Executive Club Mitgliedschaftsbedingungen ab März 2008

Die folgenden Mitgliedschaftsbedingungen umfassen Ihre Rechte als Executive Club Mitglied. Beachten Sie bitte insbesondere Paragraf 22 bis 26 zu den möglichen Änderungen im Executive Club, u. a. zum Sammeln und Einlösen von Meilen und zur Kündigung der Executive Club Mitgliedschaft.

Bitte lesen Sie die Mitgliedschaftsbedingungen und ba.com sorgfältig, bevor Sie Ihre Mitgliedsnummer British Airways oder einer Partnerfluggesellschaft oder einem Service Partner mitteilen. Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an Ihr örtliches Service Center.

Die Executive Club Mitgliedschaftsbedingungen umfassen verschiedene Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen.

1. MITGLIEDSVEREINBARUNG

Die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen beschreiben die vertragliche Beziehung zwischen British Airways und dem einzelnen Executive Club Mitglied.

2. DEFINITIONEN

Es gelten die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen, sofern nicht anders angegeben:

"Partnerfluggesellschaften"

bezeichnet Fluggesellschaften (außer British Airways), die zeitlich begrenzt Flüge durchführen können, die prämienberechtigt im Bezug auf Statuspunkte, Meilen oder Prämien sind;

"Prämien"

bezeichnet Flugtickets oder andere Waren oder Dienstleistungen, die durch oder im Auftrag von British Airways ausgegeben werden und einem Mitglied damit einen Teil seiner gesammelten Meilen rückerstatten;

"ba.com"

bezeichnet die Executive Club Seiten, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und auf der British Airways Website unter der Internet-Adresse www.ba.com

verfügbar sind.

"British Airways"

bezeichnet British Airways Plc;

"Karte"

bezeichnet die Gold, Silver oder Blue Executive Club Mitgliedskarte, je nach Fall;

"Daten"

bezeichnet die persönlichen Mitgliedsdaten;

"Ereignis außerhalb Ihres Einflussbereichs"

bezeichnet ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, auf die Sie keinen Einfluss haben und deren Folgen Sie auch unter größtem Sorgfaltsaufwand nicht hätten vermeiden können;

"Executive Club"

bezeichnet den British Airways Executive Club;

"Missbrauch"

bezeichnet Betrug, Missbrauch, Fälschung und Täuschung und dabei insbesondere:

  • die wissentliche Weitergabe von falschen Informationen, u. a. bei der Buchung hinsichtlich der Gutschrift von Prämienpunkten oder Meilen;
  • den Versuch, Statuspunkte oder Meilen für Sektoren zu erhalten, die nicht geflogen wurden oder nicht teilnahmeberechtigt für Statuspunkte oder Meilen sind;
  • die Manipulation von Dokumenten, um Statuspunkte oder Meilen zu erhalten;
  • den Versuch, Statuspunkte oder Meilen für Sektoren zu erhalten, die von einer Person geflogen wurden, die nicht mit dem Mitglied identisch ist;
  • die Nutzung oder den Versuch der Nutzung von gestohlenen oder gefälschten Tickets auf Flügen von British Airways oder Flügen einer Partnerfluggesellschaft von British Airways;
  • den Versuch, Statuspunkte oder Meilen mehrmals für ein- und denselben Sektor gutschreiben zu lassen.
  • den Verkauf, Tausch und/oder Kauf von Meilen oder Prämien, darunter u. a. den Versuch, Meilen oder Prämien mittels internetgestützter Verkäufe oder Auktionen zu verkaufen oder weiterzugeben, oder
  • sich missbräuchliches oder betrügerisches Verhalten eines anderen Mitglieds oder einer anderen Person wissentlich zunutze zu machen.

"Haushalts-Meilenkonten"
bezeichnet ein von British Airways eingerichtetes Konto, das bis zu sieben Mitgliedern eines Haushalts, darunter maximal sechs Personen unter 18 Jahren, ermöglicht, Meilen zu sammeln und alle oder einen Teil der Meilen für ein Mitglied des Haushalts-Meilenkontos und niemand anderen einzulösen;

"Verlust"
bezeichnet Verluste, Unkosten, Schäden, Verletzungen, Unfälle oder Klagen (ob direkt oder indirekt), mit denen ein Mitglied in Verbindung mit bereitgestellten Leistungen oder Prämien konfrontiert ist.

"Lounge"
bezeichnet eine Flughafen-Lounge für Mitglieder;

"Marketingpartner"
bezeichnet Servicepartner, Franchisenehmer, Tochtergesellschaften von British Airways, oneworld-Mitgliedsfluggesellschaften und andere Unternehmen, die von British Airways ausgewählt wurden, um Mitgliedern Services, Produkte oder Einrichtungen bereitzustellen;

"Mitglied"
bezeichnet die Person, die Mitglied des Executive Club ist und deren Name auf der Karte erscheint;

"Mitgliedschaft"
bezeichnet die Mitgliedschaft im Executive Club.

"Mitgliedsnummer"
bezeichnet die Mitgliedsnummer, die gemäß Punkt 3.5 der Geschäftsbedingungen des Executive Club vergeben wird;

"Meilen"
bezeichnet die als BA Miles bezeichneten Gutschriften, die Mitglieder sammeln können und die dem Mitgliedskonto gutgeschrieben werden.

"Fehlverhalten/Verfehlungen"
umfasst:

  • Nichteinhaltung der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen oder der Bedingungen eines Servicepartners oder einer Partnerfluggesellschaft, oder
  • Versuch des missbräuchlichen Erwerbs von Statuspunkten oder Meilen, oder
  • missbräuchliche Nutzung der Serviceleistungen oder
  • Fehlverhalten an Bord eines Fluges von British Airways oder einer Partnerfluggesellschaft, in einer Flughafen-Lounge oder beim Check-In, oder
  • Verfehlungen beim Umgang mit British Airways Mitarbeitern oder den Mitarbeitern eines Servicepartners, oder
  • Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck von British Airways oder anderer geltenden Bedingungen, Vorschriften oder Regelungen.

"Statuspunkte"
bezeichnet Executive Club Statuspunkte, die von Mitgliedern gesammelt werden, um zum Silver oder Gold Mitglied aufzusteigen. Statuspunkte werden separat von den Meilen gemäß den Bedingungen unter ba.com vergeben.

"Nutzung" und "genutzt"
bezeichnet u. a. den Abruf, die Verwendung, Erfassung und Speicherung in elektronischer oder anderer Form;

"Sektor"
bezeichnet einen einzelnen Streckenabschnitt auf einem teilnahmeberechtigten Flug zwischen zwei Orten.

"Servicepartner"
bezeichnet Partner (einschließlich Partnerfluggesellschaften) und Unternehmen wie Finanz- und Versicherungsdienstleister, Hotels und Autovermietungen, die Mitgliedern im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft ihre Leistungen anbieten.

"Services"
bezeichnet jene Vorteile, Leistungen, Prämien und Angebote, die Mitgliedern von British Airways oder Servicepartnern von Zeit zu Zeit verfügbar gemacht werden.

"World Airport Mileage Table"
bezeichnet die British Airways World Airport Mileage Table, die von British Airways im Zusammenhang mit den vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen regelmäßig aktualisiert wird; und

"Jahr"
bezeichnet den Zeitraum von zwölf Monaten vom Ausstellungsdatum der Karte bis 12 Monate danach.

3. MITGLIEDSCHAFT

3.1. Einen Mitgliedsantrag können Personen stellen, die mindestens 18 Jahre alt sind.


3.1.1.
British Airways behält sich das Recht vor, Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern und/oder Regionen von der Mitgliedschaft auszuschließen. Die betroffenen Länder und/oder Regionen sind vorbehaltlich Änderungen genannt. Wenn durch eine Änderung bestehende Mitgliedschaften betroffen sind, erfolgt jedoch eine frühzeitige Ankündigung. Aktuelle Informationen zu Ländern und/oder Regionen, für die keine Mitgliedschaft angeboten wird, erhalten Sie online unter ba.com.


3.2.
Mitgliedschaften werden nicht für Unternehmen, Partnerschaften, Vereine oder ähnliche Einrichtungen angeboten.


3.3.
Einzelpersonen können ihre Mitgliedschaft über ba.com beantragen. Auf den Mitgliedsanträgen sind der volle Name des Antragstellers sowie die bevorzugte Postanschrift für Schriftverkehr anzugeben. Die bevorzugte Postanschrift ist wirksam im Zusammenhang mit geltenden örtlichen Vorschriften im Bezug auf das Leistungsangebot und mit der Teilnahmeberechtigung an örtlichen Sonderaktionen oder Leistungen. Es kann nur eine bevorzugte Postanschrift angegeben werden.


3.4
British Airways behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft nach eigenem Ermessen zu vergeben oder abzulehnen.


3.5.
Antragsteller, deren Antrag angenommen wurde, erhalten eine Mitgliedsnummer und eine Karte. Mehrfachmitgliedschaften sind nicht zulässig. Pro Mitglied ist nur ein Konto möglich. Im Falle von Mehrfachmitgliedschaften werden alle Mitgliedschaften (mit Ausnahme der ersten von British Airways bewilligten Mitgliedschaft) sowie die zugehörigen Meilen gelöscht.


3.6.
Die Mitgliedschaft beginnt an dem Tag, an dem der Antragsteller sein Mitgliedskonto über ba.com aktiviert, die Mitgliedskarte unterschreibt oder seine Mitgliedschaftsnummer zum ersten Mal bei British Airways oder einem Service-Partner angibt (je nachdem, was zuerst eintritt). Durch die Aktivierung seines Mitgliedskontos über ba.com, den Einsatz der Karte und/oder Angabe seiner Mitgliedschaftsnummer und/oder der Teilnahme am Executive Club erkennt das Mitglied die Mitgliedschaftsbedingungen (die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden) und die Informationen auf ba.com an.


3.7.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, British Airways unverzüglich über Änderungen seines Namens oder seiner bevorzugten Postanschrift schriftlich in Kenntnis zu setzen und auf Wunsch von British Airways einen schriftlichen Nachweis über die betreffenden Änderungen vorzulegen. Diese Änderungen können auch online unter ba.com mitgeteilt werden.


3.8.
Die Übertragung der Mitgliedsregistrierung zwischen Executive Club Ländern ist nur einmal alle sechs Monate zulässig.


3.9.
Der Schriftverkehr wird an die aktuelle bevorzugte Postanschrift des Mitglieds und/oder an die E-Mail-Adresse gerichtet, die im Mitgliedsantrag oder gemäß Paragraf 3.7 angegeben wurde. British Airways behält sich das Recht vor, Informationen, einschließlich Executive Club Programmänderungen, nur aktiven Mitgliedern mitzuteilen. Ein aktives Mitglied ist ein Mitglied, das innerhalb der letzten 12 Monate Meilen gesammelt oder eingelöst hat.

3.10 British Airways übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen, Verluste oder die fehlerhafte Zustellung von Schriftverkehr.

3.11. Schriftverkehr eines Mitglieds an British Airways sollte an das für das Mitglied zuständige örtliche Service Center gesendet werden.

3.12. Die Mitgliedschaft endet automatisch:

3.12.1. wenn alle Meilen gemäß Paragraf 12.3 ihre Gültigkeit verloren haben, wenn ein Mitglied 36 Monate in Folge keine Meilen gesammelt oder eingelöst hat, und

3.12.2. nach dem Tod eines Mitglieds werden alle bis zum Zeitpunkt des Todes gesammelten, aber nicht genutzten Meilen und Statuspunkte gelöscht.

3.13. Ein Mitglied kann eine andere Person als Vertreter wählen, der in seinem Namen Aktivitäten im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft ausführen darf. Das Auswahlverfahren muss den zugehörigen Verfahrensvorschriften entsprechen, die beim für das Mitglied zuständigen örtlichen Service Center erhältlich sind. Eine als Vertreter gewählte Person kann Meilen- und Statuspunktestand einsehen, den Flugstatus überwachen, Mahlzeiten- und Sitzplatzwünsche ändern und Prämienbuchungen vornehmen. Das Mitglied ist für die Handlungen seines Vertreters verantwortlich. Das Mitglied ist außerdem verantwortlich dafür, dass die Angaben zum Vertreter bei Bedarf aktualisiert werden.

3.14. Der Executive Club stellt keine Mitglieds- oder Inhabergemeinschaft dar.

4. DATENSCHUTZ

4.1. British Airways nutzt u. a. folgende Daten von Mitgliedern:

4.1.1. Mitgliedsdaten (wie gesammelte oder eingelöste Meilen) und Daten zu Mitgliedschaften in anderen Vielfliegerprogrammen.

4.1.2. Daten zu gebuchten oder unternommenen Reisen des Mitglieds, einschließlich der Daten zum Unternehmen oder zur Organisation, das/die die Reise für das Mitglied gebucht hat.

4.1.3. Angaben des Mitglieds

4.1.4. Daten, die im Zusammenhang mit Leistungen erfasst werden, die dem Mitglied bereitgestellt werden, und

4.1.5. Daten, die erfasst werden, wenn ein Mitglied anderweitig in Kontakt mit British Airways oder einem Servicepartner ist (wie z. B. Daten zur Nutzung von ba.com).

4.2. Die von British Airways genutzten Mitgliedsdaten können z. B. von Servicepartnern, Marketingpartnern, Käufern von Reisen, die vom Mitglied gebucht oder unternommen wurden, Reisebüros, Computerreservierungssystemen, Datenverarbeitungssystemen, Agenten, Subunternehmern und anderen Fluggesellschaften stammen. British Airways kann Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpfen oder Daten mit Daten aus anderen von British Airways geführten Datenbanken kombinieren, um zwischen Mitgliedergruppen, zu Zwecken wie in Paragraf 4.4 unten genannt, zu differenzieren.


4.3.
Mitglieder erklären sich einverstanden, dass:

4.3.1. ihre Daten an Servicepartner, Marketingpartner, andere Fluggesellschaften, Datenverarbeitungssysteme, Agenten, Subunternehmer sowie Einreise- und Zollbehörden weitergegeben werden;


4.3.2.
ihre Daten an andere Länder weitergegeben werden, unabhängig davon, ob die entsprechenden Länder über Datenschutzvorschriften verfügen, und


4.3.3.
auch persönliche Angaben in ihren Daten genutzt werden (z. B. Angaben zur Gesundheit oder zur Konfession).

4.4 Die Daten können durch British Airways oder einen anderen Empfänger der Daten gemäß 4.3.1 u. a. zu folgenden Zwecken genutzt werden:

4.4.1. Bereitstellung von Leistungen an Mitglieder;


4.4.2.
Änderungen im Leistungsangebot und Entwicklung neuer Leistungen;


4.4.3.
Bereitstellung von Kundenbetreuung zu British Airways Flügen und Flügen anderer Partnerfluggesellschaften;


4.4.4.
Buchhaltung und Rechnungsprüfung, Sicherheit, Vorbeugung und Untersuchung von Rechtsverstößen, Systemtests, -entwicklung und -wartung;


4.4.5.
Verwaltung und Kontrolle des Executive Club;


4.4.6.
Kundenbetreuung, Servicewiederherstellung und Unterstützung von British Airways und seinen Servicepartnern bei zukünftigen mitgliederbezogenen Aktivitäten;


4.4.7.
Soweit zulässig, Kreditprüfungen und Kreditbewertung;


4.4.8.
Einreise- und Zollkontrollen;


4.4.9.
Kundenprofilerstellung und andere Marketing- und Marktforschungsanalysen;


4.4.10.
Mitteilung (durch oder im Auftrag von British Airways) von Informationen über den Executive Club, darunter u. a. über Executive Club Vorteile, unter Verwendung der bereitgestellten Kontaktdaten;


4.4.11.
Mitteilung (durch oder im Auftrag von British Airways von Marketingpartnern) von Informationen über andere Produkte, Dienstleistungen oder Services von British Airways, Marketingpartnern oder anderen sorgfältig ausgewählten Unternehmen, an die bereitgestellten Kontaktdaten;


4.4.12.
Durchführung von Marktforschungsaktivitäten, und


4.4.13.
zu sonstigen naheliegenden oder dem Mitglied bekanntgegebenen Zwecken.

4.5. Die Einverständniserklärung im Bezug auf den Erhalt von Marketing- und Marktforschungsmitteilungen gemäß 4.4.11 und 4.4.12 wird mit der Anmeldung gefordert und kann vom Mitglied nachträglich erteilt werden. Die Einverständniserklärung kann durch schriftliche Mitteilung des Mitglieds an das für ihn zuständige örtliche Service Center oder mit anderen Mitteln zurückgezogen werden, die British Airways regelmäßig anbietet.


4.6.
Bevor Mitgliedsdaten von British Airways an ein anderes Mitglied weitergegeben werden, können Sicherheitsfragen gestellt werden, die erfordern, dass das Mitglied seine Identität anhand von Informationen bestätigt, die British Airways über das Mitglied besitzt.


4.7.
British Airways kann Mitgliedsdaten an Dritte weitergeben, die das Mitglied im Voraus in einer schriftlichen Erklärung gegenüber British Airways dazu befugt hat. Die Mitglieder sind für die Sicherheit von Online-Benutzernamen und Passwörtern selbst verantwortlich. British Airways übernimmt keine Haftung, wenn der Benutzername und/oder das Passwort eines Mitglieds, ob absichtlich oder unabsichtlich, bekannt gemacht wird, z. B. damit Dritte online auf Daten zugreifen und Transaktionen vornehmen können. British Airways behält sich das Recht vor, den Online-Zugriff auf Daten durch oder über Webseiten von Dritten zu sperren, die nicht von British Airways autorisiert sind.

5. KARTENNUTZUNG

5.1. Antragsteller, denen die Mitgliedschaft zugesprochen wird, können die Karte erhalten, sobald sie eine festgelegte Anzahl BA Miles erworben haben. Die Mitgliedskarte ist unverzüglich zu unterschreiben und gilt dann innerhalb der darauf angegebenen Gültigkeitsdauer.

5.2. Nur das Mitglied, das namentlich auf der Karte genannt ist, darf die Karte verwenden oder die Mitgliedsnummer angeben. Die Karten sind unter keinen Umständen übertragbar.

5.3. Die Karte ist keine Kreditkarte. Sie bleibt Eigentum von British Airways und muss nach Aufforderung zurückgegeben werden.

5.4. Das Mitglied sollte seine Karte oder Mitgliedsnummer zu jedem Zeitpunkt einer Reise oder während der Nutzung anderer Leistungen nach Aufforderung durch British Airways oder einen Servicepartner von British Airways vorlegen können.

6. MITGLIEDSSTATUS

6.1. Das Anrecht auf eine Gold, Silver oder Blue Karte hängt von der entsprechenden Anzahl an Statuspunkten und/oder BA Miles ab, die ein Mitglied verdient hat. British Airways kann von Zeit zu Zeit die Anzahl der Statuspunkte ändern, die für die Qualifizierung für jeden Kartentyp erforderlich sind, und wird die Mitglieder im Voraus über alle Änderungen informieren. Ausführliche Informationen stehen auf ba.com zur Verfügung.

6.2 Der Kartenstatus hängt von der Anzahl der Statuspunkte ab, die das Mitglied im Laufe eines Jahres erworben hat. Der Kartenstatus jedes Mitglieds wird am Ende jeden Jahres vor Ablauf der aktuellen Karte bilanziert. Statuspunkte können nur einmal gezählt werden. Zum Ende jeden Jahres oder beim Wechsel in einen anderen Status wird der Stand an Statuspunkten des Mitglieds auf Null gesetzt. Der Mitgliedsstatus erhöht sich von Blue zu Silver und von Silver zu Gold. Mitglieder haben jedes Jahr mindestens vier von British Airways betriebene Flüge auszuführen, die zu Statuspunkten berechtigen, um den Status der Silver oder Gold Karte zu erreichen oder beizubehalten.

6.3. Der Mitgliedsstatus kann von British Airways nach eigenem Ermessen basierend auf der Anzahl der im Vorjahr erworbenen Statuspunkte reduziert werden. Statuspunkte, die vor dem betreffenden Jahr gesammelt wurden, werden zu diesem Zweck nicht berücksichtigt.

7. EXECUTIVE CLUB STATUSPUNKTE

7.1 Statuspunkte können nur durch Flüge auf gültigen Strecken zu gültigen Tarifen mit British Airways oder durch gültige Flüge mit bestimmten Partnerfluggesellschaften erworben werden. Wie dies geschieht, ist auf ba.com ausgeführt.

7.2. British Airways kann die Statuspunkteregelungen jederzeit ändern (z. B. die Teilnahmeberechtigung/Gültigkeit von Flügen oder Tarifen oder die Anzahl der für einen Sektor vergebenen Statuspunkte ändern). Alle Mitglieder werden im Voraus über entsprechende Änderungen unterrichtet.

7.3. Mitglieder müssen bei der Buchung ihren ganzen Namen und ihre Mitgliedsnummer angeben, um Statuspunkte für einen Flug zu erhalten.

7.4. Die Regeln für Statuspunkte und für BA Miles können unterschiedlich sein.

8. LOUNGES

8.1 Lounges stehen ausschließlich Silver und Gold Karteninhabern sowie deren Gästen gemäß den Angaben unter ba.com zur Verfügung.

8.2. Mitglieder müssen vor dem Zutritt zur Lounge ihre Mitgliedskarte oder Mitgliedsnummer und entweder ihre Bordkarte oder ihren Flugschein vorlegen. Mitglieder unter 18 Jahren müssen für den Zutritt zu einer Lounge in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen sein. Es gelten die örtlichen Vorschriften zum Alkoholkonsum.

8.3 Weitere Bestimmungen zur Nutzung der Lounges sind auf ba.com zu finden.

9. SERVICELEISTUNGEN VON SERVICEPARTNERN

9.1. Einige Serviceleistungen (wie z. B. Lounges) werden von British Airways angeboten, und andere (wie z. B. Autovermietung) von Servicepartnern. British Airways unternimmt geeignete Anstrengungen, um die Verfügbarkeit von Leistungen durch andere Servicepartner sicherzustellen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Verluste, die auf Verschulden durch andere Servicepartner zurückzuführen sind, sofern nicht British Airways für dieses Verschulden verantwortlich gemacht werden kann.

9.2. Voraussetzung für die Bereitstellung entsprechender Serviceleistungen durch einen Servicepartner ist die Angabe des vollen Namens und der Mitgliedsnummer bei der Buchung der Leistung und, sofern zutreffend, die Vorlage der Mitgliedskarte und aller weiteren Informationen nach Aufforderung durch den Servicepartner.

9.3 Bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen, die nicht durch British Airways bereit gestellt werden, gelten die Bedingungen des Servicepartners im Bezug auf die Bereitstellung der entsprechenden Leistungen, einschließlich der Buchungs-, Ticketausstellung-, Pass- und sonstigen Bedingungen. British Airways übernimmt keinerlei Haftung für Verluste.

9,4 British Airways behält sich vor, die Geschäftsbeziehungen zu anderen Servicepartnern jederzeit zu beenden, und wird die Mitglieder im angemessenen Rahmen darüber in Kenntnis setzen.

10. MEILENBERECHTIGTE MITGLIEDER

10.1. Nur Mitglieder, die Einzelpersonen sind, sind berechtigt, BA Miles zu sammeln. Hierzu ist bei der Buchung und bei der Inanspruchnahme der Leistungen von British Airways, von Partnerfluggesellschaften oder Servicepartnern die Angabe des eigenen Namens und der Mitgliedsnummer erforderlich (die mit dem Namen und der Mitgliedsnummer auf der Karte – falls eine Mitgliedskarte vorhanden ist – genau übereinstimmen müssen).

10.2. Wenn bei der Buchung unvollständige Informationen oder nicht der Name angegeben wurde, der exakt mit dem auf der Karte (sofern vorhanden) übereinstimmt, besteht kein Recht auf Erfassung von Meilen.

10.3 Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Meilen und Statuspunkte korrekt gutgeschrieben werden. Dies kann online unter www.ba.com geprüft werden.

11. MEILENBERECHTIGTE FLÜGE

11.1 Meilen können nur mit Flügen auf gültigen Strecken und in gültigen Buchungsklassen mit British Airways oder mit gültigen Flügen von Partnerfluggesellschaften gesammelt werden. Details zu den derzeit gültigen Buchungsklassen bei British Airways und Partner-Airlines sind auf ba.com ausgeführt.

11.2 Die Kriterien, die für das Sammeln von Meilen relevant sind, werden regelmäßig von British Airways festgelegt. Hierzu zählen u. a.:

11.2.1. die Identität der Fluggesellschaft (d. h. British Airways oder eine der Partnerfluggesellschaften);

11.2.2. teilnahmeberechtigte Sektoren:

11.2.2. teilnahmeberechtigte Regionen:

11.2.4. teilnahmeberechtigte Reiseklassen und

11.2.5. teilnahmeberechtigte Buchungsklassen.

11.3Ermäßigte Reisebürotickets, ermäßigte Firmentickets und ermäßigte Tickets von Fluggesellschaftsmitarbeitern berechtigen nicht zum Sammeln von Meilen oder Statuspunkten. Für Flüge, für die Gutschriften eingelöst wurden, (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Prämien- oder On Business-Prämienflüge) können keine Meilen oder Statuspunkte gesammelt werden. Statuspunkte haben keinen Einfluss auf die Meilenberechnung. Kleinkindertarife berechtigen nicht zum Sammeln von Meilen oder Statuspunkten.

12. MEILEN SAMMELN

12.1 Meilen können entsprechend der Reiseklasse, die gebucht, bezahlt und für die das Ticket ausgestellt wurde, gutgeschrieben werden, jedoch nicht für die Reiseklasse, in der der Flug tatsächlich stattfand. Das Mitglied muss, mit Ausnahme der unten genannten Bedingungen, den Sektor tatsächlich fliegen, damit Meilen und Statuspunkte gutgeschrieben werden können.

12.2. Meilen können pro Flug und Mitglied nur einmal gutgeschrieben werden, unabhängig von der Anzahl der reservierten Sitzplätze. Meilen werden nicht Dritten, sondern nur Mitgliedern gutgeschrieben, die den Flug für den entsprechenden Sektor angetreten haben.

12.3. Wenn ein Mitglied 36 Monate in Folge keine Meilen gesammelt oder eingelöst hat, verlieren alle bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Meilen ihre Gültigkeit.

12.4 Ausführliche Informationen zum Meilensammeln finden Sie auf ba.com.

12.5. Wenn ein Mitglied nicht auf eigenen Wunsch von British Airways auf eine andere Fluggesellschaft umgebucht wird und der ursprünglich gebuchte Flug meilenberechtigt war, kann sich das Mitglied dafür die Meilen unter ba.com online gutschreiben lassen. British Airways bemüht sich darum, dem Mitgliedskonto die entsprechenden Meilen gutzuschreiben. British Airways kann jedoch einen Reisenachweis für den betreffenden Sektor anhand des entsprechenden Bordkartenabschnitts und der zugehörigen Flugbestätigung einfordern, die dem zuständigen Service Center vorgelegt werden muss, damit eine Meilengutschrift erfolgen kann.

12.6 Die bei einem Flug gesammelten Meilen werden nur für ein Konto erfasst und gutgeschrieben.

12.7 Außer bei Sonderaktionen gewährt British Airways keine Statuspunkte oder Meilen, wenn ein Mitglied für ein anderes Treueprogramm im Rahmen derselben Leistung Statuspunkte oder Meilen sammelt. Auf diesem Wege unberechtigt erhaltene Gutschriften müssen zurückgegeben werden.

12.8. British Airways schreibt alle Meilen auf dem persönlichen Mitgliedskonto gut. Es können nur Meilen eingelöst werden, die British Airways auf dem persönlichen Mitgliedskonto gutgeschrieben hat.

12.9 Meilen und Statuspunkte, die nicht automatisch bei Reisenantritt erfasst werden, können nach Ermessen von British Airways später gutgeschrieben werden. Mitglieder können Meilen und Statuspunkte nach Ablauf ihrer Reise entweder online unter ba.com oder bei Bedarf über den entsprechenden Bordkartenabschnitt und die Flugbestätigung einfordern, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt der Reise Mitglied des Executive Club war und der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Reise oder der Inanspruchnahme der entsprechenden Leistung gestellt wird. Neue Mitglieder können sich Meilen und Statuspunkte für teilnahmeberechtigte British Airways Flüge bis zu drei Monate vor Mitgliedschaftsbeginn gut schreiben lassen.

12.10 Im Falle von Unklarheiten hinsichtlich der Meilen- und Statuspunkteberechtigung kann British Airways einen Reisenachweis für den betreffenden Sektor anhand des entsprechenden Bordkartenabschnitts und der zugehörigen Flugbestätigung einfordern. Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Reise gestellt werden.

12.11. Meilengutschriften für Reisen eines Mitglieds mit British Airways entsprechen der World Airport Mileage Table zwischen dem jeweiligen Abflug- und dem Ankunftsort. Für Reisen mit Anschlussflügen werden die Meilen als Summe der einzelnen Reisesektoren berechnet. Für Direkt- oder Durchgangsflüge mit einem oder mehreren Zwischenstopps werden die Meilen zwischen dem Ausgangs- und Zielflughafen zugrunde gelegt, wie auf dem Ticket angegeben.

12.12. Mitglieder können Vorteile und Meilen von Servicepartnern in Anspruch nehmen, wenn sie ihre Mitgliedsnummer bei der Buchung angeben. In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass das Mitglied Teilnehmer eines Treueprogramms des Servicepartners wird; daraufhin kann es auf Wunsch die Treuepunkte des Servicepartners in Meilen umwandeln. Wenn ein Mitglied sich zwischen Meilen oder den Treuepunkten eines Servicepartners entscheiden muss, ist eine Änderung der Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen.

12.13. Executive Club-Hotelpartner bieten weltweit Servicevorteile und Meilengutschriften für Mitglieder, sofern diese bei der Buchung ihre Mitgliedsnummer nennen und beim Check-In ihre Mitgliedskarte oder Mitgliedsnummer vorlegen. Als 'Aufenthalt' sind alle aufeinander folgenden Übernachtungen in einem Hotel zu verstehen, auch wenn das Mitglied zwischenzeitlich innerhalb eines Aufenthaltes aus- und wieder eincheckt. Der Aufenthalt muss nicht mit einem British Airways-Flug verbunden sein, um zu einer Meilengutschrift zu berechtigen. Meilen werden jeweils für ein Zimmer pro Mitglied vergeben, unabhängig von der Anzahl der gebuchten Zimmer. Meilen für Hotelaufenthalte gibt es auf alle gültigen Tarife. Nachträgliche Meilengutschriften können bis zu sechs Monate nach dem Aufenthalt beantragt werden. Neue Mitglieder können keine Meilen für Aufenthalte vor dem Beginn ihrer Mitgliedschaft beantragen.

12.14. Mietwagenpartner bieten weltweit Servicevorteile und Meilengutschriften für Mitglieder, sofern diese bei der Reservierung (zu gültigen Tarifen) ihre Mitgliedsnummer angeben und beim Abholen des Fahrzeugs ihre Mitgliedskarte oder -nummer vorlegen. Nachträgliche Meilengutschriften können bis zu sechs Monate nach der Anmietung beantragt werden. Neue Mitglieder können keine Meilen für Leistungen vor dem Beginn ihrer Mitgliedschaft beantragen.

12.15. Weitere Servicepartner, die Mitgliedern Servicevorteile und Meilengutschriften anbieten, sind ba.com zu entnehmen.

12.16. Mitglieder müssen bei Buchung von Reisen mit British Airways oder bei Reservierung anderer Leistungen dem Reservierungspartner/Reisebüro ihre Executive Club Nummer angeben. Die Executive Club-Karte ist außerdem beim Check-In vorzulegen. Im Falle unvollständiger Informationen können die entsprechenden Meilen und Statuspunkte dem Mitgliedskonto ggf. nicht gutgeschrieben werden und das Mitglied kann bestimmte Leistungen nicht nutzen.

13. MEILEN EINLÖSEN

13.1. Prämien werden auf jeden gewünschten Namen ausgestellt und nur an die angegebene Postanschrift des Mitglieds gesandt. In manchen Ländern kann es erforderlich sein, dass die Mitglieder Prämien an bestimmten Stellen abholen. Prämienflüge mit British Airways unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck. Für Prämienfluge mit Partner-Airlines gelten die jeweiligen Mitgliedschaftsbedingungen der Partner-Airlines.

13.2. Anfragen und Buchungen für Prämien (einschließlich der Prämien von Servicepartnern) können online auf ba.com oder über ein Servicecenter vor Ort in Übereinstimmung mit den Verfahren vorgenommen werden, die von Zeit zu Zeit für die Prämienvergabe gelten und auf ba.com beschrieben sind. Prämienbuchungen können nur vom Mitglied mit einem entsprechenden Konto oder einer in Übereinstimmung mit Paragraf 3.13 ernannten Person beantragt werden. Die Prämienvergabe von Servicepartnern wird im Allgemeinen innerhalb von 3-4 Wochen bearbeitet. Die Prämien werden nur an die bevorzugte Postanschrift des Mitglieds gesandt.

13.3. Kleinkinder unter zwei Jahren, die keinen eigenen Sitzplatz in Anspruch nehmen, können Mitglieder auf Prämienflügen für 10 % des regulären Meilen-Einsatzes begleiten. Für mitreisende Kinder ab zwei Jahren, die einen eigenen Sitzplatz belegen, benötigt das Mitglied dagegen die volle Meilenzahl für das gewählte Ziel.

13.4. Prämienflüge, für die ein Papierticket ausgestellt wird, müssen mindestens 10 Tage vor dem gewünschten Abflugzeitpunkt gebucht werden (die gültigen regionalen Buchungsbedingungen sind auf ba.com ausgeführt), bei E-Tickets genügen 24 Stunden vor dem gewünschten Abflugtag. Für Buchungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden Gebühren erhoben, wie auf ba.com erläutert.

13.5. Prämienflugscheine werden unmittelbar nach der Buchung ausgestellt. In manchen Ländern kann es erforderlich sein, Prämienflugscheine an bestimmten Stellen abzuholen.

13.6. Für Prämienflüge werden nach Möglichkeit E-Tickets ausgestellt. Wenn ein Mitglied für einen entsprechenden Flug ein Papierticket wählt, wird hierfür eine unter ba.com angegebene Gebühr erhoben.

13.7. Für Einfachflüge können Prämienflugscheine gegen die Hälfte der Meilenzahl gebucht werden, die für einen Hin- und Rückflug zum gewählten Ziel erforderlich wäre. Offene Flugscheine können nicht als Prämienflugscheine ausgegeben werden.

13.8. Für Zwischenstopps auf Prämienflügen werden keine Gebühren erhoben. Die Zwischenstopps müssen an Anschlussstellen auf direkter Verbindung zwischen dem Abflug- und Zielort liegen.

13.9. Hin- und Rückflüge müssen zur gleichen Zeit gebucht werden. Flüge vom Abflugort der Reise zum Zielort und die Rückkehr aus einer anderen Stadt zum selben Abflugort - und umgekehrt - sind erlaubt.

13.10. Prämienflüge können nur gebucht werden, sofern Plätze frei sind. Es gibt keine Wartelisten. Prämienbuchungen können bis zu 355 Tage vor Abflug vorgenommen werden. Während dieses Zeitraums hält British Airways mindestens einige Sitzplätze für Prämienbuchungen auf allen von British Airways bedienten Strecken für mehrere Flüge in jeder Richtung und in jeder Woche während der Reisezeit bereit, in der die einzelnen Ziele angeflogen werden. Die Gesamtzahl verfügbarer Sitzplätze für Prämienbuchungen kann von Strecke zu Strecke und von Woche zu Woche je nach Nachfrage aufgrund regulärer Buchungen variieren. Prämienbuchungen bei Partnerfluggesellschaften sind je nach Verfügbarkeit möglich, die von der Partnerfluggesellschaft festgelegt wird. Mitglieder sind angehalten, Prämienbuchungen so weit wie möglich im Voraus vorzunehmen. Dennoch kann British Airways, unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung, keine Garantie dafür geben, dass eine Prämienbuchung für einen bestimmten Flug möglich ist.

13.11. Prämienflugscheine können nur für Verbindungen zwischen Städten ausgestellt werden, die sowohl zum Zeitpunkt der Buchung als auch zur geplanten Reisezeit von British Airways und/oder Partnerfluggesellschaften angeflogen werden. Es muss die direkteste Verbindung gewählt werden.

13.12. Prämienflüge gelten immer für einen Hin- und Rückflug vom Abflug- zum Zielort auf der direktestmöglichen Route. Prämienflüge können mehrere Strecken (Sektoren) umfassen. Jedoch darf auf der gesamten Reise nur einmal der nachfolgende Sektor an einem anderen Ort beginnen, als der vorherige geendet hat. Für Prämienflüge können Strecken von British Airways mit Strecken von Servicepartnern kombiniert werden und in einem Hin- und Rückflug bis zu acht Sektoren umfassen.

13.13. Für den Ersatz verlorener Tickets haben Mitglieder eine Gebühr zu zahlen, die auf ba.com angegeben ist.

13.14. Das Mitglied kommt für alle anfallenden Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit Prämienflügen mit British Airways oder einer Partner-Fluggesellschaft selbst auf. Dies gilt in jeder Höhe für Flughafengebühren, Zollgebühren, Einreisegebühren, Flughafenzuschläge, Treibstoffzuschläge, Kosten für landwirtschaftliche Untersuchungen, Sicherheits- und Versicherungszuschläge sowie für alle weiteren Steuern und Gebühren, die von befugten Autoritäten oder Behörden erhoben werden. Auf Verlangen wird British Airways seiner Auskunftspflicht über Mitglieder, die Prämienflüge in Anspruch nehmen, gegenüber Steuerbehörden detailliert nachkommen. Für alle eventuellen Ansprüche, die gegenüber dem Mitglied aufgrund dieser Auskunftspflicht oder durch unmittelbare Auskunft des Mitglieds selbst geltend gemacht werden, ist ausschließlich das Mitglied selbst verantwortlich.

13.15.  Prämienflugscheine unterliegen den IATA-Bestimmungen zur Tarifberechnung. Prämienbuchungen können für unterschiedliche Abflug- und Ankunftsflughäfen innerhalb desselben Landes oder in unterschiedlichen Ländern vorgenommen werden, sofern sich beide Flughäfen in derselben Zone befinden. Das Ziel des Hinflugs und der Abflugort des Rückfluges müssen nicht derselbe Ort sein, sofern sich beide Flughäfen in derselben Zone befinden. Die unterschiedlichen Zonen sind dem Prämienmeilenrechner unter ba.com zu entnehmen.

13.16. Prämienflüge müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Flugscheins abgeschlossen sein.

14. ÄNDERUNGEN VON PRÄMIEN

14.1. Buchungsänderungen für Prämienflüge auf Strecken, die von British Airways oder Partnerfluggesellschaften bedient werden, dürfen nur für Datum, Uhrzeit, Reiseklasse und (gemäß Paragraf 14.2) für die Strecke vorgenommen werden. Derartige Änderungen darf nur das Mitglied selbst oder eine in Übereinstimmung mit Paragraf 3.13 benannte Person beantragen. Wenn für einen British Airways Flug mehr als eine Preisoption für einen Prämienflug mit Zuzahlung (Part Cash Part Miles) verfügbar ist, kann die vom Mitglied gewählte Option nach erfolgter Buchung nicht geändert werden. Alle erlaubten Änderungen gelten vorbehaltlich der Kapazitätsbeschränkungen und müssen mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Abflug des ersten Fluges im Streckenplan des Prämienfluges vorgenommen werden. Für jede erlaubte Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die auf ba.com angegeben ist. Um alle Zweifel auszuschließen: Namensänderungen sind nicht gestattet.

14.2. Die Strecke gemäß einer Prämienflugbuchung darf geändert werden, vorausgesetzt, dass für die neu gewählte Strecke zum Zeitpunkt der gewünschten Änderung dieselbe Meilenzahl eingelöst werden müsste wie für die ursprüngliche Buchung. Streckenänderungen sind nur für Prämienflugbuchungen zulässig, für deren Bezahlung (anders als für die Bezahlung von Steuern und Gebühren) ausschließlich Meilen aufgewendet wurden.

15. STORNIERUNG VON PRÄMIENFLÜGEN

15.1. Storniert das Mitglied einen gebuchten Prämienflug vor dem geplanten Abflug, wird gemäß den online unter ba.com erläuterten Bedingungen eine Gebühr erhoben. Bei Stornierung mindestens 24 Stunden vor Abflug des ersten Fluges laut Prämienbuchung werden die eingesetzten BA Miles dem Konto des Mitglieds wieder gutgeschrieben.

15.2. Storniert das Mitglied einen gebuchten Prämienflug mit British Airways oder einer Partnerfuggesellschaft später als 24 Stunden vor dem geplanten Abflug, werden die eingesetzten BA Miles dem Konto des Mitglieds nicht wieder gutgeschrieben. Falls Sie aus Gründen, die außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen, daran gehindert werden, Ihren Flug anzutreten, erstattet BA Ihnen die Meilen zurück, unter der Voraussetzung, dass Sie Ihren Prämienflug nicht angetreten haben, British Airways rechtzeitig informiert haben, nach Aufforderung die Gründe für die Stornierung belegen konnten und die unter ba.com angegebene Gebühr geleistet haben.

15.3. Wird ein gebuchter, nicht rechtzeitig stornierter Prämienflug nicht angetreten ("No Show"), werden alle damit zusammenhängenden Reservierungen gestrichen und die eingesetzten Meilen werden nicht wieder gutgeschrieben.

16. HAUSHALTS-MEILENKONTO

16.1. Folgende Geschäftsbedingungen gelten für Haushalts-Meilenkonten. Wenn es zu Konflikten zwischen den Geschäftsbedingungen nach Paragraf 16 oder nach einem anderen Paragrafen kommt, erhalten diese Bedingungen in soweit Vorrang, wie sie das Haushalts-Meilenkonto betreffen oder regeln:

16.1.1. Mitglieder können ein Haushalts-Meilenkonto über das Online-Formblatt unter ba.com beantragen.

16.1.2. Maximal sieben Personen können Mitglieder eines Haushalts-Meilenkontos werden. Alle Haushalts-Kontomitglieder müssen dauerhaft denselben Wohnsitz aufweisen. Entsprechend Paragraf 16.1.4 (b) unten gibt es keine Alterseinschränkungen, um Mitglied eines Haushalts-Meilenkontos zu werden.

16.1.3. Pro Wohnsitz ist nur ein Haushalts-Meilenkonto möglich. Geschäftsadressen sind nicht für Haushalts-Meilenkonten zulässig. Für ein Haushalts-Meilenkonto kann nur ein Hauptwohnsitz angegeben werden.

16.1.4. Anlegen eines Haushalts-Meilenkontos

(a) Die Antragstellung muss unter ba.com und Namensangabe der entsprechenden Mitglieder erfolgen, und

(b) Für das Haushalts-Meilenkonto muss ein Hauptmitglied ausgewählt werden, das mindestens 18 Jahre alt ist und Mitglied des Executive Club ist.

Die übrigen Mitglieder des Haushalt-Meilenkontos (nicht Hauptmitglied) können bereits bestehende Mitglieder des Executive Club oder neue Mitglieder sein. Zum Zeitpunkt des Beitritts zum Haushalt-Meilenkonto erhalten neue Mitglieder eine Executive Club-Mitgliedsnummer und können eine Karte erhalten, sobald sie die erforderlichen BA Miles erworben haben.

16.1.5. Nur das Hauptmitglied des Haushalts-Meilenkontos kann Adressänderungen vornehmen, Mitglieder hinzufügen oder abmelden oder ein Konto auflösen. Damit wird die Adresse des Kontos und/oder der Status des Kontos für alle Mitglieder des Haushalts-Meilenkontos geändert. Das Hauptmitglied kann entsprechende Änderungen unter ba.com vornehmen.

16.1.6 Wenn das Hauptmitglied des Haushalts-Meilenkontos stirbt oder den Executive Club verlässt, müssen die übrigen Mitglieder des Haushalts-Meilenkontos, die über 18 Jahre alt sind, ein neues Hauptmitglied aus den bestehenden Mitgliedern auswählen (oder ein neues Mitglied wählen). Andernfalls wird das Haushalts-Meilenkonto aufgelöst. Das neue Hauptmitglied muss den Vorgaben gemäß Paragraf 16.1.4(b) oben entsprechen. British Airways ist schriftlich über die Angaben des neuen Hauptmitglieds unter der in Paragraf 16.1.5 genannten Adresse in Kenntnis zu setzen.

16.1.7. Wenn ein Haushalts-Meilenkonto angelegt ist, dürfen nur alle sechs Monate neue Mitglieder hinzugefügt oder bestehende Mitglieder abgemeldet werden. Ein Haushalts-Meilenkonto kann nur ein Mal alle sechs Monate aufgelöst oder neu angelegt werden.

16.1.8. Die gesammelten Meilen werden für jedes Mitglied unter der Executive Club Mitgliedsnummer von British Airways erfasst. Alle Kontobewegungen sind online unter ba.com abrufbar: Dabei kann jedes Mitglied die eigenen Kontobewegungen einsehen und die Meilengesamtzahl des Haushaltskontos anzeigen. Für Kleinkind-Tarife können keine Meilen gesammelt werden.

16.1.9. Jedem einzelnen Mitglied (nicht dem gesamten Haushalt) wird ein Executive Club Status basierend auf den gesammelten Statuspunkten zugewiesen.

16.1.10. Jedes Haushaltskonto-Mitglied kann Meilen aus dem Haushalts-Meilenkonto einlösen, unabhängig davon, wer die Meilen gesammelt hat. Dabei kann es sich uneingeschränkt um Teile oder die Gesamtzahl an Meilen handeln, die durch andere Mitglieder des Haushalts-Meilenkontos gesammelt wurden. Jedes Mitglied ist allein dafür verantwortlich, die Nutzung und das Einlösen von Meilen aus dem Haushalts-Meilenkonto mit den anderen Haushalts-Meilenkonto-Mitgliedern zu vereinbaren.

16.1.11. Wenn Meilen eingelöst werden, werden die benötigten Meilen vom Guthaben jedes Mitglieds entsprechend der Höhe des Meilenstands jedes Mitglieds abgebucht.

16.1.12 Eltern oder Erziehungsberechtigte dürfen Personen unter 18 Jahren als Mitglied eines Haushalt-Kontos benennen und auf diese Weise Meilen sammeln und, vorbehaltlich der übrigen in Paragraph 16.1.12 genannten Bestimmungen, einlösen. Reservierungen und Buchungen für Prämien können von jedem Mitglied des Haushalt-Kontos ausgeführt werden, das mindestens 18 Jahre alt ist. Um Zweifel auszuschließen und unabhängig von der Fähigkeit, Meilen zu sammeln und Prämienflüge aus zu ihren Gunsten von einem über 18-jährigen Mitglied des Haushalt-Kontos eingelösten Meilen in Anspruch zu nehmen, sind Mitglieder des Haushalt-Kontos unter 18 Jahren aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitglied des Haushalt-Kontos nicht zur Inanspruchnahme von Services berechtigt.

16.1.13. Stirbt ein Mitglied, verlässt den Wohnsitz, unter dem das Haushalts-Meilenkonto gemeldet ist, oder wird seine British Airways Executive Club-Mitgliedschaft beendet, werden alle uneingelösten Meilen des Betroffenen aus dem Haushalts-Meilenkonto gelöscht.

16.1.14. Entsprechend Paragraf 16.1.12 können Prämien nur durch British Airways an Mitglieder des Haushalts-Meilenkontos ausgestellt werden (und nicht an Personen, die nicht Mitglied eines entsprechenden Kontos sind), die durch ein Mitglied des Haushalts-Meilenkontos zum Zeitpunkt der Ausstellung benannt wurden. Später können Prämien nicht an eine andere Person übertragen oder ausgestellt werden.

16.1.15. Prämien können nur für die Anschrift ausgestellt werden, unter der das Executive Club Haushalts-Meilenkonto gemeldet ist. In manchen Ländern kann es erforderlich sein, Prämien an bestimmten Stellen abzuholen.

16.1.16. Um Zweifel auszuschließen: Alle Meilen einzelner Haushalts-Meilenkonto-Mitglieder verlieren ihre Gültigkeit gemäß Paragraf 12.3, wenn das einzelne Mitglied 36 Monate in Folge keine Meilen gesammelt oder eingelöst hat. Unberührt von Paragraf 3.12.1 bleiben die Mitgliedschaften der einzelnen Haushalts-Meilenkonto-Mitglieder und das Haushalts-Meilenkonto gültig.

16.1.17. Unberührt von Paragraf 16.1.16 verliert der Meilenstand anderer Haushalts-Meilenkonto-Mitglieder gemäß Paragraf 12.3 nicht seine Gültigkeit, wenn ein Gold- oder Silver-Status-Mitglied desselben Haushalts-Meilenkontos innerhalb der letzten 36 Monate in Folge Meilen gesammelt oder eingelöst hat. Wenn das betroffene Haushalts-Meilenkonto das Haushalts-Meilenkonto-Mitglied mit Gold- oder Silver-Status verliert, tritt Paragraf 16.1.16 in Kraft.

17. ALLGEMEINES

17.1. British Airways bietet regelmäßig Sonderaktionen für Meilen und/oder Prämienbuchungen an. Hierfür gelten die aktionsspezifischen Geschäftsbedingungen vorrangig vor den vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen. Sofern nicht ausdrücklich von British Airways anders angegeben, dürfen Prämien (einschließlich Sonderaktionsprämien) nicht zusammen mit anderen Vergünstigungen, Aktionen, Gutschriften, Ermäßigungen oder Sonderangeboten genutzt werden.

17.2 Sofern nicht anders angegeben, können Prämien nicht in Bargeld ausgezahlt oder in andere Tickets oder andere Waren rückerstattet oder umgetauscht werden. Bei Zuwiderhandlung ist Einzug der Prämien möglich. Der Erwerb, der Verkauf, der Tausch oder eine anderweitige Übertragung von Prämien an andere Personen ist nicht erlaubt.

17.3. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, dass es selbst und alle Mitreisenden oder Dritten, auf deren Namen eine Prämie ausgestellt wurde, folgende Bedingungen erfüllen:

17.3.1. Kenntnisnahme der Einreisebestimmungen für alle Länder, die bereist werden, und

17.3.2. Vorlage der für die Reise benötigten Reisepässe, Visa, Gesundheitsnachweise und sonstiger erforderlicher Reisedokumente.

Wenn die Dokumente eines Mitglieds, einer mitreisender Begleitperson oder eines Dritten, auf dessen Namen ein Prämienticket ausgestellt wurde, nicht den Anforderungen entsprechen, kann diesem/dieser das Einsteigen verweigert werden. British Airways übernimmt keinerlei Haftung für evtl. Verluste, die einem Mitglied und/oder Mitreisenden entstehen, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden.

17.4 British Airways behält sich das Recht vor, Konto und Daten eines Mitglieds ohne vorherige Benachrichtigung des Mitglieds auf Einhaltung der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck von British Airways und anderer geltenden Vorschriften, Regelungen und Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Während der Prüfung kann die Buchung von Prämien vorübergehend ausgesetzt werden.

18. EIGENTUM VON MEILEN

18.1. Alle Meilen und alle Anrechte auf sowie das Eigentum von Meilen verbleiben zu jedem Zeitpunkt bei British Airways und gehen niemals an das Mitglied über.

18,2 Nachdem die Prämienpunkte auf einem Mitgliedskonto oder einem Mitglied in anderer Form gutgeschrieben wurden, gehen alle damit verbundenen Risiken (z. B. Diebstahl oder unerlaubte oder betrügerische Nutzung) an das Mitglied über. British Airways übernimmt keine Haftung für unerlaubte oder betrügerische Nutzung infolge von Handlungen eines Mitglieds oder infolge von Nichtbeachtung der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen durch ein Mitglied.

19. NICHTÜBERTRAGBARKEIT VON MEILEN

19.1 Sofern nicht durch British Airways anders angegeben und dem Mitglied mitgeteilt, sind Meilen in keiner Weise übertragbar (weder zwischen Personen, noch zwischen Konten, noch von Auszug zu Auszug, noch zwischen Karten oder auf andere Weise) und können nicht unter Anwendung von Gesetzen vererbt, hinterlassen oder anderweitig übertragen oder weitergegeben werden.

19.2 Jeder mutmaßliche Kauf, Verkauf, jede Übertragung, unerlaubte Nutzung (einschließlich Tausch), Beschaffung oder Einlösung von Meilen, die an eine andere Person ausgegeben oder dieser zugeteilt wurden, oder jegliche Nutzung von Meilen, die den vorliegenden Bedingungen nicht entsprechen, stellt eine wesentliche Verletzung der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen dar. Gleichzeitig wird dieses Vorgehen als Vertragsbruch zwischen British Airways und dem Mitglied behandelt.

19.3 Jedes Mitglied erkennt an, dass eine Verletzung gemäß Paragraf 19.2 oben als Vertragsbruch zwischen British Airways und dem Mitglied, als absichtliche Schädigung des Unternehmens von British Airways und als Verschwörung und Straftat gemäß geltendem örtlichen oder landesweiten Recht geahndet werden kann. Jede Verletzung nach Paragraf 19.2 gilt als Betrug und/oder Verfehlung und wird gemäß Paragraf 21 verfolgt.

20. MITGLIEDSKÜNDIGUNGSRECHT

Mitglieder können ihre Mitgliedschaft durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung und die Übergabe der zerschnittenen Mitgliedskarte (sofern anwendbar) an das örtliche Servicecenter kündigen. Mit der Kündigung erlöschen alle Meilengutschriften. Mit der Kündigung ist das Mitglied nicht automatisch von eventuellen Verpflichtungen gemäß den Mitgliedschaftsbedingungen befreit.

21. KÜNDIGUNGSRECHT VON BRITISH AIRWAYS

21.1. Neben evtl. sonstigen Rechten oder Rechtsmitteln behält sich British Airways das Recht vor, die Mitgliedschaft jedes Mitglieds nach eigenem Ermessen zu beenden und/oder einem Mitglied das Recht auf Nutzung seiner Mitgliedskarte zu entziehen (sofern anwendbar), falls sich ein Mitglied des Betrugs oder einer Verfehlung schuldig macht, Hausverbot erhält oder sein Einverständnis gemäß Paragraf 4 zurückzieht. British Airways muss das Mitglied schriftlich über die Beendigung der Mitgliedschaft aus den genannten Gründen in Kenntnis setzen. British Airways kann nach eigenem Ermessen eine entsprechende Kündigung aussetzen und den Mitgliedsstatus senken und/oder Meilen und/oder Statuspunkte löschen und/oder den Betroffenen zur Verpflichtung gegenüber seinem zukünftigen korrekten Verhalten auffordern.

21.2 Im Fall von Missbrauch und/oder Verfehlungen kann British Airways alle Meilengutschriften des betroffenen Mitglieds sowie alle Prämientickets für nichtig erklären.

21.3 Das Mitglied trägt die vollen Kosten für Reisen, die mit Prämientickets teilweise oder ganz infolge betrügerischer Handlungen und/oder infolge von Verfehlungen unternommen wurden. Grundlage hierfür bildet der veröffentlichte Tarif sowie alle weiteren Kosten, die British Airways und/oder einer anderen Partnerfluggesellschaft,u. a. für Rechtskosten entstehen.

21.4. Bei Kündigung der Mitgliedschaft ist die Mitgliedskarte (sofern anwendbar) an British Airways zurückzugeben. Das Mitglied kann außerdem aufgefordert werden, alle Zahl- oder Kreditkarten, die den Namen von British Airways tragen, an das zuständige Kartenausgabeunternehmen zurückzugeben. Wenn eine Person eine Zahl- oder Kreditkarte behält, die den Namen von British Airways trägt, ist sie nicht berechtigt, Meilengutschriften zu erhalten oder andere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

22. BEENDIGUNG DES EXECUTIVE CLUB MEILEN-PROGRAMMS

22.1. British Airways behält sich vor, das Anrecht eines Mitglieds auf Sammeln oder Einlösen von Meilen zu beenden oder das Executive Club Meilenprogramm zu beenden.

22.2. British Airways versucht, hierfür eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten einzuhalten.

Das Anrecht eines Mitglieds auf die Nutzung anderer Leistungen bleibt davon unberührt. Jedes Mitglied ist damit einverstanden, dass sein Recht auf Meilengutschriften nach Ablauf der Kündigungsfrist endet.

23. BEENDIGUNG DES EXECUTIVE CLUB

British Airways kann den Executive Club jederzeit beenden, bemüht sich jedoch, hierfür eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten einzuhalten. Jedes Mitglied ist damit einverstanden, dass sein Recht auf Nutzung von Leistungen (darunter das Sammeln und Einlösen von Meilen) nach Ablauf der Kündigungsfrist endet.

24. ÄNDERUNG ODER RÜCKNAHME VON EXECUTIVE CLUB LEISTUNGEN

24.1: British Airways behält sich das Recht vor, Services oder andere Angebote oder Arrangements zu ändern, zurückzuziehen, zu berichtigen oder zu ergänzen oder mit Anforderungen oder Einschränkungen zu belegen, die sich auf die Nutzung von Services oder Prämien beziehen. British Airways wird die Mitglieder darüber innerhalb der längsten praktikablen Zeitspanne im Voraus informieren. Die aktuellen Informationen sind auf ba.com ausgeführt.

24:2 Einige Beispiele für Maßnahmen, die British Airways nach Paragraf 24.1 unternehmen kann, sind u. a. Zurückziehen von Serviceleistungen, die British Airways selbst anbietet (z. B. Lounges), indem British Airways das Recht auf Sammeln und Einlösen von Meilen ändert, Zurückziehen von Serviceleistungen (z. B. Autovermietung) eines Servicepartners oder Zurückziehen von Prämien. Alle Servicepartner behalten sich darüber hinaus entsprechende Rechte vor, Serviceleistungen zurückzuziehen, zu verändern oder zu ergänzen oder diese an bestimmte Anforderungen oder Einschränkungen zu knüpfen.

24.3 British Airways geht davon aus, dass ein Mitglied mit den Änderungen, dem Zurückziehen, den Veränderungen oder Ergänzungen in Bezug auf Leistungen, Prämien oder das Executive Club Meilenprogramm gemäß Paragraf 24.1 einverstanden ist, wenn das Mitglied nach entsprechender Benachrichtigung durch British Airways weiterhin seine Mitgliedsnummer nutzt, um Leistungen in Anspruch zu nehmen. Mitgliedern, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, steht es frei, ihre Mitgliedschaft, wie in Paragraf 20 beschrieben, zu kündigen.

25. ÄNDERUNGEN DER MEILENWÄHRUNG

British Airways kann die Meilenwährung des Executive Club entweder vollständig oder für ein bestimmtes Land oder eine Region ändern. British Airways versucht seinen Mitgliedern hierfür mindestens eine Frist von sechs Monaten einzuräumen, bis die Änderungen in Kraft treten.

26. ÄNDERUNGEN DER MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN

British Airways behält sich das Recht vor, die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen nach einer den Umständen angemessenen vorherigen Ankündigungsfrist jederzeit zu ändern. Mitgliedern, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, steht es frei, ihre Mitgliedschaft, wie in Paragraf 20 beschrieben, zu kündigen.

27. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

27.1 British Airways übernimmt keine Haftung für evtl. Verluste, die durch Änderungen, Beendigung des Programms oder des Rechts entstehen, Meilen zu sammeln oder einzulösen oder andere Leistungen in Anspruch zu nehmen, mit Ausnahme von Verlusten, die sich auf eigenes fahrlässiges oder absichtliches Verhalten zurückführen lassen.

27.2 British Airways ist nicht haftbar für Verluste, die daraus entstehen, dass der Executive Club oder Serviceleistungen in bestimmten Ländern oder an bestimmte Mitglieder aus Gründen des örtlichen Rechts oder anderer Vorschriften oder Einschränkungen ganz oder teilweise nicht angeboten werden können.

27.3 Es gelten die Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse der Allgemeinen Bedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck in Verbindung mit Reisen, die von British Airways durchgeführt werden, darunter auch Prämienflüge.

28. STEUERPFLICHTEN VON MITGLIEDERN

28.1. British Airways macht keine Zusicherungen zu Einkommens-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder sonstigen Steuerpflichten, die Mitgliedern infolge der Executive Club Mitgliedschaft entstehen. Steuerverpflichtungen können z. B. aus Meilen und/oder Prämien infolge von geschäftlichen Aufwendungen entstehen. Alle Mitglieder sind aufgefordert, sich diesbezüglich mit ihrer Buchhaltung oder Steuerberatung in Verbindung zu setzen.

28.2 Alle Steuerverpflichtungen infolge der Mitgliedschaft unterliegen allein der Verantwortung des Mitglieds.

29. KUNDENSERVICE

British Airways und seine Partnerfluggesellschaften und Servicepartner arbeiten permanent daran, das Serviceangebot für seine Mitglieder zu verbessern. Alle Fragen oder Reklamationen von Mitgliedern sind an das örtliche Service Center zu richten. Telefongespräche mit dem British Airways Service Center können in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, um die Qualität des Mitgliedsservice sicherzustellen und zu verbessern.

30. GELTENDES RECHT

30.1. Soweit nach örtlichem Recht oder Vorschriften zulässig, unterliegen die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen geltendem englischen Recht. British Airways und alle Mitglieder unterliegen im Zusammenhang mit allen Rechtsstreitigkeiten, die aus diesen Mitgliedschaftsbedingungen hervorgehen, ausschließlich der Gerichtsbarkeit der englischen Gerichtshöfe.

30.2 Eine Bestimmung dieser Mitgliedschaftsbedingungen, die durch eine autorisierte Behörde oder ein Gericht für nichtig oder unwirksam erklärt wird, lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

30.3. Bei Widersprüchen in der Bedeutung zwischen der englischsprachigen und einer anderssprachigen Version der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen, erhält die englische Sprachversion Vorrang.

©2008 British Airways Plc.

Siehe auch

Nutzungsbedingungen
 

Anmeldung

Anmeldung