British Airways, ihre Tochtergesellschaften und Franchisepartner tun alles, um die Planmäßigkeit ihrer Flüge sicherzustellen. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Flug verspätet ist oder annulliert werden muss. Mit dieser Mitteilung informieren wir Sie für diese Fälle über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 261/2004; zusätzliche vertragliche Rechte erwerben Sie dadurch nicht. Diese Regelungen gelten für alle Fluggäste, die von einem Flughafen innerhalb der EU reisen sowie für alle Fluggäste, die mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft in einen EU-Mitgliedstaat reisen, sofern sie nicht bereits entsprechende Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Abflugland erhalten haben. Die ausführende Fluggesellschaft ist für die Gewährung der Ansprüche verantwortlich. Mit dieser Mitteilung erläutern wir darüber hinaus, auf welche Weise Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung oder Rückerstattung für Flüge, die von British Airways Plc oder eine British Airways Franchisepartner innerhalb oder nach Europa ausgeführt werden, geltend machen können.
Fluggäste, deren Flug annulliert wird, haben die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:
Ist ein Flug mehr als fünf Stunden verspätet, hat der Käufer des Flugscheins Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises für die nicht geflogene Strecke
Wird ein Flug annulliert oder ist er um mehr als fünf Stunden verspätet und hat der Fluggast ein gültiges Ticket für einen Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden, erhält er einen Rückflug durch die ausführende Fluggesellschaft zum ersten Abflugort und die Rückzahlung des Flugpreises für die nicht geflogenen Strecken, wenn er wegen der Annullierung oder Verspätung seine Weiterreise an den Zielort nicht fortsetzen möchte. Wenn der Fluggast seine Reise nicht fortsetzen möchte und sich für die Rückkehr zum ersten Abflugort entscheidet, hat der Käufer des Flugscheins Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises für die bereits geflogenen Strecken, wenn der Fluggast belegen kann, dass seine Reise im Hinblick auf seinen ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist. Um die Rückerstattung des Flugpreises für geflogene Strecken zu erhalten, muss der Käufer des Flugscheins den entsprechenden Antrag gleichzeitig mit seiner Forderung auf Rückzahlung für die nicht geflogenen Strecken stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie Ihr Ticket gekauft haben, um einen Antrag auf Rückerstattung des Flugpreises für die nicht geflogenen Strecken oder Rückzahlung für die geflogenen Teile der Reise zu stellen. Wenn Sie über ba.com gebucht haben, erhalten Sie online die erforderlichen Kontaktinformationen. Sie müssen schriftlich Ihren Namen und Ihre Anschrift, die Ticketnummer, die Buchungsreferenz, die Flugnummer, das Datum und Einzelheiten zu Ihrem Antrag angeben und alle zugehörigen Dokumente (z. B. ungenutzte Flugscheine) vorlegen.
Bei der Annullierung von Flügen oder langen Verspätungen erhalten die betroffenen Fluggäste - in angemessenem Verhältnis zu ihrer Wartezeit - Erfrischungen und Mahlzeiten sowie die Möglichkeit, zu zwei Personen außerhalb des Flughafens Kontakt aufzunehmen. Diese Unterstützung wird angeboten bei
Die zuständige Fluggesellschaft übernimmt bei Bedarf eine Hotelübernachtung und sorgt für den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft. Die Fluggesellschaft informiert die Fluggäste über die Versorgung mit Erfrischungen, den Transport und die Hotelübernachtung.
Wenn Sie weniger als vierzehn Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung eines Flugs aus Gründen informiert werden, die im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen (sofern nicht außerordentliche Umstände vorliegen, die nicht mit vertretbaren Mitteln hätten verhindert werden können), steht Ihnen ein Ausgleichsanspruch zu, sofern Ihnen keine anderweitige Beförderung angeboten wird, die Abflug und Ankunft am Endziel innerhalb folgender Zeiten ermöglicht:
In diesen Fällen bestehen folgende Ausgleichsansprüche:
Die Ausgleichszahlungen werden um 50% gekürzt, wenn eine anderweitige Beförderung angeboten wird, bei der die Ankunft am Endziel von der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht mehr abweicht als:
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nur dann besteht, wenn der Fluggast nicht mindestens vierzehn Tage vor dem planmäßigen Abflugdatum über die Annullierung informiert wurde. Die Information erfolgt an den Kontakt, der der ausführenden Fluggesellschaft vom Fluggast, dem Käufer des Tickets oder von seinem Reisebüro bei der Buchung mitgeteilt wurde.
Bitte wenden Sie sich online an British Airways Customer Relations unter: http://ba.com/euclaim, um einen Antrag auf Entschädigung zu stellen (mit Ausnahme für Flüge von Sun Air, BA8200-8299). Der Antrag kann nur von dem betroffenen Fluggast selbst gestellt werden. Alternativ können Sie Ihren Antrag schriftlich an British Airways Customer Relations, EU Compensation Claims, PO Box 5619, Sudbury, Suffolk, CO10 2PG, Großbritannien richten.
Wegen Ausgleichszahlungen für Flüge, die von Sun Air ausgeführt werden, wenden Sie sich schriftlich an Sun Air of Scandinavia A/S, Customer Relations, Cumulusvej 10, Billund, DK-7190, Dänemark.
Der Antragsteller muss seinen Namen und seine Anschrift, die Namen der anderen Fluggäste, für die er den Antrag stellt, und ihre Anschrift, die Buchungsreferenz sowie die Details des stornierten Flugs angeben. Ein Antrag kann für bis zu sechs Fluggäste gestellt werden, vorausgesetzt, dass Sie den gleichen Nachnamen tragen und für sie die gleiche Buchung und Reise gilt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass British Airways Ihren Antrag auf Ausgleichszahlung nicht am Flughafen bearbeiten kann.
Die vorgesehenen Ansprüche stehen nur solchen Fluggästen zu, die über eine bestätigte Buchung für den betroffenen Flug verfügen (oder durch uns von einem anderen bestätigten Flug auf den betroffenen Flug umgebucht wurden) und im Besitz eines Papiertickets oder einer E-Ticket-Bestätigung (oder für Buchungen, die über einen britischen Reiseveranstalter vorgenommen wurden, einer ATOL-Quittung, die den Flug nennt) sind. Ansprüche aufgrund von Verspätungen können nur geltend gemacht werden, wenn sich der Fluggast rechtzeitig am Check-In gemeldet hat. Für Beschwerden bezüglich der Inanspruchnahme Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung (British Airways Customer Relations, EU Compensation Claims, PO Box 5619, Sudbury, Suffolk, CO10 2PG, Großbritannien). Sollte Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet werden, haben Sie die Möglichkeit, sich an das Air Transport Users Council, CAA HOUSE, 45-59 Kingsway, London WC2B 6TE, Großbritannien zu wenden.
Bitte beachten Sie: Diese Nachricht ist auch in englischer Sprache erhaeltlich. Sollten Unterschiede zwischen dieser Übersetzung und der englischen Version bestehen, gilt die englische Version.