung oder andere Fluggäste bedroht, beschimpft oder beleidigt haben
  • gegenüber der Flugbesatzung oder anderen Fluggästen sich in bedrohender, beschimpfender, beleidigender oder Ärgernis erregender Weise verhalten haben, oder
  • sich in einer Weise verhalten haben, die bei anderen Fluggästen oder bei der Flugzeugbesatzung eine Einschränkung des Reisekomforts, Unannehmlichkeiten, Schäden oder Verletzungen verursacht hat,

können wir solche Maßnahmen ergreifen, die wir für angemessen halten, um Sie davon abzuhalten, dieses Verhalten fortzusetzen. Nach Landung des Flugzeuges können wir folgende Maßnahmen anordnen:

  • wir verweisen Sie des Flugzeuges,
  • wir lehnen Ihre Beförderung auf den restlichen Strecken der auf Ihrem Flugschein bezeichneten Reise ab, und
  • wir berichten den Vorfall an Bord des Flugzeuges den zuständigen Behörden mit dem Antrag, Sie wegen aller kriminellen Handlungen, die Sie möglicherweise begangen haben, strafrechtlich zu verfolgen.

11b) Kosten einer Flugumleitung auf Grund ungebührlichen Verhaltens

Wenn wir auf Grund Ihres Verhaltens entscheiden, das Flugzeug zu einem unplanmäßigen Bestimmungsort umzuleiten, um Sie des Flugzeuges zu verweisen, sind Sie verpflichtet, uns alle angemessenen und sachgerechten Kosten der Umleitung zu erstatten.

11c) Gebrauch von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeuges

Aus Sicherheitsgründen können wir den Gebrauch von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeuges, insbesondere von

  • Mobiltelefonen,
  • Laptopcomputern,
  • Aufzeichnungsgeräten,
  • Radiogeräten,
  • MP3, Kassetten- und CD-Playern,
  • elektronischen Spielen, oder
  • Übertragungsgeräten, z.B. ferngesteuerten Spielzeugen und Walkie-Talkies,
    untersagen. Sie dürfen diese Gegenstände nicht benutzen, wenn wir Ihnen ihre Benutzung ausdrücklich untersagt haben.

Der Betrieb von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist erlaubt.

12a) Wenn wir

  • veranlassen, dass andere Unternehmen (wie z.B. Reiseveranstalter, Bahn-/ Fährunternehmen oder Hotels) Sie zu Lande oder zu Wasser befördern oder andere Dienstleistungen für Sie erbringen, oder
  • Ihnen einen Beförderungsschein oder einen Gutschein für die (Land- oder Wasser-) Beförderung oder für andere Dienstleistungen ausstellen,

handeln wir hierbei ausschließlich als Ihr Vertreter. Hierbei finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, das diese Dienstleistungen erbringt, Anwendung.

12b) Wenn wir auch Beförderungen zu Lande oder zu Wasser für Sie durchführen, finden auf diese Beförderungen besondere Bedingungen (nicht diese Beförderungs-bedingungen) Anwendung. Bitte besorgen Sie sich von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten eine Kopie dieser besonderen Bedingungen.

13a) Allgemeines

13a1) Sie (nicht wir) sind verpflichtet,

  • die einschlägigen Einreisebestimmungen für das jeweilige Land zu überprüfen, in das Sie reisen, und
  • uns alle Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen und sonstige Reisedokumente, die für Ihre Reise benötigt werden, vorzulegen.

13a2) Sie müssen alle Gesetze, Bestimmungen und Auflagen des jeweiligen Landes befolgen, von dem Sie abfliegen, in das Sie einfliegen, durch das Sie reisen oder in dem Sie als Transitfluggast sind.

13a3) Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn

  • Sie nicht im Besitz aller erforderlichen Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen oder sonstigen Reisedokumente sind,
  • Ihr Reisepass, Ihr Visum, Ihre Gesundheitsbescheinigungen oder sonstigen Reisedokumente ungültig oder abgelaufen sind, oder
  • Sie nicht alle einschlägigen Gesetzesbestimmungen befolgt haben.

13b) Sie müssen uns gültige Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen und sonstige Reisedokumente vorlegen

Vor Antritt Ihrer Reise müssen Sie uns alle Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen und sonstigen Reisedokumente, die Sie für Ihre Reise benötigen, vorlegen. Auf unser Verlangen hin müssen Sie

  • uns erlauben, Kopien davon anzufertigen und zu behalten, und
  • Ihren Reisepass oder das entsprechende Reisedokument einem Mitglied der Flugzeugbesatzung zur sicheren Verwahrung bis zum Ende des Fluges übergeben.

13c) Was geschieht, wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird?

Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, müssen Sie uns folgende Kosten erstatten:

  • jede Geldbuße, Geldstrafe oder sonstige Gebühr, die gegen uns von der betreffenden Regierungsbehörde verhängt wird,
  • Kosten einer Inhaftierung, mit denen wir belastet werden,
  • Kosten für Ihren Rücktransport zu Ihrem Abflugsort, und
  • alle weiteren Kosten, die wir aus gutem Grund bezahlt oder deren Zahlung wir zugestimmt haben.

Wir werden Ihnen den Flugpreis für die Beförderung bis zu dem Ort, an welchem Ihnen die Einreise verweigert wurde, nicht erstatten.

Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, müssen Sie uns folgende Kosten erstatten:

Wenn wir aufgefordert werden, Straf- oder Bußgelder zu zahlen oder sonstige Auslagen (wie z.B. Kosten einer Inhaftierung) aufzuwenden, weil Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen oder sonstige Reiseauflagen des betreffenden Landes, in das Sie eingereist sind, nicht befolgt haben oder Sie die von diesem Land geforderten Dokumente nicht haben vorlegen können, so sind Sie verpflichtet, uns die deswegen gezahlten Beträge zu erstatten. Wir können eine solche Zahlung vom Wert eines noch nicht benutzten Teils Ihres Flugscheins abziehen oder von Ihrem Geld, das sich in unserem Besitz befindet.

13e) Zollkontrollen

Falls erforderlich, haben Sie der Durchsicht Ihres Gepäcks durch Zoll- oder andere Beamte beizuwohnen. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Schäden, die Sie im Verlauf einer Zollkontrolle oder dadurch erleiden, dass Sie nicht anwesend sind.

13f) Sicherheitsüberprüfungen

Sie sind verpflichtet, uns, staatlichen Behörden, Flughafenmitarbeitern oder anderen Fluggesellschaften Sicherheitsüberprüfungen Ihrer Person und Ihres Gepäcks zu gestatten.

Wenn wir und andere Luftfrachtführer Beförderungen für Sie auf Grund eines Flugscheins oder eines Anschlussflugscheins ausführen, betrachten wir die Beförderung als einheitliche Leistung im Sinne des Abkommens. Bitte beachten Sie jedoch Artikel 15g1.

15a) Diese Beförderungsbedingungen regeln unsere Haftung Ihnen gegenüber
15b) Die Beförderungsbedingungen anderer Luftfrachtführer regeln deren Haftung Ihnen gegenüber

Die Beförderungsbedingungen jedes anderen Luftfrachtführers, der für Sie eine Beförderungsleistung erbringt, regeln dessen Haftung Ihnen gegenüber. Andere Luftfrachtführer können niedrigere Haftungsgrenzen haben.

15c) Anwendbare Bestimmungen

Unsere Haftung für die Beförderung von Fluggästen und Gepäck wird vom Abkommen geregelt. Dieser Artikel 15 legt die Grenzen unserer Haftung dar und fasst die Haftungsbestimmungen, die wir gemäß dem Abkommen anwenden, zusammen. Sollte Artikel 15 unvereinbar sein mit dem Abkommen oder anderen anwendbaren Bestimmungen, heben das Abkommen oder die anderen anwendbaren Bestimmungen diesen Artikel 15 auf.

15d) Unsere Haftung für Tod, Körperverletzung oder sonstige gesundheitliche Schädigung von Fluggästen

15d1) Unsere Haftung für nachgewiesene Schäden, die von einem Fluggast erlitten werden bei einem Unfall, bei dem ein Fluggast getötet, körperlich verletzt oder sonst gesundheitlich geschädigt wird, ist keiner finanziellen Begrenzung unterworfen.

15d2) Bei Schäden bis einschließlich einem 113.100 SZR (ungefähr 109,500 Engl. Pfund) entsprechenden Betrag werden wir unsere Haftung nicht ausschließen oder begrenzen.

15d3) Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 15d2 sind wir, sofern wir nachweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit oder eine andere unerlaubte Handlung oder Unterlassung des verletzten oder getöteten Fluggastes oder der Person, die Entschädigung verlangt, verursacht oder mitverursacht wurde, gemäß den anwendbaren Bestimmungen ganz oder teilweise von unserer Haftung befreit.

15d4) Soweit die Schäden unter diesem Artikel 15d möglicherweise 113.100 SZR (ungefähr 109,500 Engl. Pfund) übersteigen, werden sie entsprechend verringert, wenn wir nachweisen, dass der Schaden nicht auf Fahrlässigkeit oder andere unerlaubte Handlung oder Unterlassung von uns oder unseren Agenten beruht oder dass der Schaden ausschließlich auf der Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlung oder Unterlassung eines Dritten beruht.

15d5) Wir zahlen unverzüglich, keinesfalls aber später als 15 Tage nach der Feststellung der Identität der schadensersatzberechtigten natürlichen Person einen Vorschuss, der erforderlich ist zur Beseitigung einer unmittelbaren wirtschaftlichen Notlage, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Falles.

15d6) Unbeschadet des Artikels 15d5 beläuft sich dieser Vorschuss mindestes auf einen 16,000 SZR (ungefähr 13,000 Engl. Pfund) entsprechenden Betrag je Fluggast im Todesfall.

15d7) Ein Vorschuss stellt keine Haftungsanerkennung durch uns dar.

15d8) Ein Vorschuss kann mit den eventuell später aufgrund unserer Haftung gezahlten Beträgen verrechnet werden.

15d9) Ein Vorschuss ist nicht zurückzuzahlen, es sei denn, es handelt sich um einen der in Artikel 15d3 genannten Fälle, oder um Fälle, in denen in der Folge nachgewiesen wird, dass die Person, die den Vorschuss erhalten hat, nicht die zum Schadensersatz berechtigte Person war.

15d10) Wir haften nicht für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen einschließlich Tod, soweit hierfür Ihr körperlicher Zustand ursächlich ist oder für die Verschlechterung eines solchen Zustandes.

15e) Unsere Haftung für Gepäckschäden

15e1) Wir haften nicht für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck (außer Schäden durch Verspätung, die von Art. 15e4 unten geregelt werden), es sei denn der Schaden wurde durch unsere Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit unserer Agenten verursacht.

15e2) Unsere Haftung für Schäden an Ihrem Gepäck, einschließlich Schäden durch Verspätung, ist begrenzt durch das Abkommen auf 1.131 SZR (ungefähr 1,000 Engl. Pfund) außer wenn Sie nachweisen, dass der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von uns oder unseren Agenten verursacht worden ist

  • in der Absicht, den Schaden herbeizuführen oder
  • leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit

Wahrscheinlichkeit eintreten werde und Sie nachweisen, dass unsere Angestellten oder Agenten, die für die Handlung oder Unterlassung verantwortlich sind, in Ausführung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.

15e3) Wenn Sie beim Einschecken eine besondere Erklärung eines höheren Wertes ausfüllen und den anwendbaren Zuschlag entrichten, ist unsere Haftung auf den erklärten höheren Wert begrenzt.

15e4) Wir haften nicht für den Schaden, der durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck entstanden ist, wenn wir nachweisen, dass wir und unsere Agenten alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es uns oder unseren Agenten nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

15e5) Wir haften nicht für Schäden, die durch I hr Gepäck verursacht wurden.

15e6) Sie haften für alle Schäden, die durch Ihr Gepäck an anderen Personen oder an dem Eigentum anderer Personen, einschließlich unserem Eigentum, verursacht werden.

15e7) Befinden sich Gegenstände in Ihrem aufgegebenen Gepäck, die Sie gemäß Artikel 8c, 8d oder 8f nicht mitführen dürfen, oder wenn Sie im Falle von erlaubten Schusswaffen nicht den Bedingungen für deren Mitnahme gemäß Artikel 8d entsprochen haben, so haften wir keinesfalls für Schäden an oder Verlust von solchen Gegenständen, sofern in dem Abkommen nichts anderes bestimmt wird. Diese Gegenstände schließen ein zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Gegenstände mit besonderem Wert, wie z. B. Geld, Schmuckstücke, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, Aktien, Wertpapiere oder andere wertbeinhaltende Papiere, Geschäftspapiere oder Reisepässe und andere Ausweispapiere. Im Fall eines Anspruchs wegen Beschädigung, Verspätung oder Verlust können wir jegliche Einwendungen eines Mitverschuldens geltend machen, die im Abkommen aufgeführt sind.

15e8) Wir haften keinesfalls für Schäden an Gegenständen, die Sie in Ihrem nicht aufgegebenen Gepäck mit sich führen, obwohl die Mitnahme dieser Gegenstände verboten ist gemäß Artikeln 8c oder 8e.

15f) Unsere Haftung für Schäden, die durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen entstehen

15f1) Unsere Haftung für Schäden, die durch Verspätung bei der Beförderung eines Fluggastes entstehen, ist nach dem Abkommen begrenzt auf 4.694 SZR (ungefähr 4.500 Engl. Pfund).

15f2) Wir haften nicht für Schäden, die durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen entstehen, wenn wir nachweisen, dass wir und unsere Agenten alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es uns oder unseren Agenten nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

15g) Allgemeines

15g1) Wenn wir

  • Ihnen für eine Beförderung, die durch einen anderen Luftfrachtführer ausgeführt wird, einen Flugschein ausstellen, oder
  • Gepäck zur Beförderung durch einen anderen Luftfrachtführer abfertigen,

so handeln wir lediglich als Vertreter dieses Luftfrachtführers. Ansprüche, die aufgegebenes Gepäck betreffen, können Sie gegen den ersten oder den letzten Luftfrachtführer geltend machen oder gegen den Luftfrachtführer, der die Beförderung ausführte, während derer die Beschädigung eintrat.

15g2) Wir haften nicht für Schäden, die deswegen entstehen,

  • weil wir Gesetze, behördliche Anordnungen oder Auflagen erfüllt haben, oder
  • weil Sie Gesetze, behördliche Anorderungen oder Auflagen nicht erfüllt haben.

15g3) Soweit diese Beförderungsbedingungen keine andere Regelung treffen, haften wir Ihnen gegenüber nur zum Ausgleich derjenigen Schäden und Kosten, die Sie nachgewiesen haben und deren Ausgleich Ihnen nach dem Abkommen zusteht.

15g4) Unser Beförderungsvertrag mit Ihnen (einschließlich dieser Beförderungs-bedingungen und der Haftungsausschlüsse und -beschränkungen) gilt für unsere Agenten, Erfüllungsgehilfen, Angestellten und sonstige Vertreter in demselben Maße wie für uns selbst. Infolgedessen darf der von uns selbst und von unseren Agenten, Erfüllungsgehilfen, Angestellten und Vertretern zu leistende Schadensersatz unsere Haftung, soweit eine solche besteht, betragsmäßig nicht übersteigen.

15g5) Sofern wir nicht etwas anderes erklären, hebt keine Regelung in diesen Beförderungsbedingungen einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung auf, die wir nach dem Abkommen oder anwendbaren Gesetzen geltend machen können.

15g6) Keine Regelung in diesen Beförderungsbedingungen

  • verwehrt uns, einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung nach dem Abkommen oder anwendbaren Gesetzen geltend zu machen, oder
  • hebt eine Verteidigungsmöglichkeit nach dem Abkommen oder anwendbaren Gesetzen

gegen Sozialversicherungsträger oder andere Personen auf, die Entschädigung wegen des Todes, einer Körperverletzung oder einer sonstigen Gesundheitsschädigung eines Fluggasts bezahlt haben oder bezahlen müssen.

16a) Wenn Sie aufgegebenes Gepäck annehmen, ohne einen Schaden anzuzeigen, ist dieses hinreichender Beweis dafür, dass das Gepäck in ordnungsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist.

Wenn der Inhaber eines Gepäckscheins oder einer Gepäckmarke aufgegebenes Gepäck entgegennimmt, ohne einen Schaden anzuzeigen, gilt dieses als hinreichender Beweis dafür, dass das aufgegebene Gepäck in ordnungsgemäßem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert worden ist; der Gegenbeweis ist zulässig.

16b) Eine Anzeige über die Beschädigung aufgegebenen Gepäcks muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Annahme des Gepäcks erfolgen

Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt ist, müssen Sie uns unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Annahme des aufgegebenen Gepäcks, schriftlich den Schaden anzeigen.

16c) Eine Anzeige über die Verspätung aufgegebenen Gepäcks muss schriftlich innerhalb von 21 Tagen erfolgen, nachdem Ihnen das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist

Im Falle der Verspätung aufgegebenen Gepäcks ist uns dieses spätestens 21 Tage, nachdem Ihnen das aufgegebene Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, schriftlich anzuzeigen.

Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie eine Klage nicht innerhalb von zwei Jahren einreichen, gerechnet - vom Tag der Ankunft des Flugzeuges am Bestimmungsort, oder - vom Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, oder - vom Tag, an dem die Beförderung abgebrochen worden ist. Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des Gerichts, vor dem der Fall verhandelt wird.

18a) Allgemeines und Reservierungen

18a1) Wenn Sie ein Fluggast mit einer Behinderung sind und besonderer Hilfe bedürfen, sollten Sie uns bei der Buchung über Ihre besonderen Bedürfnisse informieren.

18a2) Wenn Sie ein Fluggast mit einer Behinderung sind, werden wir Sie befördern, wenn vereinbart wurde, dass wir Ihren besonderen Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie uns bei der Buchung nicht über Ihre besonderen Bedürfnisse informieren, werden wir gleichwohl alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

18b) Sitzplatz

Die Bestimmungen betreffend den Sitzplatz gemäß Artikel 5e finden auch Anwendung auf Fluggäste mit einer Behinderung. Wenn Sie ein Fluggast mit einer Behinderung sind, wegen der Sie einen Sitz in der ersten Reihe benötigen, wie etwa eine Behinderung wegen der Sie die Begleitung eines Hundes benötigen in Übereinstimmung mit Artikel 8l und Sie einen Sitz in der ersten Reihe verlangen, wird er Ihnen gewährt, wenn er nicht bereits einem anderen Fluggast mit einer Behinderung zugeteilt wurde.

18c) Reisen mit einem Begleiter

Wir können verlangen, dass Sie mit einem Begleiter reisen, wenn dies erforderlich ist für die Sicherheit oder wenn Sie allein nicht in der Lage sind, das Flugzeug zu verlassen oder unsere Sicherheitshinweise zu verstehen.

18d) Gepäck

18d1) Wir erheben keinen Zuschlag für die Beförderung eines Hilfsmittels wie etwa eines Rollstuhls oder eines Krückstocks, und solche Hilfsmittel werden bei der Erfassung Ihrer Freigepäckgrenze nicht mitgezählt.

18d2) Auf Flügen, auf denen medizinischer Sauerstoff erlaubt ist, werden wir Ihnen den Service medizinischen Sauerstoffs berechnen (und werden verlangen, dass Sie in Begleitung reisen).

18e) Tragbahren

Wir behalten uns das Recht vor, Fluggäste nicht anzunehmen, die auf irgendeinem Flug eine Tragbahre benötigen.

Wenn wir Sie und Ihr Gepäck befördern, müssen Sie unsere sonstigen Bestimmungen beachten. Diese betreffen unter anderem

  • unbegleitete Kinder,
  • Fluggäste mit einer BehinderungBewegungseinschränkungen,
  • Schwangere und erkrankte Fluggäste,
  • Beförderung von Tieren
  • Einschränkungen des Gebrauchs elektronischer Geräte an Bord des Flugzeuges,
  • Rauchen und Genuss alkoholischer Getränke an Bord des Flugzeuges,
  • verbotene Gegenstände im Gepäck, und
  • Beschränkungen der Maße, der Größe und des Gewichts von Gepäckstücken.

Der Originaltext dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck ist in englischer Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchlichkeiten oder fehlender Übereinstimmung zwischen der englischen Textversion und dieser Textversion gebührt der englischen Textversion der Vorrang.

 

Letzte Aktualisierung: 14 Apr 2005

 

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