British Airways, ihre Tochtergesellschaften und Franchisepartner sind bemüht, die Planmäßigkeit ihrer Flüge sicherzustellen. Unter bestimmten Umständen ist dies jedoch nicht möglich, sodass ein Flug verspätet ist oder storniert werden muss. Diese Mitteilung unterrichtet Sie über Ihre Rechte nach Verordnung (EG) Nr. 261/2004, sollte ein solcher Fall eintreten. Sie gewährt Ihnen keine zusätzlichen vertraglichen Rechte. Dieses Recht gilt für alle Fluggäste, die von einem Flughafen innerhalb der EU reisen sowie für alle Fluggäste, die mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft in einen EU-Mitgliedsstaat reisen, sofern sie nicht bereits entsprechende Unterstützung in ihrem Abflugland erhalten haben. Die durchführende Fluggesellschaft ist für die Gewährleistung dieser Rechte verantwortlich. Diese Mitteilung erläutert zudem die nach diesem Recht geltende Vorgehensweise für Entschädigungs- oder Rückerstattungsforderungen oder Rückzahlungsforderungen für Flüge, die von British Airways Plc oder einem British Airways Franchisepartner innerhalb oder nach Europa durchgeführt werden.
Wenn Ihnen bei einem Flug ab oder nach Israel die Beförderung verwehrt wurde oder Ihr Flug storniert wird oder verspätet oder verfrüht angetreten wurde, dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Israel Aviation Services Law (Ausgleichs- und Betreuungsleistungen für Fluggäste im Falle der Stornierung des Flugs oder bei Änderungen der Beförderungsbedingungen), 2012.
Fluggäste, deren Flug storniert wird, haben folgende Möglichkeiten:
Umbuchung auf eine geänderte Reiseroute unter vergleichbaren Reisebedingungen zum Zielort, wie in dem beim Check-In vorgelegten Ticket ausgewiesen, und zwar entweder bald möglichst oder zu einem späteren Zeitpunkt, den der Fluggast nach Verfügbarkeit frei wählen kann - oder
Rückzahlung an den Ticketkäufer. Die Rückzahlung erfolgt für den Teil oder die Teile der Strecken, der/die nicht geflogen wurde(n).
Ist ein Flug über fünf Stunden verspätet, hat der Ticketkäufer das Recht auf Rückzahlung des Teils/der Teile der Strecken, der/die nicht geflogen wurde(n).
Im Falle einer Flugstornierung oder Verspätung über fünf Stunden auf einer Reise mit Anschlussflug, für den der Fluggast ein gültiges Ticket besitzt (mit geplantem Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden) und infolgedessen seine Weiterreise an den Zielort nicht fortsetzen möchte, erhält der Fluggast so früh wie möglich einen Rückflug durch die zuständige Fluggesellschaft zum ersten Abflugort und die Rückzahlung der nicht geflogenen Strecken. Wenn der Fluggast seine Reise nicht fortsetzen möchte und sich für die Rückkehr zum ersten Abflugort entscheidet, hat der Ticketkäufer das Recht auf Rückerstattung der bereits geflogenen Strecken, vorausgesetzt der Fluggast kann belegen, dass seine Reise infolgedessen im Hinblick auf seinen ursprünglichen Reiseplan keinen Zweck mehr hat. Um die Rückerstattung für geflogene Strecken zu erhalten, muss der Ticketkäufer den entsprechenden Antrag gleichzeitig mit seiner Forderung auf Rückzahlung der nicht geflogenen Strecken stellen.
Falls Sie Ihr Ticket bei einem Reisebüro gekauft haben, senden Sie Ihren Erstattungsantrag bitte dorthin. Falls Sie Ihr Ticket auf ba.com gebucht haben, könnten Sie unter "Buchung bearbeiten" Ihre Stornierungs- und Rückerstattungsoptionen einsehen.
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Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihre Ticketerstattung über "Buchung bearbeiten" zu veranlassen, setzen Sie sich bitte mit der Customer Relations-Abteilung in Verbindung.
Sie müssen in schriftlicher Form Ihren Namen und Ihre Anschrift, die Ticketnummer, die Buchungsreferenz, die Flugnummer, das Datum und Einzelheiten zu Ihrem Antrag und alle zugehörigen Dokumente (z. B. ungenutzte Flugscheine) vorlegen.
Bei Flugstornierung oder langen Verspätungen haben die betroffenen Fluggäste ein Recht darauf, entsprechend ihrer Wartezeit mit Erfrischungen und Mahlzeiten versorgt zu werden und die Möglichkeit zu erhalten, zu zwei Personen außerhalb des Flughafens Kontakt aufzunehmen. Die Versorgung erfolgt entsprechend der Dauer der erwarteten Verspätung und der Flugstreckenlänge:
Verspätung von mindestens zwei Stunden für Flüge bis 1500 km
Verspätung von mindestens drei Stunden für Flüge innerhalb der EU über mindestens 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 km
Verspätung von mindestens vier Stunden für alle anderen Flüge.
Die zuständige Fluggesellschaft übernimmt bei Bedarf eine Hotelübernachtung und stellt den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft. Die Fluggesellschaft informiert die Fluggäste über die Versorgung mit Erfrischungen, den Transport und die Hotelübernachtung.
Bei Benachrichtigung über eine Flugstornierung weniger als vierzehn Tage vor dem geplanten Abflugtermin aus Gründen, die innerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen (und nicht außerordentlichen Umständen unterliegen, die nicht auf vertretbarem Weg hätten verhindert werden können), kann eine Entschädigung beantragt werden, sofern Ihnen nicht eine neue Streckenführung angeboten wurde, die Abflug und Ankunft am endgültigen Ziel innerhalb folgender Zeiten ermöglicht:
Bei Benachrichtigung über die Stornierung zwischen dreizehn und sieben Tagen vor dem planmäßigen Abflugtermin und Angebot einer neuen Streckenführung, deren Abflug maximal zwei Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug liegt und deren Ankunftszeit am endgültigen Ankunftsort maximal vier Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt - oder
Bei Benachrichtigung über die Stornierung weniger als sieben Tage vor dem planmäßigen Abflugtermin und Angebot einer neuen Streckenführung, deren Abflug maximal eine Stunde vor dem ursprünglich geplanten Abflug liegt und deren Ankunftszeit am endgültigen Ankunftsort maximal zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt.
Hierfür gelten folgende Entschädigungsleistungen:
EUR 250 für Flüge bis zu 1500 km
EUR 400 für Flüge innerhalb der EU über mindestens 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km
EUR 600 für alle übrigen Flüge.
Die Entschädigungsleistungen werden um 50% gekürzt, wenn über die angebotene geänderte Streckenführung zu Ihrem endgültigen Ankunftsort eine Ankunftszeit gewährleistet ist, die von der Ankunftszeit des planmäßigen Fluges nicht mehr abweicht als unten angegeben:
Zwei Stunden für Flüge bis zu 1500 km
Drei Stunden für Flüge innerhalb der EU über mindestens 1500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km
Vier Stunden für alle übrigen Flüge.
Bitte beachten Sie, dass Passagiere kein Recht auf Entschädigung haben, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugtermin über eine Stornierung benachrichtigt wurden. Passagiere erhalten die Benachrichtigung über Stornierungen über die Kontaktdaten, die der Passagier, der Käufer des Tickets oder das Reisebüro der zuständigen Fluggesellschaft bei der Buchung mitgeteilt hat.
Bitte wenden Sie sich online an British Airways Customer Relations, um einen Antrag auf Entschädigung zu stellen (ausgenommen Flüge von SUN-AIR, BA8200-8299). Bitte denken Sie daran: Der Antragsteller muss auch einer der Passagiere sein.
Alternativ können Sie Ihren Antrag schriftlich an folgende Adresse senden:
British Airways Customer Relations
EU Compensation Claims
PO Box 5619
Sudbury
Suffolk CO10 2PG
United Kingdom
Für Entschädigungsanträge für Flüge, die von SUN-AIR durchgeführt werden, wenden Sie sich bitte schriftlich an:
SUN-AIR of Scandinavia A/S
Customer Relations
Cumulusvej 10
Billund DK-7190
Denmark
Der Antragsteller muss seinen Namen und seine Anschrift, die Namen der anderen Fluggäste, für die er den Antrag stellt, und ihre Anschrift, die Buchungsreferenz sowie die Details des stornierten Flugs angeben. Ein Antrag kann für bis zu sechs Fluggäste gestellt werden, vorausgesetzt, dass sie den gleichen Nachnamen tragen und für sie die gleiche Buchung und Reise gilt.
Der Fluggast muss über eine bestätigte Buchung für den betroffenen Flug verfügen (oder durch uns von einem anderen bestätigten Flug auf den betroffenen Flug umgebucht worden sein) und in Besitz eines Papiertickets oder einer E-Ticket-Bestätigung (oder für Buchungen, die über einen britischen Reiseveranstalter vorgenommen wurden, einer ATOL-Quittung, die den Flug nennt) sein, um in Genuss der beschriebenen Rechte zu kommen.
Darüber hinaus kann der Fluggast seine Rechte infolge von Verspätungen nur dann geltend machen, wenn er sich rechtzeitig am Check-In gemeldet hat. Bei eventuellen Reklamationen bezüglich der Inanspruchnahme Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unsere Customer Relations-Abteilung.
Sollte Ihre Reklamation nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet werden, können Sie sich unter folgender Adresse an die britische Zivilluftfahrtbehörde CAA wenden:
CAA House
45-59 Kingsway
London WC2B 6TE
United Kingdom