Staatliche Steuern und Gebühren und Zuschläge der Fluggesellschaft
British Airways, Flughafenbetreiber, Regierungen oder andere Behörden erheben unter Umständen Steuern, Gebühren und Zuschläge auf Ihre Buchung. Nachfolgend finden Sie eine Erläuterung dieser Steuern, Gebühren und Zuschläge der Fluggesellschaft.
Regierungs-, Behörden- und Flughafenzuschläge
Diese sind im Gesamtpreis Ihres Tickets enthalten und werden von Flughafenbetreibern, Regierungen oder anderen staatlichen Stellen erhoben.
Einige Flughäfen können bei Ankunft oder Abflug lokale Steuern, Gebühren und Zuschläge von Passagieren erheben. Diese sind in Ihrem Ticketpreis nicht enthalten. Sie sind vor Ort zu entrichten.
Einige Steuern, Gebühren und Abgaben sind erstattungsfähig; in einigen Ländern wird jedoch eine Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder eine vergleichbare Abgabe erhoben, die nur bei vollkommen flexiblen Tickets erstattet wird.
Von der Fluggesellschaft auferlegter Zuschlag
British Airways kann als Teil des Gesamtpreises des Flugtickets einen von einer Fluggesellschaft auferlegten Zuschlag erheben. Dieser wird bei bestimmten Anzeigemodi separat während der Buchung oder auf Ihrer endgültigen E-Ticket-Quittung aufgeführt.*
* Eine Rückerstattung der gegebenenfalls von der Fluggesellschaft auferlegten Zuschläge kann für nicht in Anspruch genommene Flüge in Ihrem Reiseplan erfolgen, sofern dies gemäß den für Ihre Buchung geltenden Tarifbestimmungen und -bedingungen zulässig ist.