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Hilfe

Behindertenbetreuung

Wir möchten Ihnen gern alle notwendigen Dienstleistungen bieten; bitte informieren Sie uns daher, wie wir Sie unterstützen können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie zu folgenden Themen brauchen:

  • Zuständigkeit der Flughafenbehörde innerhalb der EU (Europäische Union)
  • Mobilitätsbetreuung am Flughafen und während des Fluges
  • Betreuung von Fluggästen mit eingeschränkter Sehfähigkeit
  • Betreuung von Fluggästen mit eingeschränkter Hörfähigkeit
  • Flugreisen mit Begleithund
  • Weitere besondere Betreuungswünsche

Für Flüge, die von einem unserer Allianz- oder Franchise-Partner betrieben werden, gelten evtl. andere Einschränkungen; bitte kontaktieren Sie uns daher vor Ihrem Flug.


Zuständigkeit von Flughafenbehörden innerhalb der EU

Innerhalb der EU obliegt es nun den Flughafenbetreibern, jeden Behinderten während seines Aufenthalts am Flughafen zu betreuen. Dies betrifft sowohl geistige Behinderung oder Beeinträchtigung, Alter als auch alle anderen Ursachen von Behinderungen.

Fluggesellschaften haben den Flughafenbetreiber vorab zu informieren, damit ein geeigneter Service geboten werden kann. Bitte kontaktieren Sie uns möglichst 48 Stunden im Voraus, damit wir Ihre Bedürfnisse entsprechend weiterleiten können.



Icon for disability. Mobilitätsbetreuung am Flughafen und während des Fluges

Mobilitätsbetreuung am Flughafen

Wenn Sie Mobilitätsbetreuung am Flughafen benötigen, teilen Sie uns dies bitte nach Ihrer Buchung mit, damit wir Ihnen diese Leistung bereitstellen können.

Falls Sie bereits bei British Airways gebucht haben, können Sie über "Buchung bearbeiten" Mobilitätsbetreuung anfordern.



Reisen mit dem eigenem Rollstuhl

Sobald Sie bei uns gebucht haben, informieren sie uns bitte, falls Sie mit einem Rollstuhl oder einer andern Mobilitätshilfe reisen, damit wir die notwendigen Vorkehrungen treffen können, um Ihre Reise möglichst angenehm zu gestalten.

  • Wir bringen faltbare Rollstühle und Mobilitätshilfen in der Flugzeugkabine unter, sofern ausreichend Raum verfügbar ist. Falls es in der Kabine nicht genügend Platz gibt, wird Ihr Rollstuhl im Frachtraum befördert.
  • Sie können bis zu zwei Mobilitätshilfen, z. B. 2 Rollstühle, neben der üblichen zulässigen Gepäckmenge kostenfrei mitnehmen.
  • Sofern möglich können Sie den Weg zur und von der Seite des Flugzeugs in Ihrem eigenen Rollstuhl/mit Ihrer Mobilitätshilfe zurücklegen. Bei Bedarf werden Sie in einen anderen Rollstuhl transferiert, um Ihren Platz an Bord einzunehmen.
  • An einigen Flughäfen können Sie Ihren Rollstuhl/Ihre Mobilitätshilfe nicht mit zum Gate nehmen. In diesem Fall müssen wir ihn/sie evtl. einchecken, und Sie erhalten ihn/sie am Zielflughafen bei der Gepäckannahme zurück. In diesem Fall transportieren wir Sie falls nötig in einem anderen Rollstuhl oder Buggy vom Check-In zum Flugzeug bzw. bei Ihrer Ankunft vom Flugzeug zur Gepäckhalle.
  • Bitte halten Sie die Angaben zu Größe und Gewicht Ihres Rollstuhls bereit, wenn Sie uns mitteilen, dass Sie eine entsprechende Mobilitätshilfe mitführen werden.
  • Falls Sie bereits bei British Airways gebucht haben, können Sie über "Buchung bearbeiten" Hilfe zur Unterstützung Ihrer Mobilität auf dem Flughafen anfordern.


Batteriebetriebene Rollstühle für die Reise vorbereiten

Sie sind dafür verantwortlich, vor Ihrer Reise ausreichende Informationen zu Ihrem Rollstuhl/Ihrer Mobilitätshilfe bereitzustellen.

Je nach Art des verwendeten Rollstuhls/der Mobilitätshilfe sind vor Ihrem Flug einige Sicherheitsvorkehrungen nötig, ferner bitten wir Sie um Informationen, die dem Flughafenpersonal Ihre Betreuung ermöglichen. Nachfolgend finden Sie einige dieser erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen.


Für Rollstühle/Mobilitätshilfen mit Trockenzellenbatterien oder auslaufgeschützten (Gel-)Batterien

Schützen Sie Rollstuhl/Mobilitätshilfe vor versehentlichem Betrieb, d. h. entfernen Sie den Schlüssel, deaktivieren Sie den Betrieb per Joystick sowie durch einen Isolierschalter oder Knöpfe.

Falls dies nicht möglich ist, entnehmen Sie die Batterie und schützen Sie sie gegen Kurzschluss, indem Sie die Batterieanschlüsse isolieren.


Mit Nasszellenbatterien (Auslaufen möglich) betriebene Rollstühle/Mobilitätshilfen

  • Entfernen Sie alle Verbindungen von den Batterieanschlüssen.
  • Schützen Sie die Batterieanschlüsse gegen Kurzschluss, indem Sie die Pole mit Elektro-Isolierband oder Kunststoffabdeckungen abdecken.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Batterie(n) sicher befestigt und in den Batterieträger des Rollstuhls/der Mobilitätshilfe eingebaut sind,

Für eine sichere Beförderung Ihres Rollstuhls/Ihrer Mobilitätshilfe wäre es sehr hilfreich, wenn Sie die Herstelleranweisungen (zum Entfernen der Batterien) zum Flughafen mitbringen würden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Nasszellenbatterien ausschließlich zur Energieversorgung von Rollstühlen mit sich führen dürfen.


Begleitpersonen zur Betreuung sind erforderlich, falls Sie für Folgendes auf Hilfe angewiesen sind:

  • sich selbstständig zu anzuheben
  • einen Notausgang ohne Hilfe zu erreichen
  • Sicherheitsangelegenheiten mit dem Personal zu besprechen
  • einen Sitzgurt zu öffnen
  • eine Rettungsweste hervorzuholen und anzulegen
  • eine Sauerstoffmaske aufzusetzen

Das Kabinenpersonal kann Ihnen bei Folgendem nicht behilflich sein: Atemgerät, Essen, Medikamenten, Toilette aufsuchen, obwohl es Ihnen helfen wird, zur und von der Toilette zu gelangen, falls ein Bordrollstuhl verfügbar ist.


Bordeinrichtungen in Flugzeugen

  • Bordrollstühle stehen auf Flügen von über 5 Stunden zur Verfügung.
  • Speziell angepasste Toiletten mit Handgriffen in Flugzeugen des Typs Boeing 747. Auf Flügen von unter 5 Stunden Dauer sind keine speziell angepassten Toiletten oder Bordrollstühle verfügbar.
  • Unsere Flugzeuge bieten mehrere Sitze mit vereinfachtem Zugang durch bewegliche Armstützen.
  • Wir tun alles, damit Sie einen Sitzplatz erhalten, der Ihren Anforderungen möglichst gut entspricht. Aufgrund von Sicherheitsvorschriften können wir Ihnen keinen Sitzplatz an einem Notausgang oder Verbindungsgang anbieten, der den Teil eines Fluchtwegs bildet.


Icon for visually impaired. Fluggäste mit eingeschränkter Sehfähigkeit

Wenn Sie eingeschränkt sehfähig sind, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir Sie entsprechend unterstützen können.

Passagiere mit eingeschränkter Sehfähigkeit erhalten von uns folgende Unterstützung:

  • Begleitung zum und vom Flugzeug.
  • Gesonderte Sicherheitseinweisungen und Betreuung während des Fluges.
  • Auf einigen Flügen sind Karten in Braille-Schrift erhältlich. Fluggäste mit eingeschränkter Sehfähigkeit und blinde Fluggäste erhalten Unterstützung.


Icon for hearing impaired. Fluggäste mit eingeschränkter Hörfähigkeit

Wenn Sie eingeschränkt hörfähig sind, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir Sie entsprechend unterstützen können.

Wir bieten folgende Betreuungsleistungen für Fluggäste mit eingeschränkter Hörfähigkeit:

  • Begleitung zum und vom Flugzeug.
  • Gesonderte Sicherheitseinweisungen für eingeschränkt hörfähige Fluggäste
  • Die englische Fassung des Sicherheitsvideos, das an Bord gezeigt wird, beinhaltet auch Untertitel.
  • Schwerhörigenschleifen sind an den meisten Flughäfen und an Bord über unsere Kopfhörer verfügbar.
  • Gängige Hörhilfen können in der "T"-Stellung an diese Kopfhörer angeschlossen werden.


Icon for guide dog. Flugreisen mit Begleithunden

Zertifizierte Begleithunde reisen in der Flugkabine auf allen British Airways Flügen innerhalb des Vereinigten Königreichs kostenfrei.

Darüber hinaus können Begleithunde, die den Anforderungen des Pet Travel Scheme entsprechen, auf bestimmten internationalen Strecken in der Flugzeugkabine befördert werden.



Icon for other additional needs. Weitere besondere Betreuungswünsche

Wenn Sie weitere besondere Betreuungswünsche haben, für die Sie die Unterstützung von British Airways benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.




US-Richtlinie gegen Diskriminierung aufgrund von Behinderungen

British Airways unterliegt dieser Richtlinie für alle Flüge zu oder ab einem Flughafen in den USA. Ein komplettes Exemplar dieser Vorschrift kann auf Anfrage an unseren Flughäfen, die wir anfliegen, eingesehen werden.

Eine barrierefreie Kopie dieser Vorschrift, die Sie auf folgenden Wegen direkt vom US-Verkehrsministerium, dem Department of Transport, erhalten können:

  • Telefonate innerhalb der USA: über die gebührenfreie Hotline für Flugreisende mit Behinderungen, Tel.: 1-800-778-4838 (Sprache) oder 1-800-455-9880 (Fernschreiber/TTY)
  • Telefonisch bei der Abteilung für Verbraucherschutz für Fluggäste: der Aviation Consumer Protection Division, Tel.: 202-366-2220 (Sprache) oder 202-366-0511 (Fernschreiber/TTY)
  • Per Post an die Abteilung für Verbraucherschutz für Fluggäste des US-Verkehrsministeriums: die Air Consumer Protection Division, C-75, U.S. Department of Transportation, 1200 New Jersey Ave., SE., West Building, Room W96-432, Washington, DC 20590, USA
  • Auf der Website der Abteilung für Verbraucherschutz für Fluggäste: der Aviation Consumer Protection Division – http://airconsumer.ost.dot.gov